Du siehst also, dass hier durchaus einige Tätigkeiten/Berufe auftauchen, die du im ersten Moment nicht mit den Begriffen Künstler und Publizist in Verbindung bringen würdest. Es lohnt sich alles genau nachzuschauen, wie es mit deinem Beruf aussieht und du vielleicht auch der Künstlersozialkasse beitreten kannst
Jedes Jahr werden Tausende Antragsteller abgewiesen. Das passiert immer dann, wenn die KSK die ausgeübte Tätigkeit nicht als künstlerische Tätigkeit anerkennt. Um Mitglied bei der KSK zu werden, muss zudem sowohl ein Fragebogen beantwortet als auch ein entsprechender Antrag bei der Künstlersozialkasse eingebracht werden. Diesem Antrag sind vorhandene Tätigkeitsnachweise, wie beispielsweise Nachweise über aktuelle Verträge oder Veröffentlichungen, beizulegen.
Die Pflichtversicherung ist für Künstler und Publizisten deutlich günstiger als für Selbstständige oder andere Freiberufler. Die Beiträge richten sich dabei nach dem jeweiligen Jahreseinkommen, wobei die KSK von ihren Mitgliedern eine jährliche Vorabschätzung der voraussichtlichen Einnahmen verlangt. Die Beiträge setzen sich aus Einzahlungen für die Krankenversicherung (14,6%), Rentenversicherung (18,6%) und Pflegeversicherung (2,55% bzw 2,80%) zusammen und werden auf das geschätzte Jahreseinkommen verrechnet. Es ist zu beachten, dass der Beitragszahler nur jeweils 50% des Beitragssatzes abzugeben hat. Außerdem wird bei der Pflegeversicherung zwischen Kinderlosigkeit und Elterneigenschaft unterschieden, wobei sich für Kinderlose der Beitragssatz um 0,25% erhöht und dieser höhere Anteil alleine vom Beitragszahler übernommen werden muss.
Dieses Beispiel zeigt mögliche Beträge zur Künstlersozialkasse bei einem Jahreseinkommen von 12.000 Euro (1.000€/Monat):
Beitragsrechnung Künstlersozialkasse |
Versicherung |
Beitragssatz insgesamt |
Mit Kind |
Ohne Kind |
Krankenversicherung |
14,6% |
876€ (7,3%) |
876€ (7,3%) |
Rentenversicherung |
18,6% |
1.116€ (9,3%) |
1.116€ (9,3%) |
Pflegeversicherung |
2,55% (Mit Kind) 2,80% (ohne Kind) |
153€ (1,275%) |
183€ (1,525%) |
Gesamtbeitrag jährlich |
|
2.145€ |
2175€ |
Der KSK Beitragsrechner
Zur Ermittlung der individuellen Beitragssätze kann der KSK Beitragsrechner herangezogen werden. Dieser ermöglicht eine einfache, schnelle und insbesondere anonyme Ermittlung der monatlichen Abgaben, ohne personenbezogene Daten preisgeben zu müssen.
Vorteile und Nachteile der Künstlersozialkasse
Der größte Vorteil der KSK liegt darin, dass ihre Mitglieder nur 50 % der Beiträge selbst bezahlen müssen. Die andere Hälfte wird über den Bundeszuschuss und durch Unternehmen finanziert, die Leistungen von Künstlern oder Publizisten in Anspruch nehmen. Die KSK bietet jedoch noch eine Reihe weiterer Vorteile, wie beispielsweise:
- Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
- Individuelle, einkommensabhängige Beitragshöhe
- Anspruch auf Leistungen, unabhängig von der Beitragshöhe
- Schaffung einer Basis für die Alterssicherung
Natürlich hat die Künstlersozialkasse auch Nachteile, wie beispielsweise den Umstand, dass sich Mitglieder nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können. Zudem muss ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht werden, welches besonders für Künstler mit unregelmäßigem Einkommen eine nicht unbeachtliche Hürde darstellen kann. Zusätzlich handelt es sich bei der KSK um eine Pflichtversicherung. Künstler und Publizisten können sich im Gegensatz zu Freiberuflern somit die Mitgliedschaft nicht aussuchen.
Wie wird das Jahresarbeitseinkommen ermittelt?
