Kleinunternehmerregelung
Was ist die Kleinunternehmerregelung? Was sind die Vorteile und was die Nachteile?
Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich in erster Linie auf die Umsatzsteuer. Wenn ein Unternehmer unter einer bestimmten Umsatzgrenze bleibt, so gilt er als Kleinunternehmer und muss auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausweisen. Dann entfallen natürlich auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung. Die gesetzlichen Grundlagen der Kleinunternehmerregelung finden sich in § 6 Abs 1 Z 27 UStG (Steuerbefreiungen). Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst und geben Entscheidungshilfen. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
Wer darf die Kleinunternehmerregelung verwenden?
Als Kleinunternehmer glt nach §6 Umsatzsteuergesetz (UStG) jeder Unternehmer, der sein Unternehmen in Österreich betreibt und dessen Jahresumsatz 35.000 € netto pro Jahr nicht überschreitet. Es gibt jedoch zahlreiche steuerbefreite Umsätze, die bei dieser Umsatzgrenze außer Acht gelassen werden. Innerhalb von fünf Jahren darf diese Umsatzgrenze einmalig um nicht mehr als 15% überstiegen werden.
Bei der Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung darf der Unternehmer keine Umsatzsteuer auf seinen Umsatz erheben und keine Vorsteuer geltend machen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung? Anschaulich und einfach erklärt:
Zeitpunkt der Gründung beachten
Nur wenige, die in die Selbstständigkeit durchstarten, eröffnen ihr Unternehmen am 1. Januar, zumeist erfolgt die Unternehmensgründung im laufenden Jahr. Die Umsätze müssen, wenn die Gründung im laufenden Jahr erfolgt, auf 12 Kalendermonate hochgerechnet werden. Wenn die Voraussetzungen bezüglich des Umsatzes im Gründungsjahr und in den folgenden Jahren vorliegen, können Unternehmensgründer die Kleinunternehmerregelung nutzen. Nicht immer wirkt sich die Kleinunternehmerregelung im Hinblick auf die Behandlung der Umsatzsteuer positiv aus, sie kann auch Nachteile mitbringen.
Warum eine Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung soll vor allem kleinen Unternehmen sowie Unternehmen in der Gründungsphase, die noch wenig Umsatz erzielen, finanziell helfen. Dabei soll der Kleinunternehmer bis zum Erreichen eines bestimmten Umsatz keine zusätzlichen Belastungen für das Erstellen von Umsatzsteuererklärungen aufbringen.
Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht die Umsatzsteuer. Unternehmer, die nur geringe Umsätze erzielen, können entscheiden, ob sie eine Behandlung ähnlich wie Nichtunternehmer wünschen. Nur diejenigen, die gesetzlich als Kleinunternehmer gelten, können sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden. Kleinunternehmer können die Kleinunternehmerregelung nutzen, doch ist das keine Pflicht. Jeder Kleinunternehmer unterliegt dem Umsatzsteuergesetz und der Umsatzsteuer. Das Finanzamt erhebt keine Umsatzsteuer, wenn die Kleinunternehmerregelung gewählt wird. Mit der Kleinunternehmerregelung können Kleinunternehmer auf Ausweis und Abführung der Umsatzsteuer verzichten. Sie können allerdings im Gegensatz dazu nicht in den Genuss der Vorsteuerregelung kommen, um von den Rechnungen, die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erhalten, die Vorsteuer abzuziehen.
Wahlrecht
Die Kleinunternehmerregelung ist für Kleinunternehmer eine freiwillige Entscheidung. Wenn du als Unternehmer auf die Kleinunternehmerregelung verzichten möchtest, musst du schriftlich eine Optionserklärung – Formular U12 beim Finanzamt einreichen. In diesem Fall bist du für das Jahr, in dem du die Optionserklärung abgibst und darauffolgend weitere vier Jahre an den Verzicht gebunden. Erst danach kannst du die Optionserklärung widerrufen. Für den Zeitraum des Verzichts musst du auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen, kannst jedoch auch die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
Verzicht
Auch der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann für Existenzgründer Vorteile bringen. Diejenigen, die von der Kleinunternehmerregelung keinen Gebrauch machen, können die Vorsteuer von Eingangsrechnungen abziehen, sie sind vorsteuerabzugsberechtigt. Für jeden Unternehmer sind Anschaffungen erforderlich, die mit erheblichen Kosten verbunden sein können. Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung können Existenzgründer Kosten sparen, da sie die Vorsteuer abziehen können. Immerhin beträgt die Ersparnis gegenwärtig 20 Prozent. Für diese Anschaffungen muss also nur der Nettobetrag bezahlt werden.
