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Gewerbe anmelden – Mit unserer Checkliste gelingt es dir einfach & unkompliziert!

Gewerbe anmelden – Mit unserer Checkliste gelingt es dir einfach & unkompliziert!

Aktualisiert am
15
.
07
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2024

Träumst du auch davon, dein eigener Chef zu sein, dich selbst zu verwirklichen und selbstbestimmt zu arbeiten? Selbstständige genießen so einige Vorteile, doch auf dem Weg dorthin warten viele Herausforderungen.

Egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender – am Behördengang kommen Gründer nicht vorbei. Die Gewerbeanmeldung stellt für viele Existenzgründer die erste Hürde in die Selbstständigkeit dar. Aber wie melde ich eigentlich ein Gewerbe an? Und wer muss ein Gewerbe anmelden? Wo melde ich ein Gewerbe an – Finanzamt, Ordnungsamt oder Gewerbeamt? Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? Unzählige Fragen kommen den Gründern auf…

Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema Gewerbeanmeldung und helfen dir beim Ausfüllen der Formulare.

Gewerbe anmelden – Mit unserer Checkliste gelingt es dir einfach & unkompliziert!

Gewerbetreibender oder Freiberufler – Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Die bürokratischen Hürden sind nicht für alle Gründer gleich. Wer regelmäßig und dauerhaft auf eigene Rechnung und Verantwortung arbeitet mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, betreibt ein Gewerbe. Gemäß §14 der Gewerbeordnung ist jeder Selbstständige dazu verpflichtet, seine gewerbliche Tätigkeit auch anzuzeigen. Hiervon ausgenommen sind Freiberufler, Wissenschaftler und Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft.

Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung, das heißt, sie müssen bei der Gemeinde oder ihrer Stadt keinen Gewerbeschein beantragen. Grund dafür ist: Tätigkeiten in einem freien Beruf unterliegen keiner Gewerbeverordnung.

Doch wer zählt nun zu den Freiberuflern und wer nicht? Im §18 des Einkommenssteuergesetzes ist die Freiberuflichkeit klar definiert. Folgende selbstständig ausgeübte Tätigkeiten zählen demnach zu den freien Berufen:

Künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erziehende und wissenschaftliche Tätigkeiten. Das Finanzamt unterscheidet hierbei Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.

Katalogberufe werden in Hauptgruppen unterteilt. So zählen zu den Katalogberufen Heilberufe und pädagogische Berufe, Kultur- und Kunstberufe, steuer-, rechts- und wirtschaftsberatende Berufe sowie technische und naturwissenschaftliche Berufe. In der nachfolgenden Tabelle findest du die häufigsten freien Berufe:

Wer ist Freiberufler?

Gewerbe anmelden: Besonderheiten und Grauzonen

Freiberufler müssen nicht zwingend eine festgeschriebene Berufsbezeichnung mit sich tragen. Ein Redakteur muss beispielsweise nicht unbedingt ein Journalismus-Studium abgeschlossen haben. Kann aber trotzdem in einer Print- oder Online-Redaktion arbeiten. Seine genaue Berufsbezeichnung muss also nicht seiner eigentlichen Arbeit entsprechen.

Vorsicht ist geboten, wenn sich deine Tätigkeit aus einem Teil freiberuflicher (zum Beispiel Programmierer) und einem Teil gewerblicher Tätigkeit (zum Beispiel Handel mit Hardware) zusammensetzt:

Hier kann die gewerbliche Tätigkeit dazu führen, dass auf alle Einkünfte die Gewerbesteuer anfällt. Um der sogenannten einheitlichen Gewerbebesteuerung zu entgehen, müssen die Bereiche strikt getrennt werden, beispielsweise durch getrennte Bankkonten, aber auch durch räumliche Trennungen, getrennte Lagerung von Waren, Büromaterialien und so weiter.

