Definition und Funktion einer Jahresbilanz
Nach § 193 Absatz 4 Unternehmensgesetzbuch (UGB) muss jeder Unternehmer zum Jahresende eine Jahresbilanz erstellen. Die Jahresbilanz wird in der Regel in Form einer Eröffnungsbilanz zu Beginn des Geschäftsjahres erstellt und dann als Schlussbilanz am Ende des Wirtschaftsjahres aktualisiert. Zwischen diesen beiden Bilanzen werden alle Geschäftsvorfälle des Unternehmens erfasst, um Veränderungen in den Vermögensgegenständen, Schulden und Eigenkapitalpositionen aufzuzeigen.
Es gibt verschiedene Arten von Jahresbilanzen, die je nach rechtlichen Anforderungen und Bedürfnissen des Unternehmens erstellt werden. In Deutschland sind beispielsweise folgende relevant:
Für bestimmte Unternehmen ist außerdem eine Publizitätspflicht vorgeschrieben: sie müssen ihre Bilanz im Firmenbuch hinterlegen. Einzelkaufleute sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Jahresbilanz zu erstellen und offenzulegen, wenn der jährliche Umsatz mehr als 700.000 Euro oder der Jahresgewinn mehr als 70.000 Euro beträgt.