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Soll- und Ist-Versteuerung

Soll- und Ist-Versteuerung

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Bei der Soll- und Ist-Versteuerung – auch Soll- und Ist-Besteuerung genannt – handelt es sich um die Versteuerung von Lieferungen und Leistungen. Steuerrechtlicher Gegenstand der Soll- und Ist-Versteuerung ist die Umsatzsteuer. Der Gesetzgeber unterscheidet die Soll- und Ist-Versteuerung nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuerpflicht. Denn Soll und Ist weichen auch bei der Umsatzsteuer (kurz: USt.) häufig voneinander ab. Beispielsweise wenn Kunden ihre Rechnungen verspätet bezahlen, die Rechnung aber bereits dem Finanzamt als umsatzsteuerpflichtiger Posten gemeldet wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung?

Bei der Soll- und Ist-Versteuerung wird zwischen den vereinbarten und den vom Unternehmer vereinnahmten Entgelten unterschieden. Die Sollbesteuerung stellt dabei die vereinbarten Beträge dar, die Istversteuerung demgegenüber die tatsächlich vereinnahmten. Rechnungen, die du an einen Kunden stellst, kannst du bei der Istversteuerung erst dann umsatzsteuerlich behandeln, wenn dein Kunde sie bezahlt hat. Im Gegensatz dazu musst du die Umsatzsteuer bei der Sollversteuerung im Folgemonat des Rechnungsdatums an das Finanzamt abführen.

Soll- und Ist-Versteuerung

Was ist die Sollversteuerung?

Die Sollversteuerung ist die Versteuerung nach den vereinbarten Entgelten. In der Umsatzsteuervoranmeldung musst du die Umsatzsteuer für Rechnungen, die du im entsprechenden Monat schreibst, angeben, um sie dann ans Finanzamt abzuführen. Auch dann, wenn der Kunde die Rechnung erst einige Monate später bezahlt, musst du bei der Sollversteuerung die Umsatzsteuer abführen. Du musst sie also auf eigene Kosten und im schlimmsten Fall mit Zinsen vorstrecken. Die Steuer auf Umsätze für Ausgangsrechnungen musst du zu Beginn der Selbstständigkeit jeweils im Folgemonat an das Finanzamt zahlen. Dies gilt ebenso, wenn du deine Umsatzsteuer später nur noch quartalsweise meldest. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Kunden ihre Rechnungen bereits bezahlt haben. Die Sollversteuerung kann, wenn Rechnungen mit hohen Beträgen geschrieben und von Kunden nicht bezahlt werden, zu Liquiditätsengpässen führen. Besser kann die Istversteuerung sein, für die du im Vorjahr einen Antrag beim Finanzamt stellen kannst.

Was ist die Istversteuerung?

Bei der Istversteuerung musst du die Umsatzsteuer erst dann bezahlen, wenn die Kunden ihre Rechnung bezahlt haben, der tatsächliche Geldfluss also schon stattgefunden hat. Dann bist du tatsächlich im Besitz der vereinnahmten Steuer. Die Umsatzsteuer ist bei der Umsatzsteuervoranmeldung des Monats anzugeben, in dem das Geld eingegangen ist. Vor allem bei Rechnungen mit hohen Summen kann die Istversteuerung von Vorteil sein, da sie dich vor finanziellen Engpässen schützen kann. Allerdings gelten für die Ist-Versteuerung bestimmte Voraussetzungen.

Bis zu einem Gesamtumsatz von 800.000 Euro im Vorjahr des Antrags kannst du beim Finanzamt den Antrag auf Istversteuerung stellen. Unternehmen mit einem höheren Netto-Jahresumsatz können von der Istversteuerung keinen Gebrauch machen. Auch Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung und zur damit verbundenen Bilanzierung verpflichtet sind, können einen Antrag auf Istversteuerung stellen. Das gilt für Unternehmen, die innerhalb eines Jahres nicht mehr Umsatz als 800.000 Euro oder nicht mehr Gewinn als 80.000 Euro erwirtschaften.

