GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Bei der Unternehmensgründung müssen sich die Gründer immer für eine Rechtsform entscheiden. Als Rechtsform kann eine Personengesellschaft, aber auch eine Kapitalgesellschaft gewählt werden. Als Kapitalgesellschaft wird neben der Aktiengesellschaft oft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gewählt. Der entscheidende Vorteil dieser Rechtsform liegt in der namensgebenden beschränkten Haftung: Gesellschafter müssen nicht mit ihrem Privatvermögen haften, wie das in der Regel bei den Personengesellschaften der Fall ist.
Was ist eine GmbH?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zählt zu den Kaufleuten im Rechtssinn und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Sie gilt als juristische Person und kann als solche selbständig Rechte erwerben und Pflichten begründen. Die Rechtsform ermöglicht außerdem eine strikte Trennung zwischen dem unternehmerischen Betriebs- und dem Privatvermögen. Die Anteilseigner einer GmbH haften maximal mit ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen. Das gilt grundsätzlich auch im Fall der Insolvenz.
Die Rechtgrundlage für die GmbH bildet das GmbH-Gesetz (GmbHG). Teilweise finden aber auch die Vorschriften des Gesetzes über Aktiengesellschaften (AktG) Anwendung. Neben der klassischen GmbH existiert seit 2008 auch eine kleine Schwester, die Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt).
Was sind die wichtigsten Merkmale einer GmbH?
Neben dem Einzelunternehmen und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR genannt, gehört die GmbH zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Diese Beliebtheit und dieser Erfolg sind einigen Merkmalen geschuldet, welche eine GmbH bietet. Die wichtigsten dieser Merkmale auf einen Blick.
- Bei der GmbH handelt es sich um eine Handelsgesellschaft
- Sie ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Die GmbH lässt sich mit einem Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro gründen
- Sie kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden
- Die GmbH lässt sich für jeden gesetzlich zulässigen Zweck gründen
- Eine GmbH hafttet nur mit dem Gesellschaftsvermögen für ihre Verbindlichkeiten
Wie gründest du eine GmbH?
Bei der Gründung einer GmbH müssen eine ganze Reihe von Faktoren bedacht werden. Dazu zähen insbesondere die Wahl der Firma (Firmenname), die Modalitäten des Gesellschaftsvertrags und die Festsetzung des Stammkapitals. Partner braucht ein Unternehmer dagegen keine, die GmbH darf auch als Ein-Personen-Gesellschaft gegründet und geführt werden. Die nachfolgenden Grafik zeigt das die GmbH die in Deutschland den Titel der beliebtesten Rechtsform hält
Den richtigen Firmennamen finden
Die Firma ist der Handelsname eines Kaufmanns (§ 17 HGB). Die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft sind bei der Festlegung der Firma sehr frei. Es darf sich dabei um den Namen eines oder mehrerer Anteilseigner (z.B. Lisa Müller GmbH), um einen Fantasienamen (Daisy Duck GmbH) oder ein Motto (Der späte Wurm entkommt dem frühen Vogel GmbH) handeln. Wichtig sind vor allem zwei Aspekte: Zum einen muss der gewählte Name um die Rechtsform ergänzt werden und darüber hinaus darf es nicht zu Verwechslungen oder Markenrechtsverletzungen kommen. Die Daisy Duck GmbH würde deshalb wohl bald einen Anruf von den Anwälten der Walt Disney Corporation erhalten. Und wer Müller, Meier oder Schulz heißt sollte besser zweimal prüfen ob, zumal in seiner Stadt, nicht bereits ein Unternehmen mit ähnlicher Firma existiert. Ob ein Name (für eine bestimmte Güter- oder Dienstleistungsklasse) bereits rechtlich geschützt ist, lässt sich kostenfrei in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamts recherchieren.
Klingt alles recht einfach und es scheint so, dass du deiner Fantasie freien Lauf lassen kannst. Doch so einfach ist es nicht. Wie also den passenden Firmennamen finden?
- Zum Firmennamen sollte immer deine Tätigkeit oder Dienstleistung passen.
