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Einzelunternehmer

Einzelunternehmer

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Einzelunternehmer – Ein Unternehmer, der ganz allein ein Unternehmen führt und alleiniger Inhaber ist. Menschen, die sich ohne Teilhaber alleine selbstständig machen, gelten als Einzelunternehmer. Das Unternehmen eines Einzelunternehmers wird als Einzelunternehmen oder Einzelunternehmung bezeichnet. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Einzelunternehmer völlig allein und ohne Mitarbeiter tätig wird oder ob er bereits am Beginn der Selbstständigkeit Mitarbeiter beschäftigt. Diese Mitarbeiter sind nämlich in der Regel nicht beteiligt, sie gelten als Arbeitnehmer.

Alles Wichtige haben wir auch in einem Video für dich zusammengefasst:

Wer ist ein Einzelunternehmer?

Ein Einzelunternehmer ist derjenige, der alleiniger Inhaber eines Unternehmens ist und das Unternehmen allein führt. Er darf dabei keine Mitverantwortlichen und keine stillen Teilhaber haben. In der Rechtsform stellt ein Einzelunternehmen das Gegenteil einer Gesellschaft dar. Ist mehr als ein Unternehmer an einem Unternehmen beteiligt, aktiv als Geschäftsführer oder passiv als Geldgeber und damit ein stiller Teilhaber, so ist das Unternehmen kein Einzelunternehmen mehr. Es handelt sich in diesem Fall um eine Personengesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGB) oder eine Handelsgesellschaft nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) – je nachdem, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht.

Nicht immer ist nach außen hin ersichtlich, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder um eine Gesellschaft handelt. Ein Einzelunternehmer muss nicht über große finanziellen Rücklagen verfügen, wenn er ein Unternehmen gründen will. Ein Einzelunternehmer kann eingetragener Kaufmann entsprechend dem Handelsgesetzbuch sein. In diesem Fall muss er ordnungsgemäß Buch führen, um darin seine Handelsgeschäfte und seine Vermögenslage nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung zu dokumentieren. Er ist dann zusätzlich zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet. Ein Einzelunternehmer gründet für seine Tätigkeit im Gegensatz zur Ein-Personen-GmbH keine Kapitalgesellschaft. Er muss nicht immer als eingetragener Kaufmann tätig sein, sondern er kann auch – wenn die Art und der Umfang seiner Tätigkeit keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern – als Betreiber eines Kleingewerbe tätig werden.

Wie haften Einzelunternehmer?

Egal, ob er als eingetragener Kaufmann oder als Kleingewerbetreibender tätig wird, haftet der Einzelunternehmer immer persönlich und grundsätzlich unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Die Tätigkeit als Einzelunternehmer ist daher nicht immer von Vorteil und schon gar nicht risikolos. Der Teil des Privatvermögens, den der Einzelunternehmer für sein Unternehmen aufbringt, wird zum Betriebsvermögen. Es muss sich nicht immer um Geld handeln, sondern auch Geschäftsräume oder ein Auto können in das Betriebsvermögen eingehen. Für den Einzelunternehmer ist keine Kapitaleinlage gesetzlich vorgeschrieben. Kann der Unternehmer seine Schulden mit seinem betrieblichen und privaten Vermögen nicht begleichen, so ist er ruiniert. Zur Deckung der Schulden werden nicht nur Geldwerte aus dem privaten Vermögen herangezogen, sondern auch Wertgegenstände wie Schmuck, Autos oder Gebäude aus dem Privatbesitz können im schlimmsten Fall zum Einsatz kommen.

Einzelunternehmung: Geschäftsführung und Vertretung

Der Einzelunternehmer ist gleichzeitig Geschäftsführer in Personalunion, da er die Geschäfte unter seinem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko führt. Er kann jedoch auch die Geschäfte durch einen Angestellten führen lassen. Durch die Erteilung von Prokura oder Handlungsvollmachten kann er Dritte mit der Führung der Geschäfte bevollmächtigen. Dann verliert der Einzelunternehmer jedoch einen Teil seiner Freiheit im Hinblick auf die Geschäftsentwicklung. Die Einzelunternehmung zu leiten ist dann mit erhöhtem koordinativem Aufwand verbunden.

Gründung eines Einzelunternehmens – Wie werde ich Einzelunternehmer?

Für die Gründung eines Einzelunternehmens ist kein Mindestkapital notwendig, es kann auch komplett ohne Startkapital gegründet werden. Der Grund ist, dass der Einzelunternehmer mit seinem vollständigen betrieblichen und privaten Vermögen haftet. Nur eine Anmeldegebühr ist für die Gründung eines Einzelunternehmens erforderlich. Handelt es sich bei dem Einzelunternehmen um einen Gewerbebetrieb, so muss der Einzelunternehmer seine Tätigkeit mit der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt anmelden. Der Einzelunternehmer muss für seine Tätigkeit eventuell Genehmigungen einholen, für die ebenfalls Kosten anfallen können. Eine solche Genehmigung kann beispielsweise eine Maklererlaubnis sein. Nachdem der Einzelunternehmer seine Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet hat, bekommt er einen Gewerbeschein. Dieser Gewerbeschein ist die Grundlage für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs. Wird ein Einzelunternehmer nicht als eingetragener Kaufmann und nicht als Gewerbetreibender tätig, so wird er freiberuflich tätig. Er muss in diesem Fall keine Eintragung beim Gewerbeamt vornehmen, sondern lediglich seine Tätigkeit formlos beim Finanzamt anzeigen.

