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EU-OSS-Meldung

Sanduhr auf Unterlagen

Du verkaufst Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern? Dann ist die EU-OSS-Meldung für dich ein wichtiges Thema! Welche Umsätze du beim EU-OSS-Verfahren melden musst und wie du deine Meldung ganz einfach erstellst, das erfährst du in diesem Beitrag. Zudem bekommst du viele nützliche Tipps rund um deine EU-OSS-Meldung.

Diese Transaktionen kannst du über das EU-OSS melden

Damit du genau weißt, was du bei deiner EU-OSS-Meldung angeben musst, hier ein kleiner Überblick für dich. Folgende Transaktionen können von dir über das EU-OSS-Verfahren an das Bundesministeriumfür Finanzen (BMF) gemeldet werden:

  • innergemeinschaftliche Warenlieferungen (Fernverkäufe von Waren) an Endverbraucher
  • Dienstleistungen für Endverbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten
  • Telekommunikations-, Fernseh- und Rundfunkleistungen sowie elektronische Dienstleistungen für Endverbraucher in anderen EU-Ländern.

Zudem kannst du die EU-OSS-Meldung nutzen, wenn du zwar keinen Firmensitz, jedoch ein Warenlager o.ä. in einem EU-Mitgliedstaat hast. Konkret gilt dies, wenn du Kunden in EU-Mitgliedsstaaten aus besagtem Warenlager belieferst.

So vereinfacht die EU-OSS-Meldung deinen Business-Alltag

Prinzipiell musst du als steuerpflichtiger Unternehmer die anfallende Umsatzsteuer im jeweiligen Bestimmungsland zahlen, sobald du die Lieferschwelle (Umsatzschwelle) überschreitest. Diese liegt EU-weit einheitlich bei 10.000 Euro netto. Dabei gilt stets der Umsatzsteuersatz des jeweiligen EU-Landes. Dementsprechend musst du neben deiner Umsatzsteuererklärung für Umsätze in Östereich noch weitere Erklärungen in den jeweiligen EU-Ländern abgeben.

Beim EU-OSS als Sonderregelung brauchst du dich nur einmal zentral beim Online-Portal desBundesministerium für Finanzen (BMF) registrieren. Anschließend kannst du deine EU-OSS-relevanten Umsatzsteuererklärungen zentral abgeben. Somit musst du dich nicht mehr in jedem relevanten EU-Land einzeln registrieren. Daher kannst du mit dem EU-OSS als vereinfachtes Besteuerungsverfahren im Arbeitsalltag viel Zeit sparen.

Weitere Informationen zu diesem Thema findest du im Beitrag zum EU-OSS-Verfahren.

Als Unternehmer darfst du übrigens frei wählen, ob du am EU-OSS-Verfahren teilnimmst – oder dich lieber in den einzelnen EU-Ländern anmeldest. Dasselbe Wahlrecht gilt auch für das dem EU-OSS sehr ähnliche IOSS.

Basis für die Meldung: Registrierung für das EU-OSS-Verfahren

Damit du deine EU-OSS-Meldungen abgeben kannst, musst du dich zunächst zum EU-OSS-Verfahren anmelden. Dies geht ganz leicht in 5 Schritten:

  1. Besuche finanzonline, das Online-Portal des Bundesministerium für Finanzen (BMF). Für die Registrierung zum EU-OSS-Verfahren in finanzonline benötigst du neben ein paar allgemeine Angaben zu dir und deinem Unternehmen – insbesondere deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID).
  2. Gehe in finanzonline oben rechts auf „Benutzerkonto erstellen“ (Wenn du schon einen Account hast, erreichst du über „Login“ deinen persönlichen Bereich).
  3. Registriere dich, um deine Zertifikatsdatei zu erhalten. Zusätzlich bekommst du noch ein Passwort oder du nutzt stattdessen die App „ID-Austria“.
  4. Anschließend schickt dir das Bundesministerium für Finanzen (BMF) deine Aktivierungsdaten per Post zu.
  5. Wenn du deine Aktivierungsdaten erhalten hast, gibst du diese ein und kannst damit dein Zertifikat herunterladen. Geschafft! Ab jetzt kannst du deine EU-OSS-Meldungen ganz einfach über finanzonline abgeben. Wie das geht, schauen wir uns gleich genau an.

