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Einkommensteuer

Einkommensteuer

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Alljährlich steht die Einkommensteuererklärung an, die einige Steuerpflichtige selbst erledigen, andere geben den Auftrag zur Anfertigung der Erklärung ebenso wie Gewerbetreibende und Selbstständige in die Hände eines Steuerberaters. Was aber ist die Einkommensteuer und was gibt es zur Einkommensteuererklärung zu wissen?

Definition: Was ist die Einkommensteuer?

Der Staat erhebt auf das Einkommen natürlicher Personen Einkommensteuer. Diese umfasst insgesamt sieben Einkunftsarten, wozu unter anderem Gehälter und die Einnahmen aus freiberuflicher und selbstständiger Tätigkeit gehören. Die Steuer fließt anteilig dem Bund, den Ländern und den Kommunen zu und wird daher auch als Gemeinschaftssteuer bezeichnet. Sie gilt als wichtigste Steuer und macht allein rund ein Drittel aller Steuereinnahmen des Staates aus. Damit ist die Einkommensteuer sogar noch wichtiger als die Umsatzsteuer.

Grundlage für sämtliche Regelungen zur Einkommensteuer ist das Einkommensteuergesetz. Die Berechnungen sind über den Einkommensteuertarif geregelt. Grundsätzlich gilt eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht für alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Einkommensteuer oder Lohnsteuer? Das ist der Unterschied

Die Lohnsteuer wird für alle abhängig Beschäftigten erhoben, damit zahlen Arbeitnehmer grundsätzlich Lohnsteuer. Sobald noch weitere Einkünfte hinzukommen oder Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit vorliegen, sprechen Fachkreise von der Einkommensteuer. Zugrunde liegen die unterschiedlichen Bezeichnungen „Lohn“ (Arbeitsentgelt für Angestellte) und „Einkommen“ (andere Entgelte, evtl. plus Lohn).

Unterschiedliche Lohnsteuerklassen

In Deutschland gibt es 6 Steuerklassen, in die alle Steuerpflichtigen je nach Familienstand eingeordnet werden. Wer mehrere Jobs ausübt, bekommt ab dem zweiten Job Steuerklasse 6 zugeordnet. Eheleute können zwischen unterschiedlichen Steuerklassen wählen.

Aktuell sieht die Einteilung in die sechs Steuerklassen so aus:

Steuerklasse Stand des Steuerzahlers
Steuerklasse I für Alleinstehende (ledig, geschieden, verwitwet) sowie Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, die dauerhaft voneinander getrennt leben.
Steuerklasse II für Alleinerziehende
Steuerklasse III für Verwitwete (im Jahr des Todes und im Folgejahr) sowie für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, wenn ein Partner Steuerklasse V gewählt hat oder nicht arbeitet oder weniger verdient.
Steuerklasse IV für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, wenn der Partner ebenfalls Steuerklasse IV wählt.
Steuerklasse V für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, wenn der Partner Steuerklasse III wählt.
Steuerklasse VI für Ledige und Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner ab dem zweiten von mehreren Jobs.

Sobald sich der Familienstand ändert (Hochzeit, Todesfall, Geburt eines Kindes als Single, Annahme weiterer Jobs), wird die Steuerklasse auf Antrag angepasst.

Prinzipien der Einkommensteuer

Das Einkommensteuergesetz handelt nach den folgenden Prinzipien bzw. liegen der Berechnung der Einkommensteuer diese Prinzipien zugrunde:

  • Welteinkommensprinzip
    Alle natürlichen Personen, die über ein Einkommen verfügen und in Deutschland steuerpflichtig sind, müssen ihr gesamtes Einkommen versteuern (inklusive der Einnahmen, die in anderen Ländern entstanden sind).
  • Nettoprinzip
    Besteuert werden nur die Nettoeinnahmen (Einkommen minus Werbungskosten oder Betriebsausgaben).
  • Besteuerung nach Leistungsfähigkeit
    Bürger mit dem gleichen Einkommen werden gleich besteuert.
  • Periodizitätsprinzip
    Das Einkommen wird nach Kalenderjahr besteuert, ohne dass Rücksicht auf frühere oder spätere Kalenderjahre genommen wird.
  • Prinzip der Steuerprogression
    Das Einkommen wird progressiv versteuert, das heißt, es gibt eine Staffelung der Steuer in Abhängigkeit von der Einkommenshöhe.

