Neben Einnahmen prägen auch Ausgaben deinen unternehmerischen Berufsalltag. Während sich Rechnungen zeitnah begleichen lassen, gibt es auch zahlreiche Aufwendungen, deren exakte Ausgabenhöhe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt ist. Zur Vorbereitung auf deren finanzielle Last ist die Bildung von Rückstellungen wärmstens zu empfehlen. Worum es sich bei Steuerrückstellungen handelt, welche Arten es gibt, und was es bei deren bilanziellen Erfassung zu beachten gilt, erfährst du hier:
Nicht immer lässt sich die Höhe bevorstehender Aufwendungen genau kalkulieren. Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften bist du laut Gesetz dazu berechtigt, einen angemessenen Betrag in Form von Rückstellungen einzuplanen. Die Bildung einer klassischen Rückstellung ist zum Beispiel in folgenden Situationen sinnvoll:
Bei den sogenannten Steuerrückstellungen handelt es sich um eine besondere Form von gewöhnlichen Rückstellungen. Genauer gesagt sind dies Rückstellungen für Steuern, die innerhalb eines Geschäftsjahres aus wirtschaftlichen Gründen entstanden sind. Deren jeweilige Höhe ist jedoch noch unbekannt. Die Bildung von Steuerrückstellungen ist für Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer möglich. Diese gehören allesamt den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten an.
Häufig werden die ähnlich klingenden Begrifflichkeiten „Rückstellung“ und „Rücklage“ synonym verwendet. Bei genauerem Hinsehen wird jedoch deutlich, dass sich diese anhand einiger Merkmale klar voneinander unterscheiden:
Rückstellung | Rücklage |
---|---|
wirken periodenübergreifend | Bestandteil des betrieblichen Eigenkapitals |
Aufwand wird sofort verbucht, da die darauf basierenden Geschäftsvorfälle ansonsten nicht mehr korrekt wären | teilweise durch Gesetze und Satzungen einheitlich geregelt |
künftige Gewinne werden gemindert, künftige Schulden dagegen erhöht | Bildung erfolgt zum Ausgleich möglicher zukünftiger Verluste |
Bildung erfolgt für zukünftige Verbindlichkeiten |
Betrachtest du die Thematik der Steuerrückstellungen etwas genauer, so wird dir schnell auffallen, dass sich diese in Schuldrückstellungen und Aufwandsrückstellungen einteilen lassen:
Dieser Gruppe gehören alle Verpflichtungen gegenüber Dritten an. Meist sind dies hohe zu erwartende Beträge in Verbindung mit einer Gerichtsverhandlung. In diesem Fall bist du dazu berechtigt, sogenannte Prozesskostenrückstellungen zu bilden.
Bei dieser Rückstellungsform handelt es sich um Verpflichtungen gegenüber dir selbst. Dies sind finanzielle Aufwendungen, die nicht gegenüber Dritten fällig werden. Hierzu gehören unter anderem Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen sowie zahlreiche betriebliche Ausgaben, die mit großer Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft anfallen werden.
Neben Steuerrückstellungen lassen sich klassische Rückstellungen außerdem in sonstige Rückstellungen und Pensionsrückstellungen einteilen.
Zu den sonstigen Rückstellungen gehören zum Beispiel diese Aufwendungen:
Als Arbeitgeber bist du zur Bildung von Pensionsrückstellungen gesetzlich verpflichtet, wenn du gegenüber deinem Arbeitgeber eine bindende und direkte Versorgungszusage ausgesprochen hast. Diese Pensionszusage muss spätestens zum Bilanzstichtag schriftlich vorliegen.
Da bei der Buchung einer Rückstellung immer Passivkonten betroffen sind, sind diese Vorgänge grundsätzlich auf der Habenseite der Bilanz einzuordnen.
In diesem Zusammenhang findet meist das Konto „Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten“ Verwendung. Da es insbesondere beim Steuer Rückstellung buchen auf den Einzelfall ankommt, lässt sich kein allgemeingültiger Buchungssatz für Steuer Rückstellungen festlegen.