Gut zu wissen: Wenn du am EU-OSS-Verfahren teilnehmen willst, musst du dies dem BZSt unbedingt vor Beginn des entsprechenden Besteuerungszeitraums (Kalendervierteljahr) mitteilen. Da die Registrierung inklusive Postweg etwas dauern kann, solltest du ausreichend Zeit dafür einplanen.

Tipp:

Ein automatisiertes Online-Rechnungsprogramm wie sevdesk unterstützt dich unter anderem dabei, deine Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer zu erstellen. So sparst du im Arbeitsalltag viel wertvolle Zeit! Außerdem erinnert dich das Tool beispielsweise automatisch an die Abgabe deiner Umsatzsteuererklärung.

EU-OSS-Umsätze über finanzonline melden

Ähnlich einfach wie die Anmeldung zum EU-OSS-Verfahren funktioniert auch die Meldung deiner EU-OSS-Umsätze in finanzonline. Die ersten Male kostet es wahrscheinlich noch etwas Zeit, dich durch das Formular zu klicken, aber

Hier die zugehörigen Schritte im Überblick:

  1. Login und Authentifizierung: Über den Button „Jetzt einloggen“ gelangst du in finanzonline zur Anmeldung. Lade zur Authentifizierung deine Zertifikatsdatei per „Durchsuchen“ deines Computers hoch und gib dein Passwort ein. Klicke anschließend auf „Login“.
  2. Öffne das richtige Formular: Wähle nun unter „Mein finanzonline“ in der Navigation den Punkt „Formulare und Leistungen“, dann „Alle Formulare“ und schließlich unter „Steuer-International“ die Option „One-Stop-Shop (EU-OSS) für in der EU ansässige Unternehmer – EU-Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop)“.
    Klicke jetzt auf „Steuererklärung für die EU-OSS-Regelung – für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021″ und nach dem Datenschutzhinweis auf „Weiter“.
  3. Deine UID: Gib nun deine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein, jedoch ohne den Ländercode „AT“.
  4. Besteuerungszeitraum: Wähle inzwischen für deine One-Stop-Shop-Meldung den entsprechenden Zeitraum (Jahr und Quartal) aus. Mehr dazu, für welchen Zeit du deine EU-OSS-Meldung machen musst, erfährst du im Beitrag zur Frist für die EU-OSS-Meldung.
  5. Steuerpflichtige Umsätze – ja oder nein? Hast du steuerpflichtige Umsätze erzielt oder nicht? Klicke die auf dich zutreffende Option an.
  6. Angaben zu deinen Umsätzen aus EU-OSS-relevanten Fernverkäufen: Trage jetzt deine Umsätze und Berichtigungen in die Liste ein. Wähle hierfür zunächst das Land des Verbrauchs aus und nenne dann deine Umsätze aus Warenlieferungen, die du aus dem Inland heraus getätigt hast. Gib diese nach Umsatzsteuertyp („Reduziert“ oder „Standard“) mit entsprechendem Umsatzsteuersatz ein. Klicke anschließend auf „Eintrag übernehmen“.
  7. Weitere Umsätze zu anderen Steuersätzen: Nun kannst du bei Bedarf noch weitere Umsätze mit anderen Umsatzsteuersätzen („Reduziert“ oder „Standard“) als dem zuvor angegebenen hinzufügen.
  8. Verkäufe aus anderen Mitgliedstaaten: Falls vorhanden, trägst du jetzt noch EU-OSS-relevante Fernverkäufe ein, die du aus anderen Mitgliedstaaten getätigt hast (zum Beispiel aus einem Warenlager in Frankreich). Ergänze anschließend noch Informationen zum Warenzulieferer und dem Ursprungsland der Warenlieferung.
    Wiederhole die Schritte 7 bis 8 bei Bedarf für weitere Länder.
  9. Fast geschafft, letzte Prüfung: Nun solltest du abschließend alles noch einmal gut überprüfen. Dann kannst du deine EU-OSS-Meldung abschicken und bist fertig. Geschafft!

Häufige Fehler bei der OSS-Meldung

Du gibst deine EU-OSS-Meldung zum ersten Mal ab? Dann kannst du leicht in ein Fettnäpfchen tappen. Damit dir das nicht passiert, haben wir hier die typischsten Fehler – und wie du diese von Anfang an vermeidest.

