Folgen von Corona – Tipps & Unterstützung für Selbstständige – KMUs
Covid-19 hat die gesamte Nation Österreich fest im Griff. Die dadurch nötig gewordenen Maßnahmen der Regierung bedeuten für Unternehmen aller Größen massive Einschnitte und gerade für kleine und mittlere Betriebe stehen nun Wochen und Monate bevor, die existenzbedrohend sein können. In dieser Zeit braucht es strukturierte Informationen aus zuverlässigen Quellen. Diese möchten wir dir bieten, damit du dich darüber informieren kannst, welche Handlungen du setzen kannst, um dein Unternehmen zu stärken oder zumindest zu retten, welche Anlaufstellen es von staatlicher Seite gibt und mit welchen Unterstützungen du rechnen kannst.
Bitte beachte dabei, dass sich die Situation und die Informationslage praktisch täglich ändert und verfolge dementsprechend die laufenden Mitteilungen der Regierung.
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
Die Grundlage für deine unternehmerischen Entscheidungen basieren auf seriösen, gesicherten Informationen. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, nicht auf Gerüchte hereinzufallen oder Meldungen in sozialen Netzwerken zu vertrauen, sondern solide Quellen zu nutzen.
Wir haben daher eine Auswahl ebensolcher Informationsquellen für dich zusammengestellt:
- Allgemeine Informationen: ORF COVID-19 Infoseite
- Laufende Berichte, teils Liveticker: Der Standard
- Wirtschaftliche Fragen: FAQ der Wirtschaftskammer
- Daten und wissenschaftliche Informationen: AGES
- Livesendungen, Pressestatements der Regierung und Sondersendungen: TV-Thek Livestream
- Zusammengefasste, tagesaktuelle Informationen: Zeit im Bild
Mit diesen wenige Quellen kannst du derzeit wirklich alle relevanten Informationen erhalten. Solltest du selbst in Sorge sein erkrankt zu sein, dann solltest du direkt „1450“ anrufen. Diese Hotline dient allerdings wirklich nur im Krankheitsfall, rufe dort auf keinen Fall für sonstige Fragen oder allgemeine Informationen an.
Bei der Wirtschaftskammer kannst du dich auf der verlinkten Seite informieren oder dich über die dort angegebenen Kontaktdaten für weitere Informationen telefonisch oder via E-Mail melden. Die Wirtschaftskammer veröffentlicht auch laufend ergänzende Informationen zu Hilfsprogrammen, sobald diese im Detail bekannt sind.
Folgen von Covid-19 für kleine- und mittlere Unternehmen
Nicht nur aus gesundheitlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht gilt die Devise, dass es zwar sehr ernst ist, aber Panik gerade jetzt kein guter Ratgeber ist. Womit haben insbesondere kleine und mittlere Unternehmen durch die Pandemie nun also zu rechnen und wie kannst du noch das beste aus dieser Situation machen?
Umsatzeinbußen
Menschen sollen zuhause bleiben, alle Restaurants haben (ausgenommen für Zustellungen) geschlossen und im Einzelhandel halten nur Lebensmittelhandel, Trafiken und Apotheken die Stellung. Hinzu kommt, dass wer nur irgendwie kann in diesen Tagen von zuhause arbeitet, statt ins Büro zu fahren. Viele Unternehmen mussten ihre Produktion völlig einstellen, Mitarbeitende wurden aufgefordert Urlaub abzubauen – selbst, wenn dein Unternehmen noch läuft ist es also schwierig mit anderen Menschen Geschäfte zu machen, egal ob im B2B- oder B2C-Segment.
Die einzig logische Konsequenz sind Umsatzeinbußen in praktisch allen Branchen, teilweise sind die Umsätze defacto auf Null zurückgegangen, wenn wir etwa an Restaurants denken, die (noch) keine Lieferung anbieten können oder Friseure, die völlig geschlossen haben. Doch während Einnahmen stark zurückgehen, laufen diverse Fixkosten weiter und fressen so den Cash-Bestand des Unternehmens auf, etwa die Büromiete und Gehaltskosten.
Die große Herausforderung, die sich aus den Umsatzeinbußen für Unternehmer ergibt, ist also einerseits die Kosten so weit als möglich zu reduzieren, gleichzeitig wenn möglich neue Wege zu finden, um Umsatz zu generieren und zusätzlich die Liquidität zu sichern. All das muss geschehen, während sich Angestellte mit Sorgen um den Arbeitsplatz an dich wenden, Personen krank werden und du selbst auf deine Gesundheit achten musst. Physisch und psychisch ist die Situation somit eine besondere Herausforderung.