Bei Künstlern und Designern nimmt sich das Finanzamt das Recht heraus, selbst zu beurteilen, wann der notwendige künstlerische Grad erreicht ist. Es gibt hier einige Grauzonen: Beispielsweise gilt man als Illustrator als Freiberufler, als Webdesigner in der Regel jedoch nicht. Es ist also nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, ob man nun als Freiberufler gilt oder nicht.

Wer sich nicht sicher ist, ob es sich bei der eigenen Tätigkeit um einen anerkannten freien Beruf oder doch einen Gewerbebetrieb handelt, der sollte direkt beim Finanzamt nachfragen. Das Finanzamt entscheidet letztendlich darüber, ob die Tätigkeit den Merkmalen eines freien Berufes oder eines Gewerbes entspricht. Weitere Anlaufstellen sind Berufsverbände oder die IHK.

Vorteile für Freiberufler

Die freiberufliche Tätigkeit bringt einige Vorteile mit sich. Diese kommen besonders dann zur Geltung, wenn ein Gewerbetreibender gewisse Gewinn- oder Umsatzgrenzen überschreitet.

Tipp:

Unabhängig vom Jahresumsatz und dem erzielten Gewinn brauchen Freiberufler keine doppelte Buchführung und dürfen ihren Gewinn auf Basis der einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.

Als Freiberufler zahlt man zudem keine Gewerbesteuer und die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer ist im Gegensatz zu Gewerbetreibenden nicht verpflichtend.

Wie mache ich mich als Freiberufler selbstständig?

Auch wenn man als Freiberufler kein Gewerbe anmelden muss, ist man dazu verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden, sobald man eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt. Jeder Gründer, egal ob Gewerbetreibender oder Freiberufler, muss dem Finanzamt mitteilen, ab wann er welche Tätigkeit in welchem Umfang ausführen wird. Als Freiberufler kannst du also die Gewerbeanmeldung einfach überspringen.

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Urproduktion ohne Gewerbeschein

Neben den freien Berufen gibt es eine weitere Gruppe von Unternehmern, die keinen Gewerbeschein beantragen müssen. Dazu gehören land- oder forstwirtschaftliche Berufe sowie Tätigkeiten in der Fischerei und im Bergbau. Diese Berufe gehören zur sogenannten Urproduktion. Genau wie bei den freien Berufen ist hier zwar keine Gewerbeanmeldung, aber dennoch eine Anmeldung beim Finanzamt nötig.

Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe

Alle wichtigen Schritte, die du unternehmen musst, um dein Gewerbe richtig anzumelden, werden an verschiedenen Stellen in diesem Text ausführlich behandelt. Daher kann es zu doppelten Erwähnungen kommen. Damit du nichts aus den Augen verlierst, haben wir in diesem Abschnitt trotzdem alle Schritte übersichtlich für dich zusammengefasst.

Schritt 1: Alle benötigten Unterlagen und Dokumente vorbereiten

Das Gewerbe muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Du kannst aber nicht einfach unvorbereitet dort vorsprechen, denn du musst verschiedene Unterlagen und Dokumente mitbringen. Welche das im Einzelnen sind, hängt unter anderem von der Branche ab.

  • Grundsätzlich musst du dich natürlich beim Amt ausweisen. Daher brauchst du deinen Personalausweis oder deinen Reisepass mit einer Meldebescheinigung.
  • Wenn du mit mehreren Personen ein Gewerbe anmeldest, musst du auch den Gesellschaftsvertrag vorlegen.
  • Dazu kommen, je nach Branche, verschiedene weitere Unterlagen.

Achtung: diese Unterlagen musst du teilweise im Vorfeld beantragen, also musst du dich bei der Vorbereitung auch auf die Anträge dieser Unterlagen konzentrieren!