- Er sollte eine gewisse Wiedererkennbarkeit haben und nicht schon vergeben sein. Bevor du dich für einen Firmennamen entscheidest, muss dies genau überprüfen.
- Andere sollten ihn leicht aussprechen können und auch leicht merken.
- Versuchen einen Firmennamen zu finden, der lange im Gedächtnis bleibt, beispielsweise durch bildhafte Namen.
- Du musst vermeiden, dass der Firmenname keine Zweideutigkeit enthält. Überdies muss er positiv wirken und nicht negativ belastet sein.
- Überprüfen solltest du auch, ob deine Geschäftsbezeichnung überhaupt schutzwürdig ist. Es gibt einige Beispiele, bei denen dies nicht der Fall ist.
- Hast du einen passenden und noch nicht vergebenen Firmennamen gefunden, kannst du ihn durch einen Eintrag ins Handelsregister für dich in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für eine Registrierung in der Handwerksrolle oder einem Partnerschaftsregister.
Bist du dir nicht sicher, wie du mit dem Gebrauch des Firmennamens vorgehen musst, kannst du dich auch jederzeit bei der für deine Firma zuständigen Kammer erkundigen.
Was ist eigentlich der Firmenname?
Ein Aushängeschild für jedes Unternehmen stellt der Firmenname dar. Wichtig für dich zu wissen ist aber, dass du den Firmennamen ins Handelsregister eintragen musst. Bei der Geschäftsbezeichnung ist dies nicht der Fall. In § 17 HGB wird beschrieben, dass die Firma von einem Kaufmann der Name ist, unter der er auch seine Geschäftstätigkeit ausübt und er dafür auch seine Unterschrift leistet. Überdies wird in diesem Paragrafen auch beschrieben, dass er unter dem Firmennamen sowohl klagen kann, als auch verklagt werden kann. Dieser Firmenname darf von dir überdies nur dann in Anspruch genommen werden, wenn du auch die dafür notwendige Rechtsform gewählt hast. Bei entsprechenden Voraussetzungen ist es für dich auch möglich, deinen Firmennamen rechtlich schützen zu lassen. Damit du mit den Firmennamen später keinen Ärger bekommst, musst bei dessen Wahl einiges berücksichtigen.
Gesellschaftsvertrag ausgestalten
Die Mindestanforderungen an den Gesellschaftsvertrag einer GmbH, der auch als Satzung bezeichnet wird, regelt § 3 GmbHG. Demnach muss die Satzung wenigstens folgende Punkte festlegen:
- die Firma und den Sitz der Gesellschaft,
- den Gegenstand des Unternehmens (Unternehmenszweck),
- die Höhe des Stammkapitals und
- die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt
Darüber hinaus können die Gesellschafter nahezu alle anderen Aspekte, die das Unternehmen tangieren, gemäß den eigenen Wunschvorstellungen in der Satzung regeln. Von besonderer Bedeutung sind dabei meist die Gewinnverteilung, die Geschäftsführung, Sperrminoritäten und die Modalitäten der Gesellschafterversammlung.
Für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gibt es einen gesetzlich vorgegebenen Mustergesellschaftsvertrag, das sogenannte Musterprotokoll, das verwandt werden kann aber auch durch eine individuelle Satzung ersetzt werden darf.
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH und einer UG müssen zwingend notarielle beglaubigt werden.
Stammkapital festlegen
Das Stammkaptal einer GmbH ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt gemäß § 5 Abs.1 GmbHG mindestens 25.000 Euro. Dieser Grenzwert darf nicht unter, aber beliebig überschritten werden. Das Stammkapital kann bar aufgebracht werden, es ist aber auch eine Sacheinlage, zum Beispiel eine Immobilie, eine Maschine oder ein Fahrzeug, erlaubt, sofern dies im Rahmen des Gesellschaftsvertrags, unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 5 Abs. 4 GmbHG, so bestimmt worden ist.
