Definition der Taxonomie: Diese Daten stehen in der E-Bilanz
Damit das Finanzamt deine E-Bilanz automatisiert verarbeiten kann, muss diese ebenso wie die Gewinn- und Verlustrechnung dem speziellen Aufbau einer Bilanz einer Kapitalgesellschaft folgen. Dieser ist in der sogenannten Taxonomie festgelegt. Sie regelt, welche Daten deine E-Bilanz mindestens enthalten muss. Hier gibt es Mussfelder, die zwingend auszufüllen sind, und freiwillige Datenfelder, die du etwa zur Vermeidung von Rückfragen vorbeugend beifügen kannst:
Pflichtbestandteile |
Freiwillige Bestandteile der E-Bilanz
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- Handelsbilanz (inklusive Überleitungsrechnung) oder Steuerbilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Ergebnisverwendung
- Informationen zum Investitionsfreibetrag (gem. § 11 EStG)
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- Gesellschafterbeschlüsse
- Haftungsverhältnisse
- Kapitalflussrechnung
- Aufsichtsratsberichte
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Mussfelder sind zwingend auszufüllen. Hast du kein entsprechendes Konto in deinem Kontenrahmen bebucht, musst du es mit einem technischen Leerwert kennzeichnen (NIL-Wert).