Externe Inhalte
An dieser Stelle findest du externe Inhalte von YouTube. Durch Klick auf “Externe Inhalte laden” erklärst du dich damit einverstanden, dass dir externe Inhalte angezeigt werden. Dabei werden personenbezogene Daten an die Drittplattform übermittelt.
Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung und der Datenschutzerklärung von YouTube.

Steuertermine 2024 in Österreich: Wichtige Fristen im Überblick

Aktualisiert am
13
.
03
.
2024
Hero Steuertermine

Als Unternehmer ist es wichtig, dass du die Steuertermine 2025 auch wieder im Blick behältst und dir die relevanten Daten in deinem Steuerkalender vermerkst. Vergisst du, bestimmte Aufgaben rechtzeitig anhand dieser Steuertermine zu erledigen, kann dich dies im schlimmsten Fall einige Euro kosten.

In diesem Artikel erfährst du, welche Steuertermine 2025 für dich von besonderer Bedeutung sind.

Steuerfristen 2024 im Überblick

In der Regel musst du dir merken, dass es sehr wichtige Steuertermine für Unternehmer & Selbstständige für bestimmte Arten von Steuern gibt. Diese Termine und Fristen beziehen sich in erster Linie auf deine Steuererklärungen und vor allem auch auf die Fälligkeit von bestimmten Steuerzahlungen. Hier im Überblick haben wir für dich die wichtigsten Steuern & Zahlungsschonfristen aufgelistet, welche du in deinem Steuerterminkalender 2024 vermerken solltest:

Steuertermin Ende der Schonfrist Steuerart
15. Januar 18. Januar Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
31. Januar - Zusammenfassende Meldung (monatlich + quartalsweise)
15. Februar 18. Februar Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
15. Februar 18. Februar Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Kammerumlage I, Umsatzsteuer, Grundsteuer (quartalsweise)
28. Februar - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
15. März 18. März Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
31. Mrz - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
15. April 18. April Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
30. April - Zusammenfassende Meldung (monatlich + quartalsweise)
15. Mai 18. Mai Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
15. Mai 19. Mai Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Kammerumlage I, Umsatzsteuer, Grundsteuer (quartalsweise)
31. Mai - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
15. Juni 18. Juni Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
30. Juni - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
15. Juli 18. Juli Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
31. Juli - Zusammenfassende Meldung (monatlich + quartalsweise)
15. August 18. August Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
15. August 18. August Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Kammerumlage I, Umsatzsteuer, Grundsteuer (quartalsweise)
31. August - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
10. September 18. September Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
30. September - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
15. Oktober 18. Oktober Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
31. Oktober - Zusammenfassende Meldung (monatlich + quartalsweise)
15. November 18. November Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
15. November 28. November Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Kammerumlage I, Umsatzsteuer, Grundsteuer (quartalsweise)
30. November - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
15. Dezember 18. Dezember Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
31. Dezember - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
15. Jan 2025 - Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
Abgabefristen im Steuerkalender: Wo sich Wochenende und Feiertage auswirken

Die Lohnsteueranmeldung und die Umsatzsteuervoranmeldung sind etwa immer zum 10. eines Monats fällig.

Fällt der Abgabetermin für eine Steuererklärung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird er auf den darauffolgenden Werktag verschoben. Die Schonfrist entsprechend ebenfalls um einen Tag.

Was ist die Schonfrist und bis wann gilt sie?

Bei Ablauf eines Fälligkeitsdatums bekommst du bei einigen Steuerarten wie der Einkommensteuer- oder der Gewerbesteuererklärung eine Schonfrist eingeräumt. In § 210 Abs. 3 BAO ist geregelt, dass bei einer entstandenen Säumnis bis zu drei Tagen vom Finanzamt bzw. der Finanzkasse kein Säumniszuschlag erhoben wird.

Doch aufgepasst. Diese Schonfrist ist vom Gesetzgeber her so vorgesehen, dass sie nicht verlängert werden kann. Eine Verlängerung hast du nur für den Fall, dass die Schonfrist entweder an einem Samstag oder einem Sonn- und Feiertag endet. In diesem Fall sieht § 108 AO vor, dass deine Schonfrist erst am nachfolgenden Werktag endet. Die Schonfrist ist auch nur dann gültig, wenn du eine Überweisung oder eine Bareinzahlung direkt auf das Konto vom Finanzamt vornimmst.

Bei Scheckzahlungen gilt, dass sie dem Finanzamt spätestens drei Tage nach dem Fälligkeitstag vorliegen müssen.

Zu beachten bei der Schonfrist:

Zahlst du nach dem Termin der Fälligkeit aber noch innerhalb der Zahlungsschonfrist, dann handelt es sich um eine Zahlung, welche nicht fristgerecht erfolgt ist. Damit ist sie zwar pflichtwidrig, bleibt für dich aber ohne Sanktionen.

