Rechnungsvorlage Freiberufler
Kostenlos und schnell Rechnungen schreiben, wie es zu dir passt: mit unserer Rechnungsvorlage oder noch schneller mit unserem kostenlosen Rechnungsgenerator.
Kostenlose Rechnungsvorlage für Freiberufler
Muster zum Downloaden für Word und Excel
Über viele Aufträge freut sich jeder Freiberufler. Dabei gehört es für dich auch dazu, danach die entsprechenden Rechnungen zu schreiben. Neben dem immensen Zeitaufwand kommt es auch immer wieder zu einigen Fehlern bei der Rechnungserstellung. Geht es dir vielleicht ebenso? Dann haben wir hier für die Lösung. Nutze doch einfach unsere Rechnungsvorlage für Freiberufler.
Tipp: Rechnungen schreiben mit sevdesk! sevdesk bietet dir viele Funktionen, um deine Büroarbeit und vor allem dein Rechnungswesen zu erleichtern und schneller abzuwickeln! Nutze jetzt unser professionelles Rechnungsprogramm für Freiberufler!
Rechnung schreiben als Freiberufler
Mit Beginn deiner beruflichen Tätigkeit als Freiberufler bist du auch grundsätzlich berechtigt, sofort nach Erbringung einer Leistung auch eine Rechnung zu schreiben. Allerdings gilt es hier für dich, wie für jeden Unternehmer auch, ein paar wichtige Dinge zu beachten. Beim Rechnung schreiben Freiberufler musst du darauf achten, dass deine Rechnung auch rechtsgültig ist. Dazu musst du aber wissen, welche Pflichtangaben auf deiner Freiberufler Rechnung unbedingt notwendig sind.
Vorteile einer Rechnungsvorlage Freiberufler
Mit unserer Rechnungsvorlage für Freiberufler verschaffst du dir einige Vorteile.
- Die Freelancer Rechnungsvorlage steht dir kostenlos zur Verfügung
- Du kannst die ganz einfach für deine Zwecke personalisieren
- Das Ausfüllen der Vorlage ist ganz einfach, denn alle Pflichtangaben, welche vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, enthält dieses Freiberufler Rechnungsmuster bereits.
- Du kannst dir damit beim Rechnungen schreiben viel Zeit sparen und musst nur noch bestimmte Angaben, beispielsweise Datum, Preise oder dein Honorar anpassen.
Achtung: GoBD-Konformität nicht garantiert!
Die Rechnungsvorlage für Freiberufler enthält alle Pflichtangaben, jedoch musst du ihre GoBD-Konformität durch die richtige Vergabe der fortlaufenden Rechnungsnummer selbst sicherstellen!
Daher der Tipp:
Um dich rechtlich abzusichern und Zeit zusparen raten wir dir daher unsere online Buchhaltungssoftware für Freiberufler zu nutzen. Automatisiert werden alle Voraussetzungen der GoBD gewährleistet. Außerdem lassen sich ein individuelles Rechnungsdesign, integriertes CRM, die Umsatzsteuer-Berechnung und weitere Funktionen mit nur wenigen Klicks nutzen.
Anleitung zum Ausfüllen einer Rechnung Freiberufler Vorlage
Mit der Rechnungsvorlage kannst du mit nur wenigen Klicks eine rechtsgültige Rechnung für Freiberufler erstellen. Es sind nur wenige Schritte notwendig.
- Im ersten Schritt musst du dir die Rechnungsvorlage herunterladen. Du kannst die Vorlage in Word oder Excel nutzen.
- Im folgenden Schritt musst du oben links die Adressdaten deiner Firma eingeben und darunter die Daten des Rechnungsempfängers.
- Oben steht dir Platz zur Verfügung, wo du dein Logo platzieren kannst.
