Wissenswertes zum Thema Rechnungen
Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?
Eine Rechnung muss in Österreich bestimmte Pflichtangaben enthalten, um gültig zu sein. Dazu gehören folgende Rechnungsdaten:
- Name und Anschrift des Rechnungsstellers (also des Verkäufers) und des Rechnungsempfängers (also des Käufers).
- Einzigartige fortlaufende Rechnungsnummer.
- Deine Steuernummer oder optional auch Umsatzsteuer ID.(wenn vorhanden bzw. wenn du Rechnungen mit einem Wert von über 10.000 EUro schreibst)
- Eindeutiges Rechnungsdatum.
- Angabe des Leistungszeitpunkts oder -zeitraums.
- Art und Menge der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen.
- Netto-Rechnungbetrag, also die Summe ohne Mehrwertsteuer
- Höhe der Mehrwertsteuer, die auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen wurde.
- Brutto-Rechnungsbetrag, d.h. der Gesamtbetrag inklusive Mehrwertsteuer.
- Zahlungsfrist
- Bankverbindung des Rechnungsstellers
Wenn du eine Rechnung für ein EU-Land ausstellst, in dem du keine Mehrwertsteuer erhebst (z.B. weil du dort nicht ansässig bist), musst du deine eigene, sowie auch Umsatzsteuer ID des Rechnungsempfängers angeben, sofern dieser selbst auch ein Gewerbetreibender bzw. Unternehmer ist. Mehr hierzu erfährst du in unserem Ratgeber zum Thema Rechnung ins EU-Ausland.
Es gibt auch einige weitere Angaben, die bei der Rechnungserstellung optional, aber empfehlenswert sind, wie zum Beispiel eine detaillierte Beschreibung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen.
Mehr hierzu findest du in unserem Ratgeber zum Thema Rechnungen schreiben.
Es ist wichtig, dass du alle Pflichtangaben auf deiner Rechnung angibst, da die Rechnung sonst nicht rechtskonform ist und du eventuell Schwierigkeiten bei der Steuererklärung oder beim Zahlungseingang haben könntest. Ein Rechnungsgenerator kann dir als Rechnungsersteller dabei helfen, alle Pflichtangaben zu erfassen und eine rechtskonforme Rechnung zu schreiben.
Was muss ich als Kleinunternehmer bei der Rechnungsstellung beachten?
Als Kleinunternehmer darfst du nach der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer ausweisen und besteuerst somit auch den Nettobetrag in deiner Rechnung an deinen Kunden nicht. Das bedeutet, dass die zwei Pflichtangaben Brutto-Rechnungsbetrag und die Höhe der Umsatzsteuer nicht ausweisen musst und darfst. Was du jedoch zwingend ergänzen musst, ist der Hinweis diesbezüglich auf deiner Rechnung. Dieser könnte beispielsweise folgendermaßen lauten: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“.
Weiter Formulierungsbeispiele und Infos zum Thema Rechnungsstellung als Kleinunternehmer findest du in unserem Artikel zur Kleinunternehmer Rechnung.