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Alles über die GuV: Aufbau, Abschluss & Vorschriften im Überblick

Aktualisiert am
27
.
03
.
2024
Brille auf einem Notizbuch mit Laptop im Hintergrund

Ist dein Unternehmen bilanzierungspflichtig? Dann musst du neben der Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie gegebenenfalls weitere Dokumente erstellen. Die GuV stellt die Aufwendungen den Erlösen gegenüber und folgt einer festen Gliederung.

In diesem Beitrag erfährst du, wie sich Bilanz und GuV unterscheiden, welche Darstellungsformen möglich sind und wie du das GuV-Konto richtig abschließt.

Keine Lust zu lesen? In unserem Youtube Video zum Thema Gewinn- und Verlustrechnung findest du ebenfalls die wichtigsten Infos:

GuV und Bilanz: Unterschiede und Zusammenhänge

Zunächst brauchst du ein Grundverständnis für die Bilanz. Stell sie dir wie ein großes T-Konto vor. Sie ist so aufgebaut:

Bezeichnung Aktiva Passiva
Seite Links Rechts
Inhalt Vermögen Kapital
Aussagekraft Vermögenswerte (Anlagevermögen und Umlaufvermögen), mit denen dein Unternehmen wirtschaften kann Kapital, mit dem die auf der Aktiva-Seite ausgewiesenen Vermögenswerte finanziert werden
Beispiele Anlagevermögen: Maschinen und Anlagen, Gebäude, Kfz

Umlaufvermögen: Vorräte, Bestände auf Bankkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Eigenkapital

Schulden: langfristige Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Gewinn- und Verlustrechnung betrachtet nicht Vermögen und Kapital, sondern stellt Aufwendungen und Erträge gegenüber. Sie ermittelt also konkret, wie viel du eingenommen und im Gegenzug ausgegeben hast. Daraus ergibt sich entweder ein Gewinn oder ein Verlust. Dieser wirkt sich auf das Eigenkapital deines Unternehmens aus.

Das Ergebnis der GuV fließt direkt in die Bilanz ein: Es erhöht oder mindert das Eigenkapital.

Wer muss eine Bilanz und GuV erstellen?

Ob du einen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV erstellen musst, hängt von deiner Rechtsform und deinem Gewinn und Umsatz ab. Du kannst außerdem verpflichtet sein, deinen Jahresabschluss zu veröffentlichen (Publizitätspflicht). Die folgende Tabelle hilft dir, die Bilanzierungspflicht für dich zu klären:

Rechtsform Bilanzierungspflicht Publizitätspflicht
Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) Ja Nein
Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH, KGaA, UG) Ja Ja
Eingetragene Kaufleute (Einzelkaufleute) Ja (Umsatz > 700.000 Euro) erst nach zwei Jahren bei aufeinanderfolgender Überschreitung nach §§ 189 Abs. 1 Ziff. 3 und Abs. 2 Nein
Freiberuflerinnen und Freiberufler Nein Nein

Tipp: Als Kleingewerbetreibende oder Kleingewerbetreibender fällst du nicht unter die Bilanzierungspflicht, solange du die genannten Gewinn- und Umsatzgrenzen nicht überschreitest. Du kannst ebenso wie Freiberuflerinnen und Freiberufler eine Einnahmenausgabenrechnung (EAR) einreichen.

Gliederung und Aufbau der GuV

Bei der Darstellungsform der Gewinn- und Verlustrechnung hast du mehrere Möglichkeiten. Kapitalgesellschaften müssen nach § 231 Abs. 1 UGB die sogenannte Staffelform wählen. Alle anderen Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie die Staffel- oder Kontenform bevorzugen.

Variante A): GuV in Staffelform

Bei der Staffelform listest du die einzelnen Positionen der GuV untereinander. Ausgehend von den Umsatzerlösen ziehst du nach und nach Aufwendungen und Erträge ab, bis du das Rohergebnis, Finanzergebnis oder Betriebsergebnis erhältst.

Variante B): GuV in Kontenform

Bei der Kontenform baust du die Gewinn- und Verlustrechnung auf wie ein T-Konto in der doppelten Buchführung. Links stehen im Soll die Aufwendungen deines Unternehmens, rechts auf der Haben-Seite die Erträge. Entsteht im Soll ein Saldo, hast du einen Gewinn erzielt. Steht der Saldo hingegen im Haben, verzeichnet dein Unternehmen einen Verlust. So könnte eine GuV in Kontenform aussehen:

Soll Haben
Wareneinkauf 150.000€ Umsatzerlöse 450.000€
Löhne/Gehälter 90.000€ Zinserträge 3.000€
Miete 12.500€ Sonstige Erträge 33.000€
Betriebskosten 14.000€
Abschreibungen 15.000€
Zinsaufwendungen 4.000€
Versicherungsprämien 2.000€
Steuern 35.000€
Werbung 1.000€
Gewinn 162.500€
Summe 486.000€ Summe 486.000€

In diesem T-Konto kannst du Ertragskonten und Aufwandskonten (z. B. Materialaufwand) sowie Abschreibungen wie in der doppelten Buchführung üblich mit Buchungssätzen verbuchen.