Wichtig zu erwähnen ist dabei, dass die Steuern jeweils für einen bestimmten Veranlagungszeitraum erhoben werden. Im Regelfall ist dies bei der Einkommensteuer das Kalenderjahr. Gewerbetreibende können ihr Wirtschaftsjahr beispielsweise dem Kalenderjahr anpassen.

Einkommensteuergesetz: Was muss versteuert werden?

Der Gesetzgeber kennt sieben verschiedene Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte

Damit unterliegen alle Einkünfte, die natürliche Personen erhalten, der Einkommensteuer, also auch Zinsen oder Mieteinnahmen. Allerdings hat jeder Steuerpflichtige einen Grundfreibetrag von 9.408 Euro (2020) erst bei Überschreiten dieser Grenze wird Einkommensteuer fällig. Verheiratete haben den doppelten Freibetrag.

Einkommensteuerpflicht – Steuerpflichtige Einkommensarten

Versteuert wird das gesamte Einkommen aus den folgenden Tätigkeiten:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • Nichtselbstständigkeit

Dazu kommen die folgenden Einkünfte aus:

  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte

Wie oben bereits erwähnt, kommen eventuell Einnahmen aus Gewinnspielen hinzu. Lotto und Co. sind nicht automatisch steuerfrei!

Einkommensteuerbefreiung – nicht steuerpflichtige Einkommen

Als Steuerzahler kann man unter Umständen komplett von der Steuerpflicht befreit werden. Das ist aber nur möglich, wenn die kompletten Einnahmen insgesamt unter dem steuerfreien Existenzminimum liegen. Dies kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. In den meisten Fällen genügt dazu eine Aufstellung aller Einnahmen sowie der Werbungskosten und Freibeträge.

Falls das steuerfreie Einkommen auch in den Folgejahren voraussichtlich so niedrig ist, kann man auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese gilt bis zu drei Jahren und kann auch bei der Bank eingereicht werden. Damit entfällt der Freistellungsauftrag für Zinserträge.

Freibeträge

Im Einkommensteuergesetz (EStG) sind in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 7 EStG die verschiedenen Einkunftsarten (aus Gewerbebetrieb, selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit …) geregelt. Daneben gibt es noch Einnahmen, die steuerbefreit sind. Der Grundfreibetrag beträgt wie oben genannt 9.408 Euro für Alleinstehende und 18.816 Euro für Verheiratete (Stand 2020). Diese Leistungen (wie Krankengeld oder Wohngeld) sind in § 3 EStG aufgeführt.

Dazu kommt eine Rubrik, die sich Freibeträge nennt. Darunter fallen Einkünfte, die noch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden müssen. Beispielsweise Kinderfreibeträge oder Entlastungsbeiträge für Alleinerziehende.

Einkommensteuer für Unternehmer: Abzugsfähige Betriebsausgaben

Die Einkommensteuer wird auch auf das von Unternehmern zu versteuernde Einkommen berechnet. Betriebsausgaben werden dadurch definiert, dass sie betrieblich notwendig sind. Das heißt, dass das Unternehmen ohne diese Ausgaben nicht in dem Maße wie nötig tätig werden könnte. Auch Schadensersatzansprüche können zu den Betriebsausgaben zählen, darüber hinaus sind betrieblich veranlasste Ausgaben Kosten für Einbußen, die ein Steuerpflichtiger aus seiner Tätigkeit erleidet (z. B. der Freiberufler, der unter einer Berufskrankheit leidet und Ausgaben für die Wiederherstellung seiner Gesundheit hatte). Betriebsausgaben werden in „sofort abzugsfähig“ und „nicht oder nicht voll abzugsfähig“ unterteilt.

