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Werbungskosten

Werbungskosten

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Fortbildungen, Arbeitskleidung, Fachbücher – im Alltag gibt es immer wieder Ausgaben, die wir für unseren Job tätigen müssen. Diese können streckenweise schon recht beträchtliche Ausmaße annehmen, weshalb auch dem Finanzamt längst klar geworden ist, dass hier in irgendeiner Weise ein Ausgleich geschaffen werden muss. In diesem Kontext kannst du als Angestellter oder nebenberuflich Selbstständiger in deiner jährlichen Steuererklärung die sogenannten Werbungskosten steuerlich geltend machen. Diesbezüglich ist das Feld der abzugsberechtigten Positionen doch recht breit gefächert und nur die Wenigsten durchschauen den Dschungel an unterschiedlichen Ausgaben, die sie geltend machen können. Typische Beispiele sind hier Dienstreisen, Arbeitsmittel, Fachliteratur oder auch Fort- und Weiterbildungen.

Werbungskosten für Selbstständige & Kleinunternehmer

Definition Werbungskosten & Betriebsausgaben

Fahrtkosten

Hierbei gilt es zu beachten, zu wie viel Prozent der eigene PKW beruflich genutzt wird. Liegt die berufliche Nutzung des PKWs über 90%, ist er ein Arbeitsmittel. Dadurch sind alle Aufwendungen (AfA, Zinsen, Kraftsoff, Versicherungen etc.) als Werbungskosten abzugsfähig.

Falls du dir ein neues Auto zulegen möchtest, fährst du mit einem Leasingwagen günstiger als mit einem Kauf. Durch das Leasen ergibt sich ein Liquiditätsvorteil, denn geleistete Sonderzahlungen und Monatsraten sind als Betriebsausgaben absetzbar. Abziehbar sind sämtliche Kfz-Kosten wie Benzin, Steuer, Versicherungen und Reparaturen. Allerdings werden Privatfahrten nicht anerkannt. Daher musst du ein exaktes Fahrtenbuch führen. Wenn nachgewiesen wird, dass die betriebliche Nutzung des Pkws bei über 50% liegt, kann monatlich pauschal ein Prozent des Listenpreises abgezogen werden.

Mehr dazu findest du unter Privatfahrzeug oder Firmenwagen?

Home Office

Nutzt du häusliche Räumlichkeiten als Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit, darfst du die Kosten dafür unbegrenzt als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzen. Bei sonstigen Arbeitnehmern liegt hier eine Grenze von 1250€. Absetzen kannst du neben Raumkosten auch Aufwendungen für Einrichtung und Ausstattung.

Zweitwohnung

Wohnst du aus beruflichen Gründen in einer Zweitwohnung am Arbeitsort deines Betriebs, darfst du die Aufwendungen unbeschränkt absetzen. Allerdings checken die Beamten die Belege sehr genau, da oftmals hohe Beträge zusammenkommen. Die Dauer deiner doppelten Haushaltsführung spielt keine Rolle. Die Verpflegungsmehraufwendungen und Kosten der Unterkunft sind wie bei Arbeitnehmern beschränkt abziehbar.

Kundenbewirtung

Werden Kunden oder Geschäftspartner angemessen bewirtet, sind 70 Prozent der Kosten als Betriebsausgaben absetzbar. Eine Vorlage bzw. ein Muster für einen Bewirtungsbeleg haben wir für dich zum Download parat.

Werbungskosten allgemein

Werbungskosten sind all jene Kosten, die du tragen musst, um deinen Beruf ausüben zu können. Bei uns erfährst du alles Wissenswerte rund um das Thema und erhältst wertvolle Tipps für deine Steuererklärung.

Definition Werbungskosten

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten haben nicht unbedingt etwas mit der klassischen Werbung im Sinn des Marketings zu tun. Es handelt sich dabei vielmehr um Kosten, die alle Menschen, die einem Beruf nachgehen, in irgendeiner Form haben.

Unter diesem Begriff werden alle anfallenden Kosten für das Generieren deines Einkommens zusammengefasst. Konkret können das unterschiedlichste Kosten sein. Seien es bei der Jobsuche die Fahrtkosten für die Anreise zu einem Bewerbungsgespräch, Kosten für professionelle Bewerbungsfotos oder auch Kosten für Fortbildungen.