Bei den weiteren Unterlagen kann es sich beispielsweise um folgende Dokumente handeln:

  • Aufenthaltserlaubnis für ausländische Unternehmensgründer
  • Handwerkskarten für Handwerker
  • Meisterbriefe oder Ausübungsberechtigung/Altgesellenregelung
  • Bei Kapitalgesellschaften oder einer OHG der Handelsregisterauszug (also steht hier vor dem Gang zum Gewerbeamt die Handelsregistereintragung).
  • Notwendige Genehmigungen für einige Berufe, beispielsweise für Makler oder Bauträger eine Gewerbeerlaubnis. In diesem Fall werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt oder Steueramt sowie ein Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts, Bescheinigung des Insolvenzgerichts und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich.
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis für überwachungswürdige Gewerbe.
  • Ein Gesundheitszeugnis für die Arbeit in der Gastronomie.

Welche Unterlagen du mitbringen musst, findest du online auf der Webseite deines zuständigen Gewerbeamtes oder deiner IHK.

Schritt 2: Anmeldeformular ausfüllen

Wenn du alle wichtigen Unterlagen zusammen hast, kannst du den Antrag stellen, das bedeutet, du musst ein Anmeldeformular ausfüllen. Viele Städte bieten bereits eine Antragstellung über das Internet an, ansonsten bekommst du aber ein solches Formular auch direkt beim Amt.

Gewerbeanmeldung Formular
Formular zur Gewerbeanmeldung. Quelle: gewerbeanmeldung.de

Schritt 3: Antrag beim Gewerbeamt abgeben

Du musst das ausgefüllte Formular dort zusammen mit allen Unterlagen vorlegen. Danach werden dein Antrag und deine Dokumente überprüft und du bekommst die gewünschte Genehmigung, also den Gewerbeschein.

Das Gewerbeamt informiert aufgrund der Anmeldung auch das Finanzamt, die IHK oder die Berufsgenossenschaft und weitere Stellen. Auch dies ist wieder von der Branche abhängig. Von diesen Stellen bekommst du dann automatisch Post mit neuen Formularen, die du ausfüllen musst!

Schritt 4: Weitere Anmeldungen je nach Branche

Der „Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung“ kommt vom Finanzamt. Hier musst du deine voraussichtlichen Gewinne eintragen und erhältst dann eine Steuernummer oder Umsatzsteuernummer. Welche, hängt davon ab, ob du ein Kleinunternehmer oder ein „richtiger“ Unternehmer bist. Denn als Kleinunternehmer zahlst du keine Umsatzsteuer und es genügt eine Steuernummer.

Der Fragebogen von der IHK will ebenfalls deine voraussichtlichen Gewinne abfragen. Denn du bist zu einer Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtet, wenn du über einen bestimmten Gewinnertrag kommst.

Für jede Branche ist eine bestimmte Berufsgenossenschaft zuständig, die sich um die gesetzliche Unfallversicherung und die Arbeitssicherheit kümmern. Auch hier musst du dich mit einem Formular anmelden.

Die Checkliste zur Gewerbeanmeldung

Für Gründer, die ein Gewerbe betreiben wollen, führt der Weg zunächst zum Gewerbeamt ihrer Gemeinde. Wenn du kein Freiberufler bist, kommst du wie bereits erwähnt an der Gewerbeanmeldung nicht vorbei. Folgende Fragen stellen sich Gründer häufig, wenn sie ein Gewerbe anmelden wollen:

  • Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
  • Wo melde ich ein Gewerbe an?
  • Wie sollte ich mich vorbereiten?
  • Welche Angaben sind bei der Gewerbeanmeldung nötig?
  • Welche Kosten entstehen bei der Gewerbeanmeldung?
  • Wie lange dauert es, ein Gewerbe anzumelden?
  • Was ist nach der Gewerbeanmeldung zu tun?

Die Voraussetzung – wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Du hast den Entschluss gefasst ein Gewerbe zu gründen. Du bist weder Freiberufler, noch Kleingewerbebetreiber – den Weg zum Gewerbeamt kannst du also nicht umgehen. Ein Gewerbe musst du dann anmelden, wenn du einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit nachgehst. Gewerblich heißt, dass du die Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ausübst.

Wo melde ich ein Gewerbe an?

