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Freelancer

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Freelancer ist die englische Bezeichnung für freier Mitarbeiter, als Freelancer werden zumeist freie Mitarbeiter in bestimmten Branchen bezeichnet. Der Freelancer führt Aufgaben in einem Projekt für Unternehmen in der Regel persönlich aus, die Tätigkeit des Freelancers ist vertraglich vereinbart. Der Freelancer ist kein normaler Arbeitnehmer, er ist nicht in das Unternehmen eingegliedert.

Definition für Freelancer

Ein Freelancer ist ein freier Mitarbeiter, der von einem Arbeitgeber, aber in der Regel von mehreren Arbeitgebern, Aufträge erhält. Er ist nicht im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigt. Ein Freelancer unterscheidet sich vom Freiberufler darin, dass es sich bei der Bezeichnung Freiberufler nicht um das Beschäftigungsverhältnis, sondern um ganz bestimmte Berufe handelt. Freiberufler ist die Sammelbezeichnung für bestimmte wissenschaftliche und künstlerische Berufe, beispielsweise Ärzte, Psychologen, Rechtsanwälte oder Architekten, wohingegen Freelancer oft die Tätigkeiten eines Entwicklers oder in der Marketingabteilung übernimmt.

Ein Freelancer ist also nicht gleichbedeutend mit Freiberufler, die Bezeichnung Freelancer bezieht sich auf das Dienstverhältnis. Die Bezeichnung Freelancer sagt noch nichts über den ausgeübten Beruf aus.

Merkmale von Freelancern

Ein Freelancer ist in der Regel ein freier Mitarbeiter, der zumeist in den Bereichen IT, Consulting oder Werbung tätig ist. Dieser wird zumeist auf begrenzte Zeit engagiert, für ein bestimmtes Projekt. Ist ein Freelance-Projekt abgeschlossen, kann der Freelancer wieder nach einem neuen Projekt im Unternehmen suchen. Freiberufler können als Freelancer arbeiten, doch muss ein Freelancer nicht unbedingt eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Freelancer verfügen zumeist über eine hohe Qualifikation oder Spezialisierung. Sie sind häufig beim Finanzamt als Freiberufler oder Gewerbetreibende gemeldet.

Die Arbeitsbedingungen für können bezüglich Einsatzort und Arbeitszeit frei gestaltet werden. Der Freelancer hat keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz in den Räumen des Unternehmens. Er wird nicht in die Organisationsstruktur des Unternehmens eingebunden und ist auch nicht weisungsgebunden. Die Bezahlung erfolgt auf der Basis eines Dienstvertrages stundenweise oder aber auf Basis eines Werkvertrages pauschal. Das Einkommen des Freelancers schwankt von Monat zu Monat, abhängig von der Beschäftigung und der monatlich ausgeübten Tätigkeit. Der Freelancer ist für die Akquisition von Auftraggebern selbst zuständig und kann für mehrere Auftraggeber tätig sein. Für die soziale Absicherung und Versteuerung der Einkünfte ist dieser selbst verantwortlich, er ist nicht sozialversicherungspflichtig. Ein Freelancer hat keine Ansprüche auf

  • Kündigungsschutz
  • Bezahlten Urlaub
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Abgrenzung von Freelancern zu Freiberuflern

Freelancer sind durch freie Mitarbeit gekennzeichnet, sie sind im Gegensatz zu Angestellten im Unternehmen nicht weisungsgebunden und nicht sozialversicherungspflichtig, sie sind selbstständig tätig.

Im Gegensatz dazu sind Freiberufler nach ihrer Art der Tätigkeit gekennzeichnet und einer Liste freier Berufe zugeordnet. Freiberufler können als freie Mitarbeiter tätig sein, ein freier Mitarbeiter kann auch Gewerbetreibender sein. In der Realität ist das Arbeitsverhältnis bei vielen Freelancern wie bei festangestellten Arbeitnehmern. Für den Arbeitgeber hat das den Vorteil, dass er keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen muss. Es handelt sich in diesen Fällen um Scheinselbstständigkeit, der Freelancer kann seinen Auftraggeber verklagen und die Beschäftigung als normaler Arbeitnehmer verlangen.

Was Freelancer beachten sollten

Bei den Banken, beispielsweise bei der Kontoeröffnung und der Kreditvergabe, gelten Freelancer als Selbstständige. Freelancer müssen sich registrieren, sie benötigen eine Steuernummer vom Finanzamt, um offiziell zur Ausübung ihrer Tätigkeit berechtigt zu sein. Freelancer, die ein Gewerbe betreiben möchten, müssen beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Wichtig ist dabei die Einhaltung von Fristen, damit Freelancer keine Bußgelder auferlegt bekommen. Das Finanzamt legt fest, ob ein Freelancer ein Gewerbe betreibt. Ein Freelancer ist nicht auf ein bestimmtes Einkommen festgelegt, Freelancer können Einkommen in unterschiedlicher Höhe erzielen.

Auftragsakquisition von Freelancern

Freelancer können ihre Aufträge und Informationen über Netzwerke, aber immer häufiger auch über das Internet akquirieren. Im Internet sind Netzwerke für Freelancer aus verschiedenen Bereichen zu finden, aber auch Plattformen, aus denen Freelancer ihre Aufträge akquirieren können, sind dort vorhanden. Nicht selten erhalten Freelancer ihre Aufträge auch durch Empfehlungen von Unternehmen, für die sie bereits tätig sind. Du möchtest Tipps zu einer erfolgreichen Selbstständigkeit als Freelancer? Dann schau doch mal auf der Website freelancer-werden.com von unserem Partner Sven Scheuerle vorbei und erfahre mehr zum Thema!

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