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Kassenbericht in Österreich

Alte Kasse in einem Laden

Damit du deine Bareinnahmen und Barausgaben korrekt festhalten kannst, benötigst duKassenberichte. Nur so kannst du einordnungsgemäßes Kassenbuchführen. Wichtig ist, sich über die besonderen Anforderungen der Kassenführung bewusst zu sein, um folgenschwere Fehler zu vermeiden. Erfahre, wie ein Kassenbericht erstellt wird und welche Pflichten gelten.

Was ist ein Kassenbericht?

Der Kassenbericht dokumentiert sämtliche Bareinnahmen und Barausgaben innerhalb eines Geschäftstages. Aus dem Bericht sollte klar hervorgehen, wie viel Geld an diesem Tag eingenommen (Tageseinnahmen) wurde. Das Ergebnis wird auch als Tageslosung bezeichnet.

Um hier eine  rechtliche Grundlage zum Thema Kassenbericht zu finden, müssen Unternehmer einen Blick in das Steuerrecht werfen. Überwiegend eine Rolle spielt dabei die Umsatzsteuer. Somit wird gerne der Umsatz eines Unternehmens niedrig gehalten, um die Steuer auf den Umsatz zu umgehen. Dieses Vorgehen nennt sich auch Steuerhinterziehung und dürfte jedem Unternehmer ein Begriff sein. Im Bezug auf den Kassenbericht sind folgende zwei Paragrafen aus dem Steuergesetz essentiell:

  • 18 Abs. 1 UStG: Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen.
  • 131 Abs. 1 Ziff,. 2 lit. b BAO: Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden.

Kassenbericht vs. Kassenbuch

Kassenberichte sind natürlich ein wichtiger Bestandteil des Kassenbuches, allerdings gibt es noch weitere Unterschiede zwischen den einzelnen Begriffen:

Kassenbericht Kassenbuch
Die täglichen Berichte im Einzelnen stellen lediglich die Grundlage für ein korrekt geführtes Kassenbuch. Ein Kassenbuch erfasst die in bar bezahlten Einnahmen und Ausgaben
Das Kassenbuch zeigt auch nicht die Tageslosung an, sondern dokumentiert Geschäftsvorfälle Grundlage hierfür stellen die Kassenberichte.
Ausnahme ist beim Kassenbericht der offenen Ladenkasse, bei der aneinandergereihte Kassenberichte ein Kassenbuch ersetzen. Wichtig dabei ist es, dass der Saldo immer positiv sein muss.
Aber: Auch bei der offenen Ladenkasse müssen tägliche Berichte erfolgen. Und auch der Wechselgeldbestand muss gezählt werden. Auch wird dieser als Aktivposten im Umlaufvermögen ausgewiesen.
Der Kassenbericht zählt außerdem auf den Cent genaue Beträge und ermittelt die täglichen Einnahmen.

Weitere Infos und Tipps findest du hier:

Offene Ladenkasse

Wie eine offene Ladenkasse korrekt eingesetzt wird und was im Falle einer Kassennachschau der Barkasse zu berücksichtigen ist, erfährst du hier!

Kassenbuch führen

Erfahre, wie du korrekt ein Kassenbuch führst und erhalte weitere wertvolle Tipps zur Kassenführung!

Kassennachschau

Was eine Kassennachschau ist und wie du dich bei solch einer Überprüfung zu verhalten hast, erfährst du in diesem Beitrag!

Wer muss einen Kassenbericht erstellen?

Generell gilt, dass Kassenbücher einen festen Bestandteil in der Buchführung oder Buchhaltung darstellen. Das heißt: Wer der Bilanzierungspflicht unterliegt, der muss ein Kassenbuch führen.

Selbstverständlich musst du auch dann keine Berichte erstellen oder ein Kassenbuch führen, wenn deine Geschäfte ohne Bargeldzahlungen ablaufen. Sobald du allerdings eine Ladenkasse oder Registrierkasse besitzt und Buchführung betreiben musst, gilt auch für dich die Kassenberichtpflicht.

Folgende Übersicht zeigt dir, ob du auch Kassenberichte erstellen musst:

Wer? Kassenberichtpflicht Ausnahmen
Gewerbetreibende Es sei denn, sie generieren weniger Gewinn als 35.000 und weniger Umsatz als 700.000 Euro
Freiberufler Sie müssen keine Kassenberichte erstellen.
Gesellschaften Dies gilt nicht für die GbR oder die PartG. Besteht allerdings eine Bilanzierungspflicht aus anderen Gründen, so geht damit auch die Pflicht zur Erstellung von Kassenberichten einher.
Land- und Forstwirte Es sei denn, sie unterschreiten die Gewinn- und Umsatzgrenzen von 35.000 bzw. 700.000 Euro. Eine weitere Ausnahme gibt es, wenn der Einheitswert unter 165.000 Euro liegt.

Kassenbericht für Freiberufler

Freiberufler unterliegen keiner Buchführungspflicht. Sie müssen automatisch kein Kassenbuch führen oder Kassenberichte schreiben. Auch dann nicht, wenn sie hin und wieder Barzahlungen erhalten.

Trotzdem heißt das nicht, dass sie keine Nachweispflicht zu erfüllen haben. Wer möchte, der kann ein freiwilliges und einfaches Kassenberichtsbuch führen.

Sobald aber die Umsatzgrenzen des § 131 b BAO überschritten werden, muss jeder Unternehmer, auch Freiberufler eine Registrierkasse und auch ein Kassenbuch führen.