Zu den abzugsfähigen Betriebskosten zählen z. B.:

  • Ausgaben für das Personal
  • Kosten für Abschreibungen
  • Mietkosten
  • Fahrtkosten
  • Einkäufe von Waren und Dienstleistungen
  • Abziehbare Vorsteuer
  • Abgeführte Umsatzsteuer
  • Kosten für den Fuhrpark

Betriebsausgaben mindern den Gewinn und senken das steuerpflichtige Einkommen des Unternehmers.

Höhe der Einkommensteuer berechnen

Um die Einkommensteuer zu berechnen werden sämtliche Einkünfte des Steuerpflichtigen aus einem Jahr herangezogen. Aus einer Addition dieser Einkünfte ergibt sich die Bemessungsgrundlage, auf der die Berechnung basiert. Folgende Schritte sind zur Berechnung notwendig:

  1. Addition aller Einkunftsarten
  2. Abzug aller Betriebsausgaben, Werbekosten und außergewöhnlichen Aufwendungen sowie Freibeträge (u. a. Vorsorgeaufwendungen)
  3. Abzug der Freibeträge für Kinder und Härteausgleich
  4. Das Ergebnis stellt das zu versteuernde Einkommen dar
  5. Festlegung der Einkommensteuer nach Grundtabelle oder Splittingtabelle
  6. Abzug der bereits gezahlten Lohnsteuer oder der Vorauszahlungen

Im Ergebnis dieser Berechnung ergibt sich eine Nachzahlung bzw. eine Erstattung der Steuerbeträge.

Mitglieder der katholischen oder der evangelischen Kirche zahlen noch einmal Kirchensteuer, diese liegt zwischen fünf und neun Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Die genaue Höhe legen die Religionsgemeinschaften fest.

Einkommensteuersätze

Die erzielten Einkünfte sind die Basis für die zu zahlende Einkommensteuer. Diese wird ab einem Jahreseinkommen von 9.408 Euro fällig und ist in verschiedene Progressionszonen gestaffelt. Dabei erhöht sich bei steigendem Einkommen der entsprechend anzuwendende Steuersatz und somit die Steuerlast.

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Einkommensteuer-Tarife 2020

Sieh dir jetzt die detaillierte Einkommensteuer Grundtabelle 2020 an. Sie enthält die Auflistung der Steuersätze beim entsprechenden Einkommen und bezieht den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer in die Berechnung mit ein.

Beispiel zu Berechnung der Einkommensteuer

In § 2 EStG ist genau festgelegt, welche Einkünfte steuerpflichtig sind und um welche Beträge und Sonderausgaben diese zu reduzieren sind, um die steuerpflichtigen Einkünfte festzusetzen.

Ein Beispiel für 2020: Ein Ehepaar mit getrennter Veranlagung und Einkünften von 25.000 Euro/Jahr, ohne Kirchensteuerpflicht.

Steuer Ø Steuersatz Grenzsteuersatz
Einkommensteuer 3.713,00 € 14,85 % 28,41 %
Solidaritätszuschlag 204,22 € 0,82 % 1,56 %
Kirchensteuer 0,00 € 0,00 % 0,00 %
Gesamtbelastung 3.917,22 15,67 % 29,97 %

Quelle: finanzrechner.org

Freibeträge 2020

Möchte man die Einkommensteuer berechnen, kann man folgende Freibeträge geltend machen:

Freibeträge für 2020
Grundfreibetrag 9.408 € (Alleinstehende) bzw. 18.816 € (Verheiratete)
Sparerfreibetrag 801 € (Ledige) bzw 1.602€ (für Ehepaare)
Rentenfreibetrag 20% der bezogenen Rente
Kinderfreibetrag 7.812 €
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 1.908 € + 240€ für jedes weitere Kind
Freibetrag für Ausbildung 924 €
Altersentlastungsbetrag 760 € (16% vom Bruttoeinkommen)
Freibetrag für Übungsleiter 2.400 €
Freibetrag für Ehrenamtt 720 €
Freibeträge für Erben, Schenkungen etc.
  • Ehepartner/eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Großeltern und Eltern: 100.000 €
  • Weitere Verwandte, sonstige Personen: 20.000 €
Gewerbesteuer 24.500 €

Eine ausführliche Erklärung und weitere Tipps zu diesen Beträgen findest du in unserem Beitrag Steuerfreibetrag in der Selbstständigkeit!