- Anschließend gilt es für dich die Felder Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Lieferdatum auszufüllen. Bei der Rechnungsnummer musst du darauf achten, dass es eine Rechnung immer nur einmal gibt. Das bedeutet, dass du für jede Rechnung eine fortlaufende Rechnungsnummer verwenden musst.Tipp: Fange niemals bei Null an. So kann jeder erkennen, wie viele Rechnungen du mit deiner freiberuflichen Tätigkeit schon erstellt hast. Eine gute Lösung ist, wenn du den Monat mit in die Rechnungsnummer einbindest. Das würde dann wie folgt aussehen: 03/2020-978
- Im nächsten Schritt füllst du das Feld Betreff aus. Diesen kannst du frei wählen. Die meisten fügen hier als Standard die Rechnungsnummer ein oder auch die Bezeichnung der erbrachten Leistung.
- Willst du noch weitere Informationen auf der Rechnung vermerken, kannst du dafür den Platz unter dem Betreff nutzen.
- Bei Nutzung der Freelancer Rechnungsvorlage musst du nun deine Dienstleistungen oder deine Produkte eingeben. Wichtig ist, dass du die Bezeichnung, die Menge, den Einzelpreis und den Gesamtpreis angibst. Nicht vergessen darfst du Summe ohne Umsatzsteuer und den Rechnungsbetrag mit Umsatzsteuer (nur falls du umsatzsteuerpflichtig bist)
- Hast du alles aufgelistet, kannst du den darunter befindlichen Platz für weitere Eingaben nutzen. Dies kann deine Signatur sein. Nicht vergessen darfst du auch nicht den Hinweis, bis wann diese Rechnung von deinem Kunden bezahlt werden muss.
- Ganz am Ende der Freiberufler Rechnung Vorlage befindet sich der sogenannte Fußtext. Hier musst du noch einmal alle deine Firmendaten eingeben. Dazu gehören auch Telefon- und Faxnummer, deine Email-Adresse und wenn gewünscht auch die Adresse deiner Homepage. Damit der Kunde die Rechnung auch bezahlen kann, darfst du auf keinen Fall dort deine Bankdaten vergessen. Dazu gehören Namen der Bank, IBAN/Kontonummer und die BIC/Bankleitzahl. Abschließend ist dort noch der Name des Geschäftsführers einzutragen und deine Steuernummer oder USt-IdNr. (nur falls du umsatzsteuerpflichtig bist)
- Zum Schluss steht dir frei, deine Freiberufler Rechnungsvorlage auszudrucken oder abzuspeichern. Willst du deine Freelancer Rechnung per Mail versenden, kannst du die Rechnung auch als PDF speichern und versenden.
Welche Pflichtangaben enthält eine Freiberufler Rechnung?
Für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung sind die allgemeinen Anforderungen in § 14 Abs. 4 UStG definiert. Bei der Nutzung der Freiberufler Rechnung Vorlage musst du folgende Pflichtangaben aufführen:
- Dein vollständiger Name und deine Anschrift
- Der vollständige Name und die Anschrift vom Rechnungsempfänger
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Deine erbrachte Leistung mit Datum der Leistungserbringung
- Umfang oder Art der Leistung oder Leistungen
- Den Rechnungsbetrag brutto
- Der Umsatzsteuersatz
- Der Umsatzsteuerbetrag
- Deine Steuernummer oder deine Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Eventuelle Nachlässe
- Deine Unterschrift
Freiberufler Rechnung ohne Umsatzsteuer
Solltest du Leistungen erbringen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, musst du den Grund für die Befreiung angeben. Dies kann folgende Gründe haben:
- Du erbringst medizinische Leistungen, welche nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies gilt in erster Linie für Heilbehandlungen durch Ärzte oder Heilpraktiker.
- Du fällst unter die Kleinunternehmerregelung. In diesem Fall erhebt das Finanzamt keine Umsatzsteuer. In diesem Fall muss auf der Freiberufler Rechnung ohne MwSt. der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen“ stehen.