Neben der klassischen GmbH besteht es auch die Möglichkeit eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen. Für diese oft als „Mini-GmbH“ bezeichnete Gesellschaft schreibt das GmbHG kein bestimmtes Mindestkapital vor. Theoretisch genügt hier auch ein Euro. Es gibt aber Registergerichte, die die Eintragung verweigern, wenn das Stammkapital weniger als 500 Euro beträgt, da die Gründung der Gesellschaft und die Eintragung ins Handelsregister mit Kosten verbunden sind und Unternehmen ohne entsprechendes Stammkapital deshalb zum Zeitpunkt der Eintragung, zumindest formal betrachtet, bereits bilanziell überschuldet sind.
Eintragung in das Handelsregister
Für den Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Der Vertrag wird vom Notar an das Handelsregister weitergeleitet. Sacheinlagen wie Kraftfahrzeuge, Computer oder Maschinen müssen getätigt werden, bevor die Gesellschaft angemeldet wird. Für die Anmeldung der GmbH sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag
- Legitimation der Geschäftsführer, sofern sie noch nicht im Gesellschaftsvertrag benannt sind
- unterschriebene Liste mit Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Wohnort der Gesellschafter sowie mit jeweiliger Stammeinlage der Gesellschafter
- wenn Sacheinlagen geleistet wurden, Verträge und Sachgründungsbericht.
In der Anmeldung muss versichert werden, dass die Mindestbeträge eingezahlt wurden und dass keine strafrechtlichen Maßnahmen gegen die Geschäftsführer vorliegen. Überdies muss die Anmeldung von allen Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführern unterschrieben sein. Auch die Unterschriften müssen vom Notar beglaubigt werden.
Bei der Anmeldung in für den Handelsregistereintrag müssen folgende Inhalte vorhanden sein.
- Name der Firma
- Sitz der GmbH
- Geschäftsanschrift im Inland
- Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort von allen Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführern
- Vertreterregelungen der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer
- Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer müssen einen Nachweis erbringen, dass keine gesetzlichen Bestellungshindernisse vorliegen
- Belehrung von Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführern über die unbeschränkte Auskunftspflicht
Was kostet eine Eintragung ins Handelsregister?
Für die Eintragung ins Handelsregister musst du mit folgenden Kosten rechnen.
Zugegeben, eine Gründung und die Eintragung ins Handelsregister erfordert viel Zeit und eine genaue Vorbereitung. Wer lässt sich an dieser Stelle nicht gerne helfen? Oft herrscht auch Unwissen, wie es noch der Anmeldung weitergeht. Gerade im Zusammenhang mit der Eintragung ins Handelsregister gilt es aber vorsichtig zu sein. Es kommt immer wieder vor, dass Gründerinnen oder Gründer in ihrem Briefkasten dubiose Post finden. Dabei handelt es sich um merkwürdige Angebote, die Handelsregisterregistrierung in einer Datenbank aufnehmen zu lassen. Es handelt sich bei diesen Datenbanken beispielsweise um ein Adressverzeichnis oder ein Firmenregister. Auf den ersten Blick erwecken diese Briefe den Eindruck von einem Bescheid einer Kostenrechnung. Angefügt ist diesem Schreiben ein Überweisungsformular. Meist sind Gründer betroffen, deren Eintragung im Handelsregister im öffentlichen Portal veröffentlicht wurde. Es handelt sich hier aber auf gar keinen Fall um eine Kostenrechnung, die in Verbindung zu deiner Handelsregistereintragung steht. Es ist schlicht und einfach ein Betrugsversuch, vor dem auch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eindringlich warnt.
Wann gilt die GmbH als gegründet?
Mit der Eintragung ins Handelsregister gilt eine GmbH als gegründet. Erst ab diesem Moment gilt für deine GmbH auch die Haftungsbeschränkung. Nach dem Eintrag ist die GmbH rechtlich als juristische Person anerkannt.
Was kostest die Gründung einer GmbH?
Die Gesellschafter müssen zum einen das Stammkapital aufbringen, also wenigstens 25.000 Euro im Fall einer GmbH und wenigstens einen Euro, in manchen Gerichtsbezirken auch bis zu 500 Euro, für eine UG (haftungsbeschränkt).
