Freiberufler
Freiberufler, Gewerbetreibender oder Freelancer - Ist das nicht alles das Gleiche? Nicht ganz! Nach dem Gesetz werden Freiberufler zwar wie Selbstständige behandelt, allerdings ist nicht jeder Selbstständige auch ein Freiberufler. Es kommt auf die ausgeübte Tätigkeit an. Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt dabei eindeutig, wer als Freiberufler tätig sein kann. Daher kann es sich für dich als angehenden Gründer lohnen, dich vorab darüber zu informieren, zu welcher Gruppe du eigentlich gehörst und welche Auswirkungen das für dich hat.
In diesem Artikel erfährst du, was ein Freiberufler ist, welche Tätigkeiten zu den freien Berufen gehören und was der Unterschied zu einem Gewerbetreibenden ist. Zudem lernst du unter anderem, welche Vor- und Nachteile eine Freiberuflichkeit für dich haben kann, welche Versicherungen du brauchst und welche Rechte und Pflichten du sonst noch hast.
Was sind Freiberufler?
Die freiberufliche Tätigkeit wird dadurch definiert, dass sie
- nicht der Gewerbeordnung unterliegt
- besondere Fachkenntnisse und Fertigkeiten erfordert
- einen Dienstleistungsberuf darstellt
- selbstständig als wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit ausgeübt wird.
Übt ein Mensch einen freien Beruf aus, gilt er als Freiberufler. Die Tätigkeit umfasst neben der beruflichen Qualifikation oder der schöpferischen Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen. Gegenüber Gewerbetreibenden sind bei Freiberuflern Unterschiede zu verzeichnen. Denn sie zahlen keine Gewerbesteuer und müssen kein Gewerbe anmelden. Sie müssen auch keine doppelte Buchführung betreiben, denn die Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht völlig aus. Der Freiberufler wird nicht zwangsläufig Mitglied in der Industrie- und Handelskammer und kann auch mit anderen Freiberuflern eine Partnerschaftsgesellschaft gründen.
Einteilung der Freiberufler in Gruppen
Freiberufler können in drei Gruppen eingeteilt werden, dabei werden Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe unterschieden.
Katalogberufe
In die Gruppe der Katalogberufe fallen Heilberufe, zu denen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Masseure und Physiotherapeuten sowie Heilpraktiker, Hebammen und Diplom-Psychologen zählen. Zu den Katalogberufen gehören auch rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, in diese Kategorie fallen Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer sowie beratende Volks- und Betriebswirte. Eine weitere Gruppe unter den Katalogberufen nehmen die naturwissenschaftlichen und technischen Berufe ein, zu denen Architekten, Sachverständige, Handelschemiker, Vermessungsingenieure und Lotsen zählen. Auch Kulturberufe fallen unter die Katalogberufe, sie umfassen Journalisten, Dolmetscher, Bildberichterstatter, Wissenschaftler, Übersetzer, Lehrer und Erzieher, Schriftsteller und Künstler.
Katalogähnliche Berufe
Eine weitere Gruppe bei den Freiberuflern stellen die katalogähnlichen Berufe dar. Sie entsprechen weitgehend den Katalogberufen, doch erfordern sie eine höhere Ausbildung. Eine Einzelfallprüfung, ob es sich tatsächlich um katalogähnliche Berufe handelt, findet nicht immer statt. Als katalogähnliche Berufe können Fotodesigner, Dirigent, Ergotherapeut, Schauspieler, Masseur, Reitlehrer, Modedesigner und Werbetexter gelten, doch sind das nur einige Beispiele.
