Kassenbuch führen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie du dein Kassenbuch gestaltest. In jedem Fall sollte deine Kassenbuchführung insgesamt übersichtlich sein und sämtliche Einzelaufzeichnungen, Buchungsbelege und Eigenbelege enthalten. Das gilt insbesondere auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Kasse als offene Ladenkasse führen und bei Kleinstumsätzen mit vielen, unbekannten Kundinnen und Kunden von der Einzelaufzeichnungspflicht befreit sind.
Zu einem gut geführten Kassenbuch gehört beispielsweise:
- dass du sämtliche Geschäftsvorfälle fortlaufend nummerierst.
- Ebenfalls hat es sich bewährt, Bareinnahmen und Barausgaben jeweils in getrennten Spalten einzutragen, sodass du am Ende des Monats Bareinnahmen und Barausgaben einfach addieren kannst.
Falls du dein Kassenbuch nur lückenhaft führst, besteht die Gefahr, dass das Finanzamt bei einer Kassennachschau eine Hinzuschätzung deiner Bareinnahmen vornimmt. Eine Hinzuschätzung durch einen Betriebsprüfer fällt für dich meist ungünstig aus. Daher solltest du deine Kassenbuchführung sorgfältig und gemäß GoBD führen.