Die Istversteuerung eignet sich vor allem für neu gegründete Unternehmen, die diese Voraussetzungen erfüllen, da auf diese Weise Liquiditätsengpässe durch hohe Umsatzsteuervorauszahlungen aus offenen Forderungen vermieden werden.

Soll- und Ist-Versteuerung

Istversteuerung: Wann gelten Umsätze als vereinnahmt?

Als vereinnahmt gelten für die Steuer Zahlungsflüsse je nach Zahlweg zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Man bezeichnet das auch als Entstehung der Umsatzsteuer. Hier ein paar Beispiele gängiger Vorgänge:

  • Barzahlung –> Zeitpunkt der Zahlung
  • Überweisung auf Girokonten –> Zeitpunkt der Gutschrift beim Geldinstitut
  • Wechsel –> Zeitpunkt der Einlösung des Wechsels
  • Scheck –> Zeitpunkt der Übergabe
  • Abtretung einer Forderung ( Factoring ) –> Zeitpunkt der Forderungsabtretung

Wer kann einen Antrag auf Istbesteuerung stellen?

Einen Antrag auf Istbesteuerung kannst du stellen, wenn

  • dein Unternehmen weniger als 600.000 Euro Umsatz macht.
  • du Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG bist.
  • du nicht zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet bist.

Der Antrag auf Istversteuerung ist an keine Form gebunden. Du kannst ihn formlos an das zuständige Finanzamt stellen. Wichtig: Grundsätzlich hat das Finanzamt einen Antrag auf Istbesteuerung zu genehmigen.

Wie funktioniert die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Bei der Existenzgründung spielt es für die Steuer eine wichtige Rolle, ob du dich für die Soll- oder Ist-Versteuerung entscheidest. Wenn du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen willst oder kannst, musst du die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Du verpflichtest dich demnach eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung vorzunehmen. Existenzgründer, die Umsatzsteuer abführen, müssen am Ende eines Geschäftsjahres eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Bei dieser Erklärung werden die bereits eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen angerechnet.

Tipp!

Wenn du eine Buchhaltungssoftware nutzt, füllt diese automatisch anhand deiner Eingangs- und Ausgangsrechnungen die Umsatzsteuer-Voranmeldung für dich aus. Du kannst sie dank einer Schnittstelle direkt ans Finanzamt übermitteln.

Wenn du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Denn du verlangst von deinen Kunden Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt abführst. Ebenso bekommst du aber auch die Mehrwertsteuer von den Lieferanten erstattet. Kleinunternehmer, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, müssen nur bei Eingangsrechnungen, auf denen die Umsatzsteuer ausgewiesen ist, die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, um die Umsatzsteuer wieder vom Finanzamt erstattet zu bekommen. So können auch ihre Anlagegüter und Leistungen zum Nettopreis erwerben.

Tipp:

Probleme beim Berechnen der Steuer? Unser Mehrwertsteuer-Rechner hilft dir dabei!

Soll- und Ist-Versteuerung für Existenzgründer

Existenzgründer müssen in den ersten beiden Jahren ihrer Selbstständigkeit jeweils monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt abgeben. Bis zum 10. des Folgemonats muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt eingegangen sein. Unternehmen können allerdings die  Dauerfristverlängerung  nutzen. In diesem Fall haben sie einen Monat länger für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung Zeit. Liegt die Umsatzsteuerlast im zweiten Geschäftsjahr unter 7.500 Euro, so müssen sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht monatlich, sondern vierteljährlich abgeben. In jedem Fall kann die Istversteuerung für Unternehmensgründer besonders günstig sein, weil die flüssigen Geldmittel dann nicht in unbezahlten, aber bereits dem Finanzamt gemeldeten Rechnungen und deren Steuer gebunden sind.

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