Zudem fallen Kosten für den Notar und das Registergericht an, die von mehreren Faktoren bestimmt werden, insbesondere von der Höhe des Stammkapitals, der Anzahl der Gesellschafter und der Anzahl der Geschäftsführer. Für eine Ein-Personen-GmbH belaufen sich die Notar- und Gerichtskosten auf etwa 500 Euro. Eine UG kann, unter Verwendung des Musterprotokolls, für den gleichen Preis von bis zu drei Personen gegründet werden, sofern nur eine davon als Geschäftsführer eingetragen werden soll.
Bei einem Stammkapital von 25.000 Euro, mehreren Gesellschaftern und wenigstens zwei Geschäftsführern muss mit Gebühren von etwa 1.000 Euro gerechnet werden. Hinzu kommen eventuell noch die Kosten für eine anwaltliche Beratung bei der Aufsetzung des Gesellschaftsvertrags.
Geschäftsführung der GmbH
Eines der wichtigsten Organe der GmbH ist der oder die Geschäftsführer. Die Anforderungen, die diese erfüllen müssen, regelt § 6 GmbHG.
Aufgaben des Geschäftsführers
Da die GmbH eine so genannte juristische Person ist, tritt sie selbst im Geschäftsverkehr als Kaufmann auf. Verträge werden von der Gesellschaft abgeschlossen, die GmbH zahlt Steuern und besitzt Vermögen. Zur Erledigung dieser Aufgaben braucht die GmbH einen Geschäftsführer aus Fleisch und Blut, der die Gesellschaft nach außen rechtlich vertritt.
Wer darf Geschäftsführer sein?
Der oder die Gründer können entweder selbst Geschäftsführer werden oder einen kompetenten Fremd-Geschäftsführer einsetzen. Nur eine natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person kann zum Geschäftsführer bestellt werden.
Haftung in der GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet in der Regel gegenüber Gläubigern nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Wird die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durch den Geschäftsführer verletzt, muss er der GmbH für den entstandenen Schaden Ersatz leisten. Er haftet in diesem Fall mit seinem persönlichen Vermögen. Die Gesellschafter haften, im Gegensatz zu Personengesellschaften, nicht mit ihrem Privatvermögen. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen, beispielsweise bei persönlichen Krediten und Bürgschaften oder bei Verstößen gegen die Vorschriften zur Aufbringung des Kapitals. Wer Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird, sollte über die Haftungsrisiken Bescheid wissen.
Mögliche Probleme bei der Finanzierung
Dadurch, dass die Gesellschaft nur bis zur Einlagensumme haftet, haben Gründer, die sich für die Unternehmensform der GmbHG entscheiden, häufig Probleme bei der Finanzierung. Denn Banken gewähren der Gesellschaft als juristischer Person nur begrenzt Kredite. In der Praxis ist es so, dass die Gesellschafter zur Finanzierung von Investitionen zusätzliche Einlagen leisten. Für diese Einlagen haften die Gesellschafter, sofern Sie diese Kredite finanzieren, oft persönlich bei ihrer Bank.
Eintritt der Haftungsbeschränkung
Gründer müssen dabei unbedingt beachten, dass das Haftungsprivileg erst ab der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister greift. In manchen Gerichtsbezirken kann dies bis zu sechs Monaten dauern, zwei bis drei Monate sind fast überall üblich. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Firma einer GmbH um den Zusatz „in Gründung“ ergänzt werden. Im Ernstfall haften die Anteilseigner in dieser Phase mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Unternehmer, die bereits in diesem frühen Stadium beträchtliche Risken eingehen wollen oder müssen, sollten überlegen, ob sie nicht besser eine Vorratsgesellschaft erwerben. Vorratsgesellschaften werden von spezialisierten Dienstleistern alleine zu dem Zweck gegründet, sie weiterzuverkaufen. Diese Unternehmen sind bereits in das Handelsregister eingetragen und damit schon haftungsprivilegiert, auch wenn sie noch keine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet haben. Darüber hinaus verfügen diese Gesellschaften oft auch über eine Steuernummer und ein Bankkonto. Der gesamte Gründungsprozess kann so beträchtlich verkürzt werden.
