Berechnung der degressiven Abschreibung
Bei der degressiven Abschreibung bleibt zwar der Abschreibungssatz (= Prozentsatz) jedes Jahr gleich. Weil du diesen aber in den Folgejahren nach dem Anschaffungsjahr immer auf den Restbuchwert anwendest, ergeben sich fallende Abschreibungsbeträge. Den Abschreibungssatz kannst du frei bis zum Höchstsatz von 30 % wählen. Dieser Prozentsatz ist dann bis zur vollständigen Abschreibung beizubehalten. Ab einem Restwert wechselt man dann für die Restnutzdauer auf die lineare Abschreibung.
Beachte aber, dass diese Art der Abschreibung nur auf bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angewendet werden darf.
Beispiel: Wir bleiben bei der Maschine.
Nutzungsdauer von 12 Jahren. Für die degressive Abschreibung haben wir einen Abschreibungssatz von 20 % gewählt. Ab dem 9. Jahr wechseln wir in die lineare Abschreibung (Restnutzdauer 4 Jahre auf den Restwert).
Damit ergeben sich folgende Abschreibungsbeträge:
Jahr | Anschaffungskosten / Restbuchwert zum 1. Januar | Degressionsbetrag (Buchwert x 16,66 Prozent) |
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1
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24.000,00 Euro
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4.800,00 Euro
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2
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19.200,00 Euro
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3.840,00 Euro
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3
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15.360,00 Euro
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3.072,00 Euro
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4
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12.288,00 Euro
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2.457,60 Euro
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5-8
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…
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Jahr | Anschaffungskosten / Restbuchwert zum 1. Januar | Wechsel zur linearen Abschreibung - Restnutzdauer 4 Jahre |
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9
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4.026,54
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1.006,63 Euro
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10
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3.019,90
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1.006,63 Euro
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11
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2013,27
|
1.006,63 Euro
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12
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1.006,64
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1.006,63 Euro
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Restwert 0,01 (Erinnerungseuro)
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