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, muss dies durch Beantragung eines Gewerbescheines beim Gewerbeamt in seiner Kommune tun. Dieses ist meistens in der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung ansässig. In größeren Städten findet sich das Gewerbeamt oft in den Orts- und Bezirksämtern.

Mit dem Ausstellen des Gewerbescheins wird allen zuständigen Stellen und Behörden die Anmeldung des Gewerbes mitgeteilt, darunter das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft, die IHK oder HWK, das Amtsgericht und das Gewerbeaufrichtsamt.

Welches Gewerbeamt für dich zuständig ist, findest du ganz leicht mit dem BMWi Behördenwegweiser heraus.

Persönlich, schriftlich oder online?

Es ist nicht immer notwendig, dass das Gewerbeamt vom Gründer persönlich aufgesucht wird. Je nach Gewerbeamt ist auch ein schriftlicher Antrag möglich. Immer mehr Gewerbeämter bieten außerdem die auszufüllenden Unterlagen und Anträge online an. Die vollständige Gewerbeanmeldung kann aber in der Regel nicht online durchgeführt werden, da eine persönliche Unterschrift nötig ist.

Bislang ist die Stadt Berlin Vorreiter gewesen, denn dort ist es möglich, den kompletten Antrag vollständig online abzuwickeln. Wie das Gewerbeportal NRW meldet, ist es ab März 2019 auch hier möglich, Gewerbeanmeldung, Abmeldungen und Ummeldungen komplett online digital zu erledigen.

Überwiegend ist es aber so, dass man das Gewerbeamt persönlich aufsuchen muss und den Antrag dort unter Vorlage der notwendigen Unterlagen abwickeln muss. Dazu gehören auch die persönliche Unterschrift und die Bezahlung.

Alternativ kann aber auch eine bevollmächtigte Person den Behördengang übernehmen. Es macht in jedem Fall Sinn, den Antrag schon Zuhause auszufüllen, um beim Gewerbeamt Zeit zu sparen.

Möglich: Vollmacht für Gewerbeanmeldungen

Du kannst mittels einer Vollmacht das Gewerbe von einer anderen Person anmelden lassen. Dafür gibt es allerdings keine einheitlichen Vorgaben der Gewerbeämter und keine Vorschrift für einen konkreten Wortlaut der Vollmacht. Es gibt nur einige Mustervorlagen dazu im Internet.

Wenn du also dein Gewerbe nicht selbst anmelden kannst, dann erkundige dich zuvor bei deinem zuständigen Gewerbeamt, welche Unterlagen deine Vertretung mitbringen muss.

Was muss in der Vollmacht stehen?

  • Grundsätzlich müssen die Namen und Adressen von dir und dem Beauftragten enthalten sein.
  • Dazu kommt der Hinweis, wofür die Vollmacht gelten soll. (Beispielsweise An-, Ab- oder Ummeldung.)
  • Auch die Gültigkeit der Vollmacht ist anzugeben, denn sie soll ja nur für diesen Zweck und nur an diesem Tag gelten. Wenn du demjenigen bereits eine notariell beglaubigte Generalvollmacht für dein Geschäft erteilt hast, ist diese mitzubringen.
  • Dann ist deine persönliche Unterschrift als Vollmachtgeber notwendig. Das funktioniert aber nur bei Einzelunternehmen oder Kleingewerbe. Bei anderen Rechtsformen mit mehreren Gesellschaftern kann das Gewerbeamt eine Unterschrift von allen Gesellschaftern fordern!
  • Dein Bevollmächtigter muss sich beim Amt ausweisen können und häufig auch noch deinen Ausweis vorlegen.

Welche Genehmigungen und Nachweise sind erforderlich?

Du solltest dich im Voraus unbedingt über die Branche und deren Anforderungen informieren, zum Beispiel bei dem entsprechenden Branchenverband und/oder der Kammer. Je nach Gewerbezweig sind bestimmte Nachweise, Dokumente oder Genehmigungen erforderlich. Auch diese Dokumente stehen in der Regel online zur Verfügung.