Tätigkeitsberufe
Unter die Gruppe der Tätigkeitsberufe fallen wissenschaftliche Tätigkeiten, künstlerische Tätigkeiten, schriftstellerische Tätigkeiten, erzieherische Tätigkeiten und unterrichtende Tätigkeiten. Zumeist wird eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Die Zuordnung zu den einzelnen Gruppen ist nicht immer eindeutig möglich, die Grenzen sind verwischt. Nicht immer ist es klar feststellbar, ob es sich um einen Freiberufler handelt. Dem Einkommenssteuergesetz nach gelten diejenigen als Freiberufler, die einen Katalogberuf, einen katalogähnlichen Beruf oder einen Tätigkeitsberuf ausüben.
Freie Berufe in Zahlen
Das IFB (Institut für Freie Berufe) an der Uni Erlangen veröffentlicht regelmäßig Statistiken und Forschungsergebnisse rund um die Freien Berufe. Demnach gab es zum 01.01.2019 in Deutschland 1.432.000 Freiberufler. Diese Entwicklung wurde vom IFB seit dem 01.01.1999 dokumentiert. Damals gab es allerdings lediglich 668.000 Freiberufler.
Die Einteilung dieser Freiberufler erfolgte statistisch und grafisch zum 01.01.2019 in die vier folgenden Hauptgruppen:
- Technische und naturwissenschaftliche freie Berufe: 280.000 Personen (20%)
- Freie Kulturberufe: 332.000 Personen (23%)
- Rechts-, Wirtschafts- und steuerberatende freie Berufe: 399.000 Personen (28%)
- Freie Heilberufe: 421.000 Personen (29%)
Ähnliche Berufe
Die Abgrenzung der Freien Berufe stellt immer wieder ein Problem dar und muss im Einzelfall, am besten mit einem Steuerberater, erörtert werden.
Wie bereits erwähnt, gibt es reguläre „Katalogberufe“, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und in § 18 EStG aufgeführt sind. Das sind beispielsweise die Heilberufe (Ärzte, Hebammen, Psychologen) oder Steuerberater, Anwälte sowie Ingenieure und Künstler oder Lehrer.
Die katalogähnlichen Berufe wurden vom IFB (Institut für Freie Berufe) herausgearbeitet. Dazu gehören beispielsweise:
- Aushilfs- und Unterhaltungsmusiker, Dirigenten
- Bergführer
- Designer
- Raumgestalter
- Schauspieler, Kameramänner, Visagisten
- Fotografen
- EDV-Berater
- Diätassistenten
- Magier
- Tanzlehrer
- Marketingberater
- Marktforscher
Wichtig ist hierbei, dass die Berufe oder der Status eines Freiberuflers nicht mit dem eines sogenannten Freelancers, also eines freien Mitarbeiters, verwechselt werden. Die endgültige Entscheidung über den Status der Berufsgruppe fällt am Ende das Finanzamt. Jedoch kann der Steuerberater oder auch ein Anwalt bereits im Vorfeld abklären, ob dein Beruf dazu gehört oder nicht. Immerhin hat das auch Auswirkungen darauf, ob du andernfalls ein Gewerbe anmelden müsstest oder weitere rechtliche Schritte zu beachten hast.
Merkmale der Tätigkeit als Freiberufler
Nicht immer kann klar definiert werden, ob ein Selbstständiger ein Freiberufler oder ein Gewerbetreibender ist. Es bestehen einige Unterschiede, anhand derer ein Freiberufler ziemlich klar definiert werden kann.
Er kann über einen akademischen Abschluss oder eine höhere Bildung verfügen. Bei der Arbeit von Freiberuflern ist der kreative Anteil sehr hoch. Sie absolvieren oft hochwertige Zusatzausbildungen, um ihre Tätigkeit ausüben zu können. Außerdem sind sie diejenigen, die in ihrem Unternehmen allein inhaltlich arbeiten, während andere Mitarbeiter eine Tätigkeit als Aushilfen oder Zuarbeiter ausüben.