Einmal oder vielleicht zweimal im Jahr mag das auch in Ordnung sein, stellt das Finanzamt aber fest, dass du das bei jeder Zahlung (z. B. bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung) machst, wird dich das Amt auf Dauer als „nicht pünktlicher Steuerzahler“ einstufen. Das könnte dir durchaus zum Fallstrick werden, wenn du beispielsweise einen Antrag stellst und das Finanzamt darüber entscheidet.

Beispiel für eine Schonfrist

Deine Lohnsteueranmeldung ist am Freitag, den 15. März 2024, fällig. Du hast beim Finanzamt auf eine Abbuchung per Lastschriftverfahren verzichtet und nimmst die Überweisung immer selbst vor. Das bedeutet, dass das Finanzamt deine Überweisung spätestens am Montag, den 18. Januar 2024 auf dem Konto haben muss. An diesem Tag läuft deine dreitägige Zahlungsschonfrist ab.

Abgabefristen für die Sozialversicherungsbeiträge

Für deine Mitarbeiter musst du Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Dies sind überwiegend Beiträge zu:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung

Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge musst du ebenfalls Fristen beachten. Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag am Ende eines Monats musst du diese Beiträge gezahlt haben. Für die pünktliche Zahlung zählt der Geldeingang spätestens bis zum Fälligkeitstermin beim Sozialversicherungsträger.

Achte außerdem auf diese Themen:

  • Ist der bezahlte Sozialversicherungsbeitrag zu niedrig und das wird festgestellt, dann musst du die Differenz umgehend nachzahlen
  • Der zuständige Sozialversicherungsträger kann einen Nachweis über die pünktliche Zahlung der Beiträge fordern. Dein Kontoauszug dient hierfür als Nachweis
  • Fälligkeit jeweils am 15. des Folgemonats
Tipp für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater:

Du lässt dich von deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater bei der Lohnabrechnung unterstützen? Mit der DATEV- und ADDISON-Schnittstelle von sevdesk bekommen sie alle Daten rechtzeitig in der Steuerkanzlei, sodass alle Lohnsteueranmeldungen und weitere wichtige Abgaben pünktlich erfolgen können.

Mehr Schnittstellen

Abgabefrist für Steuererklärungen

Für die Steuererklärung gibt es klare Abgabefristen, welche du einhalten musst. Diese Abgabefristen betreffen unter anderem:

  • die Einkommensteuererklärung
  • die Erklärung der Körperschaftsteuer
  • die Gewerbesteuererklärung
  • die Umsatzsteuererklärung

Dauerfristverlängerung der Steuererklärung

Automatisch verlängern sich diese Abgabefristen, wenn die Steuererklärungen von deinem Steuerberater, deiner Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein für dich vorgenommen werden. In diesen Fällen verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. März des übernächsten Jahres. Deine Steuererklärungen für 2024 müssen also am Fälligkeitstag 31. März 2026 beim Finanzamt sein.

Kannst du nachvollziehbare Gründe liefern, dass du die Abgabefrist für deine Steuererklärung nicht einhalten kannst, ist auch für dich selbst eine Dauerfristverlängerung möglich. Du hast keinen Anspruch auf die Dauerfristverlängerung. Entsprechend hat das Finanzamt hier auch einen großen Spielraum bei der gewährten Dauer.

Die Möglichkeit für eine Dauerfristverlängerung besteht auf Antrag. Die Ausnahme gilt bei der Zusammenfassenden Meldung, denn hier ist keine Dauerfristverlängerung möglich.

Digitalisiere die Vorbereitung deiner Steuererklärung

Mit sevdesk hast du alle Termine immer im Blick, indem du dir ganz einfach Aufgaben in der Software erstellst und den Termin für dich auswählst. So erstellst du deine Gewerbesteuererklärung oder die Steuererklärung für Selbstständige sicher fristgerecht!

Mehr zu den Funktionen

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Die Buchhaltungslösung, mit der du Zeit sparst
  • Umfassendes Rechnungsmanagement
  • Automatisierte EÜR & UStVA
  • Integriere Online Banking und mehr
  • Nutze viele weitere Funktionen
sevdesk Dashboard auf einem Laptop.
Steuererklärung für Selbstständige leicht gemacht!

Die Steuererklärung steht an? Mit unseren Tipps und einer ausführlichen Checkliste bist du bestens ausgerüstet. Erfahre, wie du deine Steuererklärung vorbereitest!
Für die Gewinnermittlung als Kleingewerbe erstellst du eine EAR - eine entsprechende Buchhaltungssoftware wie sevdesk erspart dir hier Zeit und Aufwand!