Haftung bei Insolvenz
Besondere Vorsicht ist in Hinblick auf die Haftung außerdem im Fall einer Insolvenz geboten. Zwar müssen die Gesellschafter auch dann nur mit ihrem investierten Kapital für die Schulden der Gesellschaft einstehen. Oftmals wird der Insolvenzantrag aber zu spät gestellt. Dann wird es für den Geschäftsführer eng, da er der Gesellschaft gegenüber für alle dadurch verursachten Schäden haftet und der Insolvenzverwalter diese Forderungen auch durchsetzt. Zahlt der Geschäftsführer zum Beispiel noch Löhne und Gehälter aus, obwohl das Unternehmen bereits als insolvent betrachtet werden muss, haftet er für die ausgezahlte Summe, die der Insolvenzmasse so verloren geht. Nach Eintritt der Insolvenz dürfen nur mehr solche offenen Rechnungsposten beglichen werden, deren Zahlung als unvermeidbar gilt. Dazu zählen beispielsweise Strom und Gas, wenn der Versorger mit der Abschaltung droht, sowie die Rechnungen wichtiger Lieferanten, wenn andernfalls die Gefahr besteht, dass wegen fehlender Materialien der Betrieb stillsteht. Die Löhne und Gehälter werden im Insolvenzfall dagegen erst einmal von der Agentur für Arbeit beglichen.
Wann ist eine GmbH insolvent?
Ist eine GmbH überschuldet oder zahlungsunfähig, gehört es zu den Pflichten von einem Geschäftsführer umgehend einen Insolvenzantrag zu stellen.
- Definition – Zahlungsunfähigkeit: Als zahlungsunfähig ist die GmbH zu betrachten, wenn aktuelle Zahlungsverpflichtungen nicht mehr bedient werden können. Dabei kannst du dir folgende Regel merken. Sind die fälligen Verbindlichkeiten um mehr als 10 Prozent höher als die verfügbaren liquiden Mittel, dann gilt die GmbH als zahlungsunfähig.
- Definition – Überschuldung: Können die Verbindlichkeiten nicht mehr mit dem vorhandenen Vermögen gedeckt werden, ist die GmbH überschuldet.
In beiden gegebenen Fällen ist umgehend und ohne Verzögerung ein Insolvenzantrag zu stellen.
Wann haftet ein Geschäftsführer?
Mit Übernahme der Aufgaben eines Geschäftsführers beginnt für diesen eine ganze Reihe von Pflichten, welche er erfüllen muss. Eine Verletzung dieser Pflichten kann für den Geschäftsführer einige Haftungsgründe mit sich bringen. In Haftung genommen werden kann er nicht nur von der Gesellschaft oder deren Gesellschaftern. Er haftet auch gegenüber Dritten, wenn er gegen diese Pflichten verstößt. Deshalb solltest du als möglicher Geschäftsführer genau wissen, welche Gründe es gibt, für die du haftbar gemacht werden kannst.
Was besagt die Sorgfaltspflicht?
Die Sorgfaltspflicht gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG besagt, dass ein Geschäftsführer die Sorgfalt “eines ordentlichen Kaufmanns” an den Tag legen muss. Wenn der Geschäftsführer gegen diese Sorgfaltspflicht verstößt, muss er gegenüber der Gesellschaft für den entstandenen Schaden haften.
Organe der GmbH
Eine GmbH besteht insgesamt aus drei Organen:
Geschäftsführer:
Die GmbH muss mindestens einen Geschäftsführer haben, der die Geschäfte der Gesellschaft führt und sie nach außen hin vertritt. Der Geschäftsführer kann, muss aber nicht identisch mit dem Gesellschafter sein.
Gesellschafterversammlung:
Diese besteht bei der Ein-Personen-GmbH nur aus einem Gesellschafter, der im Normalfall auch Geschäftsführer ist. Die Aufgaben liegen u.a in der Feststellung des Jahresabschlusses sowie in der Entscheidung über dessen Verwendung.