Die in der Künstlersozialkasse versicherten Personen müssen ihr Jahreseinkommen immer am Ende eines Jahres als Schätzung abgeben. Treten Veränderungen auf, also beispielsweise mehr oder deutlich weniger Einkommen, dann musst du als Versicherter die Künstlersozialkasse darüber informieren. Diese passt dann deine Beiträge entsprechend den Veränderungen nach oben oder unten an. Dies gilt aber immer nur für die Zukunft. Eine Anpassung findet nie rückwirkend statt. Für dich als Versicherten bedeutet dies, dass du einen gewissen Spielraum hast. Das mag vielleicht dazu verleiten mit weniger Einkommen zu kalkulieren, um weniger Beitrag zu bezahlen. Dies wiederum hat aber den Nachteil, dass du damit weniger Rentenanspruch aufbaust und auch im Krankheitsfall weniger Krankengeld beziehst. Bei Frauen gibt es beispielsweise im Fall einer Schwangerschaft weniger Mutterschutzgeld.
Wer überprüft die Angaben?
Stichprobenartig wird von der Künstlersozialkasse jedes Jahr mindestens fünf Prozent aller Versicherten überprüft. Die Überprüfung bezieht sich auf die richtige Schätzung des Einkommens und darauf, ob Änderungen auch pflichtgetreu gemeldet wurden. Überdies wird geprüft, ob und in welcher Höhe es möglicherweise noch Einkünfte gibt, die nicht im Bereich der selbständigen und künstlerischen Tätigkeit liegen. Treten hier Unregelmäßigkeiten auf, bekommst du als versichertes Mitglied eine Aufforderung, deine tatsächlichen Arbeitseinkommen aus den Vorjahren zu melden. Außerdem musst du in diesem Falle deine Einkommenssteuerbescheide aus den letzten vier Jahren vorlegen.
Was passiert, wenn es zu Abweichungen zwischen tatsächlichem und geschätztem Einkommen kommt?
Es ist noch kein Beinbruch, wenn du dich mal mit deinem zu erwartenden Einkommen verschätzt. Für dich als Selbständigen ist dies nicht genau vorherzusagen. Liegst du nur wenig neben deiner Schätzung, dann hat dies auch keine weiteren Konsequenzen. Anders sieht die Situation aber aus, wenn jemand ganz bewusst und mit Absicht falsche Angaben meldet. Und dies auch noch über einen längeren Zeitraum, also über ein paar Jahre hinweg. In diesem Fall muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gerechnet werden. Es hat auch zur Folge, dass die Künstlersozialkasse die Schätzungen für die Zukunft anpasst. In den folgenden Jahren kann sich der Versicherte dann sicher sein, dass seine Angaben regelmäßig und sehr genau kontrolliert werden.
Zu beachten gilt auch, dass du als Versicherter in der Künstlersozialkasse in einem Zeitraum von sechs Jahren nicht mehr als zweimal unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen darfst. Bei einer Überschreitung von zweimal wirst du aus der Versicherung entlassen. Diese Gefahr besteht auch in dem Fall, dass du mit einer anderen Tätigkeit, die nicht als künstlerisch oder publizistisch gilt, mehr als 450 Euro Gewinn machst. In diesem Fall würdest du zwar in der Rentenversicherung der Künstlersozialkasse bleiben, aber nicht mehr in der Krankenversicherung. Diese müsstest du denn selbst abschließen.
Kündigung der KSK
Um aus der KSK auszutreten, müssen die Haupteinkünfte aus einer nichtkünstlerischen Tätigkeit oder einer abhängigen Beschäftigung erzielt werden. Zudem beendet die Künstlersozialkasse die Mitgliedschaft auch dann, wenn die geforderten Vorabprognosen über das zukünftige Einkommen nicht fristgerecht eingereicht werden.
Die Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialkasse. Da KSK-Mitglieder nur 50 % der Versicherungssumme bezahlen müssen, werden die restlichen 50 % durch den Bundeszuschuss und durch Unternehmen finanziert. Jedes Unternehmen, welches künstlerische oder publizistische Leistung in Anspruch nimmt oder verwertet, muss daher eine Künstlersozialabgabe leisten. Als Bemessungsgrundlage der Abgabe dient die Summe aller Entgelte, die innerhalb eines Kalenderjahres an selbstständige Künstler oder Publizisten ausgezahlt wurde.