Betriebsversicherungen greifen nicht
Versicherungen bieten verschiedene Modelle an, um sich gegen Einkommensausfälle zu sichern. Das kann eine Versicherung gegen Ernteausfälle in der Landwirtschaft sein oder auch eine Versicherung für Einzelunternehmer in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch de facto alle Versicherungen haben gemeinsam, dass das Eintreten eines solchen Ereignisses durch höhere Gewalt dazu führt, dass die Versicherung keine Leistung erbringen muss. Das bedeutet, dass diverse Ausfallsversicherungen nun nicht greifen und du als Unternehmer hier kaum Chancen auf Unterstützung hast.
Lieferausfälle
Ein weiteres Problem stellen Ausfälle in der Zulieferkette dar. In Österreich ist es grundsätzlich so, dass der Zugverkehr für Güter weiterhin rollt und die Versorgungssicherheit damit aus rein logistischer Sicht gegeben ist. Allerdings führen die Grenzkontrollen zu enormen Verzögerungen und machen somit den Frächtern zu schaffen. Besonders extrem ist es einerseits von Italien und Ungarn aus, aber auch von Deutschland wird über enorme Grenzwartezeiten berichtet. Außerdem ist damit zu rechnen, dass sich die Situation ebenso im Bereich von Tschechien und Slowenien verschärfen wird.
Abseits der logistischen Aspekte können auch sonst Ausfälle in der Lieferkette entstehen. Gründe dafür können vielfältig sein:
- Unternehmen im Ausland könnten von staatlich angeordneten Schließungen betroffen sein
- Manche Staaten haben für bestimmte Güter Ausfuhrverbote erlassen
- Manche Unternehmen mussten die Produktion massiv zurückfahren und leiden an Personalmangel
- Rohstoffe für die Herstellung von Halbfertigprodukten sind teilweise derzeit schwerer zugänglich und ebenso von Lieferverzögerungen betroffen
- Speditionen wählen längere Routen, um offene Grenzübergänge zu erreichen
Das sind nur einige Beispiele dafür, weshalb es gerade in diversen Branchen zu Lieferproblemen kommen kann.
Auftragsabsagen und Stornos
Durch die verbreiteten Schließungen von Unternehmen und den sonstigen Maßnahmen (insbesondere Veranstaltungsverbot etc.) kommt es zu häufigen Absagen und Stornos von bereits vereinbarten Aufträgen. Auch hier sind unterschiedlichste Bereiche der heimischen Wirtschaft betroffen, von der Band für die geplante Hochzeit bis zum Grafikdesigner, der Veranstaltungsflyer gestaltet hätte. Gleichzeitig ist der Druck auf Unternehmer hoch, bei den Stornos großzügig zu agieren, um die potenziellen Kundinnen und Kunden nicht für die Zukunft zu vergraulen.
Du solltest die Gelegenheit nutzen, um auch gleich deine eigenen AGB zu prüfen – womöglich hast du keine bestimmten Regelungen für Auftragsstornos, da dies bislang kein großes Thema war. In diesen Wochen sehen wir, wie wichtig diesbezügliche Paragrafen in deinen AGB wirklich sind, wenngleich du kulant vorgehen solltest, da in diesem Fall Stornos schließlich aus gutem Grund erfolgen.
Wie lange dauert es?
Diese Frage stellen sich nun alle Unternehmer. Wann haben wir Covid-19 überstanden, wann enden welche Maßnahmen der Regierung, kurz gesagt, wann ist der gesamte Wahnsinn vorbei? So sehr wir uns wünschen zur Normalität zurückzukehren, ist das derzeit schlichtweg nicht absehbar. Niemand kann seriös beantworten, wie lange die Epidemie dauern wird, wann der schlimmste Punkt erreicht sein wird und zu welchem Zeitpunkt wir stolz sagen können, die Krankheit überstanden zu haben.
Was du, unabhängig von staatlichen Unterstützungsleistungen, sofort tun kannst ist, dich auf den Worst-Case vorzubereiten. Triff also Maßnahmen, um deine laufenden Kosten zu reduzieren und entwickle Ideen und Strategien, wie du dein Unternehmen entsprechend dieser Krise ausrichten kannst. Vielleicht gelingt es dir, neue Einkommensströme aufzubauen oder andere Geschäftsfelder zu erschließen. Investiere deine Zeit also nicht in unnötige Panik, sondern versuche konzentriert, zielstrebig und produktiv das Beste aus der Situation zu machen, denn wie lange der derzeitige Zustand so bleiben wird, wie er momentan ist, kann dir heute noch niemand beantworten.
