Von heute auf morgen nach vielen Jahren der Vollzeitbeschäftigung nichts mehr tun? Einfach nur noch Rentner sein? Für viele Menschen ist diese Vorstellung einfach nicht möglich und sie wollen auch nach dem Renteneintritt weiterarbeiten – denn immer mehr ältere Menschen sind sehr aktiv und stehen mitten im Berufsleben. Es gibt aber auch viele Fälle, in denen sie ihren Ruhestand nicht genießen können, weil die Rente zum Leben schlichtweg nicht ausreicht. Egal welcher Grund für dich zutreffend ist: auch im hohen Alter ist es möglich, sich als Rentner selbstständig zu machen. In diesem Artikel erklären wir dir, auf was du achten musst und wie du dein Vorhaben am besten umsetzen kannst.
Der richtige Zeitpunkt, um sich als Rentner selbstständig zu machen, ist natürlich dann, wenn das Rentenalter erreicht ist. Aber das ist ziemlich klar. Die Kinder sind aus dem Haus, die Enkel kommen zu Besuch – es ist daher viel Zeit, um den zweiten beruflichen Frühling so auszugestalten, wie man es immer wollte.
Und dennoch ist der richtige Zeitpunkt für die Selbstständigkeit derselbe wie auch bei jedem anderen Gründer auch: Du musst diesen absoluten Willen in dir spüren und die Begeisterung dafür mitbringen.
Als Rentner musst du dir vor deiner Selbstständigkeit die Frage stellen, ob du dich als Freiberufler selbstständig machen möchtest oder ob du ein Gewerbe anmelden musst. Doch gehen wir das alles der Reihe nach durch, welche Schritte du als selbstständiger Rentner unternehmen musst.
Wenn du dich als Rentner selbstständig machen möchtest, kann dir deine Rente durchaus eine Sicherheit geben, die du vorher nicht gehabt hast. Du bekommst jeden Monat sicheres Geld und kannst beruhigt deine Ideen verwirklichen. Es kann aber auch sein, dass du nur eine sehr niedrige Rente bekommst und einfach mit deiner Selbstständigkeit deinen Lebensstandard sichern willst. Doch du musst darauf achten, dass zusätzliches Einkommen dazu führen kann, dass dir deine Rente gekürzt wird. Aus diesem Grund solltest du deine Hinzuverdienstgrenzen gut kennen, egal ob du einen 450 Euro Minijob ausüben oder andere Möglichkeiten nutzen möchtest.
In der Regel ist die Regelaltersgrenze mit der Vollendung von deinem 67. Lebensjahr erreicht. Seit dem Jahr 2012 erfolgt eine stetige Anhebung dieser Regelaltersgrenze (von 65 Jahre auf nun 67 Jahre). Die Ursache darin liegt in der steigenden Lebenserwartung begründet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir Menschen in Deutschland viel länger eine Rente beziehen und dies natürlich auch finanziert werden muss. Wenn du aber diese 67. Lebensjahre erreicht hast und du hast Anspruch auf eine Altersrente, dann kommst du in den Genuss der Vollrente.
Unter Vollrente wird deine Altersrente verstanden, welche du dir aus allen rentenrechtlichen Zeiten in voller Höhe erreicht hast. In diesem Fall kannst du mit deiner Selbstständigkeit unbegrenzt hinzuverdienen. Das damit deine Rentenzahlung beeinflusst wird, etwa durch eine Rentenkürzung, musst du nicht befürchten. Es ist aber durchaus möglich, dass du deine zusätzlichen Einnahmen ordnungsgemäß versteuern musst.