Negative Einkommensteuer

Es kann tatsächlich passieren, dass sich ein negativ zu versteuerndes Einkommen ergibt, wenn die Abzüge und Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Für diesen Fall hält das Einkommensteuergesetz in § 10 d EStG drei Möglichkeiten bereit:
• Einen horizontalen Verlustausgleich, also eine Verrechnung mit Einkünften derselben Einkunftsart
• Einen vertikalen Verlustausgleich, das bedeutet eine Verrechnung mit Einkünften anderer Einkunftsarten
• Ein Verlustvortrag ins nächste Steuerjahr

Steuersoftware

Es ist hilfreich, wenn du für deine Steuer mit einem Online Tool oder einer Steuersoftware arbeitest. Dabei bieten sich je nach Anforderungen, persönlichen Ansprüchen und Budget ganz unterschiedliche Möglichkeiten an.

Für Gewerbetreibende

Für Unternehmer, auch Kleinunternehmer, Freiberufler und Selbstständige ist es ideal, mit einer renommierten Software zu arbeiten, die mehrere Geschäftsabläufe gleichzeitig unterstützt und dir einen Überlblick über deine Buchhaltung bietet. Die Buchhaltungssoftware sevdesk bietet dir gleich mehrere Funktionen. Sie hilft beispielsweise bei der Erstellung von Rechnungen, der Belegdigitalisierung und vielem mehr!

Für Privatpersonen

Für Privatpersonen, die keine Rechnungen erstellen müssen oder keine Umsatzsteuervoranmeldungen zu erledigen haben, sind solche Programme weniger hilfreich. Für sie eignen sich eher Online-Tools wie steuererklaerung.de, die einen Schritt für Schritt unterstützen.

Wichtig ist, dass die Einkommensteuererklärung auf elektronischem Wege erfolgen MUSS, in Papierform ist sie seitens des Finanzamtes nur noch zulässig, wenn unwiderlegbare Gründe vorliegen.

Daher kann jeder Steuerpflichtige auch die Software, die vom Finanzamt angeboten wird, nutzen. Dabei handelt es sich um „ELSTER. Ihr Online-Finanzamt“. Hier gibt es verschiedene Formulare, Bescheinigungen oder Bescheide aufrufen und direkt ausfüllen und versenden. Dazu gibt es auch viele hilfreiche Hinweise und Erläuterungen, die dich beim Ausfüllen und den einzelnen Arbeitsschritten unterstützen.

Einkommensteuererklärung

Der Einkommensteuerpflichtige muss oder kann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wofür bestimmte Fristen einzuhalten sind. Nicht jeder unterliegt der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung, außerdem ist es ein Trugschluss, dass sich eine Verpflichtung automatisch daraus ergibt, dass in einem Jahr die freiwillige Steuererklärung abgegeben wurde. Es bleibt allerdings zu prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, die Steuererklärung anzufertigen, vor allem dann, wenn hohe Ausgaben in dem Jahr bestanden.

Tipp!

sevdesk bietet dir eine direkte Schnittstelle zu ELSTER und dem Finanzamt! Deine UStVA übermittelst du somit mit wenigen Klicks. Außerdem ist die Zusammenarbeit mit deinem Steuerberater einfacher denn je – durch einen Steuerberaterzugang zieht er sich einfach die wichtigen Daten und du verzichtest auf den Pendelordner!

Erfahre mehr zu den unzähligen Funktionen von sevdesk!

Einkommensteuererklärung Formulare

Zur Abgabe der Steuererklärung sind mehrere Formulare notwendig. Welche du benutzen musst, hängt im Einzelfall davon ab, welche Einnahmen und Ausgaben du geltend machen willst.

Mögliche Formulare sind:

  • Mantelbogen
  • Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige
  • Anlage AUS
  • Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  • Anlage FW
  • Anlage G
  • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
  • Anlage KAP
  • Anlage Kind
  • Anlage L
  • Anlage N
  • Anlage N Ausländische Einkünfte
  • Anlage R
  • Anlage S
  • Anlage SO
  • Anlage Unterhalt
  • Anlage V
  • Anlage Versorgungsaufwand

Wichtige Formulare im gewerblichen Bereich sind vor allem:

Mantelbogen

Er gehört in jedem Fall immer zur Steuererklärung dazu und enthält wichtige allgemeine persönliche Angaben über den Steuerpflichtigen oder das Unternehmen. Also beispielsweise die Adresse, aber auch Angaben über Sonderausgaben, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen.

Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage ist wichtig für Gewerbetreibende, weil sie hier die erzielten Gewinne pro Geschäftsjahr angeben müssen. Hier kommen auch Angaben zu Steuerermäßigungen, beispielsweise wenn die Gewerbesteuer abgezogen werden soll.

Anlage S – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Diese Anlage ist für Freiberufler gedacht, die hier ihre Gewinne oder beantragte Steuerermäßigungen eintragen. Es ist das Gegenstück zur Anlage G für Gewerbetreibende, nur etwas kürzer.

Weitere verpflichtende Steuererklärungen für Unternehmer

Unternehmer und Gewerbetreibende müssen neben diesen Formularen noch weitere Erklärungen abgeben, die die Gewinnermittlung betreffen. Je nach Unternehmensform und Höhe der Einnahmen handelt es sich dabei um eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für alle, die eine doppelte Buchführung haben müssen, oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Diese wird fällig bei einem Jahresumsatz von weniger als 600.000 Euro oder 60.000 Euro Gewinn.

Tipp!

Mit sevdesk erledigst du nicht nur deine Rechnungsstellung, Buchhaltung und die UStVA – es ist auch eine Jahresabschluss Software, die deine vorbereitenden Jahresabschluss der GuV oder deine EAR online erstellt!

Fristen für die Einkommensteuer

Lohnsteuer wird automatisch durch den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Wer eine Steuererklärung abgeben möchte oder dazu verpflichtet ist, musste dies bis zum 31. Mai des jeweiligen Steuerjahres machen, wobei diese Frist letztmalig für das Steuerjahr 2017 galt. Ab 2018 gelten andere Regelungen:

  • Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist am 31. Juli
  • Frist bei Hilfe durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ist am 28. (bzw. 29.) Februar des übernächsten Jahres

Bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung gilt die Vierjahresfrist. Hält man sich nicht an die Fristen, muss man mit einem Verspätungszuschlag rechnen, der als pauschale Summe oder anteilig von der Nachzahlungssumme berechnet wird.

Einkommensteuerbescheid

Nach Prüfung und Berechnung der Steuererklärung ergeht der Einkommensteuerbescheid, der eine Nachzahlung, Erstattung oder Rückzahlung vorsieht. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch erhoben werden, wobei der Einspruch nicht Schuld befreiend wirkt! Das heißt, dass eine eventuelle Nachzahlung trotz des Einspruchs geleistet werden muss, weil sich andernfalls eine Mahngebühr ergibt. Diese berechnet sich prozentual an der Nachzahlungssumme. Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag Einspruch gegen Steuerbescheid!

Einkommensteuervorauszahlungen

Laut Gesetz sind vierteljährlich Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten. Diese sind jeweils fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Höhe der Vorauszahlungen setzt das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid des vergangenen Jahres für das Folgejahr fest.

Einkommensteuernachzahlungen

Durch die Vorauszahlungen sollte im Regelfall die fällige Steuersumme so gut wie abgedeckt sein und die meisten Steuerzahler dürfen sich nach Abgabe ihrer Steuererklärung auf eine Rückzahlung freuen.

Manchmal ist der Schreck groß, wenn stattdessen eine Aufforderung zur Einkommensteuernachzahlung ins Haus flattert. Das kann mehrere Gründe haben. Häufig liegt es daran, dass irgendwelche Pauschalen nicht angegeben wurden oder Sonderausgaben nicht vom Finanzamt anerkannt wurden.

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Doch die Nachzahlung ist trotzdem fällig. Ob eine Rückzahlung erfolgt, hängt davon ab, was das Finanzamt bei der erneuten Prüfung des Bescheides feststellt.

Checkliste zur Einkommensteuer 2020

Bevor du die Unterlagen für deine Steuer zusammenstellst, musst du dich vergewissern, dass du an alle Bereiche denkst, in denen du Einnahmen oder Ausgaben angeben musst.