Aus zeitlicher Perspektive positiv zu erwähnen ist, dass China offenbar den Wendepunkt erreicht hat und die Krankheit zurückdrängen kann. Seit der ersten Ansteckung sind zwar schon Monate vergangen, doch gleichzeitig konnte sich Europa etwas besser vorbereiten. Gerade in Österreich wurden harte Maßnahmen zu einem frühen Zeitpunkt ergriffen, weshalb nun die Hoffnung groß ist, die Zahl der neu angesteckten Personen bald zum Abflachen zu bringen.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern?
Grundsätzlich besteht immer die Verpflichtung für Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, sodass die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer gewährleistet ist. Je nach Branche kann das im beruflichen Alltag ganz unterschiedliche Folgen haben. In einem typischen Büro reicht es etwa aus, wenn die Mindestfläche pro Mitarbeiter eingehalten wird. Bei manueller Arbeit hingegen ist das Bereitstellen von Arbeitsschutzmitteln weit verbreitet, je nach Tätigkeit kann das vom Helm bis hin zur Handcreme reichen. Hygiene und Prävention
Vereinfachte Krankschreibung akzeptieren
In dieser besonderen Situation sind nun auch hinsichtlich der Anwesenheit aller Personen besondere Regelungen gefragt. Dabei sollten Unternehmer rücksichtsvoll und flexibel vorgehen und vereinfachte Krankschreibungen akzeptieren. Es kommen hier mehrere Faktoren zusammen: Die Schulen wurden geschlossen, es gibt also Eltern, die bei ihren Kindern zuhause bleiben müssen, um diese zu betreuen. Dahingehend ist die allgemein gültige Regelung des Pflegeurlaubes zu beachten und zusätzlich wird es eine Woche Sonderurlaub für Eltern geben, deren Kinder nicht die Schule besuchen können. Wer selbst krank wird, kann derzeit nicht immer einen Arzt aufsuchen. Daher werden Krankschreibungen mittlerweile sogar telefonisch erteilt und akzeptiert. Diese solltest du als Unternehmer dementsprechend anerkennen.
Gleichzeitig ist stets zu beachten, dass Krankheit den Urlaub unterbricht. Das ist erwähnenswert, da schließlich gerade viele Mitarbeiter angehalten sind Urlaubsreste aufzubrauchen.
Lohnfortzahlung
Alle Mitarbeiter, die weiterhin angestellt sind, haben auch das Recht auf ihr vereinbartes Gehalt. Du musst Löhne und Gehälter also weiterhin bezahlen. Um diese Belastung für Unternehmer zu reduzieren, kann Urlaub aufgebraucht werden, wobei niemand gezwungen werden kann Urlaub zu konsumieren. Unternehmer können außerdem auf die Option der Kurzarbeit zurückgreifen.
Kindergarten- und Schulschließungen
Schulen und Kindergärten sind generell geschlossen, wobei es eine Betreuungsmöglichkeit gibt. Das bedeutet, dass Kinder in der Schule betreut werden. Allerdings wurde dazu aufgerufen Kinder, wenn möglich, zuhause zu behalten. So sinkt das Risiko der Ansteckung und auch die Lehrkräfte werden geschützt.
Durch die verstärkten Betreuungspflichten zuhause sollten Arbeitgeber versuchen best- und schnellstmöglich auf Homeoffice umzustellen und gleichzeitig flexiblere Arbeitszeiten anzubieten. Manche Mitarbeiter können einige Tätigkeiten vielleicht am besten dann abends erledigen, sobald der Nachwuchs schläft. Flexibilität und Rücksichtnahme sind gefragt!
Erkrankung von Kindern von Arbeitnehmern
Wenn Kinder von Angestellten erkranken, besteht grundsätzlich der Anspruch auf Pflegeurlaub. Unabhängig davon solltest du anschließend unbedingt auf Home-Office setzen, sodass einerseits die kranken Personen bestens versorgt sind und andererseits kein unnötiges Ansteckungsrisiko besteht.
Handlungsempfehlungen bei Erkrankung eines Mitarbeiters
Unternehmen, in denen irgendeine Möglichkeit besteht auf Heimarbeit umzustellen, sollten das dringend und im maximalen Ausmaß tun. So kannst du das Ansteckungsrisiko verringern und gleichzeitig den Betrieb aufrechterhalten.
