Geringwertige Wirtschaftsgüter buchen
Du kaufst einen Bürostuhl zum Preis von 500 Euro. Da der Anschaffungswert unter 800 Euro netto liegt, kannst du den abnutzbaren und selbstständig nutzbaren Vermögensgegenstand als geringwertiges Wirtschaftsgut buchen. Dazu hast du zwei Möglichkeiten: Sofortabschreibung oder Sammelabschreibung am Jahresende und damit Auflösung des entsprechenden Anlagekontos in der Kontenklasse 0.
Bei sofortiger Abschreibung unter dem Jahr sieht der Buchungssatz so aus:
Bei Kauf und Sofortabschreibung:
Soll | | Haben |
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Geringwertige Wirtschaftsgüter 500 € | | |
Gezahlte Vorsteuer 100 € | an | Bank 600 € |
Buchung der Abschreibung:
Abschreibung bei Sammelbuchung der GWG am Jahresende:
Du kaufst einen Hammer um 120 Euro, einen Schraubenschlüsselsatz um 360 Euro, verschiedene Schraubzwingen um 660 Euro und eine Wasserwaage um 90 Euro. Alle Werkzeuge werden erst in die Kontenklasse 0 auf Konto Geringwertige Werkzeuge gebucht und am Jahresende auf das GWG Aufwandskonto sofort abgeschrieben. Die Buchungssätze dazu sehen wir folgt aus:
Bei Kauf:
Soll | | Haben |
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Geringwertige Werkzeuge 100 € / 300 € / 550 € / 75 €
| | |
Gezahlte Vorsteuer 20 € / 60 € / 110 € / 15 € /
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an
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Bank 120 € / 360 € / 660 € / 90 €
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Buchung der Abschreibung am Jahresende:
Soll | | Haben |
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Aufwandskonto Geringwertige Wirtschaftsgüter 1230 €
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an
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Geringwertige Werkzeuge 1230 €
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Das Konto „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ wird somit bereits im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.