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Weißt du bei jeder Anschaffung schon genau, wie lange du den Gegenstand nutzen wirst? Bei einem Computer lässt sich das vielleicht gerade noch abschätzen. Aber wie sieht es mit deinen Ladeneinbauten aus? Oder einer Kuvertiermaschine? In Österreich gibt es, anders als in z.B. Deutschland keine Afa-Tabellen, das heißt, man muss sich auf Erfahrungswerte stützen. Jedoch ist es üblich, dass wir uns bei der Nutzungsdauer an die deutschen Afa-Tabellen halten.
Erfahre hier, was sie beinhalten, wie du sie richtig verwendest und worauf du bei der Abschreibung achtensolltest.
Was ist eine AfA-Tabelle?
Bei der Abschreibung verteilst du die Herstellungs- und Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Diese wählst du aus Erfahrungswerten, was allerdings nicht einfach ist. Daher können wir zur Bestimmung der Nutzungsdauer die deutschen Afa-Tabellen heranziehen.
Wichtige Fakten zur AfA-Tabelle:
AfA ist die Kurzform von „Absetzung für Abnutzung“ und der (steuerrechtliche) Ausdruck für Abschreibungen.
In den AfA-Tabellen sind zahlreiche Gegenstände mit ihrer durchschnittlichen Nutzungsdauer in Jahren erfasst.
Herausgegeben werden sie vom Bundesfinanzministerium. Du musst sie zwar nicht gesetzlich verpflichtend nutzen. Allerdings sind sie allgemein anerkannt.
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AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter Hier findest du alle Gegenstände und Maschinen, die unabhängig von der Branche genutzt werden, zum Beispiel Computer mit Peripheriegeräten, Getränkeautomaten oder Klimageräte.
AfA-Tabellen für bestimmte Branchen In diesen Abschreibungstabellen findest du lediglich die Gegenstände, die in einer bestimmten Branche genutzt werden, etwa ein Tonmischer im Wirtschaftszweig Ziegelindustrie oder Schlepperschiffe im Schiffbau. Es gibt über 100 AfA-Tabellen für verschiedene Branchen.
Tipp – an diese AfA-Tabelle solltest du dich halten:
Findest du einen Vermögensgegenstand in der allgemeinen und der Branchen-Abschreibungstabelle, so gilt für dich der Wert aus der Branchentabelle. Allerdings nur, wenn dein Unternehmen diesem Wirtschaftszweig auch angehört.
Aufbau der deutschen AfA-Tabelle
Der Aufbau der Abschreibungstabellen ist recht einfach:
Fundstelle: eine durchlaufende Ziffer, die es dir erleichtert, den Gegenstand in der Liste wiederzufinden
Anlagegut: Bezeichnung der Vermögensgegenstände
Nutzungsdauer i.J.: betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren
Zum einen sind die Abschreibungstabellen des Bundesfinanzministeriums logisch gegliedert (z. B. Grundstücke, unbewegliche Anlagegüter, Fahrzeuge), danach folgt jeweils eine alphabetische Auflistung.
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Die AfA-Tabelle hilft dir, bei der Anschaffung eines Vermögensgegenstands die richtige Nutzungsdauer für die Abschreibung zu wählen. Dazu suchst du einfach in der Tabelle nach dem angeschafften Gegenstand. Findest du nicht exakt den richtigen Eintrag? Dann wähle den, der deinem gekauften Anlagegut am nächsten kommt. Lies dann die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aus der Tabelle ab. Auf diese Zeit musst du nun die Betriebsausgaben verteilen.
Meistgesuchte Anlagegüter und ihre Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle
Anlagegüter
Nutzungsdauer
Nutzungsdauer für Aktenvernichter
8 Jahre
Nutzungsdauer für Anhänger
11 Jahre
Nutzungsdauer für Büromöbel
13 Jahre
Nutzungsdauer für Computer
3 Jahre
Nutzungsdauer für Drucker
3 Jahre
Nutzungsdauer für Fahrzeuge
6 Jahre
Nutzungsdauer für Fernseher
7 Jahre
Nutzungsdauer für Handy
5 Jahre
Nutzungsdauer für Hubwagen
8 Jahre
Nutzugsdauer für Lautsprecher
7 Jahre
Nutzungsdauer für Photovoltaikanlagen
20 Jahre
Nutzungsdauer für Rasenmäher
9 Jahre
Nutzungsdauer für Reinigungsgeräte
9* Jahre
Nutzungsdauer für Warenautomaten
5 Jahre
*Durchschnittliche Nutzungsdauer
Die IndividuelleNutzungsdauer von einzelnen Reinigungsgeräten findest du unter der Fundstelle 7.2 in der AfA Tabelle
Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung
Basis für die Absetzung für Abnutzung sind stets die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Wie du die Abschreibungsbeträge und -sätze genau ermittelst, erfährst du in unserem Beitrag zur Berechnung der Abschreibung.
