USt-ID prüfen über das Bundesministerium für Finanzen
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ermöglicht dir, die Unternehmer-eigenschaft deines Geschäftspartners im innergemeinschaftlichen Warenverkehr abzufragen. Dazu rufst du das Onlineportal der Behörde „finanzonline“ auf und startest eine Bestätigungsanfrage. Diese kannst du sofort ausdrucken und musst sie bei den Unterlagen aufbewahren. Hierfür benötigst du folgende Daten:
- die USt-ID des Leistungsempfängers
- dessen Mitgliedsstaat
Alternativ, etwa wenn gerade Wartungsarbeiten am Portal durchgeführt werdenoder die technischen Vorraussetzungen für eine online-Abfragefehlen, kannst du das Bestätigungsverfahren auch auf diesen Wegen beginnen:
- per Post
- telefonisch
- per Fax
- per E-Mail
Das Ergebnis der Prüfung deiner Umsatzsteueridentifikationsnummer bekommst du in diesem fall immer schriftlich per Post.