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Jahresüberschuss

Jahresüberschuss

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Am Ende eines Geschäftsjahres erfolgt in Unternehmen ein Jahresabschluss, das Ergebnis des Unternehmens wird ermittelt. Dieses Ergebnis kann positiv oder negativ sein, ein positives Ergebnis ist ein Gewinn, der als Jahresüberschuss bezeichnet wird. Ein Jahresüberschuss liegt dann vor, wenn die Erträge höher als die Ausgaben sind.

Jahresüberschuss errechnen

Definition des Jahresüberschusses

Der Jahresüberschuss ist die positive Differenz aus Erträgen und Aufwendungen innerhalb eines Geschäftsjahres. Er ist ein Begriff der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz. Der Gewinnvortrag oder Verlustvortrag sowie Entnahmen und Einstellungen aus oder in offene  Rücklagen  werden bei der Ermittlung des Jahresüberschusses noch nicht berücksichtigt. Der Jahresüberschuss wird auch als Reingewinn bezeichnet und ist Ausgangspunkt für die Verwendung des Gewinns. Er wird in der Bilanz als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen. Handelt es sich hingegen um ein negatives Ergebnis, ist vom Jahresfehlbetrag die Rede.

Ermittlung des Jahresüberschusses

Der Jahresüberschuss wird ermittelt, indem alle Erträge und alle Aufwendungen innerhalb eines Geschäftsjahres zusammengefasst werden, dabei werden die Aufwendungen von den Erträgen subtrahiert. Sämtliche Erträge und Aufwendungen innerhalb eines Geschäftsjahres fließen in den Jahresüberschuss ein. Inhalt des Jahresüberschusses sind

  • Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Form von Betriebs- und Finanzergebnis
  • Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
  • Auswirkungen von Steuern auf Einkommen und Ertrag.

Im Jahresüberschuss sind Gewinn- oder Verlustvorträge von Vorperioden, Entnahmen aus Rücklagen zur Ergebnisverwendung sowie Einstellungen in offene Rücklagen noch nicht enthalten. Sie werden erst bei der Fortrechnung in den Bilanzgewinn oder Bilanzverlust einbezogen. Der Bilanzgewinn oder Bilanzverlust wird ermittelt, indem der Jahresüberschuss um Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr erhöht oder gemindert wird, Entnahmen aus der Kapitalrücklage sowie Entnahmen aus der Gewinnrücklage hinzugerechnet und Einstellungen in die Gewinnrücklage abgezogen werden. Bei der Aufstellung der Bilanz vor der Ergebnisverwendung wird der Jahresüberschuss als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen, der Wert dieses Postens ist mit dem Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung identisch. Dieser Ausweis entfällt jedoch, wenn eine teilweise Ergebnisverwendung erfolgt, der Jahresüberschuss erscheint dann als Bilanzgewinn. Der entstandene Gewinn wird bei der vollständigen Verwendung des Ergebnisses auf die Posten Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern eingestellt.

Verwendung des Jahresüberschusses

Der Jahresüberschuss kann für die Thesaurierung einbehalten werden, er kann allerdings auch an die Aktionäre oder Gesellschafter ausgeschüttet werden. Aktiengesellschaften sind verpflichtet, einen Teil des Jahresüberschusses in die gesetzlichen Rücklagen einzustellen. Der Überschuss, der danach verbleibt, kann in freiwillige Rücklagen eingestellt werden, er kann auch als Gewinnvortrag in die Folgeperiode übernommen oder an die Gesellschafter oder Aktionäre ausgeschüttet werden. Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft dürfen bis zu 50 Prozent des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen, ohne dass eine Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich ist. Ein Jahresüberschuss in der entsprechenden Höhe kennzeichnet ein gesundes, erfolgreiches Unternehmen.

Auswertung des Jahresüberschusses

Das Jahresergebnis einer Kapitalgesellschaft kann beeinflusst werden, denn der Jahresüberschuss beinhaltet außerordentliche Ergebniseffekte. Fällt der Jahresüberschuss nur gering aus, kann er durch den Verkauf von Vermögensgegenständen oder durch die Auflösung von Stillen Reserven gesteigert werden. Der bereinigte Jahresüberschuss kann zur Vermeidung solcher Sondereffekte in der Bilanzanalyse ermittelt werden. Zu Analysezwecken können die Besteuerung, die Zinsen und die Abschreibungen herausgerechnet werden.

Der Jahresüberschuss in der Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresüberschuss wird in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz ausgewiesen, wenn die Verwendung des Jahresergebnisses im Jahresabschluss ausgeklammert ist. Der Jahresabschluss wird in diesem Fall ohne Berücksichtigung der Verwendung des Jahresüberschusses aufgestellt. Mit dem Jahresüberschuss wird der Erfolg des Geschäftsjahres ausgewiesen, er ist die Grundlage für die Verwendung des Geschäftserfolgs. Abhängig von der Art und Verwendung des Jahresüberschusses werden Kapital- und Gewinnrücklagen verändert. In der Gewinn- und Verlustrechnung dürfen die Veränderungen von Kapital- und Gewinnrücklagen erst nach der Position „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ angegeben werden. Die Verwendung des Jahresüberschusses kann auch gesondert in einem Anhang zum Jahresabschluss oder bei einer GmbH in einer Unterlage außerhalb des Jahresabschlusses dargestellt werden.

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