Ein Angebot ist Teil eines Beschaffungsvorganges. Der Unternehmer, der ein Angebot erstellt, reagiert damit auf eine Anfrage eines Kunden. Ein Unternehmer, aber auch ein Nichtunternehmer kann ein Angebot anfordern, wenn er an einer Warenlieferung oder einer Dienstleistung interessiert ist. Er kann das Angebot annehmen, muss aber nicht. Damit ein Angebot zustande kommt, muss der potenzielle Kunde angeben, welche Waren oder welche Dienstleistungen er wünscht. Außerdem muss er die Menge der Waren oder den Umfang der Dienstleistungen angeben. Einem Angebot geht also eine Anfrage voraus, die telefonisch, per Fax, elektronisch per E-Mail, durch mündliche Absprache oder schriftlich erfolgen kann. Der Unternehmer, der diese Anfrage erhält, reagiert auf die Anfrage und wird damit zum Anbieter. Er gibt das Angebot ab, das kann
- mündlich
- telefonisch
- per Fax
- per E-Mail
- schriftlich
erfolgen.
Es ist immer sinnvoll, dass ein Unternehmer ein schriftliches Angebot abgibt, denn so verfügt er über Beweismaterial. Der Unternehmer kann ein Angebot schreiben und eine Kopie davon für seine Akten behalten. Er erklärt mit dem Angebotsschreiben seine Bereitschaft zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen. Unternehmen holen zumeist mehrere Angebote ein, um sie zu vergleichen. Sie prüfen die sie bezüglich der Preise und der Leistungen, um sich für das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu entscheiden und dafür einen Auftrag zu erteilen.