Doch was solltest du tun, wenn Kollegen krank werden und der Verdacht besteht, dass es sich um Covid-19 handeln könnte?
- Schritt 1: Die betroffene Person muss umgehend die Nummer 1450 wählen, um abzuklären, ob ein Test erfolgen kann. Die Voraussetzungen dafür, wer getestet wird, sind genau geregelt und telefonisch werden erste Fragen abgeklärt.
- Schritt 2: Erstellt eine Liste an Personen, die mit der betroffenen Person Kontakt hatten. Im Falle eines positiven Tests müssen diese Personen umgehend ebenfalls getestet werden. Zeigt jemand bereits Symptome, so muss selbstverständlich ebenfalls die erwähnte Hotline angerufen werden.
- Schritt 3: Erkrankte Personen müssen zuhause isoliert werden oder gegebenenfalls in ein Spital gebracht werden. Informationen dazu werden behandelnde Ärzte geben oder es wird bereits über die Hotline angewiesen, wie weiter vorzugehen ist.
- Schritt 4: Die Büroräumlichkeiten müssen gründlich gereinigt und möglichst desinfiziert werden. Alle Personen sollten von zuhause aus arbeiten oder die Arbeit vorübergehend ganz einstellen. Gegebenenfalls muss der gesamte Betrieb geschlossen werden.
Das denken Selbstständige über Covid-19
Wenn man in diesen Tagen mit Unternehmerinnen und Unternehmern spricht zeigt sich, dass quer durch alle Branchen Existenzängste vorhanden sind. Die Ungewissheit, wann sich der Alltag aller Menschen wieder normalisieren wird, lässt noch keinen optimistischen Ausblick zu. Hinzu kommt, dass nicht jedes Unternehmen für Homeoffice-Tätigkeiten geeignet ist oder seinen Verkauf auf Online-Sales umstellen kann. Gleichzeitig gilt es bürokratische Vorgaben zu beachten, die bislang vielleicht kaum eine Rolle gespielt haben – für die Anordnung von Heimarbeit etwa muss eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden, so dies nicht im Dienstvertrag geregelt wurde.
Derzeit gibt es noch keine größeren Umfragen oder Studien dazu, wie die Meinung Selbstständiger in Österreich derzeit aussieht. Aktuelle Berichte über einzelne Unternehmen und die tausenden Anfragen für Hilfsmaßnahmen, die Selbstständige an die Wirtschaftskammer gestellt haben zeigen jedoch, wie groß die Verunsicherung wirklich ist. Bis das gesamte Ausmaß der Folgen zu sehen sein wird, werden noch einige Wochen vergehen. Hilfsmaßnahmen aus den angekündigten Notfallfonds hingegen sollten bereits in den nächsten Tagen beantragt werden können.
Unterstützung und Handlungsempfehlungen
Auch wenn es schwer fällt, Unternehmer müssen versuchen nun nicht in Panik zu verfallen, sondern möglichst produktiv an Lösungen arbeiten, um das Fortbestehen des eigenen Betriebes zu gewährleisten. Ja, es ist extrem schwierig und massive finanzielle Einbußen sind zu erwarten, doch mit der staatlichen Unterstützung und proaktiver Herangehensweise kannst du es schaffen.
In den nächsten Tagen und Wochen werden wohl noch weitere Maßnahmen folgen. Wir haben hier den aktuellen Stand zusammengefasst, sodass du auf einen Blick siehst, welche Maßnahmen dir besonders helfen könnten.
Erleichterung der Kurzarbeit
Die Erleichterungen bei der Kurzarbeit werden besonders vielen Unternehmen im großen Ausmaß helfen. Klarerweise ist festzuhalten, dass hiervon jedoch nur Unternehmen mit Angestellten profitieren. Für Ein-Personen-Betriebe musst du andere Maßnahmen ergreifen. Wie funktioniert nun also die Kurzarbeit genau?
Erst vor wenigen Tagen wurde das Modell der Kurzarbeit aus gegebenem Anlass massiv erweitert, vereinfacht und attraktiver gestaltet. Unternehmen können nun Mitarbeiter über das AMS zur Kurzarbeit anmelden. Die Person muss innerhalb der Dauer der Kurzarbeit, meist sind es drei Monate, mindestens 10 Prozent der sonstigen Normalarbeitszeit leisten. Diese Stundenanzahl kann jedoch auch geblockt, am Ende dieser drei Monate, stattfinden. Über die gesamte Dauer übernimmt der Staat je nach Gehalt zwischen 80 und 90 Prozent der Lohnkosten, sowie auch Lohnnebenkosten und anteilig das 13. Und 14. Gehalt.