Gehst du vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Ruhestand, beispielsweise bei der Rente ab 63, dann bekommst du ebenfalls eine Vollrente. Allerdings erfolgt die Auszahlung als Vollrente nur dann, wenn du als selbstständiger Rentner einen Hinzuverdienst hast, der nicht höher als 6.300 Euro im Jahr ausfällt. Diese Grenze gilt für das gesamte Land Deutschland und es wird kein Unterschied zwischen östlichen und westlichen Bundesländern gemacht. Für dich ist es wichtig, dass du sowohl deinen Nebenjob als auch deinen Verdienst melden musst. Die Meldung hat auch deinen Rentenversicherungsträger zu erfolgen. In dem Moment, in dem du allerdings die Regelaltersgrenze erreichst, kannst du grundsätzlich wieder ohne Begrenzung hinzuverdienen.
Konsequenzen auf die Höhe deiner Rente treten dann ein, wenn du diese Hinzuverdienstgrenze überschreitest. Liegt dein Einkommen als selbstständiger Rentner über diesen 6.300 Euro, musst du mit einem Abzug rechnen. Die Höhe des Abzuges beträgt stattliche 40 Prozent und zwar von allem, was über diese Grenze hinausgeht. Das bedeutet, dass du weniger Rente bekommst und im schlimmsten Fall wird dir diese komplett gestrichen. Dies ist dann der Fall, wenn dein Einkommen als Selbstständiger im Rentenalter besonders hoch ist.
An einem Beispiel soll dir das genauer veranschaulicht werden:
Du bist mit 63 Jahren, also vor der Regelaltersgrenze, in den Ruhestand gegangen. Dafür bekommst du eine vorgezogene Altersrente in Höhe von monatlich 1.000 Euro. Aus deiner Tätigkeit als selbstständiger Rentner hast du Einkünfte in Höhe von 1.500 Euro im Monat zu verzeichnen. Das bedeutet, dass dein Jahresverdienst bei 18.000 Euro liegt. Von diesem Betrag wird dir die Summe aus der Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro abgezogen. Umgerechnet auf den Monat macht das 975 Euro. Berechnest du von diesem Betrag, dann ergibt das 390 Euro, welche auf deine Rente angerechnet werden. Deine monatliche Teilrente beträgt deshalb nur noch 610 Euro.
Jeder, der in Deutschland für die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge entrichtet hat, kann eine Altersrente beantragen. In den meisten Fällen ist dies bei einer Altersgrenze von 67 Jahren der Fall. Doch diese Regelaltersgrenze wird unter Berücksichtigung von bestimmten Faktoren genau berechnet, ebenso wie die Höhe der sich ergebenden Höhe der Altersrente.
Beim Erwerb von einer Erwerbsminderungsrente und beim Bezug einer Witwenrente musst du aufpassen, wie viel du als selbstständiger Rentner zu deiner Rente hinzuverdienen darfst.
Variante | Hinweise |
---|---|
Erwerbsminderungsrente | Die Erwerbsminderungsrente bekommst du immer dann, wenn du bedingt durch eine Behinderung oder durch eine schwere Erkrankung nicht mehr arbeiten kannst. Wie dies auch bei der vorgezogenen Altersrente der Fall ist, gilt hier für dich die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um die volle Erwerbsminderungsrente handelt. Was über diese Grenze verdient wird, musst du ebenfalls mit 40 Prozent auf deine Rente anrechnen lassen. Bekommst du nur eine teilweise Zahlung der Erwerbsminderungsrente, erfolgt eine individuelle Bestimmung deiner Hinzuverdienstgrenze. Grundlage für diese Berechnung bildet dabei dein höchstes Jahreseinkommen in den letzten 15 Jahren, für welches du beitragspflichtig gewesen bist. Wird diese errechnete Grenze mit deinem Einkommen als selbstständiger Rentner überschritten, erfolgt auch hier wieder eine Anrechnung zu 40 Prozent. |
Witwenrente | Eine Witwenrente oder eine Witwerrente bekommst du als Hinterbliebener oder als Hinterbliebene. Auch in diesem Fall ist es nicht gestattet, dass du unbegrenzt dazu verdienen darfst, ohne das die Gefahr einer Kürzung dieser Rente besteht. Der jeweilige Freibetrag ist hier allerdings immer mit dem Rentenwert verbunden, welcher aktuelle Gültigkeit hat. Dieser Wert liegt seit Juli 2019 bei einem Betrag von 872,50 Euro, welchen du hinzuverdienen darfst. Dies gilt für die alten Bundesländer. In den neuen Bundesländern hingegen dürfen es nur 841,90 Euro sein. Es gibt allerdings die Möglichkeit den Freibetrag durch die Anrechnung durch die Erziehung eines Kindes mit Anspruch auf Waisenrente erhöhen zu lassen. |
Die Coronakrise hat in vielen Bereichen Auswirkungen. Dies gilt für viele Bereiche in der Wirtschaft. Aus diesem Grund kann es durchaus passieren, dass auch Arbeitnehmer benötigt werden, die bereits einen Renteneintritt vollzogen haben. Um diese Menschen wieder für eine Wiederaufnahme einer Beschäftigung zu gewinnen, wurde für das Jahr 2020 die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 6.300 Euro auf eine Höhe von 44.590 Euro angehoben. Dies gilt vorläufig aber nur für das Jahr 2020.