Wie hoch sind die Werbungskosten?

Nun möchten wir dir einen Überblick über verschiedene Situationen verschaffen, in denen du Werbungskosten für deine Steuererklärung in der Anlage N geltend machen kannst und welche Höhe diese Kosten betragen.

Wie hoch ist die Werbungskostenpauschale?

Was kannst du tun um Steuern zu sparen, wenn kaum Werbungskosten angefallen sind? Auch dafür gibt es eine praktische Lösung: die Werbungskostenpauschale. Diese liegt bei 1.000 Euro pro Jahr und wird herangezogen, wenn du keine höheren Werbungskosten nachweisen kannst.

Ein besonderes Extra gibt es bei den Werbungskosten für Eheleute. Der Pauschbetrag steht nämlich auch dann zu, wenn eine Person unter dem Wert von 1.000 Euro liegt.

Ein Beispiel: Der Ehemann hat Werbungskosten in Höhe von 800 Euro vorzuweisen, seine Ehefrau jedoch 1.500 Euro. Während sie die vollen 1.500 Euro geltend machen kann, erhält ihr Mann nicht nur die 800 Euro, sondern die Pauschale in Höhe von 1.000 Euro. Ein kleiner, feiner Vorteil, der sich durchaus lohnt.

Ehepaare profitieren somit von dem Steuervorteil, da er pro Person herangezogen wird.

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Kapitaleinkünfte entstehen, wenn eine Privatperson Geld anlegt und daraus Erträge in Form von Zinsen, Dividenden oder Kurssteigerungen erwirtschaftet. Diese Einkünfte musst du laut dem Einkommensteuergesetz versteuern. Sie unterliegen dabei aber nicht dem Satz der Einkommensteuer an sich.

2009 trat eine umfangreiche Reform der Kapitalertragsteuer des deutschen Gesetzgebers in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Erträge gleich behandelt und es wird nicht mehr zwischen den Arten der Kapitaleinkünften unterschieden.  Konkret zählen folgende Einkünfte zu den Kapitalerträgen:

  • Einnahmen aus Dividenden
  • Zinserträge etwa bei Fest- oder Tagesgeldern
  • Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren
  • Einnahmen aus dem Handel mit Finanzderivaten wie Optionen oder Zertifikaten

Verkauft ein Anleger beispielsweise Aktien und erwirtschaftet dabei einen Gewinn, so muss er die Erträge entsprechend versteuern. Allerdings darf er keine Werbungskosten dafür geltend machen.

Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Größere Möglichkeiten als bei den Kapitaleinkünften hast du bei den Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung. Hier können beispielsweise die Abschreibung oder auch Kreditzinsen berücksichtigt und als Werbungskosten herangezogen werden.

Wird die Immobilie renoviert, so könne kleine Erhaltungsarbeiten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da größere Investitionen nicht als einmalige Werbungskosten zu sehen sind, sondern über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.

Werbungskosten für sonstige Einkünfte

Bei sonstigen Einkünften, etwa der gelegentlichen Vermietung beweglicher Sachen, kannst du grundsätzlich Werbungskosten absetzen. Übersteigen sie jedoch die Einnahmen, werden diese nicht mit dem restlichen Einkommen „gegengerechnet“. Der Steuervorteil durch Werbungskosten ist generell gegeben, wird aber nicht zusätzlich auf andere Einkunftsarten übertragen.

Werbungskosten für Rentner

Auch Rentner können Werbungskosten geltend machen. Dies können beispielsweise Kosten für Gewerkschaftsbeiträge sein. Werden diese nicht geltend gemacht, wird ein Pauschbetrag von 102 Euro herangezogen.

Welche Kosten kannst du als Werbungskosten absetzen?

Nun werfen wir einen Blick darauf, welche Kosten denn alle als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, doch wir versuchen dir einen möglichst breiten Überblick über die zulässigen Werbungskosten zu bieten, die du von der Steuer absetzen kannst.

  • Doppelte Haushaltsführung

Benötigst du aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz, so wird von doppelter Haushaltsführung gesprochen. Damit verbundene Kosten werden als Werbungskosten akzeptiert – sogar inklusive der Kosten für deinen Umzug!