Die Kosten, die das Unternehmen noch selbst bezahlen muss, sind also nur ein Bruchteil der sonst anfallenden Gehälter und Lohnnebenkosten. Ziel dieser Maßnahme ist es, Kündigungen zu reduzieren. Mit geringen Kosten können die Personen weiter im Unternehmen bleiben, ohne in den nächsten Wochen zu arbeiten. Gleichzeitig kannst du so ermöglichen, dass das Know-How im Betrieb erhalten bleibt. Wenn die Wirtschaft wieder durchstartet, musst du somit nicht erst neue Arbeitskräfte suchen. Teams bleiben bestehen, die Kosten werden für die Arbeitgeberseite vorübergehend minimiert und in weiterer Folge werden die Arbeitslosenzahlen geringgehalten – das ist die Idee hinter dem neu ausgearbeiteten Mechanismus.
Alle Fragen zur Kurzarbeit werden am besten direkt an das jeweils zuständige Arbeitsmarktservice (AMS) gestellt, wobei hier auf die räumlichen Zuständigkeiten je nach Bezirk zu achten ist. Der Antrag auf Kurzarbeit kann sogar rückwirkend gestellt werden, sodass auch Personen in Kurzarbeit geschickt werden können, die eigentlich schon zur Kündigung angemeldet wurden.
Kredithaftungen
Eine Maßnahme für all jene Unternehmen, die mit einer dünnen Eigenkapitaldecke ausgestattet sind, sind Kredithaftungen. Vereinfacht gesagt funktioniert es so, dass der Staat Österreich die Haftung für einen Kredit übernimmt, durch den der Fortbestand des Unternehmens gesichert wird. Ein Beispiel dafür kann sein, wenn ein Unternehmen einen Kredit benötigt, um Waren einkaufen zu können, gleichzeitig Banken jedoch restriktiv in der Vergabe sind, da sie sich Sorgen um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens machen. In diesem Fall werden nun Haftungen übernommen, sodass die Kreditlinien weiter offengehalten werden.
Wenn hier großer Zeitdruck besteht ist es derzeit nicht nötig für Haftungserklärungen durch den Staat eine detaillierten Businessplan vorzulegen. Vermutlich ist ein weiterer Grund dafür wohl auch, dass die Kapazitäten bei vielen Anträgen kaum ausreichen werden, um alle Pläne genau zu prüfen.
Detailinformationen und Antragsformulare dazu erhältst du bei deiner zuständigen Wirtschaftskammer, je nach Bundesland und Sparte deines Unternehmens.
Aufschub von Steuerzahlungen und Ratenzahlungs-Option
Fällige Steuerzahlungen können gestundet werden, wobei zusätzlich auf Verzinsung für die spätere Zahlung verzichtet werden. Außerdem können Ratenzahlungen vereinbart werden, sollte es zu Rückständen kommen. Bei den Vorauszahlungen ist insbesondere auch die Körperschaftssteuer zu beachten, die von allen GmbHs entsprechend früh geleitstet werden müsste. Durch die Aufschübe soll die Liquidität gesichert werden, wenngleich die Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt trotzdem geleistet werden müssen.
Ein Aufschub oder gar Aussetzen für die Zahlungen an die Wirtschaftskammer wurde bislang übrigens noch nicht beschlossen.
Steuerliche Entlastungen
Bislang gibt es keine Maßnahmen, die auf eine finanzielle Reduktion der Steuerlast hindeuten, sondern nur zeitliche Verschiebungen. Für alle Unternehmer, insbesondere Einzelunternehmer, ist wichtig zu wissen, dass auch Vorauszahlungen für die persönliche Einkommenssteuer nun herabgesetzt werden können. Hier muss eine begründete Schätzung des Einkommens vorgenommen werden und in weiterer Folge wirst du benachrichtigt, auf welchen Betrag die Einkommenssteuervorauszahlung für das heurige Jahr reduziert wird.
Zeitliche Verschiebung von Insolvenzanträgen
Solltest du dem Staat Abgaben schulden, soll auf die rasche Einleitung von Insolvenzverfahren derzeit verzichtet werden. Auch hier wird also auf keinen Cent an Zahlungen verzichtet, sondern rein ein zeitlicher Aufschub gegeben. Versuche also weiterhin alles, um alle Abgaben (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, etc.) fristgerecht zu begleichen.
