Der Blick auf den Kontoauszug zeigt uns täglich Soll und Haben an. Es ist dabei beruhigend, wenn auf der Habenseite mehr steht, als auf der Soll-Seite, denn dann weist das Konto ein Plus auf.
Doch wird Soll und Haben in der Buchführung angewendet, dann haben diese Begriffe eine ganz andere Bedeutung. Jeder der Buchführung lernt, der kennt den Spruch „Du sollst haben“! – denn hier ist Soll nicht das Minus und haben nicht das Plus.
Im eigentlichen Sinne steckt hinter diesen beiden Begriffen SOLL und HABEN das komplette Geheimnis der Buchführung oder zumindest fast. Aber es fällt dennoch vielen schwer, mit diesen beiden umzugehen.
Die erste Regel lautet: Soll nicht mit „sollen“ gleichsetzen und Haben nicht mit dem Verb „haben“!
Genau diesen Fehler machen die meisten, die sich zum ersten Mal mit der Buchhaltung auseinandersetzten, und sind dann, wenn es um die Bildung der Buchungssätze geht, verwirrt.
Daher sollte sich jeder merken: Von den beiden Begriffen SOLL und HABEN werden lediglich die beiden Kontoseiten in der Buchführung bzw. im Rechnungswesen bezeichnet. Dass die beiden Worte mit den deutschen Verben eine Ähnlichkeit aufweisen in Bezug auf den Klang, das hat nichts mit ihrer eigentlichen Bedeutung zu tun.
Die linke Seite von einem Konto wird als „SOLL“ bezeichnet und die rechte stets als „HABEN“. Dabei ist es egal, um welche Kontoart es sich hier handelt, dieser Sachverhalt gilt für alle Konten!
Jeder Geschäftsvorfall von einem Unternehmen wird im Rahmen der Finanzbuchhaltung festgehalten bzw. erfasst. Dabei kann es sich um viele verschiedene Vorgänge handeln, wie beispielsweise ein Kauf von Waren auf Rechnung. Hier kann die Zahlung der Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt in einem neuen, eigenständigen Vorgang gebucht werden.
Ein Geschäftsvorfall wird stets über den sogenannten Buchungssatz ausgedrückt und dieser spricht grundsätzlich zwei Buchungskonten an. Dadurch baut sich jeder Buchungssatz nach dem gleichen Schema auf: Soll an Haben.
So lautet der Buchungssatz zu dem oben genannten Beispiel:
Das bedeutet, dass auf der linken Seite des Kontos Wareneingang 1000 Euro gebucht werden und dann die entstandene Verbindlichkeit auf der rechten Seite des Kontos Verbindlichkeiten eingetragen wird.
Dieses Beispiel ist ein recht einfacher Buchungssatz, denn im nächsten Schritt könnte dieser auch gesplittert werden. In dem Fall werden dann zwei Konten auf der einen und nur eines auf der anderen Seite angesprochen.
Nun stellt sich die Frage, welches Konto man anspricht. Im Grunde ergeben sich eine Menge Fragen, wenn das erste Mal eine Buchung vorgenommen werden soll.
Eine gute Unterstützung gibt es durch die bereits bestehenden Kontenrahmen für die Finanzbuchhaltung, wie beispielsweise SKR03 und SKR04. Bei diesen handelt es sich um die systematischen Verzeichnisse aller Konten. Von Vorteil ist es, wenn alle wichtigen und gängigen Konten mit einem Textmarker markiert werden, denn so wird ein langes Suchen vermieden.
Ist der Buchungssatz bekannt, dann muss entschieden werden, die Konten sich im SOLL oder im HABEN verändern. Eben das ist abhängig von der Kontenart. Hier sind zu unterscheiden:
Allen Konten der Bilanz gehören zu den Bestandskonten, wobei hier dann zwischen den Aktiv- und Passivkonten unterschieden werden muss:
Von den Erfolgskonten werden die Bewegungen dargestellt, mit denen später das Betriebsergebnis, d. h. der Gewinn oder Verlust des Unternehmens ermittelt wird. Doch auch hier gibt es eine Unterteilung, die beachtet werden muss:
Ein erklärendes Beispiel:
Frau Vogelsang betreibt einen Online-Shop. Sie kauft Waren ein und verkauft diese dann an ihre Kunden weiter. Die Kunden müssen die Rechnung, die sie erhalten innerhalb von 7 Tagen per Überweisung ausgleichen. Im Januar des laufenden Geschäftsjahres fallen folgende Geschäftsvorfälle an:
So könnte man jetzt mit vielen anderen Geschäftsvorfällen fortfahren. Damit nachvollzogen werden kann, wie die einzelnen Aktionen gebucht wurden, sollten die Belege stets mit der entsprechenden Kontierung versehen werden. Dafür einfach beide Konten des Buchungssatzes auf dem Beleg notieren. Dabei wird als Erstes das im SOLL gebuchte Konto aufgeschrieben, dann ein Schrägstrich gesetzt und danach das HABEN-Konto aufgeführt.
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