Prüfe daher am besten folgende Punkte:

     
  • Allgemeine Angaben, vor allem deine Steuernummer
  •  
  • Einkommensnachweise (Lohnbescheinigungen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Abfindungen, Rentenbescheide, Unterhaltsleistungen …)
  •  
  • Werbungskosten für nichtselbstständige Arbeit (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Berufsbekleidung, Reisekosten, Fortbildung, doppelte Haushaltsführung …)
  •  
  • Werbungskosten für die Vermietung von Wohnraum (Darlehenszinsen, Erhaltungsaufwendungen, Grundsteuer, Wasser, Strom, Müllabfuhr …)
  •  
  • Kinder (Betreuungskosten, Ausbildungskosten, Pflegekosten …)
  •  
  • Sonderausgaben (Versorgungsaufwendungen, Spenden, gezahlter Unterhalt …)
  •  
  • Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen, Beerdigungskosten, Kurkosten …)
  •  
  • Sonstige Unterlagen (Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, …)

FAQ

Wo zahlt man Einkommensteuer?

In Deutschland zahlt jeder, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, unbeschränkt Steuern, die an das zuständige Finanzamt gezahlt werden. Wer seinen Wohnsitz nicht hier hat, ist beschränkt steuerpflichtig und muss seine Steuern in die entsprechend anderen Staaten abführen.

Wo wird die Einkommensteuererklärung abgeben?

Beim zuständigen Finanzamt, in dessen Einzugsbereich der Wohnsitz liegt.

Warum gibt es eine Vorauszahlung der Einkommensteuer?

Mit dieser Vorauszahlung soll die voraussichtliche Steuerschuld bereits angezahlt werden. Das hilft dem Staat, einen kontinuierlichen Geldeingang zu bekommen und dem Steuerpflichtigen dient es als Schutz vor einer zu hohen Nachzahlung.

Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?

Früher gab es den freiwilligen Lohnsteuerjahresausgleich für Arbeitnehmer, die keine Steuererklärung abgeben mussten. Heute gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuererklärung. Alle müssen eine Steuererklärung abgeben.

Wie hoch ist die Einkommensteuer in Österreich?

In Österreich ist ein Jahreseinkommen bis 11.000 Euro steuerfrei und bis 18.000 Euro wird mit 25% versteuert. Eine Tabelle der Steuersätze gibt es beim Österreichischen Finanzamt.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Dabei handelt es sich um die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer und Einkommensteuer. Bei der Berechnung werden aus allen ermittelten Einkünften alle Ausgaben, Verluste, Freibeträge und Sonderausgaben abgezogen. Übrig bleibt das zu versteuernde Einkommen.

Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung machen?

Bei zusätzlichen Einkünften von mehr als 410 Euro oder mehreren Gehältern in Steuerklasse VI sowie einer Scheidung und Neuheirat im selben Jahr werden beispielsweise zwingend Steuererklärungen notwendig. Außerdem sind Selbstständige dazu verpflichtet. Die Abgabefrist für die Steuer ist bis zum 31. Juli des Folgejahres. Wer einen Steuerberater hat, hat 7 Monate länger dafür Zeit.

Fazit

Bei der Einkommensteuer sind vor allem wegen der sich häufig ändernden Rechtslage und der vielen individuellen Möglichkeiten eine Menge Dinge zu beachten. Um nicht den Überblick zu verlieren, ist es daher hilfreich, sich auf entsprechenden Webseiten zu informieren oder einen Steuerberater oder Steuerhilfeverein in Anspruch zu nehmen. Bei der Vorbereitung der Steuer leistet ein Buchhaltungsprogramm oder Steuerprogramm gute Dienste.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen stammen aus zuverlässigen Quellen und wurden auf der Grundlage von Daten erstellt, die zum Zeitpunkt der Erstellung als korrekt angesehen wurden. Bevor sie jedoch zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden, müssen diese Informationen überprüft werden. Bewertungen und Einschätzungen geben ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder. Für den Inhalt können weder wir noch der Autor eine Haftung oder eine Garantie übernehmen.

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