Aufsichtsrat:
Dieser überwacht die Geschäftsführung, muss aber erst bei mehr als 500 Beschäftigten gegründet werden.
Welche Pflichtangaben gelten für Geschäftsbriefe der GmbH?
Kaufleute müssen im Rahmen ihrer geschäftlichen Korrespondenz stets bestimmte Pflichtangaben machen. Das gilt neben konventionellen Geschäftsbriefen auch für E-Mails. Welche Angaben erforderlich sind, ergibt sich für die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) aus § 35 GmbHG. Demnach gehören folgende Informationen zu den Pflichtangaben:
- die Rechtsform,
- der Sitz der Gesellschaft,
- das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft,
- die Nummer,unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist,
- alle Geschäftsführer und sofern
- die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
Werden (freiwillig) Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht, so müssen in jedem Fall das Stammkapital sowie der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen, sofern solche existieren, deklariert werden.
Im Internet findest zu zahlreiche Vorlagen für einen Geschäftsbrief, die du downloaden und für deine Bedürfnisse anpassen kannst.
Buchführungspflicht
Die GmbH hat als Kaufmann die Vorschriften zur externen Rechnungslegung des Handelsgesetzbuches zu beachten, wobei für Kapitalgesellschaften aufgrund ihrer beschränkten Haftung besonders strenge Regeln gelten.
Jede GmbH muss bei der Führung der Bücher und der Gewinnermittlung die kaufmännische Buchführung(Doppik) anwenden. Die bei Nicht-Kaufleuten beliebte Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist nicht erlaubt. Für jedes Geschäftsjahr, das vom Kalenderjahr abweichen darf, muss ein handelsrechtlicher Jahresabschluss aufgestellt und beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden. Die Elemente des Jahresabschlusses hängen auch von der Größe der Gesellschaft ab. Seit dem Inkrafttreten des MicroBilG im Jahr 2012 müssen Kleinstgesellschaften im Sinne des § 267a HGB nur eine verkürzte Bilanz und eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen und dürfen auf einen Anhang sogar ganz verzichten. Ihr Jahresabschluss muss darüber hinaus nicht offengelegt, sondern nur hinterlegt werden.
Sobald eine GmbH allerdings wenigstens mittelgroß ist, die Größenklassen bestimmen sich nach § 267 HGB, greifen keine Erleichterungsvorschriften mehr. Das Unternehmen ist dann zudem verpflichtet, seinen Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Vorher kann keine Gewinnausschüttung erfolgen. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bildet den Ausgangspunkt für die sogenannte Steuerbilanz, die der steuerlichen Gewinnermittlung dient.
Steuern für die GmbH
In Deutschland muss jede natürliche Person, welche ein Einkommen erzielt, Steuern in Form von Einkommensteuer bezahlen. Auch eine GmbH als juristische Person muss Steuern bezahlen. Hier erfolgt die Besteuerung nach bestimmten Voraussetzungen, vor allem bei der Besteuerung von Gewinnen. Im Gegensatz zu einer natürlichen Person bezahlt die GmbH die Körperschaftssteuer, welche für die GmbH die wichtigste Steuer darstellt. Neben dieser fallen in einer GmbH noch die Kapitalertragssteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer an.
Lohnsteuer und Sozialversicherung – Pflichten eines Arbeitgebers
Der Geschäftsführer einer GmbH hat eine Reihe von Pflichten. Dazu gehören sowohl steuerliche wie auch sozialversicherungsrechtliche Pflichten. Der Geschäftsführer muss beispielsweise dafür sorgen, dass für alle möglichen Arbeitnehmer in der GmbH die Lohnsteuer immer korrekt abgeführt wird. Tut er dies nicht, so stellt dies eine grobe Fahrlässigkeit dar, für die er persönlich in Haftung genommen wird. Gleiches gilt für die rechtzeitige und korrekte Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Auch hier haftet der Geschäftsführer der GmbH persönlich, wenn er dieser Pflicht nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Gewinnverteilung
Aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss ergibt sich der Jahresüberschuss. Das ist der Gewinn, der an die Gesellschafter ausgeschüttet oder thesauriert, also einbehalten, werden kann. Jahresfehlbeträge, also Verluste, werden entweder vorgetragen oder durch Rücklagen ausgeglichen. Darüber, wie das Jahresergebnis verwendet wird, entscheidet die Gesellschafterversammlung, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.
