Finanzonline
Ob Unternehmer oder Privatperson, an FinanzOnline kommst du nicht vorbei. FinanzOnline ist eine vom Bundesministerium für Finanzen betriebene Online-Anwendung, die dir hilft deine steuerlichen Angelegenheiten schnell und unbürokratisch im Internet zu erledigen. FinanzOnline ist kostenlos und steht für dich rund um die Uhr zur Verfügung. Eine spezielle Software benötigst du nicht. Du kannst deine Finanz-Amtswege also per Mausklick erledigen. Ob es deine Steuererklärung ist, für die du die Formulare online ausfüllen kannst oder dein Steuerbescheid, alles ist elektronisch lösbar.
FinanzOnline - was ist das?
FinanzOnline ist ein elektronisches Datenübertragungsverfahren der Finanzverwaltung in Österreich. Hast Du ein FinanzOnline-Konto kannst du zahlreiche E-Government-Anwendungen aus den unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen nutzen. Als Unternehmer bzw. einzelvertretungsbefugte Person stehen dir via FinanzOnline verschiedene Informationen, zum Beispiel auch das persönliche Pensionskonto und die Services des Unternehmensserviceportals (USP), wie die e-Rechnung, zur Verfügung. Mit nur einer Anmeldung kannst du also ganz bequem deine Behördenwege bequem und sicher online erledigen.
Du kannst also deine Steuererklärungen am Bildschirm ausfüllen und online übermitteln. FinanzOnline kann im Internet aufgerufen und auch ohne Anmeldung für die anonyme Steuerberechnung oder für das Erlernen der Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung genutzt werden. Nach der Anmeldung erhältst du die Zugangsdaten per RSa-Brief zugesendet. Diese enthalten die:
- Teilnehmer-ID
- die Benutzer-ID
- die PIN
Mit diesen Daten kannst du auch dein Steuerkonto abfragen, persönliche Daten ändern, diverse Anträge stellen und Rückzahlungen veranlassen. Die Hotline von FinanzOnline beantwortet dir kostenlos deine Fragen. Du kannst dich jedoch auch mit der Bürgerkarte in FinanzOnline anmelden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- der Einstieg mit der Chipkarte, die für die Anwendung als Bürgerkarte geeignet ist
- der Einstieg mit dem Mobiltelefon und aktivierter Handy-Signatur
Steigst du das erste Mal mit der Bürgerkarte in FinanzOnline ein, musst du deine Sozialversicherungsnummer oder die Finanzamts- und Steuernummer eingeben. Dadurch ist es der Finanzverwaltung möglich, dich eindeutig zuzuordnen.
Die FinanzOnline-App
Die App des BMF umfasst folgende Anwendungen:
Wie funktioniert FinanzOnline?
FinanzOnline, kurz FON genannt, ermöglicht allen Bürgern und Unternehmen, ihre Steuerangelegenheiten elektronisch zu erledigen. So ersparst du dir den Weg zum Finanzamt und den Schriftverkehr auf dem Postweg.
