Definition: Was sind die GoBD?
Die Abkürzung GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Mit dieser Verordnung hat das Bundesfinanzministerium (BMF) 2014 die bisherigen „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) und „Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme“ (GoBS) zusammengefasst und aktualisiert. Seit 2014 gab es mehrere Überarbeitungen der Verordnung, um die Vorschriften an den schnellen technologischen Fortschritt im Bereich der Digitalisierung anzupassen. Die aktuelle Version der GoBD vom BMF stammt aus dem Jahr 2019.
Ziel der GoBD ist, einheitliche Regelungen darüber zu schaffen, wie ausgedruckte und elektronische Belege aufbewahrt werden müssen. Für dich bedeutet das: Damit das Finanzamt deine Buchführung als GoBD-konform anerkennt, musst du die enthaltenen Vorschriften einhalten – und zwar über den gesamten Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist hinweg.
Willst du dir einen schnellen Überblick verschaffen? Wir erklären dir in unserem Video in nur fünf Minuten, was es mit den GoBD auf sich hat:
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