So funktioniert das Gesamtkostenverfahren
Das Gesamtkostenverfahren (GKV) ist eine der möglichen Darstellungsformen der GuV nach § 231 UGB. Sie orientiert sich nicht an den verkauften Mengeneinheiten, sondern an den produzierten Erzeugnissen.
Deshalb müssen hier Bestandsveränderungen und Eigenleistungen berücksichtigt werden:
- Bestandserhöhungen: Es wurden mehr Mengeneinheiten hergestellt als abgesetzt wurden. Die verbleibenden Stückzahlen werden auf Lager gelegt und es entsteht eine Bestandserhöhung.
- Bestandsminderungen: Zusätzlich zu den im Geschäftsjahr produzierten Mengeneinheiten wurden Umsatzerlöse mit Erzeugnissen aus dem Lager erzielt. Die Bestände verringern sich (Bestandsminderung).
- Aktivierte Eigenleistungen: Sie entstehen, wenn betriebsintern Vermögensgegenstände für die eigene Nutzung hergestellt werden (z. B. selbst erstellte Anlagen und Maschinen).
Um die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres in der GuV korrekt darzustellen, werden alle hergestellten Erzeugnisse betrachtet. Die Herstellungskosten werden in mehrere Aufwandsarten unterschieden, zum Beispiel:
- Materialkosten
- Personalkosten
- Abschreibungen
- sonstige betriebliche Aufwendungen (inklusive Verwaltungs- und Vertriebskosten)
Im Gegensatz zum Umsatzkostenverfahren erfolgt bei dieser Erfolgsrechnung keine Aufschlüsselung nach Funktionen (z. B. Vertriebskosten, Verwaltungskosten).