Der An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern sowie Partnervermittlungen, Kfz-Händler oder Reisebüros sind beispielsweise überwachungsbedürftige Gewerbe (Vertrauensgewerbe), was zur Folge hat, dass die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft wird, wofür ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen ist.

Erlaubnispflichtig sind außerdem Apotheken, Makler- oder Anlageberatertätigkeiten, Spielhallen, Fahrschulen, Privatkliniken, Pflegedienste, Handel mit Tieren, Waffen oder Sprengstoffen, aber auch viele Handwerksberufe. Eine vollständige Liste der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten stellt zum Beispiel die IHK Berlin zur Verfügung.

Vordruck und Muster des Formulars zur Gewerbeanmeldung

Ein Beispiel für einen Vordruck zur Gewerbeanmeldung kannst du als PDF hier auf unserer Webseite herunterladen, indem du auf die folgende Abbildung klickst.

Vordruck zur Gewerbeanmeldung

Die Formulare unterscheiden sich in den verschiedenen Städten daran, dass ein anderes zuständiges Amt und eine Gemeindekennziffer hinterlegt ist oder eingetragen werden muss. Überwiegend ist es aber immer noch notwendig, dass du die Anmeldung persönlich auf dem Gewerbeamt vornimmst.

Dazu kannst du dir das Formular bereist zu Hause ausdrucken und bereits prüfen, was du problemlos ausfüllen kannst. Weitere Fragen kannst du dann direkt auf dem Amt stellen. Meist ergeben sich diese erst, wenn man das Formular durchliest und an einer Stelle nicht weiterkommt. Dadurch kannst du vor Ort erheblich Zeit einsparen.

Anleitung: Wie fülle ich den Gewerbeantrag aus?

Das Formular zur Gewerbeanmeldung findest du online auf der Seite deiner Gemeinde. Den Antrag kannst du in der Regel als PDF herunterladen und anschließend einfach am PC ausfüllen und ausdrucken. Folgende Punkte sind bei dem Gewerbeantrag auszufüllen:

  • Zunächst sind Name und Rechtsform einzutragen. Bei einer GbR müssen die Namen aller Gesellschafter eingetragen werden.
  • Bei einem vorhandenen Handelsregistriereintrag (z.B. bei UG oder GmbH) müssen Ort und Nummer des Registriereintrags angegeben werden.
  • Es folgen persönliche Angaben wie Name, Adresse, Geburtsort und so weiter.
  • Nun sind die Angaben über dein Unternehmen einzutragen.
  • Bei Personengesellschaften ist die Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter, bei Kapitalgesellschaften die Zahl der juristischen Vertreter einzutragen.
  • Kontaktdaten zur Betriebsstätte und zu weiteren Niederlassungen müssen angegeben werden.
  • Im Feld „Angemeldete Tätigkeit“ solltest du möglichst genau beschreiben, welche Aktivitäten dein Unternehmen hauptsächlich durchführen wird.
  • Des Weiteren sind die Zahl der Beschäftigten und der Grund für die Gewerbeanmeldung anzugeben.

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung? Beim Gang zum Gewerbeamt solltest du folgende Unterlagen unbedingt dabei haben, damit das Formular zur Gewerbeanmeldung schnell ausgefüllt wird:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Eine Aufenthaltsgenehmigung mit einer Erlaubnis, selbstständige gewerbliche Tätigkeiten auszuführen, falls du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • Je nach Tätigkeit eine Erlaubnis oder Genehmigung (s.o.)
  • Eine Handwerkskarte, falls du einen Handwerksbetrieb gründen möchtest
  • Eine Gewerbekarte für die Gründung eines handwerksähnlichen Betriebs
  • Einen Handelsregisterauszug, falls dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist
  • Zehn bis 65 Euro für die Gewerbeanmeldung (je nach Gemeinde)

Wenn du alle erforderlichen Dokumente parat hast, kann die Anmeldung beim Gewerbeamt in einer viertel Stunde erledigt sein. Das Gewerbeamt prüft deine Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit und wenn alles passt, erhältst du deinen Gewerbeschein in der Regel in nur wenigen Arbeitstagen.