Freiberufler

Die Firma – Name eines Einzelunternehmens

Wie kann ein Einzelunternehmer firmieren? Wird ein Einzelunternehmer als eingetragener Kaufmann tätig, so muss er sich in das Handelsregister eintragen lassen. Er ist ein Istkaufmann. Er darf eine Firma führen, die als Name des Kaufmanns im Handelsregister eingetragen ist. Im Gegensatz dazu darf ein Kleingewerbetreibender keine Firma führen. Ein Kleingewerbetreibender kann sich jedoch freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, um als eingetragener Kaufmann tätig zu werden, er ist ein Kann-Kaufmann. Da er mit der Eintragung in das Handelsregister die Kaufmannseigenschaft erwirbt, ist er berechtigt eine Firma zu führen. Will ein Einzelunternehmer eine Firma führen, so sollte er sich bei der IHK beraten lassen. Denn hier lauern gefährliche Fallstricke. Es könnte sein, dass der gewünschte Firmenname bereits von einem anderen Unternehmen geführt wird oder er markenrechtlich geschützt ist.

Wird ein Einzelunternehmer als Gewerbetreibender tätig und lässt er sich nicht in das Handelsregister eintragen, so gilt der Nachname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname als Name des Einzelunternehmens. Zusätzlich darf eine Bezeichnung der Tätigkeit beigefügt werden, beispielsweise Trockenbau Manfred Schubert. Ein Fantasiename ist ausschließlich dann erlaubt, wenn eine Eintragung in das Handelsregister erfolgt. Ist ein Einzelunternehmer in das Handelsregister eingetragen, so muss er als eingetragener Kaufmann im Firmennamen den Zusatz e.K. führen. Der Hintergrund ist offensichtlich: Geschäftspartner sollen geschützt werden, ein „anonymer“ Geschäftsbetrieb verhindert werden. Durch die zwingend notwendige Eintragung ins Handelsregister bei Fantasienamen ist immer der Bezug von Firma zu Unternehmer herstellbar.

Wie wird man als Einzelunternehmer besteuert?

  • Gewerbesteuer
    Ein Einzelunternehmer ist – wie alle anderen geschäftlich Tätigen ebenfalls – zur Zahlung von Steuern verpflichtet. Er muss Gewerbesteuer zahlen, wenn er im Sinne des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) tätig wird. Ist er Kleingewerbetreibender, so muss er Gewerbesteuern zahlen. Diese Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommenssteuer angerechnet. Für die Gewerbesteuer gilt momentan ein jährlicher Freibetrag von 24.500 Euro. Nur wenn der Jahresgewinn diesen Betrag überschreitet, muss der Einzelunternehmer Gewerbesteuer zahlen. Für die Festlegung des Freibetrages gilt der steuerliche Hebesatz der jeweiligen Gemeinde, in der sich das Unternehmen befindet.
  • Einkommensteuer
    Weiterhin ist der Einzelunternehmer zur Zahlung der Einkommenssteuer verpflichtet. Diese Einkommenssteuer kann sich auf Einkünfte aus
    • selbstständiger Arbeit
    • Gewerbebetrieb
    • Land- und Forstwirtschaft
    beziehen. Nicht das Unternehmen, sondern der Inhaber ist zur Zahlung der Einkommenssteuer verpflichtet. Erzielt ein Einzelunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb, so vermindert sich die Einkommenssteuer um den 3,8-fachen Betrag des Gewerbesteuer-Messbetrages.
  • Umsatzsteuer
    Darüber hinaus kann der Einzelunternehmer zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet sein, da er Unternehmer gemäß Umsatzsteuergesetz ist. Zur Feststellung der Umsatzsteuer muss er die erforderlichen Aufzeichnungen machen. Ist der Gesamtjahresumsatz eines Einzelunternehmers im Gründungsjahr nicht höher als 17.500 Euro, so kann der Unternehmer von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen, doch kann er dann keine Vorsteuern geltend machen.
Tipp:

Mit einer Buchhaltungssoftware für Einzelunternehmer kannst du als Unternehmer deine Buchhaltung einfach und ohne Buchhaltungskenntnisse selber führen sowie auf Basis der Einnahmen und Ausgaben automatisch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen lassen.