  • Fahrtkosten

Fahrtkosten zählen zu den Werbungskosten, die besonders häufig angesetzt werden. Sei es für die direkte Fahrt ins Büro oder auch, um bei doppelter Haushaltsführung den zweiten Wohnsitz zu erreichen. Oft stellen die Fahrtkosten die größte Abzugsposition für Arbeitnehmer in der Steuererklärung dar. Selbstständige und Arbeitnehmer können ihre Fahrtkosten zur festen Arbeitsstätte mit einer Entfernungspauschale von 0,30€ für jeden Entfernungskilometer absetzen.

  • Sonderausgaben

Besondere Ausgaben, die nicht unbedingt direkt der beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, sind teilweise trotzdem absetzbar. Das gilt etwa für private Kranken- oder Lebensversicherungen.

  • Vorsorgeaufwendunge

Unter diesen Punkt fallen all jene Ausgaben, die der Altersvorsorge dienen. Dazu zählen beispielsweise Beiträge zur Pensionsversicherung, zur Riester-Rente und auch Beiträge für Pflegeversicherungen.

  • Verpflegungsmehraufwendungen

Das Prinzip ist einfach: wer nicht zuhause kochen kann, gibt vergleichsweise mehr Geld für die eigene Verpflegung aus. Diese Kosten kannst du geltend machen, wobei die erzielbaren Beträge davon abhängig sind, wie lange der eigene Wohnort verlassen wird.

  • Bewerbungskosten

Bewerbungskosten sind eindeutig anfallende Kosten, um ein Einkommen zu erzielen. Professionelle Bewerbungsfotos können daher beispielsweise abgesetzt werden und steuerlichen Vorteil bringen.

  • Dienstreisen & Fortbildungskosten

Fortbildung und Dienstreisen sind wichtige Bestandteile der beruflichen Aktivität. Sie tragen dazu bei, das bestehende Einkommen zu erhalten. Daher ist es naheliegend, dass diese Reisekosten ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen.

  • Aufwendungen für Arbeitsmittel

Aufwendungen für Arbeitsmittel sind beruflicher Natur. Doch Vorsicht: hier musst du nachweisen, dass du diese Dinge beruflich nutzt und nicht im Privatbereich.

  • Beiträge zu Berufsverbänden, Gewerkschaften & Spenden

Diese Beträge kannst du ebenso absetzen. Gerade für Rentner stellen sie eine Option dar, um Werbungskosten vorzulegen.

  • Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer

Die Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer ist eine beruflich bedingte Versicherung. Dementsprechend ist es erlaubt, die anfallenden Beiträge als Werbungskosten einzustufen.

  • Werbungskosten für Internet & Telefon

Internet und Telefon sind laufende Kosten, die wir alle gern als Werbungskosten einstufen würden. Jedoch ist es kaum glaubwürdig, dass du dein Smartphone ausschließlich beruflich nutzt. Deshalb sind diese Kosten üblicherweise in berufliche und private Anteile zu splitten.

Abgrenzungsprobleme bei Werbungskosten

Gerade das zuletzt genannte Beispiel illustriert wunderbar, dass Kosten häufig nicht klar einzuordnen sind. Daher solltest du diese Kosten entweder mit gutem Augenmaß in beruflich und privat unterteilen oder möglichst exakte Informationen zu sammeln. So kannst du im Zweifelsfall nachweisen, dass die Kosten wirklich nur beruflicher Natur sind. Je besser du deine Ausgaben kennst und im Blick behältst, desto mehr Steuern kannst du dir ersparen. Gerade bei den Ausgaben, die nicht auf den ersten Blick eindeutig einzustufen sind, solltest du also alle Unterlagen sorgsam aufbewahren.

Werbungskosten – Fazit

Fassen wir zusammen: Werbungskosten sind all jene Kosten die anfallen, um Einkünfte zu ermöglichen oder dauerhaft zu sichern. Das Absetzen dieser Kosten führt zu merklichen Steuervorteilen. Dementsprechend lohnt es sich, alle Ausgaben strukturiert zu dokumentieren. So kannst du alle absetzbaren Werbungskosten nachweisen. Sollten keine oder wenig Kosten anfallen, kann ein Pauschalbetrag herangezogen werden, der gerade für Eheleute zusätzliche Vorteile mit sich bringen kann.

Nimm dir also auf jeden Fall genug Zeit für deine Steuererklärung, dokumentiere deine Ausgaben und freue dich auf deine Steuerersparnis – denn die hast du dir verdient!

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