Die Gewinnverteilung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften entsprechend den gehaltenen Anteilen. Einem Gesellschafter, der 25 Prozent des Kapitals hält, stehen demnach auch 25 Prozent des ausgeschütteten Gewinns zu. Im Gesellschaftsvertrag können aber auch davon abweichende Regelungen getroffen werden. Anders als bei der Aktiengesellschaft sind die Anteilseigner einer GmbH hier sehr frei und dürfen lediglich keine sittenwidrigen Vereinbarungen treffen.
Auflösung einer GmbH
Eine Auflösung der GmbH muss nicht immer nur aus freien Stücken erfolgen. Es gibt durchaus auch zwingende Gründe dafür. Die Auflösung einer GmbH erfolgt beispielsweise unter folgenden Gründen.
- Ablauf der im Gesellschaftervertrag bestimmten Zeit
- Auflösung durch Insolvenzverfahren
- Auflösung durch ein gerichtliches Urteil
- Mangelhafter Gesellschaftsvertrag
- Auflösung durch persönliche Gründe (z.B. Tod eines Gesellschafters)
Bei der Auflösung einer GmbH musst du dich aber an bestimmte Vorgaben und Zeitfenster halten. Vor der Auflösung steht ein wichtiger Prozess, welches sich aus den drei Schritten Auflösung, Liquidation und Löschung zusammensetzt. Im ersten Schritt muss zunächst der Beschluss der Auflösung gefasst werden. Dieser Beschluss muss von allen Gesellschaftern gefasst werden und muss mindestens mit einer 3/4 Mehrheit gefasst werden. Überdies muss der Beschluss folgende Punkte enthalten.
- Konkreter Zeitpunkt der Auflösung
- Abberufung der Geschäftsführung
- Berufung von einem Liquidator und dessen Vergütung
Der gefasste Beschluss mit notariell beglaubigt werden und ist anschließend beim zuständigen Registergericht des Handelsregisters einzureichen.
Liquidation einer GmbH
Eine GmbH kann nicht so einfach wieder aufgekündigt werden, wie eine GesbR. Die Beendigung der rechtlichen Existenz einer Kapitalgesellschaft ist mit einer Vielzahl von Formalitäten verbunden und läuft in drei Schritten ab:
- Auflösung (Einstellung der werbenden Tätigkeit)
- Liquidation (Abwicklung der noch laufenden Geschäfte, Begleichung der Schulden, Verteilung des Restvermögens auf die Gesellschafter)
- Löschung (juristischer „Tod“ durch Eintragung der Löschung ins Handelsregister)
Gesellschafter einer GmbH müssen beachten, dass aus Gründen des Gläubigerschutzes ein sogenanntes Sperrjahr gilt. Während dieser Frist sind Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter oder die Rückerstattung der Einlagen verboten. Es ist deshalb sinnvoll, die Gewinne auszuschütten und eventuell das Kapital herabzusetzen, bevor die Liquidation der Gesellschaft beschlossen wird. Diese Maßnahmen dürfen aber nicht dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Schulden nicht begleichen kann.
GmbH kaufen oder verkaufen – ist das möglich?
Selbstverständlich kann eine GmbH auch gekauft oder verkauft werden. Juristisch betrachtet werden dabei aber nur die gezeichneten Anteile am Kapital der Gesellschaft von einer Person auf eine andere übertragen. Diese Übertragung muss notariell beglaubigt werden.