Wo du die deutschen AfA-Tabellen findest
Die Abschreibungstabellen findest du unter anderem auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums. Du kannst sie dort einfach einsehen und auch herunterladen.
Besonderheiten bei der Abschreibung für Kleinunternehmer & Selbstständige
Zwischen der Abschreibung für Kleinunternehmer und Selbstständigen gibt es feine Unterschiede. Grundsätzlich sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer zur Abschreibung verpflichtet, wenn die Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstands die Grenzwerte des geringwertigen Wirtschaftsguts überschreiten.
Wichtig dabei zu beachten:
Der Zeitpunkt der Anschaffung ist entscheidend: Kaufst du den Gegenstand etwa zum 1. Juli, darfst du im Jahr der Anschaffung nur die Hälfte des Abschreibungssatzes abschreiben.
Du solltest außerdem bei der Anschaffung auf die richtige Ermittlung der Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts achten.
Gewährte Rabatte oder Nachlässe musst du vom Kaufpreis abziehen.
Dazurechnen musst du hingegen Kosten, die für die Nutzung des Geräts notwendig sind (z. B. Kosten für die Inbetriebnahme bei einer Fertigungsmaschine).
Der größte Unterschied liegt in der Umsatzsteuer. Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer können im Gegensatz zu Selbstständigen die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurückfordern. In ihrem Fall zählt somit der Steuerbetrag auch zu den Anschaffungskosten. Deshalb gilt:
Merke: Unterschied Abschreibung als Kleinunternehmer oder als Regelunternehmer
Selbstständige schreiben die Nettokosten (ohne Umsatzsteuer) ab. Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer schreiben die Bruttokosten (inkl. Umsatzsteuer) ab (Achtung: Sonderregelung bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern).
Sonderregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Als geringwertige Wirtschaftsgüter gelten Anlagegüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von bis zu 1.000 Euro netto. Du darfst sie nach § 13 Einkommensteuergesetz im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben. (Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Abschreibung von GwGs.)
ACHTUNG Kleinunternehmer:
Etwas komplizierter ist die Regel bei Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern. Obwohl für dich die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten zählt, darfst du für die Einstufung als GWG den Nettowert heranziehen.
Ein Beispiel: Du kaufst ein Notebook mit Peripheriegeräten zum Preis von 950 Euro netto (Bruttopreis 1140 Euro). Das Gerät ist als GWG einzustufen, weil die Nettokosten unter 1000 Euro liegen. Abschreiben darfst du aber die vollen Betriebsausgaben von 1140 Euro. Umsatzsteuerpflichtige Selbstständige dürften nur 950 Euro abschreiben.
Häufig gestellte Fragen zum Thema
Was versteht man unter AfA?
AfA bedeutet „Absetzung für Abnutzung“ und ist die im Einkommensteuergesetz festgelegte Abschreibung von Wirtschaftsgütern, die sich über mehrere Nutzungsjahre abnutzen.
Wo finde ich die AfA-Tabellen?
Das Bundesfinanzministerium bietet sie auf seiner Website zum Download an.
Mein Gegenstand ist in der AfA-Tabelle nicht gelistet – was kann ich tun?
Wähle die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Gegenstands, der möglichst vergleichbar ist. Dokumentiere am besten für eine mögliche Steuerprüfung, woran du dich warum orientiert hast.
Ich möchte eine kürzere Nutzungsdauer als in der AfA-Tabelle ansetzen – geht das?
Du darfst von der in den AfA-Tabellen angegebenen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abweichen. Du musst dann aber gut begründen können, warum du eine kürzere Nutzungsdauer als realistisch ansiehst (z. B. überdurchschnittlich starke Nutzung).
Sind AfA und Abschreibung dasselbe?
AfA und Abschreibung funktionieren nach demselben Grundprinzip. Mit dem Einkommensteuergesetz und dem HGB folgen sie allerdings unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und weichen somit in einigen Bereichen voneinander ab.
Wie funktioniert die Abschreibung (AfA)?
Bei der AfA verteilst du die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern auf die Nutzungsjahre, beispielsweise mit gleichbleibenden Abschreibungssätzen (linear) oder mit fallenden Abschreibungsbeträgen (degressiv).
Wie berechnet man die AfA?
Das kommt auf die gewählte Abschreibungsmethode an. Meist werden die Abschreibungssätze ausgehend von den Anschaffungskosten berechnet, teilweise aber auch anhand des Restbuchwerts.