Wenn du mehr über die Folgen der Coronakrise für Selbstständige und Unternehmer wissen willst, findest du alle Informationen in unserem Blog!
Als selbstständiger Rentner bist du wie jeder andere Arbeitnehmer oder Selbstständige zur Zahlung von Steuern verpflichtet. Das bedeutet, dass du auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben musst. Je nach Höhe deines Einkommens aus Rente und Hinzuverdienst, musst du dann auch entsprechend Einkommensteuer entrichten. Allerdings muss hier eine Unterscheidung getroffen werden.
Für dich als Rentner mit einer gewerblichen Tätigkeit unterliegst du mit deinem Nebenverdienst der Gewerbesteuerpflicht. Eine Gewerbesteuer musst du allerdings nicht entrichten, wenn folgendes für dich zutrifft:
Überdies musst du beachten, dass alle von dir gelieferten Waren oder deine erbrachten Dienstleistungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, sofern für dich keine Befreiung dieser Umsatzsteuer besteht. Übersteigt der jährliche Gewinn eine Grenze von 50.000 Euro, dann muss von dir ein Jahresabschluss erstellt werden und du bist zu einer doppelten Buchführung verpflichtet.
Betreibst du als Rentner eine freiberufliche Tätigkeit, bist du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Deinen Gewinn musst du mit der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln.
Es steht dir frei, auf freiwilliger Basis deine Bücher zu führen und auch eine Bilanz zu erstellen. Bist du mit deiner freiberuflichen Tätigkeit als Rentner im Handelsregister eingetragen, dann gilt für dich die Buchführungspflicht. Geregelt ist dies im HGB, dem Handelsgesetzbuch.
Ob du nur ordnungsgemäß Buch führen oder eine Bilanz erstellen möchtest, dies und mehr kannst du mithilfe einer Online Buchführungssoftware miteinander vereinen! So lassen sich auch die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten einhalten, die auch für dich gelten.
Vor der Ausübung deiner Selbstständigkeit als Rentner muss du einige Dinge berücksichtigen und beachten. Dies gilt auch für mögliche Genehmigungen oder amtliche Erlaubnisse, die mit deiner Selbstständigkeit verbunden sind.
Als selbstständiger Rentner musst du auf jeden Fall deine nebenberufliche Tätigkeit bei der Krankenversicherung melden. Diese prüft dann mögliche weitere Schritte, die du veranlassen musst. Das bedeutet, dass du möglicherweise zusätzliche Beträge an deine Krankenversicherung bezahlen musst.
Bist du als Rentner privat versichert, so bleiben deine Beiträge auch durch die Aufnahme dieser Selbstständigkeit nicht. Die monatlichen Beiträge, welche du für deine private Krankenversicherung entrichtet hast, bleiben in der gleichen Höhe bestehen.
