Das droht bei nicht ordnungsmäßiger Kassenbuchführung
Falls du dein Kassenbuch nur lückenhaft führst und deiner Einzelaufzeichnungspflicht nicht nachkommst, wird der Betriebsprüfer oder die Betriebsprüferin misstrauisch. Falls er oder sie glaubt, dass du Umsätze unterschlägst, nimmt er oder sie Hinzuschätzungen vor. Das heißt, er oder sie schätzt deine zu versteuernden Tageseinnahmen höher ein, als sie vorgefunden wurden. Häufig fallen diese Hinzuschätzungen großzügig aus – für das Finanzamt.
Genauso wird das Finanzamt weiter prüfen wollen, wenn es Unregelmäßigkeiten vermutet. Das heißt, du musst im Nachhinein möglicherweise mehr Steuern bezahlen, als bei korrekter Kassenführung und Kassenbuchführung angefallen wären.
Kommt bei einer Prüfung deines Kassenbuchs vorsätzliche Steuerhinterziehung ans Tageslicht, drohen nicht nur Strafzahlungen, sondern auch Gefängnisstrafen.