Gewerbeamt
Die Gewerbebehörde muss dir einem der ersten Planungsschritte in Richtung berufliche Selbstständigkeit eine Gewerbeberechtigung erteilen. Um dein eigenes Unternehmen eröffnen zu können, ist diese in der Regel unabkömmlich. Wie bei fast jeder Gründung kostet die vor allem die Planung viel Arbeit und erfordert einige Wege. Einer dieser vielen Wege wird dich Rahmen deiner beruflichen Selbstständigkeit auch zu dieser Gewerbebehörde führen. Doch was genau ist eigentlich die Gewerbebehörde? Alles, was du über diese Behörde wissen musst und was es zu beachten gilt, erfährst du in aller Ausführlichkeit in folgendem Beitrag.
Was ist eine Gewerbebehörde?
Als Gewerbebehörde wird die Stelle bezeichnet, an der du deine Gewerbeberechtigung bekommst. Die Gewerbebehörde findest du immer bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde. Dort ist man zuständig für alle Gewerbeanmeldungen. Die Gewerbebehörde erstellt dir die Gewerbelizenz und trägt dich als Antragsteller in das sogenannte Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ein und mit einem Auszug aus dieser Eintragung wird deine Anmeldung bestätigt. Die Gewerbelizenz hat Gültigkeit, solange du ein Gewerbe betreibst.
Wer ist die zuständige Gewerbebehörde?
Zuständig ist immer die Gewerbebehörde an dem Ort, wo du dein Gewerbe ausüben willst. Planst du beispielsweise dein Unternehmen in Wien zu eröffnen, dann wäre für dich und deine Gewerbeanmeldung das Magistratische Bezirksamt in dieser Stadt zuständig. In jeder anderen Stadt ist die zuständige Gewerbebehörde beim Magistrat der Stadt zu finden. Es ist also nicht schwer, das zuständige Gewerbeamt zu finden. Es ist aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt, welche Stelle für die Erteilung der Gewerbeberechtigung zuständig ist. Das können unterschiedliche Stellen innerhalb vom Magistrat sein. Du kannst dies aber mit einem Anruf sehr leicht erfragen. In vielen Städten und Gemeinden steht dir inzwischen aber auch ein Online-Service zur Verfügung. Dort kannst du auch das Formular für eine Gewerbeanmeldung finden.
Aufgabenfeld der Gewerbebehörde
Neben der Annahme deines Antrags für den Gewerbeschein beantragen und dann den Gewerbeschein auszustellen, ist die zuständige Gewerbebehörde aber auch für eine Reihe weiterer Aufgaben verantwortlich:
- Weitere Bearbeitung deiner Gewerbeanmeldung
- Angebot und Durchführung von Beratungsleistungen der unterschiedlichen Gewerbe und deren Verordnungen
- Ausstellen von Konzessionen oder Berechtigungen, welche du zur Ausübung deiner Tätigkeit brauchst
- Nachverfolgung von Verstößen gegen die Gewerbeordnung
- Organisation von Veranstaltungen innerhalb der Behörde
- Übermittlung von Daten beispielsweise an das Finanzamt
Gewerbeanmeldung: Ablauf des Verfahrens
In Österreich hast du die Möglichkeit, beim Gewerbe anmelden neben dem persönlichen Erscheinen dies auch per Post, Fax oder über das Internet zu erledigen. Dies gilt für die Gewerbeanmeldung inklusive aller dazu benötigten Unterlagen. Sind alle notwendigen Anmeldeunterlagen erteilt, kannst du sofort mit deiner Tätigkeit beginnen. Es gibt beim Ablauf der Anmeldung allerdings einige Punkte zu beachten. Dies gilt vor allem für die Art des Unternehmens, welches du anmelden willst.
Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen
Willst du eine Gewerbeanmeldung für ein Einzelunternehmen beantragen, dann muss dein Antrag den Standort enthalten, wo das Unternehmen geplant ist. Überdies ist zwingend die genaue Bezeichnung von dem Gewerbe notwendig, in dem du tätig sein wirst. Für die Gewerbeanmeldung als Einzelunternehmer musst du folgende Unterlagen vorlegen bzw. mitbringen:
- Deine Geburtsurkunde, den Nachweis deiner Staatsbürgerschaft oder deinen gültigen Reisepass.
- Weicht dein aktueller Name vom Geburtsnamen ab, ist eine Heiratsurkunde für die Gewerbeanmeldung notwendig.
- Hast du innerhalb von Österreich keinen Wohnsitz, musst du eine Meldebestätigung vorlegen.
- Bist du nicht in Österreich wohnhaft oder weniger als 5 Jahre in Österreich wohnhaft, musst dem Antrag zur Gewerbeanmeldung eine Strafregisterbescheinigung beigefügt werden.