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Gliederung der GuV nach Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren

Grundlage für die Darstellung deiner GuV sind stets die generierten Umsatzerlöse. Wie du den Rest der Erfolgskonten richtig präsentierst, hängt mit der gewählten Variante zusammen. Du kannst zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren wählen.

GuV mit Umsatzkostenverfahren (UKV)

Beim Umsatzkostenverfahren ziehst du von den Umsatzerlösen lediglich jene Kosten ab, die sich auf verkaufte Produkte beziehen. Ein weiterer Unterschied zum Gesamtkostenverfahren: Die restlichen Kosten verteilst du auf Funktionsbereiche wie Vertrieb oder Verwaltung.

Erfahre mehr dazu, wie du richtig vorgehst und finde Beispiele in unserem Ratgeber zum Umsatzkostenverfahren.

GuV mit Gesamtkostenverfahren (GKV)

Bei dieser Variante erlaubt das Handelsgesetzbuch, die gesamten Kosten einzubeziehen. Um eventuell nicht verkaufte Waren zu berücksichtigen, musst du beim GKV Bestandsmehrungen und -minderungen erfassen. Die Kosten gliederst du nach Kostenarten wie Personalaufwand, Materialaufwand oder Abschreibungen.

Erfahre mehr dazu, wie du richtig vorgehst und finde Beispiele in unserem Ratgeber zum Gesamtkostenverfahren.

GuV-Gliederung nach Brutto- oder Nettoprinzip

Das Netto- und das Bruttoprinzip unterscheiden sich im Hinblick auf die Verrechnung gleichartiger Erträge und Aufwendungen. Stell dir etwa vor, dein Unternehmen hätte Zinszahlungen von 3.000 Euro für Darlehen zu leisten und erhält 4.000 Euro Zinsen aus Geldanlagen.

So unterscheiden sich beide Verfahren

  • Bruttoprinzip: Du darfst die beiden Beträge nicht miteinander verrechnen. In deiner Bilanz weist du die 3.000 Euro im Soll unter gezahlten Zinsen aus und die 4.000 Euro im Haben unter erhaltenen Zinsen.
  • Nettoprinzip: Du darfst beide Beträge miteinander verrechnen und musst schließlich nur noch die Differenz von 1.000 Euro bei den Erträgen im Haben ausweisen.

Tipp: Das Bruttoprinzip ist der Standardfall. Das Nettoprinzip kommt nur selten zum Einsatz.

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GuV-Konto richtig abschließen: So geht’s

Am Ende des Geschäftsjahrs musst du alle Erfolgskonten auf das GuV-Konto abschließen

  • GuV (Soll) an Aufwandskonto (Haben)
  • Ertragskonto (Soll) an GuV (Haben)

Schließlich buchst du den Saldo des GuV-Kontos auf das Eigenkapitalkonto. Dieses erhöht sich je nach Betriebsergebnis entweder im Soll (Verlust) oder im Haben (Gewinn).

Wie das genau funktioniert, zeigen wir dir in unserem Ratgeber zum GuV-Konto.

Die wichtigsten Vorschriften zur GuV auf einen Blick

Zu den wichtigsten Regeln und Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz zählen:

  • Verrechnungsverbot (§ 196 UGB): Bis auf wenige Ausnahmen besteht ein Verbot der Verrechnung gleichartiger Positionen.
  • Pflichtbestandteil (§ 193 Abs. 4 UGB): Die Bilanz und GuV sind verpflichtende Bestandteile des Jahresabschlusses.
  • Bilanzkontinuität (§ 223 Abs. 1 UGB): Ob Staffelform oder Kontenform, für welche Art der Gliederung du dich auch entscheidest, du musst sie für nachfolgende Bilanzen beibehalten.
  • Aufbau (§ 231 UGB): Das Handelsgesetzbuch schreibt detailliert vor, wie eine GuV nach Umsatzkostenverfahren oder nach Gesamtkostenverfahren auszusehen hat.

GuV einfach und sicher mit Buchhaltungssoftware erstellen

Bist du auch zur Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet? Dann bereiten dir die GuV und die Bilanz vielleicht noch etwas Kopfzerbrechen. Du kannst für die Erstellung entweder eine GuV-Vorlage verwenden. Oder du machst es dir leichter und greifst auf eine professionelle Jahresabschluss-Software zurück. Damit erledigst du deine doppelte Buchführung, alle vorbereitenden Arbeiten für den Jahresabschluss und fertigst schließlich auch die Bilanz und GuV selbst an. Wichtige Zwischenergebnisse wie das Betriebsergebnis, Finanzergebnis oder Rohergebnis werden automatisiert ermittelt und korrekt gebucht.

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer scheuen jedoch die Gefahr von Fehlern und den Aufwand beim Jahresabschluss und überlassen diese anspruchsvolle Aufgabe lieber ihrer Steuerberaterin oder ihrem Steuerberater. Mit sevdesk kannst du dennoch deutlich Kosten sparen. Fertige kinderleicht deine doppelte Buchführung an und bereite alles vor. So muss die Steuerkanzlei nur noch den Jahresabschluss erstellen. Teste unsere Jahresabschluss-Software kostenlos und erlebe, wie einfach Buchführung sein kann.

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