Angemeldete Tätigkeit Beispiele

Im Feld Nr. 15 der Anmeldung sind alle Tätigkeiten aufzulisten, die du in deinem Gewerbe abwickeln willst. Manchmal ist zu Beginn noch nicht ganz klar, wohin die Reise geht. Daher sollten die Angaben nicht zu eng gefasst sein. Denn sonst wird laufend eine Erweiterung notwendig.

  • Beispielsweise wenn du Elektroinstallationen anmeldest, später aber plötzlich mit Elektroartikeln handeln möchtest.
  • Oder bei der Herstellung von Möbeln. Vielleicht möchtest du die Möbel nicht nur herstellen, sondern auch mit zusätzlichen Fremdprodukten handeln und einen Liefer- und Aufbauservice anbieten?
  • Beliebt sind im Internetzeitalter auch Dienstleistungen wie das Erstellen von Webseiten. Wenn du nur Webdesign anmeldest und jemand deine Inhalte gut findet, könntest du auch Texte, Werbegrafiken oder Buchlayouts anbieten wollen. Das wären abweichende Tätigkeiten, die nicht in deiner Gewerbeanmeldung stehen. Hier empfiehlt es sich, beispielsweise „Internet Dienstleistungen“ als generellen Überbegriff anzumelden.
  • Auch im Handel kann es sinnvoll sein, nur einen „Online-Handel“ anzugeben, als nur einen Einzelhandel mit Schuhen, den du später auf Kleidung oder Bücher erweitern müsstest.

Rückwirkend ein Gewerbe anmelden – ist das möglich?

Grundsätzlich muss das Gewerbe gemäß § 14 GewO (Gewerbeordnung) gleichzeitig mit dem Start angemeldet werden. Nach § 146 (2) Nr. 2 GewO ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn das Gewerbe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig angemeldet wird. Das kann richtig teuer werden!

Manchmal sind die Behörden jedoch kulant, wenn es sich nur um ein paar Tage handelt. Wichtig ist, dass man dort sofort Kontakt aufnimmt und auch einen guten Grund dafür hat, dass man das Gewerbe nicht angemeldet hat. Eine verspätete Anmeldung solltest du also auf jeden Fall vermeiden!

Was kostet ein Gewerbeschein?

Die Kosten für deinen Gewerbeschein fallen je nach Gemeinde unterschiedlich aus. Die Rechtsform deines Gewerbes spielt bei den Kosten keine Rolle. Für die Ausstellung des Scheins wird eine Bearbeitungsgebühr anfallen. Diese liegt zwischen 15€ und 65€. Eine Anmeldung in Berlin kann beispielsweise per Online-Anmeldung 15€ kosten. Meldest du das Gewerbe vor Ort an, kann eine Gebühr von 26€ anfallen.

Leider kannst du diese Gebühr nicht umgehen und jeder, der ein Gewerbe anmeldet muss sie zahlen. Allerdings sind die Kosten in Deutschland vergleichsweise gering. Ein Gewerbeschein in Österreich kann sogar über 100€ kosten.

Gewerbeanmeldung – und dann?

Die Gewerbeanmeldung ist der erste Schritt in die Selbstständigkeit – aber natürlich nicht der Letzte. Es folgen weitere, wie zum Beispiel die steuerliche Erfassung beim Finanzamt und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Außerdem solltest du dich bei der Bundesagentur für Arbeit melden, falls du aus der Arbeitslosigkeit heraus gründest oder Mitarbeiter einstellen möchtest. Welche Ämter für dich von Bedeutung sind, findest du ebenfalls mit Hilfe des BMWi Behördenwegweisers heraus.

Muss ich mich beim Finanzamt melden?