Kleinbetragsrechnungen für Freiberufler
Bei der Rechnungserstellung von Freiberuflern muss auch darauf geachtet werden, ob es sich um eine Kleinbetragsrechnung handelt. Es handelt sich hier um Rechnungen, bei der die Rechnungssumme nicht über 150.- Euro übersteigt. Auf einer Kleinbetragsrechnung musst du folgende Angaben machen:
- Dein vollständiger Name und deine vollständige Anschrift
- Das Datum deiner Rechnung
- Die Menge oder den Umfang deiner erbrachten Leistung
- Den Bruttorechnungsbetrag
- Den Umsatzsteuersatz von 7 oder 19 Prozent oder den Hinweis auf eine Umsatzsteuerbefreiung
Fehlerhafte Rechnungen vermeiden
Bei der Erstellung von Rechnungen solltest du immer auf Genauigkeit achten. Sehr oft passieren Tippfehler und die Rechnung ist nicht mehr gültig. Mit der Nutzung der Freiberufler Rechnung Vorlage kannst du einigen Fehlerquellen vorbeugen. Achte besonders auf folgende Punkte, um eine fehlerhafte Rechnung zu vermeiden:
- Auf Tippfehler bei Name und Adresse des Empfängers achten
- Korrektes Datum angeben
- Die erbrachten Leistungen richtig berechnen
- Korrektes Zahlungsziel angeben
- Rechnungsnummer nicht doppelt vergeben
Tipp: Wenn du einen Fehler gemacht hast und deine Rechnungen korrigieren musst, haben wir auch dafür eine Lösung für dich parat. Nutze jetzt einfach unsere Rechnungskorrektur Muster und spare Zeit bei der Korrektur deiner Rechnung! Oder nutze ein Rechnungsprogramm für Freiberufler!
Als Freiberufler eine Rechnung ins Ausland stellen
Als Freiberufler Rechnung schreiben im Inland sollte nach obiger Beschreibung für dich kein Problem mehr sein. Aber was passiert, wenn dein Kunde im EU-Ausland oder einem Drittland ist? In diesem Fall musst du einiges beachten. Es gilt aber immer die Regelung, dass die Umsatzsteuer immer in dem Land erbracht werden muss, in dem auch der Leistungsort ist.
Rechnung an Unternehmen im Ausland
Dabei sind von dir folgende Fälle zu beachten:
- Du und dein Kunde sind beide Regelunternehmer und innerhalb der EU. Das bedeutet, dass hier das sogenannte Reverse-Charge Verfahren zur Anwendung kommt. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuerschuldnerschaft umgedreht wird. Dein Kunde muss damit die Umsatzsteuer an sein zuständiges Finanzamt entrichten. Ist dies der Fall, so muss deine Freiberufler Rechnung folgende Angaben enthalten. Deine Umsatzsteuer-ID, die Umsatzsteuer-ID von deinem Kunden, den Hinweis auch das Reverse-Charge Verfahren und die Angabe „Rechnung EU-Ausland ohne Umsatzsteuer„.
- Du bist Freiberufler nach der Kleinunternehmerregelung. In diesem Fall erfolgt deine Rechnungsstellung ins Ausland wie bei der Inlandsrechnung ohne Angabe der Umsatzsteuer.
- Bei der Rechnungsstellung in ein Drittland musst noch etwas mehr beachten. Bist du und dein Kunde ein Regelunternehmer, verschiebt sich der Lieferort zum Kunden und deine Rechnung ist umsatzsteuerfrei. Es gelten hier länderspezifische Regelungen. Gleiches gilt für dich als Kleinunternehmer.
Tipp: Für Rechnungen nach dem Reverse-Charge Verfahren kannst du ganz einfach unsere Vorlage der Reverse-Charge Rechnung nutzen. Damit bist du auf der sicheren Seite!
Rechnung an Privatpersonen im Ausland
Bei der Rechnungserstellung für Privatpersonen im Ausland gelten hingegen andere Regelungen als zwischen zwei Unternehmen. In diesem Fall verschiebt sich der Leistungsort nicht. Den Umsatz, den du mit einer Privatperson generiert hast, musst du selbst in Deutschland versteuern. Auf der Freiberufler Rechnungsvorlage musst du also ganz normal den Regelsteuersatz oder den ermäßigten Steuersatz angeben. Dies gilt sowohl für die Rechnung an einer Privatperson innerhalb der EU als auch an einen Privatkunden in einem Drittland.