Beispiele für Nominalkapital
Beispiel 1: Gründung einer GmbH
Die zwei Unternehmer A und B wollen eine GmbH gründen. Sie vereinbaren ein Stammkapital von 40.000 Euro, das jeweils hälftig einzuzahlen ist. A hat eine Einlage in Höhe von 15.000 Euro geleistet. B hat wie vereinbart eine Produktionsmaschine im Wert von 8.000 Euro eingebracht und 5.000 Euro Kapital eingezahlt. Für die Eintragung ins Handelsregister müssen sie mindestens 20.000 Euro in bar einzahlen (die Hälfte des Nominalkaptials)
Gemeinsam haben sie (15.000 Euro + 5.000 Euro + 8.000 =) 28.000 Euro und somit ausreichend Kapital eingezahlt. Die Sacheinlage wird zum persönlichen Anteil gerechnet, muss aber lt. § 6 Abs. 4 GmbHG im Gesellschaftsvertrag genau aufgelistet werden.
Beispiel 2: Gründung einer AG
Vier Unternehmerinnen gründen eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 500.000 Euro. Jede der vier bringt einen gleichmäßigen Anteil von 125.000 Euro ein. Die Aktien weisen einen Nennbetrag von 10 Euro auf. Insgesamt werden somit 50.000 Aktien ausgegeben. Jede der vier Gründerinnen hält nach der Gründung 12.500 Aktien im Wert von 125.000 Euro.