Du hast deinen Gewerbeschein in der Tasche oder bist Freiberufler und hast die Gewerbeanmeldung übersprungen? Der nächste Schritt ist in beiden Fällen die Anmeldung beim Finanzamt durch das Ausfüllen des Formulars zur steuerrechtlichen Erfassung. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, wird dir der Fragebogen einfach zugesendet; als Freiberufler kannst du diesen beim Finanzamt beantragen oder online herunterladen.

Im Formular zur steuerrechtlichen Erfassung gibst du unter anderem an, ab wann du welche Tätigkeit in welchem Umfang ausführen wirst und welche Einkünfte zunächst erwartet werden. Das ist für das Finanzamt vor allem erforderlich, um beurteilen zu können, ob eine Befreiung der Umsatzsteuer im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach §6 UStG möglich ist, für die Festlegung einer Einkommenssteuer und gegebenenfalls für eine Gewerbesteuervorauszahlung.

Nach der Anmeldung beim Finanzamt bekommst du, wenn du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt. Diese wird dann beispielsweise auf Rechnungen oder auch im Impressum der Webseite angegeben. Wenn du zu den Kleinunternehmern zählst, erhältst du eine normale Steuernummer, die du nur für den Kontakt mit dem Finanzamt benötigst und nicht im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs angibst.

Wie fülle ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus?

Das Formular zur steuerlichen Erfassung mit seinen acht Seiten schreckt viele angehende Selbstständige zunächst einmal ab. Aber keine Panik. Mit unseren Tipps lässt es sich recht einfach ausfüllen.

Zunächst trägst du deine Steuernummer auf allen acht Seiten des Formulars ein. Wenn du noch keine hast, kannst du diese Felder einfach offen lassen.

Wie fülle ich das Formular aus?

Nach einigen Wochen erhältst du ein Schreiben vom Finanzamt, in dem auch deine neue Steuernummer für die Rechnungsstellung enthalten ist. Somit bist du vollständig beim Finanzamt erfasst und kannst dich jetzt voll und ganz auf deine Selbstständigkeit konzentrieren.

Gewerbeanmeldungen anderer Unternehmen einsehen – geht das?

Die Gewerbeämter führen Gewerberegister und nutzen die Auskünfte für Statistiken und zur Übermittlung an andere Behörden wie beispielsweise die IHK. Laut §14 (5) GewO ist es aber erlaubt, „Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden … allgemein zugänglich zu machen.“ Die Auskunft wird nur nach Ermessen des Amtes erteilt und ist kostenpflichtig.

Mehr Infos kann man im Handelsregister erhalten. Allerdings sind dort nur die Firmen eingetragen, die vom Gesetz dazu verpflichtet sind. Beispielsweise UG, OHG, KG, AG, Einzelunternehmen und Kaufleute.

Kann ich auch mehrere Gewerbe anmelden?

Grundsätzlich kannst du mehrere Gewerbe anmelden. Hierbei musst du auf 3 wichtige Punkte achten:

  • Du kannst mehrere Gewerbe gleichzeitig betreiben. Es ist wichtig, dass du alle beim Gewerbeamt anmeldest.
  • Falls du Kleinunternehmer bist, musst du darauf achten, dass alle Gewerbe zusammen nicht mehr als 35.000 Euro Gewinn ergeben, sonst verlierst du den Kleinunternehmerstatus.
  • Für Kleinunternehmer gilt auch ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro. Verlierst du den Kleinunternehmerstatus, ist auch der Gewerbesteuerfreibetrag weg. Hier sind viele individuelle Optionen möglich, sodass du dich bei mehreren Gewerben gleichzeitig zur Beratung an deinen Steuerberater wenden solltest.

Kleingewerbe anmelden – was muss ich beachten?

Bevor du ein Gewerbe anmeldest, solltest du nicht nur zwischen Gewerbe und Freiberufler unterscheiden, sondern auch, ob Gewerbe oder Kleingewerbe.

Was ist ein Kleingewerbe?

Der Betreiber eines Kleingewerbe ist kein Kaufmann. Dadurch ist er von einigen Bestimmungen und Regelungen zum Start und während der Selbstständigkeit befreit. Das wiederum vereinfacht dem Kleingewerbebetreibenden sein Unternehmertum.