Die Verdienstquelle von Freiberuflern besteht aus Wissen und Erfahrung auf hohem Niveau. Die Tätigkeit ist in den Bereichen Beratung, Lehre, Unterricht und Coaching angesiedelt. Zu den Kunden besteht bei Freiberuflern ein besonderes Vertrauensverhältnis. Im Vordergrund stehen bei Freiberuflern Dienstleistung und persönlicher Einsatz, die Bezahlung wird mit Honoraren vorgenommen. Im Gegensatz zu den Freiberuflern verkaufen Gewerbetreibende Produkte und üben eine Dienstleistung in Form der Vermittlung aus. Sie sind mit der Herstellung von Waren beschäftigt, das Wachstum des Unternehmens erfolgt vor allem durch Kapitaleinsatz. Das Finanzamt prüft den Einzelfall, ob es sich um eine Tätigkeit als Freiberufler handelt. Wer den Weg in die Selbstständigkeit plant, kann sich vom Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten lassen, ob es sich bei der geplanten Tätigkeit um die Arbeit eines Freiberuflers handelt.
Vorteile des Status als Freiberufler
Auch wenn die Unterscheidung nicht ganz einfach ist, hat es doch einige Vorteile für dich, als Freiberufler eingestuft zu sein. Denn dadurch kommst du in den Genuss einiger Privilegien, die andere Selbstständige nicht haben.
Zunächst einmal darfst du viele Vorschriften außer Acht lassen, die „normale“ Gewerbetreibende beachten müssen. Der größte Vorteil dabei ist, dass du kein Gewerbe anmelden und somit auch keine Gewerbesteuer zahlen musst. Aber du kommst auch um weitere Punkte herum wie die kostenpflichtige Mitgliedschaft bei der IHK.
Zudem hast du nicht zu verachtende Vorteile was deine Buchhaltung betrifft. Natürlich musst du einen Überblick über deine Finanzen haben. Allerdings genügt dir hier eine einfach Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und du musst weder einen doppelte Buchführung haben noch bilanzieren. Dadurch ist der Aufwand erheblich geringer und auch günstiger.
Aber nicht nur das, was wegfällt, ist für dich ein Vorteil, sondern auch das, was dazukommt. Beispielsweise kannst du dich in bestimmten Fällen als Künstler und Publizist in der Künstlersozialkasse versichern. Dies ist bei bestimmten Berufen eine vorgeschriebene Pflichtversicherung. Dafür übernimmt die Künstlersozialkasse allerdings deinen Anteil an der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung und fungiert in diesem Fall wie dein Arbeitgeber. Dadurch hast du, je nach Einkommen, günstigere Beiträge als wenn du dich freiwillig privat oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherst.
Aufpassen musst du nur, wenn du als Freiberufler Jobs zusätzlich hast, nebenbei ein Gewerbe betreibst oder als Angestellter arbeitest. Denn wenn diese Einnahmen zu hoch sind, verlierst du deinen Status als Freiberufler. Das Finanzamt überwacht diese Einnahmen, da du sie auf deiner Steuererklärung angeben musst. Dadurch kann dir dein Status aberkannt werden.
Bist du als Freiberufler ein Unternehmer?
Die Grenzen sind ja fließend, wie wir gesehen haben, und nicht immer leicht zu ziehen. Als Freiberufler bist du ein Selbstständiger. Und ob du gleichzeitig Unternehmer bist, lässt sich anhand der Definition aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch herleiten. Dort ist in § 14 BGB festgelegt, dass ein Selbstständiger – egal, ob Freiberufler oder Gewerbetreibender – immer dann als Unternehmer handelt, wenn der Abschluss eines Rechtsgeschäfts im Zusammenhang mit seiner beruflichen Betätigung besteht.
Ausschlaggebend dafür, ob du also als Arzt oder Anwalt oder Künstler gleichzeitig Unternehmer bist, kommt darauf an, welches Rechtsgeschäft du abschließt. Wenn du dir privat ein Haus kaufst, bist du ein gewöhnlicher Verbraucher, buchst du ein Hotel für eine Geschäftsreise, tust du das als Unternehmer.