Nach diesen Maßnahmen, die von staatlicher Seite gesetzt wurden, kommen wir nun auf Handlungen, die in deinem eigenen Spielraum umsetzbar sind.
Betriebliche Handlungsempfehlungen
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen – und diese Umstellungen kosten dich vermutlich nicht nur Zeit, sondern auch Nerven, doch jetzt gilt es durchzuhalten und organisatorisches Talent, Führungsstärke und Flexibilität zu beweisen. Vorab sei gesagt, das wohl Wichtigste bei allen Maßnahmen ist, diese deinem Team so gut als möglich zu kommunizieren. Wer, was, wie, wann, wo und vor allem: warum kommt es zu diesen Änderungen? Entwickelt neue Lösungsansätze gemeinsam und stellt euren Arbeitsalltag schnellst- und bestmöglich um, lasst aber gleichzeitig jene, die sich mit diesen Veränderungen schwertun, nicht zurück, sondern sorge dafür, dass alle in einem Boot sitzen.
Homeoffice umsetzen und Konferenz-Tools nutzen
Remote arbeiten setzt zu allererst Vertrauen voraus und aus arbeitsrechtlicher Sicht musst du genau regeln, wer wann und wie von zuhause arbeiten soll. Für arbeitsrechtliche Details kannst du dich an deine Wirtschaftskammer-Stelle wenden.
Um spätere Diskussionen zu vermeiden solltest du offen ansprechen wie es um die vorhandene Infrastruktur steht. Kannst du allen Teammitgliedern Laptop und Handy bereitstellen oder gibt es Personen, die vielleicht ohnehin lieber mit ihrem eigenen Laptop arbeiten? Grundsätzlich muss das Unternehmen die nötige Infrastruktur bereitstellen, vielleicht kannst du jedoch in dieser besonderen Zeit auf etwas Kulanz hoffen.
Außerdem gilt es in weiterer Folge die Kommunikation untereinander an die neuen Homeoffice-Bedingungen anzupassen. Praktische Tools können beispielsweise sein:
- Microsoft Teams (Digitale Meetings)
- Google Hangouts (Digitale Meetings)
- Zoom (Digitale Meetings)
- Skype (Der Klassiker für Online-Calls und Videokonferenzen, inklusive Screen-Sharing-Option)
- Slack (Allgemeine digitale Kommunikation)
- WeTransfer (Versand großer Datenmengen, DSGVO-Unterlagen können von WeTransfser bereitgestellt werden)
- OneDrive, Google Drive, Dropbox (Dateien gemeinsam speichern und bearbeiten – achte auch hier auf die DSGVO und setze entsprechende Sicherheitsmaßnahmen wie passwortverschlüsselte Speicherung)
- TeamViewer (Tool zur Bildschirmübertragung, z.B. für Fernwartung)
Welche Softwarelösungen für dich und dein Unternehmen Sinn machen hängt stark davon ab, wie eure Zusammenarbeit funktionieren soll. Generell ist zu empfehlen möglichst wenig verschiedene Tools zu nutzen, damit weniger online-affine Personen sich nicht erst lange einarbeiten müssen.
Schichtpläne ändern
Ein weiterer Faktor, den es zu berücksichtigen gilt, sind Schichtpläne. Vielleicht arbeiten in deinem Unternehmen Personen, die zu den typischen Risikogruppen für Covid-19 gehören. Gerade sie gilt es nun zu unterstützen, sodass sie bestmöglich geschützt sind. Das kann sichergestellt werden, indem beispielsweise Arbeitszeiten verändert und Aufgabengebiete angepasst werden. Wer welche Tätigkeit zu welcher Zeit übernimmt hängt nicht länger nur davon ab, wer die besten Skills mitbringt, sondern auch die Sicherheit deines Teams spielt eine entsprechende Rolle.