Vor- und Nachteile einer GmbH
Eine GmbH oder ihre kleine Schwester, die UG (haftungsbeschränkt), ermöglichen dem Unternehmer eine strikte Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen. Dabei ist das Privatvermögen auch in der Krise und sogar in der Insolvenz geschützt, solange die gesetzlichen Sorgfaltspflichten beachtet werden. Für diesen großen Vorteil müssen aber auch mehr Bürokratie und, dadurch bedingt, höhere Kosten in Kauf genommen werden. Das gilt sowohl bei der Gründung, als auch bei der laufenden Geschäftsführung und der Liquidation der Gesellschaft.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema
Wem gehört die GmbH?
Die GmbH gehört den Gesellschaftern. Es spielt dabei keine Rolle, wie hoch deren Anteil am Stammkapital ist.
Wann sollte ich eine GmbH gründen?
Die Gründung einer GmbH bietet einige wichtige Vorteile. Angefangen vom Ausschluss der persönlichen Haftung über die eigene Rechtspersönlicheit bis hin zu Steuerersparnissen. Überdies genießt eine GmbH ein hohes Ansehen und lässt sich später unkompliziert wieder verkaufen.
Wie lange dauert es eine GmbH zu gründen?
Die Gesamtdauer für die Gründung einer Gmbh dauert bei gründlicher Vorplanung ungefähr vier Wochen.
Wer kann alles Geschäftsführer einer GmbH sein?
Als Geschäftsführer einer GmbH kommt nach § 6 Abs. 2 GmbHG nur eine natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person infrage. Ein Geschäftsführer muss volljährig sein.
Kann eine GmbH Gesellschafter einer GmbH sein?
Eine juristische Person ist kein einzelner Mensch. Das bedeutet, dass eine GmbH als Ganzes auch als Gesellschafter einer GmbH auftreten kann.
Kann nur eine Person eine GmbH gründen?
Auch eine einzelne Person kann eine GmbH gründen. Nach der Einzahlung vom Stammkapital und dem Eintrag ins Handelsregister gilt diese Ein-Personen-GmbH als gegründet.
Wie veröffentlicht eine GmbH ihre Bilanz?
Die Bilanz einer GmbH muss ihren Jahresabschluss spätestens am 31.12. beim elektronischen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einreichen.
Bin ich als Gesellschafter einer GmbH selbständig?
Ein GmbH-Gesellschafter ist nur dann selbständig, wenn er zugleich auch Geschäftsführer dieser ist und mindestens die Hälfte des Stammkapitals besitzt.
Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsführer und Gesellschafter?
Ein Gesellschafter besitzt Anteile an einer Firma, beispielsweise einer GmbH. Mit seinen Anteilen ist er am Gewinn von dieser beteiligt. Aus geschäftlichen Gründen hält sich der Gesellschafter in den meisten Fällen heraus. Der Geschäftsführer wird von der GmbH benötigt, um die Gesellschaft nach außen hin zu vertreten. Er muss nicht unbedingt mit Anteilen an der GmbH beteiligt sein. Es gibt aber auch den geschäftsführenden Gesellschafter.
Wer kann stiller Gesellschafter sein?
Vom Grundsatz her kann jeder stiller Gesellschafter werden. Er muss jedoch in der Lage sein, einer Gesellschaft Geld zur Verfügung zu stellen. Mindesteinlagen sind nicht vorgeschrieben.
Wann entsteht eine GmbH rechtlich?
Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht eine GmbH als juristische Person.
Warum muss der Gesellschaftsvertrag einer GmbH notariell beurkundet werden?
Ein Gesellschaftervertrag erlangt nur mit einer notariellen Beglaubigung seine Gültigkeit.
Fazit
Die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, stellt nach der AG die zweithäufigste Gesellschaftsform dar. Eine GmbH genießt ein hohes Ansehen und hat gegenüber einer AG einfache Gesellschaftsformalitäten zu erfüllen. In der Regel ist die GmbH für kleinere und mittelständische Unternehmen sehr gut geeignet. Überdies bietet die GmbH einen gewissen Schutz, weil sich Gesellschafter nicht so einfach an Unternehmen der Konkurrenz betätigen können.
Das Video fasst nochmal alles Wichtige zur Gründung einer GmbH zusammen & zeigt dir, wie du dabei Steuer sparen kannst: