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4 Möglichkeiten, wie Sie sich neben dem Job weiterbilden können

4 Möglichkeiten, wie Sie sich neben dem Job weiterbilden können

Aktualisiert am
17
.
06
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2024
4 Möglichkeiten, wie Sie sich neben dem Job weiterbilden können

„Sobald man in einer Sache Meister geworden ist, soll man in einer neuen Schüler werden.“
E-Learning, Präsenzstudiengänge, Abendveranstaltungen, Fernhochschulen – die Möglichkeiten, sich beruflich weiterzubilden, waren noch nie so zahlreich.

Und die jüngste Weiterbildungsumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zeigt: Berufliche Weiterbildung ist so gefragt und beliebt wie nie. Von 10.898 befragten Absolventen einer Ausbildungsfortbildung gaben 62% an, die Maßnahmen haben positive Auswirkungen auf ihre Karriere gehabt. Zudem verdient mehr als die Hälfte der Befragungsteilnehmer heute laut eigener Aussage mindestens 450 Euro mehr im Monat.

Weiterbildung lohnt sich also in jedem Fall für Arbeitnehmer. Doch auch als Arbeitgeber profitieren Sie von gut ausgebildeten und engagierten Mitarbeitern, die nicht auf der Stelle stehen bleiben wollen. Zudem sind Weiterbildungsmöglichkeiten der perfekte Anreiz für gute Fachkräfte, sich auch längerfristig an ein Unternehmen zu binden und nicht zur Konkurrenz abzuwandern.

Industrie- und Handelskammern

Alle IHKs bieten zahlreiche Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung. Besonders in Berufen mit IHK-Berufsabschluss kann es sinnvoll sein, die bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten hier weiter auszubauen und zum Beispiel den Fachwirt oder Meister zu machen. Die Lehrgänge sind häufig so organisiert, dass Veranstaltungen abends und / oder an den Wochenenden stattfinden.

Fernhochschulen

Zahlreiche Fernhochschulen in Deutschland bieten ein umfangreiches Aus- und Weiterbildungsangebot. Die Kosten privater Fernhochschulen sind oft nicht ganz unerheblich – man sollte sich also genau überlegen, ob man die zusätzliche finanzielle Belastung wirklich tragen kann. Dennoch sind die Abschlüsse heute bei vielen Arbeitgebern durchaus angesehen.
Zudem gibt es zahlreiche Angebote, die Ihnen in der Selbstständigkeit helfen können. Dann zum Beispiel, wenn Sie sich in einem Handwerker selbstständig machen, Ihnen aber betriebswirtschaftliches Know-how fehlt.
Zu den bekanntesten deutschen Fernhochschulen gehören die Studiengemeinschaft Darmstadt (sgd), die Europäische Fernhochschule Hamburg, die ils sowie die AKAD.

Übrigens: Eine Ausnahme stellt die Fernuni Hagen dar. Sie ist die einzige staatliche Fernhochschule in Deutschland.

Virtuelle Universität

Seit einiger Zeit bieten verschiedene Universitäten und Fachhochschulen einen Teil ihres Studienangebots auch im Rahmen von Online-Studiengängen an. Der Vorteil: Anders als an privaten Fernhochschulen fallen die Kosten deutlich geringer aus – und am Ende steht immer ein „normaler“ Bachelor oder Master als Bildungsziel.
Etwa 80% der Zeit lernen die Studenten zu Hause, unterstützt durch speziell aufbereitete, interaktive Online-Lernmaterialien und regelmäßige virtuelle Konferenzen mit Tutoren und anderen Studierenden. Weitere 20% fallen auf Präsenztermine an der jeweiligen Hochschule. Diese finden ebenso wie die Prüfungen in der Regel an den Wochenenden statt.
Weitere Infos zum Online-Studium finden Sie zum Beispiel unter oncampus.de

Interne Fortbildungen

Besonders wenn es um ganz spezifische Fachkenntnisse geht, ist es oft sinnvoll, als Arbeitgeber interne Weiterbildungsmaßnahmen zu organisieren. Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Markt – nicht alle davon sind seriös. Sie sollten sich im Vorfeld unbedingt Referenzen nennen lassen und mehrere Angebote miteinander vergleichen.

Exkurs: E-Learning

E-Learning ist seit einigen Jahren als Begriff aus der beruflichen Weiterbildung nicht mehr wegzudenken: selbstbestimmtes Lernen von zu Hause oder dem Arbeitsplatz aus – und mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmedien.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, sich fortzubilden – ohne massive Fehlzeiten. Selbst, wenn ein Teil des Lernpensums während der Arbeitszeit absolviert werden kann, ist der Mitarbeiter weiterhin anwesend und kann im Notfall einspringen.

Auch der Mitarbeiter selbst profitiert natürlich. Er kann sich frei einteilen, wann in seiner Freizeit er lernen möchte und so Job, Familie und Weiterbildung ganz individuell unter einen Hut bringen. Zudem ist es möglich, im eigenen Tempo zu lernen und Inhalte je nach Bedarf zu wiederholen oder bereits Bekanntes zu überspringen. Allerdings, und das sollte nicht unterschätzt werden, erfordert E-Learning ein hohes Maß an Selbstdisziplin. Einige Kritiker bemängeln zudem, dass bei vielen E-Learning-Programmen die Technik und das Design im Vordergrund stünden – und nicht die Didaktik.

Es gibt unterschiedliche Formen des E-Learning: In der virtuellen Lehre wird nahezu ausschließlich auf das Internet gesetzt, es gibt so gut wie keine Präsenzzeiten. Damit die Lernenden sich dennoch untereinander austauschen können, (was sich immer positiv auf den Lerneffekt auswirkt), kommen hier häufig Lösungen aus dem Bereich Social Software zum Einsatz, also zum Beispiel Foren, Blogs, gemeinsame Terminkalender oder Wikis.

Das Blended Learning hingegen verbindet virtuelles Lernräume und regelmäßige Präsenzen. Der Vorteil besteht vor allem darin, dass neben dem virtuellen auch ein persönlicher, „echter“ Austausch zwischen den unterschiedlichen Teilnehmern einer Weiterbildungsmaßnahme stattfindet –Lerngruppen können gebildet werden und Probleme mit Inhalten des Lehrplans besprochen werden.

Insgesamt steigt zudem die Motivation durch das Zusammengehörigkeitsgefühl, das so entsteht.Nicht durch eine Bildungseinrichtung organisiert, sondern eher im freien Zusammenschluss lernen Menschen mit ähnlichen Bildungszielen oder Interessen in Online Learning Communities wie zum Beispiel showme.com. Hier wird vor allem Wissen ausgetauscht – jeder hilft jedem, unabhängig davon, wer wo studiert oder sich anders weiterbildet.Die positiven Effekte des spielerischen Lernens macht sich das E-Action-Learning zunutze: in virtuellen Welten wie zum Beispiel Second Life, in denen User sich besonders stark mit ihrem Avatar – also ihrer Online-Persönlichkeit – identifizieren. Besonders zum Erlernen von Sprachen ist das E-Action-Learning interessant, da sich immer wieder realitätsnahe, aber nicht vorhersehbare Situationen ergeben, die der Lernende bewältigen muss. Diese Art zu lernen ist also, wenn man eine gewagte Theorie dazu aufstellen möchte, vergleichbar mit einer Sprachreise.

Wichtig für Sie als Arbeitgeber: Mitarbeiterförderung

Viele Arbeitgeber stellen sich die Frage: „Muss ich die Weiterbildung meiner Mitarbeiter fördern?“ Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet – zumindest nicht finanziell. In den meisten Bundesländern gibt es jedoch einen gesetzlich geregelten Bildungsurlaub, der Arbeitnehmern jedes Jahr das Recht auf einige Tage (in der Regel etwa fünf) bezahlte Freistellung gewährt.

Doch auch wenn Sie es nicht müssen, sollten Sie durchaus darüber nachdenken, Weiterbildungen auch finanziell zu unterstützen und so engagierte und qualifizierte Mitarbeiter möglichst lange an Ihr Unternehmen zu binden. Neben einer kompletten oder anteiligen Kostenübernahme gibt es dabei selbstverständlich auch andere interessante Modelle: So ist es zum Beispiel möglich, zusätzliche Urlaubstage oder finanzielle Anreize nach der erfolgreich absolvierten Weiterbildung anzubieten.

Viele Arbeitgeber, die Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter fördern, vereinbaren eine so genannte Rückzahlungsklausel. Wer nach einer vom Arbeitgeber finanzierte Weiterbildung das Unternehmen verlässt, muss zahlen. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.

  • Sie muss vor Beginn der Weiterbildung vereinbart und schriftlich fixiert werden
  • Die Fortbildungsmaßnahme muss für bessere Chancen nicht nur im Unternehmen, sondern generell auf dem Arbeitsmarkt bieten
  • Die Bindungsdauer ans Unternehmen muss angemessen sein. Bei einer Weiterbildung, die zwischen ein und zwei Jahren dauert, darf sie zum Beispiel in der Regel fünf Jahre nicht überschreiten
  • Die zurückverlangten Kosten dürfen nicht über den tatsächlichen liegen – und sie müssen sich mit jedem Jahr der Betriebszugehörigkeit verringern
  • Die Klausel gilt ausschließlich für ordentliche Kündigungen seitens des Arbeitnehmers

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