Für die Bereiche Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer findest du hier mögliche Rückstellungen Beispiele, um diese Aufwendungen in der Praxis zu verbuchen:
Die exakte Höhe der Körperschaftssteuer ist bei der Erstellung des Jahresabschlusses normalerweise noch nicht bekannt. Somit liegt es an dir, diese anhand kaufmännischer Gesichtspunkte realistisch einzuschätzen.
Bei der Gewerbesteuer verhält es sich im Grunde ähnlich wie bei der oben aufgeführten Körperschaftssteuer. Auch hier ist der genaue Betrag zum Jahresende meist noch unbekannt. Da die jährlichen abzuführenden Beträge in der Regel nicht identisch sind, gilt es auch hier, die Ausgabenhöhe realistisch einzuschätzen.
Zusammengefasst können die jeweiligen Buchungen wie folgt aussehen:
Allgemeiner Ansatz um Rückstellungen zu buchen | Körperschaftssteuer | Gewerbesteuer |
---|---|---|
Aufwand an Rückstellungen | Körperschaftssteueraufwand an Körperschaftssteuer Rückstellung | Gewerbesteuer an Gewerbesteuerrückstellungen |
Sobald der Grund für die Bildung deiner Rückstellung entfällt, bist du dazu angehalten, diese aufzulösen. Die Höhe der Rückstellung richtet sich nach dem Betrag des tatsächlich entstandenen Aufwands. Daraus ergeben sich insgesamt diese drei Situationen zur Auflösung von Rückstellungen:
Für eine klare Übersicht aller Rückstellungsposten empfiehlt sich die Aufstellung eines Rückstellungsspiegels. Laut Gesetz bist du zwar nicht zur Führung eines solchen Rückstellungsspiegels verpflichtet, jedoch wird darin die Entwicklung einzelner Posten aufgezeigt, was wiederum zur gesetzlichen Nachweispflicht gehört. Der Aufbau selbst bleibt dir allein überlassen, die Anschaffung einer Buchhaltungssoftware inklusive Rückstellungsspiegel ist ebenfalls denkbar.
Wie bereits in der obigen Rückstellungen Definition erwähnt, ist die Bildung von Rückstellungen für Aufwendungen zulässig, deren Höhe noch nicht genau bekannt ist. Dies hat den Zweck, drohende Verbindlichkeiten im folgenden Geschäftsjahr bereits im Vorfeld möglichst weiträumig abzudecken. Da die Buchung sofort als Aufwand erfolgt, mindert die Rückstellung deinen Gewinn bereits zum Jahreswechsel, was sich wiederum auf deine Steuerlast auswirkt. Im Detail sind die Bedingungen für die Bildung von steuerlichen Rückstellungen im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.
In folgenden Fällen ist die Bildung einer Rückstellung beispielsweise sinnvoll:
Wie bereits erwähnt, sind Rückstellungen charakterlich unter Verbindlichkeiten einzuordnen. In der Bilanz solltest du darauf achten, deine Rückstellungen klar und deutlich von deinen gewöhnlichen Verbindlichkeiten zu unterscheiden, da diese den ungewöhnlichen Verbindlichkeiten angehören.
Wie auch bei den gewöhnlichen Verbindlichkeiten deines Unternehmens handelt es sich bei Rückstellungen ebenfalls um Schulden, da diese einen Teil deines Fremdkapitals darstellen. Rückstellungen mindern den Gewinn deines Unternehmens.
Im Hinblick auf die Passivierungspflicht bist du dazu angehalten, die Verbindlichkeiten deines Unternehmens auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Da es sich bei Steuerrückstellungen um Verbindlichkeiten handelt, unterliegen auch diese der Passivierungspflicht und sind demzufolge auf der Habenseite der Bilanz einzuordnen.
Wenn dir das Gesetz nicht ohnehin schon die Bildung von Rückstellungen vorschreibt, kann sich dies in einigen Situationen für dein Unternehmen lohnen. Durch die sofortige Verbuchung als Aufwand schmälert die Rückstellung direkt deinen bilanziellen Gewinn noch bevor der Aufwand tatsächlich erfolgt. Die Erstellung eines Rückstellungsspiegels kann sich für dich zudem als hilfreich erweisen, um stets alle Rückstellungsposten im Blick zu behalten.
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