Ebenso zu bedenken ist, dass sich in Betrieben, in denen weiterhin vor Ort gearbeitet werden muss, Personen anstecken könnten. Daher kannst du, beispielsweise wenn wir an einen Produktionsbetrieb denken, deine Teams verkleinern und immer getrennt voneinander arbeiten lassen. So ist sichergestellt, dass wenn sich eine Person ansteckt, in weiterer Folge das andere Team die Stellung halten kann. So sind zwar nur weniger Personen vor Ort, aber gleichzeitig sicherst du dich gegen einen Totalausfall ab und verringerst das Ansteckungsrisiko für deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Steuervorauszahlungen prüfen
Neben den laufenden Steuerzahlungen im Zuge der UVA musst du wohl auch andere Vorauszahlungen leisten, sei es die Einkommenssteuer, wenn du als Einzelunternehmer tätig bist, oder die Körperschaftssteuer, wenn wir eine GmbH als Beispiel heranziehen. Diese Vorauszahlungen solltest du nun genau prüfen, denn sie belasten deine Liquidität. Die Vorauszahlung findet typischerweise quartalsweise statt. Wenn du nun rasch eine Herabsetzung der Vorauszahlung erwirkst, führt das rechtzeitig zu geringerer Liquiditätsbelastung. Neben einer Herabsetzung der Vorauszahlungen kannst du auch eine Stundung nutzen, wodurch die Steuer dementsprechend später gezahlt werden kann. Allerdings: erlassen werden aus heutiger Sicht keinerlei Zahlungen. In deiner Liquiditätsplanung verschieben sich somit die Zahlungsströme „nur“ nach hinten.
Kosten kürzen
Ein weiterer Aspekt abseits der Löhne und Gehälter sind sonstige Kosten in deinem Unternehmen, die du nun auf ein Minimum drosseln solltest. Wenn du in den nächsten Wochen mehr Zeit hast, weil dein Unternehmen womöglich sogar geschlossen werden muss, solltest du diese nutzen, um deine Kosten zu senken. Überprüfe beispielsweise alle laufenden Kosten, von Versicherungen bis hin zu deinen Handytarifen – ein Vorgang, den du viel öfter machen solltest und den wohl jeder von uns schon öfter verschoben hat, doch genau solche Kosten sind es, die du nun reduzieren kannst, um später umso effizienter aus der Krise zu kommen und neu durchzustarten.
Kurzfristige Maßnahmen können jedoch auch radikaler sein. Personalabbau ist eine Möglichkeit, wobei sie durch die Kurzarbeitsoptionen nicht mehr wirklich nötig sein sollte. Die meisten Einsparungspotentiale findest du, wenn du deine Prozesse optimierst. Schmiede also Pläne, wie du Abläufe im Unternehmen verbessern und Doppelgleisigkeiten vermeiden kannst. Außerdem kannst du überlegen, welche laufenden Kosten es gibt, die wohl eher unter Luxus fallen und verzichtbar sind – denken wir da beispielsweise an fix angemietete Parkplätze, die womöglich häufig ungenutzt bleiben.
Wichtig ist, dass du beim Prüfen deiner Kosten nichts beschönigst und wirklich kritisch hinterfragst, welche Kosten unvermeidbar sind und worauf du jetzt verzichten kannst. Außerdem solltest du beachten, welche Kosten du besonders rasch einsparen kannst. Als Übergangslösung kannst du auch deinen Vermieter kontaktieren und verhandeln, ob eine vorübergehende Mietreduktion möglich ist. Gerade bei Gewerbeimmobilien wird es in der jetzigen Zeit nicht einfach sein, einen neuen Mieter zu finden, solltest du ausziehen müssen, also hast du womöglich auch etwas Verhandlungsspielraum, um die Miete für deine Bürofläche zu reduzieren.
Konservative Finanzplanung
Irgendwann muss es irgendwie weitergehen und deshalb ist es unerlässlich auch in Zeiten größter Unsicherheit weiterhin die finanzielle Zukunft deines Unternehmens zu planen. Bei deiner Finanzplanung gilt es nu jedoch möglichst konservativ zu agieren. Zurückhaltung und Vorsicht sind angesagt, denn schließlich weiß niemand, wann und wie rasch sich die gesamte Wirtschaft erholen wird.
Doch wie macht Planung nun überhaupt noch Sinn? Die Antwort ist, gerade jetzt ist sie besonders wichtig. Denn du musst die Liquidität deines Unternehmens sicherstellen, Zahlungsausfälle vermeiden und gegebenenfalls entsprechende Finanzierungsoptionen prüfen. Empfehlenswert ist daher verschiedene Szenarien zu berechnen, um ein breites Spektrum an potenziellen Verläufen der gesamten Krise zu ermitteln.
