So funktioniert die Sofortabschreibung
Bei der Sofortabschreibung musst du keine Verteilung der Kosten auf mehrere Nutzungsjahre vornehmen, sondern kannst den gesamten Betrag sofort abschreiben. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, d.h. kaufst du deine Anlage vor dem 30. Juni, kannst du den gesamten Betrag im Anschaffungsjahr abschreiben. Nimmst du deine Anlage erst ab dem 1. Juli in Betrieb, so steht dir im Anschaffungsjahr nur 50 % Abschreibung zu. Die zweite Hälfte kannst du dann im darauffolgenden Jahr abschreiben.