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Aktiva und Passiva

Aktiva und Passiva

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Die Begriffe Aktiva und Passiva beziehen sich auf die Buchhaltung und die Bilanz. Aktiva, also die Aktivseite, zeigt auf, welches Vermögen dem Unternehmen zur Verfügung steht, mit dem letztlich aktiv gearbeitet werden kann. Die Passivseite, also Passiva hingegen zeigt auf, wie das Vermögen im Unternehmen finanziert wurde – entweder mit Eigenkapital oder mit Verbindlichkeiten (Kredit). Auf der Aktiva-Seite gibt es verschiedene Aktivkonten, auf der Passiva-Seite verschiedene Passivkonten.

Aktiva und Passiva: Darin unterscheiden sie sich

Wer sich innerhalb seines Unternehmen mit der Buchführung und Bilanz auseinandersetzen muss, dem begegnen die beiden Bezeichnungen Aktiva und Passiva stets, denn jede Bilanz verfügt über eine Aktiv- und eine Passivseite. Die Summe der aktiven (Aktiva) Seite entspricht zudem immer der, von der passiven (Passiva) Seite.
Der passiven Seite der Bilanz kann entnommen werden, woher die Mittel stammen, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen. Die aktive Seite hingegen gibt Auskunft darüber, für welche Zwecke das Unternehmen die Mittel verwendet. Damit ist auch schon der grundlegende Unterschied von Aktiva und Passiva erklärt.

Hinweis 1: Teilweise werden die Aktiva als Vermögen und Passiva als Kapital bezeichnet!
Hinweis 2: Aus den Aktiva werden die aktiven Bestandskonten abgeleitet und aus den passiven die passiven Bestandskonten für die Finanzbuchhaltung! Abhängig davon ist zudem, auf welcher Seite der entsprechenden Konten der Anfangsbestand aufgeführt wird und wie die Mehrungen und Minderungen gebucht werden müssen.

Wie setzen sich Aktiva und Passiva zusammen?

sevdesk - Grafik: Darstellung von Aktiva und Passiva in einer Billanz
Darstellung von Aktiva und Passiva in einer Billanz

Durch das HGB (Handelsgesetzbuch) ist die handelsrechtliche Gliederung der Bilanz geregelt. Eingestuft werden die Aktiva nach dem Grad der Bonität und das bedeutet, dass die Positionen, die besonders schwer liquidierbar sind, oben stehen.
Auf der aktiven Seite (Aktiva) ist das Anlage- und Umlaufvermögen zusammengefasst. Dabei muss beachtet werden, dass das Anlagevermögen des Unternehmens stets lang- und mittelfristig festgelegt ist im Gegensatz zum Umlaufvermögen, das nur kurzfristig festgesetzt ist.

Beispiele für das Anlagevermögen: Dazu gehören beispielsweise immaterielle Vermögenswerte, wie Rechte und Lizenzen, Sachanlagen wie Gebäude, Maschinen und Grundstücke aber auch langfristiger Finanzanlagen wie bestimmte Wertpapiere und Unternehmensbeteiligungen. Anders beim Umlaufvermögen. Darunter werden unter anderem Inventare wie Rohstoffe oder Waren verstanden, aber auch liquide Mittel, wie Kassenbestände und Bankguthaben sowie Forderungen und Wertpapiere.

Die Passivseite ist aufgegliedert und beruht auf zwei Grundsätzen. Hier wird unterschieden zwischen Eigenkapital und Verbindlichkeiten. Innerhalb dieser Positionen erfolgt dann noch die Aufgliederung nach der Laufzeit.

Je nach Rechtsform des Unternehmens gehören zum Eigenkapital das gezeichnete Kapital bzw. das Stamm- oder Grundkapital. Dabei handelt es sich um die Anteile der Firmeninhaber sowie deren Rücklagen. Des Weiteren ist hier auch der Jahresüberschuss zu finden bzw. der Fehlbetrag. Sollte die Bilanz im Rahmen einer Ergebnisverwendung erstellt werden, dann ist an dieser Stelle zudem der Bilanzgewinn oder –verlust aufgeführt.

Auf der Passivseite steht nach dem Eigenkapital erst einmal die Position der Rückstellungen, wie beispielsweise die zu erwartenden Steuerzahlungen. Hier besteht der Unterschied darin, dass die Rückstellungen nicht dem Eigenkapital zugeordnet werden. Bei den Rückstellungen handelt es sich um Buchungsposten, die für Verbindlichkeiten gebildet werden, die bereits bestehen, aber bei denen die Höhe und die Fälligkeit noch nicht feststehen. So wird als Rückstellung auch angesetzt, was nicht sicher eine Verpflichtung ist.
Letztendlich gehören auch die Verbindlichkeiten zum Umlaufvermögen, wie beispielsweise Verbindlichkeiten, die aus Lieferungen und Leistungen entstanden sind oder gegenüber Kreditinstituten bestehen. Andere Beispiele für Rückstellungen sind beispielsweise zukünftige Pensionszahlungen oder Steuern.
Zusätzlich zu diesen Bilanzpositionen bestehen auch noch die sogenannten Rechnungsabgrenzungsposten, die auf beiden Seiten (Aktiva und Passiva) zu finden sind. Diese kommen zustande, wenn aus einem anderen Geschäftsjahr Zahlungen entstanden und zuzuordnen sind, aber nicht der zugehörige Aufwand oder Ertrag.

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