Wann zahlen Unternehmen an die Künstlersozialkasse
Für Unternehmen ist es aufgrund der verschärften Regeln nicht immer einfach festzustellen, ob sie an die Künstlersozialkasse abgabenpflichtig sind. Prinzipiell sind Unternehmen immer dann abgabenpflichtig, wenn sie als sogenannter Verwerter auftreten. Das ist genau dann der Fall, wenn Unternehmen künstlerische oder publizistische Werke und Leistungen verwerten. Zudem müssen auch dann Künstlersozialabgaben bezahlt werden, wenn das Unternehmen regelmäßig Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt. Regelmäßig heißt in diesem Zusammenhang, dass beispielsweise mehr als drei künstlerische Veranstaltungen pro Jahr organisiert werden, die das Ziel haben, Einnahmen zu lukrieren.
Tipp!
Die Künstlersozialkasse bietet dir als Freiberufler eine solide Absicherung. Damit hast du Zeit, dich um andere Dinge wie eine ordentliche Buchführung zu kümmern. Damit dies gelingt solltest du darauf achten, worauf es bei der Rechnungsstellung als Freiberufler ankommt.
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Festanstellung und selbstständige künstlerische Tätigkeit
Künstler und Publizisten, die neben ihrer selbstständigen künstlerischen Tätigkeit ein Angestelltenverhältnis haben, können sich unter Umständen ebenfalls bei der KSK versichern. Ob eine Versicherung möglich ist, entscheidet jedoch das Ausmaß des Angestelltenverhältnisses.
Selbstständiger Künstler mit Festanstellung in Teilzeit
Personen, die eine Festanstellung in Teilzeit haben und zusätzlich überwiegend einer künstlerischen Erwerbstätigkeit nachgehen, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich bei der KSK zu versichern, wobei die Festanstellung jedoch bei der KSK gemeldet werden muss. Bei dieser Art der Erwerbstätigkeit werden die Beiträge jedoch doppelt bezahlt, auch wenn diese in Summe nicht doppelt so hoch sind.
Selbstständiger Künstler mit überwiegender Tätigkeit als Angestellter
Im Falle einer überwiegenden Festanstellung von mehr als 20 Stunden die Woche ist eine Versicherung bei der KSK möglich, jedoch gestaltet sich die Berechnung der Beiträge wesentlich schwieriger. In diesem Fall müssen über die KSK nur die Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden, da die Abrechnung der Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge über das Angestelltengehalt erfolgt.
Selbstständiger Künstler mit geringfügiger Beschäftigung
Die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung, die die gesetzliche Einkommensgrenze nicht übersteigt, ist kein Ausschlussgrund für die Aufnahme bei der Künstlersozialkasse. Es gilt jedoch zu beachten, dass mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammengezählt werden, wodurch ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze möglich ist. Dies kann besonders bei einer Prüfung durch die KSK zu Problemen führen, wodurch es ratsam ist, jedes Beschäftigungsverhältnis vorab bei der KSK zu melden und im Zweifelsfall prüfen zu lassen.
Kosten Mitglieder der KSK einen Auftraggeber mehr Geld?
Nehmen wir den Fall an, du erhältst als Freiberufler und Versicherter in der Künstlersozialkasse von einem Auftraggeber einen Auftrag. Vorausgesetzt es handelt sich um die Ausübung einer publizistischen oder künstlerischen Tätigkeit, muss der Auftraggeber die Künstlersozialabgabe bezahlen. Es spielt dabei keine Rolle, ob du in der Künstlersozialkasse versichert bist oder nicht. Er darf dir diese Abgabe auf keinen Fall vom fälligen Honorar abziehen. Überdies musst du ihm auch keine Auskunft darüber geben, dass du in der Künstlersozialkasse versichert bist.
Kontaktinformationen
Nähere Informationen zur Künstlersozialkasse finden sich auf dem Onlineportal der KSK. Zudem kann die KSK unter folgender Adresse kontaktiert werden:
Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Service-Center: 04421 9734051500
Fazit
Die Künstlersozialkasse ist eine vom Gesetzgeber geschaffene Form der Absicherung. Sie ist durchaus als sehr sinnvoll, richtig und vor allem wichtig einzustufen. Gerade für einen Freiberufler ist es nicht immer leicht, über ein Einkommen zu verfügen, welches ausreichend für sein Auskommen ist und welches regelmäßig gleich hoch ist. Aus diesem Grund liefert die Künstlersozialkasse eine wichtige Absicherung bei Krankheit und später im Rentenalter. Sie liefert dir als Versichertem durchaus einige wichtige und sehr gute Vorteile.