Wer als Kleinunternehmer gilt
Kleinunternehmer und Kleinunternehmerin ist, wer für sein Unternehmen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt und damit nicht der Regelbesteuerung unterliegt. Dafür dürfen folgende Umsatzgrenzen nicht überschritten werden:
- maximal 22.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr
- voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Gesamtumsatz im aktuellen Kalenderjahr
Nach einem Überschreiten der Umsatzgrenzen kommt es zur Regelbesteuerung – die Rechnungserstellung erfolgt dann mit Umsatzsteuerausweis, dafür kann Vorsteuer geltend gemacht werden.
Kleinunternehmer - als Freiberufler oder mit Kleingewerbe
Unabhängig von der Kleinunternehmerregelung ist es möglich, ein Kleingewerbe als Form des Gewerbebetriebs zu betreiben – dann entfällt zum Beispiel die doppelte kaufmännische Buchführung. Auch die Erstellung einer Bilanz ist bei einem Kleingewerbe nicht nötig. Ein Kleingewerbetreibender kann gleichzeitig Kleinunternehmer sein, wenn die Umsatzgrenzen des Gesamtumsatzes eingehalten werden. Die Regeln der vereinfachten Buchführung gelten analog für Freiberufler und Freiberuflerinnen.