Gewinnermittlung bei Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmer ist zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet, wenn er ein Istkaufmann ist. Abhängig vom Umsatz oder Gewinn innerhalb eines Jahres muss er die doppelte oder die einfache Buchführung vornehmen. Übersteigt der Jahresgewinn 80.000 Euro oder ist der Jahresumsatz höher als 800.000 Euro, so muss er sogar eine Bilanz aufstellen und ist darüber hinaus zur doppelten Buchführung verpflichtet. Liegt sein Jahresgewinn oder sein Jahresumsatz allerdings unter diesen Grenzen, so ist er nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet, er muss lediglich im Rahmen seiner Steuererklärung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Gewinn-und-Verlustrechnung, GuV) abgeben. Überschreitet er einmalig die Grenze beim Jahresgewinn oder Jahresumsatz, so wird er vom Finanzamt zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz aufgefordert.

Wann muss ein Einzelunternehmer eingetragener Kaufmann werden?

Nicht jeder Einzelunternehmer muss sich in das Handelsregister eintragen lassen. Die Eintragung ist für Kleingewerbetreibende freiwillig. Führt ein Unternehmer als Einzelkaufmann ein Handelsgewerbe – das kann ein Onlineshop oder ein Ladengeschäft sein – so muss er sich nicht eintragen lassen, doch kann er es. Lässt er sich nicht eintragen, so verliert er seine Eigenschaft als Kaufmann nicht. Unter verschiedenen Voraussetzungen muss sich ein Einzelunternehmer mit einem Handelsgewerbe jedoch in das Handelsregister eintragen lassen.

Das ist dann der Fall, wenn Umsatz und Gewinn entsprechend der Abgabenordnung eine bestimmte Höhe überschreiten. Ein Gewerbetreibender, beispielsweise ein Einzelunternehmer, der eine Blechschlosserei betreibt, wird erst dann zur Kaufmann, wenn er sich in das Handelsregister eintragen lässt. Die Eintragung in das Handelsregister ist kein Muss, doch kann sie für Einzelunternehmer von Vorteil sein. Will man sich als Kaufmann in das Handelsregister eintragen lassen, so muss man sich an einen Notar wenden, da alle Angaben zur Rechtsgültigkeit beglaubigt werden müssen. Angaben über

  • Firma und Firmenname
  • Unternehmenssitz und gegebenenfalls Niederlassungen und Zweigstellen mit Adresse
  • Zweck des Unternehmens
  • Personen, die zur Vertretung berechtigt sind
  • eventuell Höhe des Stammkapitals

sind für die Eintragung in das Handelsregister erforderlich. Die Eintragung ist kostenpflichtig, sie kostet für Einzelunternehmer ungefähr 200 bis 300 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Notar.

Vorteile der Eigenschaft als Einzelunternehmer

Ist man Einzelunternehmer, so hat das verschiedene Vorteile. Man muss sich bei Entscheidungen nicht mit einem Geschäftspartner abstimmen, sondern hat die volle Entscheidungskraft und kann selbst entscheiden. Der Einzelunternehmer hat die Verfügungsgewalt über sein gesamtes Betriebsvermögen. Er benötigt für die Gründung seines Unternehmens kein Mindestkapital. Es ist kostengünstig, ein Einzelunternehmen als Start-Up zu gründen. Lediglich für die Gewerbeanmeldung, die Einholung von Genehmigungen, die Konsultation eines Notars und die Eintragung in das Handelsregister können Kosten anfallen. Wird man als Freiberufler tätig, so fallen für die Anmeldung beim Finanzamt keine Kosten an. Der erwirtschaftete Gewinn gehört dem Unternehmer allein. Es liegt in seinem Ermessen, ob er seine Mitarbeiter am Gewinn beteiligt. Bei der Kreditvergabe bei Banken oder bei Gläubigern hat der Einzelunternehmer eine gute Verhandlungsbasis, da er allein haftet. Wird der Einzelunternehmer als Gewerbetreibender tätig, so kann er Steuervorteile in Form eines hohen Freibetrages ausschöpfen.

Nachteile von Einzelunternehmungen

So attraktiv die Vorteile eines Einzelunternehmens auf den ersten Blick erscheinen mögen, so hat die Tätigkeit als Einzelunternehmer doch auch Nachteile. Ein entscheidender Nachteil liegt in der Haftung, da der Einzelunternehmer mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen haften muss.

Rechtsfähigkeit von Einzelunternehmern

Ein Einzelunternehmer ist auf verschiedene Weise rechtsfähig, da er als Person Rechte erwerben kann. Dabei kann es sich um Eigentumsrechte und um dingliche Rechte an Grundstücken handeln. Er kann Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen, aber auch persönlich verklagt werden. Dies unterscheidet ihn von einer juristischen Person, wie es beispielsweise eine KG ist.

Auflösung von Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmer hat die Möglichkeit, sein Unternehmen aufzulösen. Die Auflösung erfolgt, wenn der Inhaber wesentliche Betriebsgrundlagen in sein Privatvermögen überführt oder veräußert. Er kann so schnell und unkompliziert den Geschäftsbetrieb einstellen.

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