Die Erstanmeldung in FinanzOnline
Du kannst deine Zugangsdaten zum Login über das Portal anfordern und es in der Folge nutzen. So kannst du jederzeit deine Steuererklärungen und sonstige Anträge über den PC, Laptop oder das Handy einbringen und auch Gutschriften auszahlen lassen. Alle für dich bestimmten Bescheide kannst du in FinanzOnline in der Databox einsehen. Du erhältst über jeden neuen Bescheid eine Benachrichtigung via E-Mail. Doch auch Gemeinden können das Finanzportal nutzen. Auch Steuerberater, Buchhalter, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder können Anträge für ihre Mandanten direkt über das Portal stellen. Um dich das erste Mal im FinanzOnline-Konto anmelden zu können, musst du dieses Formular unter finanzonline.bmf.gv.at ausfüllen und absenden. Dafür sind folgende Daten zur Eingabe erforderlich:
- deinen Vor-und Nachnamen
- deine Sozialversicherungsnummer
- deine Adresse laut ZMR
- deinen Identitätsnachweis
- deine E-Mail-Adresse
- deine Telefonnummer
- dein Geschlecht
- deine Benutzer-Identifikation für den Login
Deine Identität kannst du durch deinen Führerschein, den Reisepass, den Personalausweis, den Behindertenpass, den Lehrlings- oder Schülerausweis oder den Mopedausweis nachweisen. Die Benutzer-Identifikation muss zwischen acht und zwölf Zeichen beinhalten. Umlaute und Sonderzeichen sind nicht erlaubt. Du hast deine Daten eingetragen und abgesendet. Innerhalb der nächsten zwei Wochen bekommst du von der Finanzverwaltung einen RSa-Brief zugesendet, in dem sich die Zugangsdaten für dein Konto befinden. Unternehmen und juristische Personen müssen persönlich vorstellig werden, um sich bei FinanzOnline anmelden zu können. Bist du Einzelunternehmer, erhältst du mit der Erstanmeldung auch Zugriff auf dein Konto im Unternehmensserviceportal, kurz USP. Dies steht dir dann unter usp.gv.at zur Verfügung. Darüber hinaus kannst du deine e-Rechnungen verwalten, öffentliche Ausschreibungen sehen und dein Dienstgeberkonto bei der SVA, so du Dienstnehmer hast. Sollte dir die Onlineanmeldung nicht zusagen, kannst du dich auch über ein Formular persönlich anmelden. Das kann persönlich oder per Post geschehen. Gibst du das Formular persönlich ab, erhältst du, wenn du dich ausweisen kannst, deine Zugangskennung sofort. Ansonsten erfolgt die Zusendung ebenfalls mit einem RSa-Brief.
Hast du einen gesetzlichen Vertreter, kann die Anmeldung auch von diesem vorgenommen werden. (Sachwalter, Kurator, Vormund) Die Vertretungsbefugnis muss durch Gerichtsbeschlüsse nachgewiesen werden.
Der FinanzOnline-Login
Der Login erfolgt einfach mit deinen Zugangsdaten. Dazu musst du die Seite von Finanzonline aufrufen. Ab jetzt kannst du alle Dienste kostenfrei nutzen.
PIN vergessen - was nun?
Du hast deine PIN vergessen oder verlegt. Kann ja mal passieren. Die PIN-vergessen-Funktion hilft da weiter. Mit ihr kannst du deine Zugangsdaten zurücksetzen lassen. Als natürliche Person, also kein Unternehmer, benötigst du dafür folgende Daten:
- deine Sozialversicherungsnummer
- deinen Identitätsnachweis
- die Teilnehmer-Identifikation
- die Benutzer-Identifikation
Hast du die Daten eingegeben und an die Finanzverwaltung übermittelt, erhältst du einen neuen PIN per Post zugesendet. Der neue PIN kann natürlich auch schriftlich beantragt und persönlich abgeholt werden. Führst du ein Unternehmen, eine Personengesellschaft oder bist eine juristische Person, dann ist die Online-PIN-vergessen-Funktion nicht nutzbar. In diesem Fall muss persönlich beim Finanzamt vorgesprochen werden oder die PIN schriftlich neu beantragt werden.
Vorteile von FinanzOnline
Die Online-Arbeitnehmerveranlagung
Die Lohnsteuer wird so berechnet, als ob du das ganze Jahr gleichmäßig verdient hättest. Hat das Einkommen über das Jahr aber geschwankt, kann sich eine Arbeitnehmerveranlagung auszahlen. Dabei wird die Steuer neu berechnet. Wurde zu viel bezahlt, erhältst du eine Lohnsteuergutschrift auf dein Konto. Mit dem Formular L1 kannst du mit der Arbeitnehmerveranlagung folgende steuerliche Vergünstigungen geltend machen:
- die Pendlerpauschale, wenn sie nicht schon beim Dienstgeber geltend gemacht wurde
- der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
- der Unterhaltsabsetzbetrag
- der Mehrkindzuschlag
- Pflichtversicherungsbeiträge wegen einer geringfügigen Beschäftigung
- beruflich veranlasste Werbungskosten
- Zusatzbeiträge für die Krankenversicherung
- Sonderausgaben, die nicht automatisch dem Finanzamt übermittelt wurden
- ab 2019 den Familienbonus plus, vorher Kinderfreibetrag
- außergewöhnliche Belastungen
Seit 2016 erhalten Dienstnehmer über die antragslose Arbeitnehmerveranlagung ihre Steuergutschrift automatisch, wenn sie nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte hatten.
Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung
Wenn du eine Gutschrift an Lohnsteuer erwartest, kannst du mit dem Formular L1 die Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einreichen. Eine Lohnsteuergutschrift kannst du in der Regel erwarten wenn:
- du während des Jahres unterschiedlich hohe Einkünfte hättest und dein Dienstgeber keine Aufrollung vorgenommen hat
- wenn du nicht ganzjährig beschäftigt warst
- wenn du den Dienstgeber gewechselt hast
- wenn die geringe Höhe der Einkünfte eine SV-Rückerstattung erwarten lassen
- wenn du Anspruch auf einen Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag hast
- wenn die Pendlerpauschale bei der Gehaltsberechnung nicht berücksichtigt wurde
- wenn du Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen kannst, weil du den Freibetragsbescheid nicht in Anspruch genommen hast
Die verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung
Das Gegenstück zur freiwilligen ist die verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung. Verpflichtet zur Arbeitnehmerveranlagung bist du wenn:
- dein Einkommen 12.000€ überstiegen hat,
- der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag wurde bei Lohnverrechnung gewährt, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen
- wenn du zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkommen hattest
- wenn du eine Pendlerpauschale erhalten hast, obwohl sie dir nicht zustand
- wenn du eine Veränderung deiner Verhältnisse nicht gemeldet hast
- ab 2019 ein Familienbonus Plus Betrag bei der Lohnverrechnung gewährt wurde, obwohl er nicht zustand
Hast du neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften zum Beispiel Einkünfte als Unternehmer oder aus Vermietungen, die insgesamt 730€ überstiegen haben, musst du ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. (Formular E1) Zuständig ist das Wohnsitzfinanzamt.
Die Fristen
Der Ablauf
Du kannst deinen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung entweder über FinanzOnline oder per Post dem Finanzamt übergeben. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Elektronisch geht es jedoch häufig viel schneller. Nachdem der Antrag bearbeitet wurde, überweist das Finanzamt eine Lohnsteuergutschrift auf dein Konto. Die Lohnzettel sollten der Arbeitnehmerveranlagung nicht beigefügt werden, da diese direkt vom Dienstgeber an das Finanzamt gesendet werden. Auch Rechnungen, Bestätigungen und Zahlungsbelege für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen müssen nicht beigelegt werden. Trotzdem müssen die Belege sieben Jahre lang aufbewahrt werden, da das Finanzamt die Vorlage verlangen kann. Natürlich kann es auch zu einer Nachzahlung kommen. Bist du einkommensteuerpflichtig, musst du in der Höhe der voraussichtlichen Einkommensteuer vierteljährlich Vorauszahlungen leisten. Das kann auch für Dienstnehmer zutreffen, die mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte hatten und wenn bei der Lohnverrechnung keine gemeinsame Versteuerung erfolgt ist. Hast du in einem Jahr zwei lohnsteuerpflichtige Bezüge zusammen, kann eine Nachzahlung anfallen und gleichzeitig eine Vorauszahlung für das laufende Jahr auf dich zukommen. Dadurch ersparst du dir aber auch Nachzahlungen im Folgejahr.
Alternative - Steuersoftware
Natürlich kannst du auch eine der handelsüblichen Steuersoftware nutzen, aber die kosten Geld. In FinanzOnline ist alles kostenlos. Nutzen kannst du diese Steuer-App über dein Handy für ein geringes Entgelt. Die einfachste Variante ist jedoch Finanz-Online.
Formulare
Auf dieser Seite kannst du alle Formulare downloaden und ausfüllen, falls du deine Steuererklärungen lieber per Post an das Finanzamt sendest.
Fazit
FinanzOnline wird von Millionen Bürgern in Österreich genutzt. Es ist das wichtigste E-Government-Portal der österreichischen Finanzverwaltung und steht rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung. Es wird keine separate Software benötigt. Steuererklärungen, Anträge und Ansuchen können jederzeit bequem von Zuhause aus erledigt werden. So werden Zeit, Geld und Behördengänge gespart.