Auch der ähnliche Begriff „Firma“ muss in dem Zusammenhang genau geprüft werden. Denn als Selbstständiger hast du nur dann eine Firma, wenn du ein Gewerbetreibender bist, er ins Handelsregister eingetragen ist. Denn die im normalen Sprachgebrauch gerne gleichwertig benutzten Wörter „Firma“ und „Unternehmen“ sind rechtlich unterschiedlich zu bewerten. Die „Firma“ ist im Handelsgesetzbuch (§ 17 Abs. 1 HGB) geregelt und bedeutet nicht dein gesamtes Unternehmen, sondern den Namen, unter dem du als Kaufmann deine Geschäfte betreibst.
Unterschied Freiberufler vs. Gewerbe
Als Selbstständiger kannst du ein Gewerbe haben oder freiberuflich tätig sein. Ausschlaggebend ist dafür im ersten Schritt, ob du unter die Freien Berufe des § 18 EStG fällst. Andernfalls musst du ein Gewerbe anmelden.
Überblick der Unterschiede:
Unterschied Freiberufler vs. Festangestellter
Wenn du Angestellter bist, dann profitierst du von geregelten Arbeitszeiten, deinem Urlaubsanspruch, eventuellen Bonuszahlungen, dem 13. Gehalt, der Beteiligung deines Arbeitgebers an den Sozialversicherungen und auch Leistungen im Krankheitsfall.
Du musst dich nicht darum kümmern, dass die Arbeit zu dir kommt und auch keine Kunden akquirieren. Außerdem wird dir ein Arbeitsplatz gestellt und dein Einkommen ist jeden Monat gleich hoch. Bei der Wohnungssuche oder anderen Gelegenheiten, bei denen du einen Einkommensnachweis vorzeigen musst, hast du immer etwas in der Hand. Freiberufler, bekommen hier ab und zu Probleme.
Wer freiberuflich arbeitet, kann sich seine Arbeitszeit selbst einteilen und auch einfach mal im Bett bleiben oder Urlaub machen, wenn sie wollen. Dafür werden sie oft beneidet. Die Kehrseite der Medaille ist aber, dass an solchen freien Tagen auch kein Geld verdient ist. Es kommt nicht am Monatsende trotzdem ein gleichbleibender Lohn. Es kommt nur das, was du dir selbst täglich mühsam an Land ziehst. Daher sind deine Arbeitszeiten auch nicht geregelt und schon gar nicht auf 8 Stunden begrenzt.
Deine Versicherungen musst du selbst bezahlen und lange Urlaube kannst du dir meist zeitlich nicht erlauben. Freizeit ist ein Luxuswort für dich. Größtes Manko des Freiberuflers ist also die Unsicherheit, ob ein Auftrag und somit auch Geld hereinkommt. Andererseits kann auch die Firma eines Festangestellten jederzeit pleite gehen.
Überblick der Unterschiede:
FAQ zum Freiberufler Status
Einige der wichtigsten Fragen sind bereits im Artikel angesprochen worden. Hier haben wir sie für dich jedoch nochmals kurz und prägnant zusammengestellt:
Musst du als Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?
Nein, Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende. Du musst lediglich Umsatzsteuer abführen und das auch nur, wenn du kein Kleinunternehmer bist.
Musst du dich als Freiberufler im Handelsregister eintragen?
Du bist nicht dazu verpflichtet, dich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Wenn du das allerdings möchtest, kannst du die Eintragung auf freiwilliger Basis veranlassen.
Musst du dich in einer Berufsgenossenschaft anmelden?
Berufsgenossenschaften haben eine wichtige Funktion bei der Prävention von Unfällen oder betriebsbedingten Gefahren und Krankheiten sowie im Arbeitsschutz. Je nach Branche und Tätigkeit, die du als Freiberufler ausübst, kann es daher sein, dass du zwangsweise Mitglied bei der zuständigen Berufsgenossenschaft sein musst. Um diese Pflicht nicht zu verletzen, solltest du dich vorher eingehend darüber informieren.