  • Kein Umsatz, keine EU-OSS-Meldung? Falsch gedacht!
    Sobald du dich für das EU-OSS-Verfahren registriert hast, bist du zur Abgabe deiner EU-OSS-Meldung verpflichtet. Das heißt, du musst jedes Kalendervierteljahr eine Meldung abgeben – auch, wenn du mal keine EU-OSS-relevanten Umsätze erzielt hast. Ohne entsprechende Umsätze brauchst du allerdings nur eine vereinfachte Form abzugeben, die sogenannte Nullmeldung.
  • Falsche Berechnungen
    Bei der Berechnung von Umsätzen oder Einschätzungen zum Erreichen der Lieferschwelle kann es leicht zu Fehlern kommen. Außerdem musst du die unterschiedlichen Steuersätze der verschiedenen EU-Länder beachten. Schaue hier am besten immer noch ein zweites Mal drüber – und ziehe bei Bedarf einen Steuerberater hinzu.
  • Frist nicht beachtet
    Auch, wenn deine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und deine EU-OSS-Meldung thematisch zusammenhängen – die Abgabefrist zur Voranmeldung kann sich durchaus unterscheiden! Mehr dazu erfährst du gleich.
  • Meldung abgegeben heißt nicht, Meldung erfolgreich
    Wenn du deine EU-OSS-Meldung bei finanzonline hochgeladen und somit abgegeben hast, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass sie auch vom BMF akzeptiert wurde. Die Benachrichtigung hierüber kann 2 Tage dauern. Fertig bist du erst, wenn du die Nachricht des Bundesministeriums für Finanzen im Postfach hast, dass mit deiner EU-OSS-Meldung alles okay ist. Dann hast du es geschafft – und deine EU-OSS-Meldung war erfolgreich!

Fristen für die Einreichung deiner EU-One-Stop-Shop-Meldung

Prinzipiell musst du deine EU-OSS-Meldung immer bis zum Ende des Monats abgeben, der auf den Besteuerungszeitraum folgt. Für die EU-OSS-Meldung gilt das Kalendervierteljahr als Besteuerungszeitraum. Dementsprechend musst du also deine EU-OSS-Meldung für das erste Kalendervierteljahr bis spätestens 30. April abgeben, die für das zweite bis spätestens 31. Juli und so weiter.

Weitere Informationen hierzu sowie zur Nullmeldung findest du im Beitrag „Die wichtigsten Fristen für die EU-OSS-Meldung und -Zahlung“.

EU-OSS-Meldung korrigieren – So gehst du vor

Wenn du einmal eine bereits eingereichte EU-OSS-Meldung korrigieren musst, kannst du dies ganz einfach in finanzonline machen. Die Korrektur nimmst du dann in einer nachfolgenden EU-OSS-Meldung vor. Hierfür gibt es im Formular extra einen gesonderten Abschnitt. In diesem kannst du die korrigierten Angaben dann nach Besteuerungszeitraum und EU-Mitgliedstaat aufschlüsseln.

Tipp:

Mit einer Buchhaltungssoftware wie sevdesk behältst du stets den Überblick! Außerdem bietet dir sevdesk viele nützliche Funktionen. Unter anderem kannst du mit sevdesk deine Rechnungen schreiben und Belege ganz leicht erfassen. Auch für die Zusammenarbeit mit deinem Steuerberater gibt es eine einfache Lösung: den Datei-Export. Mit diesem kann dein Steuerberater alle buchungsrelevanten Informationen aus sevDesk zum Beispiel nach DATEV exportieren.

Zusammenfassung zur EU-OSS-Meldung

Die EU-OSS-Meldung und das zugehörige Besteuerungsverfahren „One-Stop-Shop“ sind eine praktische Sonderregelung. Mit dieser kannst du deine EU-OSS-relevanten, EU-weit generierten Umsätze ganz einfach zentral steuerlich erklären. Um deine EUU-OSS-Meldung abzugeben, musst du dich beim Bundeszentralamt für Steuern anmelden. Dies geht ganz einfach über finanzonline, das Online-Portal des BMF.

Damit bei deiner EU-OSS-Meldung alles gut läuft, solltest du typische Fehler vermeiden – und beispielsweise die Abgabefrist unbedingt einhalten.

Häufig gestellte Fragen zur EU-OSS-Meldung

Nachfolgend findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die EU-OSS-Meldung.

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