Vor allem für dich als gesetzlich krankenversicherter Rentner kann sich die Nebentätigkeit auf deine zu entrichtenden Beiträge auswirken. In der Regel ist es so, dass du als Rentner einen Anteil deiner Rente an die Krankenversicherung bezahlen muss. Dieser Anteil ist prozentual von der Höhe deiner Rente abhängig und werden damit wie bei einem normalen Angestellten berechnet. Hast du nun weitere Einkünfte aus deiner Tätigkeit als selbstständiger Rentner, wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch deine Krankenversicherung die Beiträge erhöhen. Wie dies bei jedem anderen Selbstständigen der Fall ist, musst du den vollen Versicherungssatz bezahlen. Dies liegt daran, dass du als Selbstständiger den vollen Satz entrichten musst.
Welche Höhe dein Beitrag für die Krankenversicherung als Selbstständiger hat, hängt von einigen unterschiedlichen Faktoren ab. Du solltest dich deshalb schon vor Beginn von deiner Selbstständigkeit als Rentner dich zu diesem Thema ausführlich beraten lassen. Dies hilft dir vor allem dabei, spätere Nachzahlungen zu vermeiden.
Auch für dich als selbstständiger Rentner gilt bei einer selbst geringfügigen Selbstständigkeit in einigen Berufen die Pflicht zum Abschluss einer Unfallversicherung. Diese musst du bei einer dafür zuständigen Berufsgenossenschaft abschließen. Ob für deine Selbstständigkeit eine solche Pflicht besteht, kannst du bei dieser Genossenschaft in Erfahrung bringen. Es gibt durchaus einige Berufsgenossenschaften, die für geringfügig Selbstständige eine Befreiung ermöglichen. Falls du möchtest, kannst du dich aber auch gerne freiwillig versichern.
Wie jeder normale Beschäftigte wirst du beim Thema Sozialabgaben behandelt. Das bedeutet, dass für dich die gleichen Vorschriften gelten. Diese Vorschriften und Regelungen gibt es zur Sozialversicherungspflicht und gleichermaßen für die Freistellung von dieser Pflicht, wie sie auch für jeden anderen Selbstständigen ihre Gültigkeit haben.
Tritt für dich der Umstand ein, dass deine selbstständige Tätigkeit als Rentner auch krankenversicherungspflichtig ist, besteht für dich automatisch auch die Pflicht zur Pflegeversicherung. Die Höhe der Beiträge sind ganz allgemein festgelegt und haben damit ihre Gültigkeit auch für dich als beitragspflichtiger selbstständiger Rentner.
Ob du einer Rentenversicherungspflicht unterliegst, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier gilt es zwischen einigen Faktoren zu unterscheiden.
Unterscheidung | Beschreibung |
---|---|
Nebenverdienst als angestellter Frührentner | Es besteht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze für dich eine Rentenversicherungspflicht für den Fall, dass du in einem Angestelltenverhältnis bist. Eine pauschale Regelaltersgrenze gibt es nicht, denn hier gilt in der Regel, je später du geboren bist, desto länger musst du auch arbeiten. |
Nebenverdienst als angestellter Rentner | Keine Rentenversicherung musst du bezahlen, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast und Vollrente beziehst, sowie in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt bist. Wenn du möchtest, kannst du aber freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Dies hat den Vorteil, dass du deinen späteren Rentenanspruch erhöhen kannst. |
Nebenverdienst als selbstständiger Rentner | Wenn du als selbstständiger Rentner arbeitest, hast du keine Pflicht mehr, in eine Rentenkasse einzuzahlen. Dabei wird auch nicht unterschieden, ob du ein normaler Rentner oder ein Frührentner bist. |
Nebenverdienst als selbstständiger Künstler | Bist du in einem Beruf selbstständig und es besteht dafür die Berechtigung für eine Mitgliedschaft in der KSK, der Künstlersozialkasse, wirst du wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt, was deine Sozialabgabenpflicht betrifft. Auch wenn du selbstständig bist, wird von der KSK der Arbeitgeberanteil übernommen. Die Pflicht zur Rentenversicherung gilt für dich, bis du die Regelaltersgrenze erreicht hast. Erst danach erlischt diese Pflicht. |
Die Selbstständigkeit als Rentner unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von einer Selbstständigkeit vor dem Rentenalter. Jeder, egal ob Vollzeit oder Teilzeit, muss seine Selbstständigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und das Finanzamt wird über diese Selbstständigkeit informiert. Nur für Freiberufler gilt die Ausnahme, dass nur eine Steuernummer beantragt werden muss. Auch für dich als selbstständiger Rentner gilt, dass du beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben musst. Ob du dann auch steuerpflichtig bist, hängt von der Höhe deiner Nebeneinkünfte ab und in welchem Maß der Grundfreibetrag überschritten wird.