Zu einem Gewerbe zählt jede eigenverantwortliche sowie unternehmerische Tätigkeit. Hierzu gehören vor allem Industrie- und Handwerksbetriebe, sowie die meisten Dienstleister.

Die Vorteile eines Kleingewerbes

Entscheidest du dich dafür, ein Kleingewerbe als Nebengewerbe anzumelden, profitierst du von einigen Vorteilen des Kleingewerbes. Grundsätzlich gehst du weniger Risiken ein als ein Gründer mit Hauptgewerbe, der alles auf eine Karte setzt. Viele Menschen, entscheiden sich zunächst für ein Nebengewerbe, da sie mit ihrer hauptberuflichen Tätigkeit immer noch ein sicheres Standbein haben.

Dadurch bietet sich die Möglichkeit das Nebengewerbe so weit auszubauen, dass es als Hauptgewerbe betrieben werden kann. Außerdem bist du so noch über den Hauptarbeitgeber sozialversichert und musst in der Regel nicht zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Gerade junge Eltern nutzen die Möglichkeiten eines Kleingewerbes. So können sie flexibel und in Teilzeit arbeiten – es bleibt also genügend Zeit für das Kind und die Familie. Aber auch Studenten oder Rentner profitieren von dem Betreiben eines Kleingewerbes. Deren Lebenssituation lässt ein Hauptgewerbe nur schwer zu, daher können sie sich durch ein Nebengewerbe ein kleines Einkommen sichern.

Tipp:

Wenn du trotz Rentenalters zusätzliches Einkommen möchtest, kannst du dich auch als Rentner selbstständig machen. Erfahre mehr in unserem Blogbeitrag!

Ein großer Vorteil des Kleingewerbes ist, dass du keine Bücher führen musst. Dadurch sparst du dir die doppelte kaufmännische Buchführung, du musst keine Bilanz erstellen, bist zu keiner Inventur verpflichtet und dir bleibt das Veröffentlichen des Jahresabschlusses erspart.

Als Kleingewerbetreibender bist du grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Hier kommt es häufig zur Verwechslung von Kleingewerbe und Kleinunternehmen.

Kleingewerbe und Kleinunternehmer

Kleingewerbe und Kleinunternehmen werden öfters gleichgesetzt, allerdings bezeichnen sie ganz unterschiedliche Sachverhalte. Betreiber eines Kleingewerbes sind aufgrund ihres Geschäftsumfang keine Kaufleute im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch). Sie müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen, doppelt Bücher führen oder eine Bilanz erstellen.

Kleinunternehmer hingegen können laut Umsatzsteuergesetz Gewerbetreibende, Selbstständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirt sein. Jedoch gilt die Voraussetzung, dass deren Jahresumsatz 35.000€ nicht übersteigt. Dabei ist eine einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15% innerhalb eines Zeitraumes von fünf Kalenderjahren unbeachtlich.

Kurz gesagt: Alle Kleinunternehmer (umsatzsteuerpflichtig), die ein Gewerbe betreiben, sind Kleingewerbetreibende. Alle Kleingewerbetreibende allerdings sind keineswegs gleichzeitig auch Kleinunternehmer.

Fazit

Wenn du alle aufgezählten Schritte beachtest, dann ist die Gewerbeanmeldung nicht so kompliziert, wie es anfangs aussieht. Dennoch sind manche Gründungen individuell komplizierter als andere, gerade bei mehreren Gewerben und mehreren Gründungspartnern.

Daher ist es ratsam, wenn du dir zusätzlich professionellen Rat von einem Steuerberater einholst. Den wirst du ohnehin brauchen, um alle buchhaltungstechnischen Fragen sauber abzuwickeln – ganz besonders, wenn du mehrere Gewerbe parallel betreibst. In buchhaltungstechnischer Hinsicht solltest du daher zusätzlich mit einer guten Buchhaltungssoftware arbeiten.

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