Kleinunternehmerregelung: Das ist wichtig bei der Rechnungslegung
Unternehmer, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Außerdem dürfen sie im Gegensatz zu Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung nicht anwenden wollen, keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf den Rechnungen angeben.
Du willst direkt dine Rechnungen als Kleinunternehmer erstellen? Dann schau dir doch mal unsere Rechnungs-Vorlage für Word und Excel an.
Unternehmensgründer sollten sehr genau überlegen, ob sie die Kleinunternehmerregelung nutzen wollen oder nicht. Sie sollten nicht nur ihren Umsatz in den ersten beiden Geschäftsjahren schätzen, sondern sie sollten auch überlegen, welche Anschaffungen sie in den ersten Geschäftsjahren tätigen müssen. So können sie überlegen, ob der Vorsteuerabzug für sie lohnt und ob es daher sinnvoll ist, die Umsatzsteuer an das Finanzamt zu bezahlen.
Bei der Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung darf der Unternehmer so lange diese gilt keine Umsatzsteuer auf seinen Umsatz erheben.
Gründe für und gegen die Kleinunternehmerregelung
Gründe FÜR das Kleinunternehmen:
- Deine Kunden sind überwiegend Privatleute, hier findet du eine Rechnungsvorlage für Privatpersonen.
- Deine Kosten, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist, sind gering.
- Dein Verwaltungsaufwand ist deutlich reduziert und die Kosten für den Steuerberater sind günstiger (oder fallen komplett weg), da Sie nur eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen müssen.
- Umsatzsteuervoranmeldungen sind nicht erforderlich.
Gründe GEGEN das Kleinunternehmen:
- Deine Kunden sind fast nur oder ausschließlich gewerblich.
Den gewerblichen Kunden ist die zusätzliche Belastung durch die Umsatzsteuer egal, da sie diese bei ihrer Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer ansetzen können und somit ein durchlaufender Posten entsteht.
Im Umkehrschluss können Sie in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung sämtliche bezahlten Vorsteuerbeträge in Abzug bringen.
Sie können dann beim Einkauf immer mit dem Nettobetrag kalkulieren. - Deine gewerblichen Einkäufe erledigst du oft im Ausland oder nimmst Dienstleistungen von Anbietern im Ausland in Anspruch.
Bei innergemeinschaftlichem Erwerb schuldest du die Umsatzsteuer und kannst aber keine Vorsteuer (Mehrwertsteuer) abziehen.
Die fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung von Kleinunternehmern erhöht direkt und unmittelbar die Betriebsausgaben. Das kann sich in der Startphase kleiner Unternehmen schmerzhaft bemerkbar machen. Denn hier sind hohe Anfangsinvestitionen erforderlich, die dann zum vollen Endverbraucherpreis bezahlt werden müssen.
Bei positiver Unternehmensentwicklung müssen Kleinunternehmer früher oder später zur Regelbesteuerung übergehen. Wer zuvor den Preis-Vorteil an seine Privatkunden weitergereicht hat, muss nun Preiserhöhungen durchsetzen. Gelingt das nicht, droht ein spürbarer Gewinneinbruch in Höhe der Umsatzsteuer von derzeit 20 Prozent.
Du kannst jetzt also Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben. Allerdings solltest du beachten, dass du nun auch nicht mehr berechtigt bist, die Vorsteuer vom Finanzamt einzufordern. Gerade bei größeren Investitionen ist es immer schön, wenn man die bezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurück bekommt.
Das solltest du berücksichtigen, wenn du dir überlegst, ob du die Kleinunternehmerregelung anwenden solltest.