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Gewerbesteuerpflicht

Gewerbesteuerpflicht

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Gewerbesteuerpflicht verstehen. Alle gewinnorientierten Unternehmen unterliegen prinzipiell der Gewerbesteuerpflicht. Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um ein Sach-, Real- oder Objektsteuer ähnlich der Grundsteuer. Hier geht es nicht um die Leistung die eine Person erbringt, sondern um den Gewerbebetrieb und den Ertrag, der durch diesen erwirtschaftet wird. Die Gewerbesteuer ist an die Gemeinde in der der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat zu entrichten.

Es ist zu beachten, dass die Gewerbesteuerpflicht entweder sofort nach Gründung eines Unternehmens anfällt oder erst, wenn das Unternehmen am wirtschaftlichen Geschehen teilnimmt.
Sofortige Steuerpflicht besteht zum Beispiel bei den Gewerbebetrieben Kraft Rechtsform, darunter fallen zum Beispiel Kapitalgesellschaften. Freiberufler bezahlen generell keine Gewerbesteuer, sie sind also nicht gewerbesteuerpflichtig.

Gewerbesteuerpflicht - Ab wann muss ich Gewerbesteuer zahlen

Gewerbesteuerpflicht: Was zu beachten ist

Für die Gewerbesteuer gelten auch Freibeträge, diese betragen 24.000 € jährlich für Personengesellschaften oder für natürliche Personen. In dieser Klasse erfolgt die Berechnung nach dem Staffelprinzip, daher sind hier Freibeträge bis zu 72.000 € möglich. Für Kapitalgesellschaften ist kein Freibetrag vorgesehen. Der jeweils fällige Satz ist alle drei Monate an das zuständige Finanzamt zu entrichten, außerdem ist eine Jahresabrechnung vorzulegen in kalenderjährlicher Abrechnung. Das bedeutet, es muss für das aktuelle Jahr die Jahresabrechnung des Vorjahres vorgelegt werden.

Wie viel Gewerbesteuer muss ich zahlen?

Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde, dieser beträgt mindestens 200 %, im Schnitt liegt der Hebesatz allerdings zwischen 300 und 400 %, wobei er in Großstädten durchaus höher sein kann, Beispiel Hamburg mit 470 %. Die Gewerbesteuer stellt die Haupteinnahme der Gemeinden dar und wird auf den jeweiligen Ertrag einer Firma erhoben. Bei der Berechnung wird das 3,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags zugrunde gelegt. Für Gewerbebetriebe heißt das, dass die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 % eigentlich keine finanzielle Belastung darstellt. Die Berechnung erfolgt nach § 35 EStG. Der Hebesatz liegt zurzeit bei durchschnittlich 330 %, in den einzelnen Bundesländern. Wobei er in Mecklenburg-Vorpommern den niedrigsten Stand und in Berlin, NRW und dem Saarland den höchsten Stand mit bis zu 428 % hat (Stand Oktober 2015).

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Wo ist die Gewerbesteuer am niedrigsten?

In unserer Infografik kannst du sehen, wo in Deutschland die geringsten Gewerbesteuerhebesätze erhoben werden. Dies kann – vor allem für grenznah positionierte Unternehmer – den Ausschlag für ein Bundesland geben. Wer zum Beispiel sein Unternehmen nicht in Hamburg, sondern in Schleswig-Holstein ansiedelt, spart über 140 Prozent Gewerbesteuer. Eine genauere Betrachtung erspart die Übersicht jedoch nicht, denn jede Gemeinde legt den Gewerbesteuerhebesatz individuell fest. Dies ist ein von der Politik gewollter Fakt, so können Gemeinden mit geringeren Hebesätzen Firmen anlocken und indirekt subventionieren.

Gewerbesteuer in Deutschland nach Bundesland

Wie die Gewerbesteuer berechnen?

Das Regelwerk, um die Gewerbesteuerpflicht zu berechnen, gestaltet sich wie folgt:

     
  • Hinzurechnungen nach § 8 GewStG
  •  
  • ergibt Summe X
  •  
  • geteilt durch Kürzungen nach § 9 GewStG
  •  
  • ergibt Summe X Gewerbeertrag – diesen abrunden auf 100 € nach § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG
  •  
  • geteilt durch den jeweiligen Freibetrag 24.500 € bzw. 5.000 € – siehe § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG
  •  
  • ergibt Summe X
  •  
  • diese wird multipliziert mit der Steuermesszahl 3,5 nach § 11 Abs. 2 GewStG
  •  
  • ergibt den Steuermessbetrag dieser wird nun multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde nach § 16 GewStG
  •  
  • daraus ergibt sich Gewerbesteuer Summe X

Das Beispiel in Zahlen, geht man davon aus, dass es sich um bei dem Gewerbebetrieb um ein gewerbesteuerpflichtiges Einzelunternehmen handelt, dass einen Gewinn von 130.050 € erzielte. Hinzurechnen sind 48.000 €. Die Gemeinde hat einen Hebesatz von 400 %, so mit ergibt sich die Summe 17.290 € die der Gemeinde als Grundsteuer zu zahlen sind.

Wann beginnt die Gewerbesteuerpflicht?

Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelgewerbetreibenden und bei Personengesellschaften mit dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmals alle Voraussetzungen erfüllen, die zur Annahme eines Gewerbebetriebes erforderlich sind. So wird die Gewerbesteuerpflicht noch nicht mit der Anmietung eines Geschäftslokals begründet, welches zuerst renoviert werden muss. Auch mit der Fertigstellung eines Fabrikgebäudes, in dem produziert werden soll tritt noch keine Gewerbesteuerpflicht ein.

Bei Unternehmen, die nach dem HGB (= Handelsgesetzbuch) im Handelsregister einzutragen sind, ist der Zeitpunkt der Eintragung ohne Bedeutung für den Beginn der Gewerbesteuerpflicht. Erst wenn der Gewerbebetrieb in Gang gesetzt wird, beginnt nach Auffassung der Finanzverwaltung die Steuerpflicht.

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