Neben den genannten Faktoren, die du als selbstständiger Rentner beachten musst, gilt es noch weitere Punkte genauer unter die Lupe zu nehmen und zu bedenken. Über folgende Punkte solltest du nachdenken und diese beachten.
Auch als selbstständiger Rentner gibt es für dich berufliche Risiken, gegen du dich schützen musst. Neben den Versicherungen, die es für dich als selbstständiger Rentner eine Verpflichtung gibt, solltest du über weitere Absicherungen nachdenken.
Wichtig ist, dass von dir genau geprüft wird, ob du für deine selbstständige Tätigkeit als Rentner bestimmte amtliche Erlaubnisse brauchst oder ob du eine bestimmte Genehmigung für die Ausübung vorlegen musst. Auch die Frage nach der Rechtsform für dein Unternehmen musst du dir stellen. Nicht jede Rechtsform passt zu jedem Unternehmen und dies gilt nicht nur für die Selbstständigkeit im Rentenalter.
Überdies musst du das Thema Geschäftsräume beachten. Brauchst du separate Räume, um deine Tätigkeit auszuüben? Willst du von deiner Wohnung aus tätig sein und wird dies beispielsweise vom Vermieter erlaubt? Es gibt also einige Dinge, die du aus rechtlicher Sicht beachten musst.
Jede Art von Gewerbebetrieb musst du bei der Stelle anmelden, die für den gewählten Sitz deines Unternehmens zuständig ist. Es spielt dabei keinerlei Rolle, ob du als selbstständiger Rentner im Nebenerwerb oder im Vollerwerb tätig bist. Mit der Gewerbeanmeldung werden auch weitere Behörden automatisch informiert. Dies können folgend Behörden oder Institutionen sein:
Auch als selbstständiger Rentner im kleinen Rahmen wird die Erstellung von einem Businessplan empfohlen. Dies kann für dich sehr hilfreich sein, wenn du herausfinden möchtest, ob deine Geschäftsidee möglichen Erfolg verspricht. Es gibt hier keinen Unterschied zu der Planung von einer „normalen“ Selbstständigkeit.
Hierfür kannst du auch eine Businessplan Vorlage verwenden, die dir Zeit spart.
Es kann einige Gründe geben, warum du im Rentenalter in die Selbstständigkeit starten willst. Fakt ist, dass es keineswegs verboten ist und du durchaus als selbstständiger Rentner eine weitere berufliche Karriere starten kannst. Dafür gibt es einige Beispiele.
Planst du als Rentner in die Selbstständigkeit zu starten, dann solltest du eines beachten. Bevor du deine Pläne in die Tat umsetzt, solltest du erst einmal alles genau durchrechnen und dann erst starten. Nur wenn du dich im Vorfeld wirklich gut informierst, kannst du auch einen Hinzuverdienst erreichen, der sich für dich wirklich lohnt. Das bedeutet, dass dieser möglichst hoch ist und du dabei so wenig Abgaben leisten musst oder deutliche Abzüge bei deiner Rente in Kauf nehmen musst.
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