Welche Versicherungen brauchst du als Freiberufler?
Die Versicherungspflichten sind in manchen Bereichen (Krankenversicherung) klar. Es gibt aber einige vorgeschriebene und einige freiwillige Versicherungen, die du individuell prüfen und abschließen solltest. Ganz wichtig: Die Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler.
Einige Beispiele:
- (Betriebs-)Haftpflichtversicherung
- (Berufs-)Haftpflichtversicherung
- Rentenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Daneben gibt es die Pflichtversicherungen wie beispielsweise:
- Künstlersozialkasse
- Versorgungswerke
Die Künstlersozialkasse ist für künstlerische Tätigkeiten vorgesehen, die Versorgungswerke regeln die Versicherung kammerfähiger freier Berufe, also beispielsweise Ärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte. Dachverband ist die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV).
Welche Rechte und Pflichten hast du als Freiberufler?
Rechtsform
Üblicherweise kannst du deine Rechtsform selbst wählen. Als Freiberufler bist du da etwas eingeschränkt. Allerdings kommen für dich die GbR oder GmbH infrage – wobei du dann allerdings Gewerbesteuerpflichtig wirst. Beliebt ist die spezielle Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft. Diese können beispielsweise zwei Ärzte gemeinsam vereinbaren.
Freiberuflichkeit anmelden
Freiberufler werden ist einfach. Dazu musst du nur die freiberufliche Nebentätigkeit oder das grundsätzlich freiberufliche Arbeiten im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ dem Finanzamt melden. Denn du kannst auch nebenberuflich Freiberufler sein und parallel dazu als Angestellter arbeiten.
Mehr über die Anmeldung als Freiberufler sowie Tipps für den Antrag erfährst du in diesem Video:
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse ist die Pflichtversicherung für Künstler und Publizisten. Zur Aufnahme musst du allerdings einige Bedingungen erfüllen und Nachweise erbringen. Mehr dazu sowie die Antragsformulare findest du auf der Seite der Künstlersozialkasse.
Steuern
Einige davon haben wir bereits angesprochen:
- Zunächst bist du auf jeden Fall Einkommensteuerpflichtig, da du mit deiner Tätigkeit Geld verdienst.
- Da du kein Gewerbe hast, entfällt für dich allerdings die Gewerbesteuer.
- Freiberufler zahlen Umsatzsteuer – außer, sie sind Kleinunternehmer.
- Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, dann musst du auch deine Vorsteuer ermitteln und beim Finanzamt zur Gegenrechnung und Erstattung angeben.
Rechnungsstellung als Freiberufler
Hierfür ist es wichtig, dass es drei mögliche Varianten der Rechnung gibt:
- Eine „normale“, auf der alle Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz enthalten sein müssen;
- eine sogenannte Kleinbetragsrechnung, bei der nur wenige Pflichtangaben gefordert sind, auf die wir unten separat eingehen;
- eine Kleinunternehmerrechnung, bei der keine Umsatzsteuerangaben enthalten sein dürfen.
Die generelle Rechnung
Beim Ausstellen von Rechnungen musst du grundsätzlich die Vorschriften des § 14 (4) UStG beachten. Denn dort sind alle Pflichtangaben aufgeführt, die deine Rechnung enthalten muss. Insofern unterscheidet sich die Rechnung des Freiberuflers nicht sehr von der Rechnung eines Gewerbetreibenden. Im Internet findest du zahlreiche Rechnungsvorlagen, die du für deine Bedürfnisse entsprechend anpassen kannst.
Die Kleinunternehmerrechnung
Die Umsatzsteuer für Freiberufler ist nur relevant, wenn du nicht als Kleinunternehmer nach § 19 (1) UStG eingestuft bist. Dann bist du nämlich nicht umsatzsteuerpflichtig und kannst nur Nettobeträge angeben (Brutto = Netto).
