Die kombinierte Abschreibung hat den Vorteil, dass du die anfänglich hohen Abschreibungen der degressiven Abschreibungsmethode mitnehmen kannst. Durch den Wechsel zum linearen Abschreibungsverfahren kannst du auf einen Restbuchwert von 0 Euro abschreiben, was bei der degressiven Abschreibung nicht möglich wäre.
Leider ist diese Variante im Steuerrecht aktuell nicht zulässig. Lediglich im Handelsrecht gibt es Anwendungsfälle.