Gesunde Mitarbeiter müssen Überstunden machen
Die Berichte der vergangenen Tage haben gezeigt, dass der Zusammenhalt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sehr gut ist. Deshalb kannst du auch ansprechen, dass gesunde Mitarbeiter nun Überstunden leisten sollen und jene, die sich auch nur ein kleines bisschen krank fühlen, sofort zuhause bleiben sollen. Jedes Risiko muss vermieden werden und sollte es in deinem Unternehmen trotz der Umstände stressig sein, kannst du hier auf die Solidarität der gesunden Kolleginnen und Kollegen hoffen. Überstunden können ansonsten auch angeordnet werden, sofern es dafür wichtige betriebliche Gründe gibt, doch in der derzeitigen Lage wirst du wohl auch mit entsprechender Kommunikation auf Unterstützung deiner Belegschaft zählen können.
Zwangsurlaub und Überstundenabbau
Der Konsum von Urlaubsanspruch richtet sich primär nach dem Erholungsbedarf der jeweiligen Personen. Deshalb ist es kaum möglich, dein Team zu Urlaub zu verpflichten. Allerdings kannst du deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten, Urlaub möglichst abzubauen und gleichzeitig anordnen, dass keine Überstunden gemacht werden dürfen und vorhandene Überstunden abgebaut werden sollen. Dadurch fallen keine neuen Überstundenzuschläge an und gegebenenfalls können Rückstellungen für nicht konsumierte Zeiten, die ansonsten auch ausbezahlt werden hätten können, aufgelöst werden.
Setze auch bei dieser Thematik nicht auf Zwang, sondern intensive Kommunikation und ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer.
Was tun, wenn du als Selbstständiger arbeitsunfähig wegen Quarantäne oder Covid-19 wirst?
Wir alle können uns anstecken und längere Zeit krank werden. Sollte dich die Krankheit persönlich treffen, musst du genauso alle Maßnahmen der Regierung befolgen und dich entsprechend medizinisch betreuen lassen. Von der Sozialversicherung erhältst du erst ab dem 43. Krankheitstag ein entsprechendes Krankengeld – und auch das ist extrem gering.
Bei einer entsprechenden Betriebsversicherung hast du wenig Chancen, da diese sich meist auf Sachschäden beziehen. Wenn du freiberuflich tätig bist oder Einzelunternehmer bist und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, kannst du zumindest hier anfragen und im Kleingedruckten prüfen, wie deine Chancen stehen.
Zu beachten ist hier auf jeden Fall, welche Detailinformationen in den nächsten Tagen auf der Website der WKÖ veröffentlicht werden, da angekündigt wurde, dass es gerade für Ein-Personen-Unternehmen Absicherungen und Zahlungen bei Härtefällen geben wird.
Tipps bei Existenzgefährdung
Damit sind wir beim unschönsten Teil angelangt, nämlich was zu tun ist, wenn du wirklich in Existenzprobleme gerätst. Die ersten Maßnahmen musst du selbst setzen, indem du Steuerzahlungen aufschiebst und dich frühzeitig mit der Wirtschaftskammer in Verbindung setzt, um alle Optionen zu besprechen. Außerdem solltest du umgehend auf Kurzarbeit umsteigen oder, wenn nötig, sogar Kündigungen aussprechen und auch andere Kosten auf ein Minimum reduzieren. Als Unternehmer zahlst du auch Einiges an die Sozialversicherung – auch hier kannst du versuchen deine Einstufung ändern zu lassen, um Vorauszahlungen zu reduzieren.
In weiterer Folge gilt es klassische Maßnahmen der Liquiditätssicherung zu treffen. Versuche deine ausstehenden Forderungen rasch einzutreiben, zahle selbst Rechnungen möglichst spät und berechne, ob sich die Nutzung von Skonti lohnt oder nicht. Außerdem solltest du dich möglichst früh mit deiner Bank in Verbindung setzen, um Zahlungsaufschübe und Zwischenfinanzierungen zu klären. Tue also alles, um einen potenziellen Insolvenzantrag abzuwenden und agiere dabei möglichst proaktiv.
Fazit
Die Corona-Krise hat die gesamte Wirtschaft fest im Griff, doch immerhin wird wirklich alles getan, um Unternehmen zu unterstützen. Von staatlicher Seite gibt es diverse Angebote, von Zahlungsaufschüben bis hin zu Haftungsübernahmen für Kredite. Entscheidend ist, dass du dich laufend informierst welche Möglichkeiten deinem Unternehmen offenstehen. Erledige deine Hausaufgaben, indem du selbst Optimierungen vornimmst, Kosten reduzierst und womöglich dein Geschäftsmodell anpasst und halte gleichzeitig die Augen für staatliche Subventionen offen. Im Fokus muss jedoch nun deine Gesundheit und ebendie deines Teams stehen, denn eine Herausforderung dieser Dimension ist nur fit und gemeinsam zu meistern.