Aufzeichnungspflichten im Rahmen des Kassenberichts

Laut dem § 146 AO sollten die Einnahmen und Ausgaben der Kasse täglich festgehalten werden. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung und keine zwingende Vorschrift.

Aber heißt das, dass Unternehmer eigentlich gar nicht zur Aufzeichnung ihrer Bareinnahmen oder Barausgaben verpflichtet sind?
Tatsächlich lässt hier das Gesetz einen gewissen Spielraum. Allerdings nur dann, wenn die Kassengeschäfte nur nebenbei getätigt werden. Also nicht täglich und routiniert passieren. Oder aber, wenn diverse Ereignisse eine Buchung am gleichen Tag unmöglich machen. In allen anderen Fällen unterliegen also alle Unternehmer, die mit Bargeld Geschäfte tätigen, der Aufzeichnungspflicht.

Die Aufbewahrungspflicht von einer Dauer von 7 Jahren gilt für alle Dokumente der Kassenführung.

Pflichtangaben des Kassenberichts

Kassenberichte unterscheiden sich natürlich voneinander, jedoch müssen sie in jedem Fall immer die Pflichtangaben enthalten. Ein täglicher Kassenbericht sollte folgende Angaben enthalten:

  1. Datum und fortlaufende Nummer
  2. Kassenbestand nach Geschäftsschluss
  3. Ausgaben im Laufe des Tages (Nettobetrag + Angabe der Vorsteuer in % und Euro)
  4. Kassenbestand des Vortages (wird abgezogen)
  5. Kasseneingang
  6. Bareinnahmen (Tageslosung)
  7. Unterschrift des Kassenzählers

Unter Ausgaben fallen z.B.:

  1. Wareneinkäufe und Warennebenkosten
  2. Geschäftsausgaben
  3. Privatentnahmen (nur mit Eigenbeleg)
  4. Sonstige Ausgaben (Bankeinzahlungen etc.)

Kassenbericht erstellen

Eigentlich kannst du gar nicht viel falsch machen, sofern zu verstanden hast, was der Unterschied zwischen einem Kassenbericht, einem Kassenbuch und einem Zählprotokoll ist. Zwei Schritte sind wichtig, bei der Erstellung eines Kassenberichtes:

Nimm dir täglich die Zeit, um in Ruhe deinen Kassenbestand zu zählen. Protokolliere den Bestand auf den Cent genau und vergiss wichtige Formangaben nicht.

Hier ist ein Beispiel eines Kassenberichts:

Beispielhafter Aufbau und Struktur eines korrekten Kassenberichts
Beispiel eines Kassenberichts
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Zählprotokoll als Nachweis für die geldmäßige Kassenführung

Ein Zählprotokoll zählt als Nachweis für die korrekte Kassenführung. Hieraus geht deutlich hervor, wie sich der Kassenbestand zusammensetzt. Ein Zählprotokoll ist somit der Beleg für den täglichen Kassenbestand. Es spielt an dieser Stelle keine Rolle, welche Art von Ladenkasse du verwendest.

Das Zählprotokoll zeichnet den Kasseninhalt nach Kassenschluss auf. Aufgeteilt auf Scheine und Münzen. Um hier korrekt vorzugehen, wird auf den Cent genau gezählt und das Ergebnis in das Protokoll eingetragen. Bei größeren Kassenbeständen empfiehlt sich übrigens eine Geldzählmaschine. Sie erleichtert den täglichen Aufwand der Zählung nach Ladenschluss.

Tageslosung als Ergebnis des Kassenberichts

Das Ergebnis eines Kassenberichts wird auch als Tageslosung bezeichnet. Gemeint sind alle Bareinnahmen innerhalb eines Geschäftstages. Somit wird angezeigt, wie viel Geld an diesem Tag in die Kasse gelangt sind.

Was bedeutet retrograder Kassenbericht?

Die oben erwähnte Vorgehensweise und Formel stellt einen retrograden Kassenbericht dar. Zunächst ermittelst du den Kassenbestand und rechnest dann zurück. Um das Ergebnis zu überprüfen, kannst du schließlich den progressiven Kassenbericht durchführen.

Gründe für den Kassenbericht

Kassenberichte sind die Grundlage für ein ordnungsgemäßes Kassenbuch und vor allem für den Staat und dessen Steuereinnahmen wichtig. Das Finanzamt ist berechtigt, Einsicht in deine Kassenbücher zu nehmen. Aus diesem Grund musst du sie auch eine Zeit lang aufbewahren. Fehler in den Berichten können erhebliche Folgen haben. So kann es zu Geldbußen kommen, aber auch zu Freiheitsstrafen, wenn nachweislich Steuerhinterziehung vorliegt. Weiterhin könnte dir die Gewerbeerlaubnis entzogen werden.

Aber keine Sorge vor Strafen:

Nicht jeder kleine Formfehler wird sofort geahndet oder mit Geldbußen versehen. Wer seine Kassenbücher aber ordnungsgemäß führt, der hat auch kaum etwas zu befürchten. Denn auch das Finanzamt weiß, dass kleinere Fehler vorkommen können.

Vorteile von Kassenberichten

Wenn du von der Pflicht Kassenberichte zu führen betroffen bist, können sich auch für dich als Unternehmer einige Vorteile ergeben:

  • Kassenberichte geben Aufschluss über die täglichen und tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Betrieb.
  • Dies ist natürlich auch für dich und deine Unternehmensentwicklung interessant.
  • Es ermöglicht dir im Nachhinein eine bessere Planung, beispielsweise kannst du deine umsatzstarken Tage noch besser durch entsprechende Werbemaßnahmen unterstützen.
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