Diese Unterlagen brauchst du nicht mehr vorlegen, wenn im Gewerbeinformationssystem Austria deine Stammdaten bereits eingetragen sind.
Zu beachten gilt für dich auch, dass es bestimmte Gewerbe oder Teilgewerbe gibt, welche reglementiert sind. Bei diesen musst du bei deiner Gewerbeanmeldung Belege vorweisen, die dich zur Ausübung dieses Gewerbes befähigen. Dies kann beispielsweise ein erforderlicher Nachweis über einen Studienabschluss sein oder ein Nachweis über eine abgelegte Meisterprüfung. Kannst du diesen Nachweis nicht erbringen, so musst du bei der Gewerbeanmeldung von einem Einzelunternehmen einen Geschäftsführer bestellen, der diesen Nachweis erbringen kann.
Folgende Punkte musst du in diesem Zusammenhang zwingend beachten:
- Brauchst du eine Gewerbebescheinigung für ein freies Gewerbe, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbeanmeldung durchführen und brauchst dafür keinen Befähigungsnachweis. Du bekommst trotzdem deinen Gewerbeschein für ein freies Gewerbe.
- Der Befähigungsnachweis ist für ein reglementiertes Gewerbe zwingend notwendig. Du kannst diesen Nachweis entweder als Inhaber von einem Einzelunternehmen erbringen oder wie genannt, einen Geschäftsführer bestellen.
Gewerbeanmeldung bei Gesellschaften und sonstigen juristischen Personen
Auch bei der Gewerbeanmeldung einer Gesellschaft oder sonstigen juristischen Personen musst du einige Dinge beachten. Als Gesellschaft zählt beispielsweise eine KG, GmbH, AG oder OG. In diesen Fällen benötigst du für die Gewerbeanmeldung einen Auszug aus dem Firmenbuch, der aber in keinem Fall älter als ein halbes Jahr sein darf. Liegt dir ein solcher Auszug nicht vor, kannst du dessen Beschaffung auch deiner zuständigen Gewerbebehörde überlassen. Allerdings musst du die Kosten dafür erstatten, die der Gewerbebehörde dafür entstehen. Bei der Gewerbeanmeldung von juristischen Personen kann es allerdings auch durchaus keinen Eintrag im Firmenbuch geben. In diesem Fall musst du den Bestand selbst nachweisen. Dies ist beispielsweise bei einem Verein durch den Eintrag in einem Vereinsregister möglich.
Kosten der Gewerbeanmeldung
In Österreich ist die Gewerbeanmeldung kostenlos. Für den Gewerbeschein fallen Kosten nur dann an, wenn Unterlagen oder Nachweis durch die Gemeindebehörde selbst beantragt werden müssen. Auch die Beratung rund um die Gewerbeanmeldung und sonstigen Hilfen im Rahmen der Unternehmensgründung sind nicht mit Kosten verbunden.
Kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist in Österreich eigentlich nicht vorgesehen. Dies zeigt sich auch am Beispiel der online Gewerbeanmeldung. Hier kannst du kein Datum eingeben, welches nicht dem heutigen Datum entspricht und rückwirkend liegt. Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf eine Gewerbeanmeldung besagen, dass dies gleichzeitig mit dem Start von deinem Unternehmen erfolgen muss. Wird das Gewerbe nicht rechtzeitig angemeldet, dann droht dir eine Anzeige durch die Gewerbebehörde. Das kann dich dann ziemlich teuer zu stehen kommen. Die Gewerbebehörde geht bei einem nicht angemeldeten Gewerbe von einer Verletzung mehrerer Gesetze aus.
Fazit
In Österreich ist die Gewerbebehörde die Stelle, an der du deine Gewerbeberechtigung erhalten bzw. beantragen kannst. Die für dich zuständige Gewerbebehörde ist immer beim Magistrat der Stadt oder Gemeinde zu finden, in der du dein Gewerbe ausüben willst. Je nach Gewerbe läuft auch das Antragsverfahren unterschiedlich ab. Für eine Gewerbeanmeldung für ein Einzelunternehmen sind andere Unterlagen erforderlich als für eine Gewerbeanmeldung für eine Personengesellschaft oder für juristische Personen. Aufpassen musst du auch beim Gewerbe anmelden für ein reglementiertes Gewerbe. Hier sind ganz bestimmte Nachweise erforderlich. Die Leistungen der Gewerbebehörde von der Antragstellung auf einen Gewerbeschein bis hin zu Beratungsleistungen sind in Österreich kostenlos. Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist in Österreich nicht vorgesehen. Meldest du dein Gewerbe zu spät an, musst du mit einer Anzeige durch die Gewerbebehörde rechnen.