Solltest du den Kleinunternehmerstatus besitzen, musst du bei der Kleinunternehmerrechnung darauf hinweisen, dass du keine Umsatzsteuer erhebst, weil du als Kleinunternehmer nicht dazu verpflichtet bist. (Und es auch gar nicht darfst).
Mit unserem kostenlosen Rechnungsgenerator kannst du die Kleinunternehmerregelung auswählen und direkt Rechnungen erstellen lassen!
Die Kleinbetragsrechnung
Die Grenze für die Kleinbetragsrechnung lag bis 2017 bei 150 Euro und ist mittlerweile angehoben auf 250 Euro. Solche Rechnungen benötigen nicht alle oben aufgezählten Forderungen nach dem Umsatzsteuergesetz.
Stattdessen ist es völlig ausreichend, wenn du folgende Angaben aufnimmst:
- Unverändert verlangt: Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
- Wichtig: das Ausstellungsdatum der Rechnung
- Menge/Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang/Art der sonstigen Leistung
- Bruttobetrag (Netto-Entgelt inklusive Umsatzsteuer; Achtung bei Kleinunternehmerregelung!)
- anzuwendender Steuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung (Kleinunternehmerregelung)
Rechnung ins EU-Ausland oder Drittland
Darüber hinaus solltest du bei allen Rechnungen darauf achten, ob sie in die EU oder ein Drittland gehen. Denn bei Rechnungen ins EU-Ausland & Drittländer gelten spezielle Vorschriften.
Eine interessante Möglichkeit: Factoring
Viele Freiberufler haben Probleme mit der ungenügenden Zahlungsmoral ihrer Kunden. Daher solltest du prüfen, ob in deinem besonderen Fall Factoring für Freiberufler infrage kommt.
Dabei können bestehende, rechtskonform ausgestellte Rechnungen an sogenannte Factoring Anbieter verkauft werden, die dann die offenen Beträge eintreiben. Die Unternehmen bezahlen die Forderung an dich, wobei zunächst rund 80% vorfinanziert werden, der Rest wird nach der erfolgreichen Beitreibung überwiesen. Je nach Factoring-Modell bleibt der Forderungsausfall Risiko des „Factors“, also des Factoringanbieters. Somit hast du weniger Arbeit und bist schneller liquide. Allerdings kommen dabei Factoringgebühren und -zinsen auf dich zu.
Fazit
Es kann durchaus Vorteile haben, als Selbstständiger und Freiberufler zu arbeiten. Die freie Zeiteinteilung und die eigenständigen Entscheidungen sind nur zwei der Punkte, die von Angestellten häufig beneidet werden. Auch steuerlich fährst du damit besser als ein Gewerbetreibender.
Allerdings hast du längere Arbeitszeiten und musst täglich hart um Kunden und Aufträge kämpfen. Das finanzielle Risiko, das du mit der Selbstständigkeit eingehst, ist nicht zu unterschätzen. Andererseits sind gerade wichtige Berufe wie Arzt oder Anwalt freie Berufe, bei denen du schon zu Beginn des Studiums oder bei der Suche nach einem Arbeitsplatz die Weichen stellen kannst. Es gibt auch angestellte Ärzte oder Anwälte in Kanzleien.
Bei weniger eindeutigen Berufen oder Geschäftsideen musst du dich vorher eingehend erkundigen oder mit deinem Steuerberater besprechen. Denn es ist wichtig, von Anfang an alles richtig zu machen. Gewerbeanmeldungen (falls du nicht unter den Freiberuflerstatus fällst) und Pflichtversicherungen oder Pflichtmitgliedschaften müssen rechtzeitig beantragt werden.
Solche Prüfungen und Regelungen sollten dich dennoch nicht davon abhalten, Freiberufler zu werden und in deinem Traumberuf zu arbeiten.