GmbH Gründung
Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das heißt, eine GmbH verbindet zum einen die sinnvolle Haftungsbeschränkung und zum zweiten, dass bei überschaubaren Verwaltungskosten. Diese Form der Gesellschaft ist daher sehr beliebt und deswegen wohl auch ziemlich weit verbreitet.
Wie wird eine GmbH gegründet?
In diesem Video haben wir für dich alles zur GmbH Gründung zusammengefasst:
So einfach das Prinzip auch ist, die GmbH Gründung ist keine einfache Sache. Dazu sind drei wichtige Schritte nötig:
- Zum einen muss eine Vorgründungsgesellschaft ins Leben gerufen werden. Diese ist jedoch schon mit Haftungsrisiken verbunden.
- Danach folgt eine Vor-GmbH, diese besteht aus einer Art Zwischenstufe, bis die eigentliche GmbH gegründet werden kann.
- Jetzt erst erfolgt die Eintragung ins Handelsregister und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist vollständig gegründet.
Mit dieser Eintragung hat die GmbH auch Haftungen zu übernehmen, die aber nicht höher als das gesamte Vermögen der Gesellschaft sein dürfen. Es folgen weitere Anmeldungen beim Finanzamt, Gewerbeamt und Industrie- und Handelskammer, die aber keinen Einfluss auf die eigentliche Tätigkeit der GmbH haben.
Jeder der eine GmbH gründen möchte, braucht ein Eigenkapital, das eine Höhe von mindestens 25.000 Euro haben muss. Die Gesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft und wie oben schon erwähnt wurde, haftet sie auch nur bis zu diesem Betrag.
Um eine GmbH gründen zu können, sind ein oder mehrere Gesellschafter nötig. Diese oder die Personen müssen durch einen beglaubigten Gesellschaftsvertrag durch einen Notar ernannt werden. Die Gesellschaft wird entweder von einem oder mehreren Geschäftsführen vertreten, diese werden von den Gesellschaftern bestimmt und unterliegen auch deren Weisungen.
In dem Vertrag für den Geschäftsführer müssen einige Rechte und Pflichten ordentlich aufgeführt sein, unter anderem geht es darum, zwischen wem der Vertrag geschossen wurde. Des Weiteren muss konkret entschieden werden, wann die Tätigkeit von einem Geschäftsführer beginnt und er muss auf Geschäftsordnungen hingewiesen werden. Im Einzelnen müssen alle Pflichten und auch Rechte aufgeführt sein, des Weiteren haftet der Geschäftsführer bei einer versäumten Pflicht und es können Vorgaben zu Arbeitszeiten und Arbeitsort gemacht werden. Natürlich muss auch ein Urlaubsanspruch geregelt sein und welche Bedingungen an eventuelle Nebenarbeiten geknüpft sind.
Um einen Geschäftsführervertrag ausfüllen zu können reicht ein Mustervordruck, der dann jeweils angepasst werden kann. Es sollte natürlich um ihn endgültig in Kraft treten zu lassen, ein Anwalt mit der Prüfung beauftragt werden.
Was kostet die Gründung einer GmbH?
Bis zum Jahr 2013 gab es noch die alten Kostengesetze, die allerdings schon aus dem Jahr 1936 datierten. Der Gesetzgeber hat daher ordentlich einen Rundumschlag verhängt und Kosten wurden so angeglichen. Da diese sich von Bundesland zu Bundesland meistens auch erheblich unterschieden, wurde jetzt dafür gesorgt, das einheitliche Kosten entstanden.
Seit dem sind Wertvorschriften und Gebührentabellen um einiges einfacher zu lesen und zu verstehen und Gebühren sind auch leistungsgerechter geworden.
Da eine GmbH immer ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufzuweisen hat, unterscheiden sich die Berechnungen nur darin, ob eine oder mehrere Gesellschafter daran beteiligt sind. Hier ist die Grundlage für eine Berechnung also der Gegenstandswert. Je höher dieser angegeben wird, desto höher fallen auch die Kosten aus.
Wird eine GmbH nur von einer einzelnen Person gegründet, muss diese eine 1,0-fache Gebühr entrichten. Gibt es mehrere Gesellschafter kommt eine 2,0-fache Gebühr zum Tragen. Da auch ein Geschäftsführer mit aufgeführt werden muss, kommt eine Gebühr von 250 Euro zustande, wenn das Stammkapital keine 25.000 Euro überschreitet.
Auf einen Blick
Da eine GmbH die am meisten gewählte Form ist kann auf einen Blick gesehen werden, was dazu nötig ist:
- Diese Gesellschaft kann sowohl von nur einer Person, wie auch von mehreren gegründet werden.
- Es muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorhanden sein, wobei die Hälfte von Gründung an, vorhanden und eingezahlt werden muss.
- Die formalen Anforderungen an eine GmbH sind zwar hoch, dafür kann aber auch nur mit der Summe von 25.000 Euro gehaftet werden.
Die einzelnen Schritte, um zu einer GmbH zu kommen sind:
- Zuerst muss ein Gesellschaftervertrag erstellt werden.
- Es folgt ein Termin bei einem Notar, bei dem der gesamte Inhalt von dem Vertrag laut den anwesenden Gesellschaftern vorgelesen wird, damit eventuelle Einwände gemacht werden können.
- Hierauf folgt dann das Unterschreiben, damit der Notar den Vertrag auch beurkunden kann.
- Bevor der beauftragte Notar die Anmeldung im Handelsregister vollziehen kann, braucht er einen Nachweis, dass das Geld auch als Stammeinlage eingezahlt wurde. Dieses geschieht am besten auf das Geschäftskonto der GmbH.
- Der Gesellschaftervertrag muss einige Dinge unbedingt enthalten, dazu gehören der Firmenname, sowie der Sitz der Firma, der Unternehmenszweck und die Höhe des Stammkapitals.
- Des Weiteren sollte er die Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile aufweisen, die der oder die Gesellschafter als Einlage hinterlegt haben.
- Zu diesem Vertrag kommen von jedem einzelnen der Gesellschafter, der Name, sowie der Vorname, mit Wohnort und dem Geburtsdatum.
- Es folgt der Nennbetrag mit den laufenden Nummern des jeweiligen Geschäftsanteils.
Vor- und Nachteile einer GmbH
Dass jede Geschäftsidee Vor- sowie auch Nachteile hat, dürfte hinlänglich bekannt sein. So ist es natürlich auch mit der Gründung einer GmbH. Als größter Vorteil kann gesehen werden, dass die Gesellschafter nie persönlich haftbar zu machen sind und eine Haftung kann auch nicht höher ausfallen, wie das Geschäftsvermögen hoch ist, also maximal 25.000 Euro.
Die GmbH kann Geschäfte abschließen und dazu auch noch Anteile an anderen Unternehmen halten. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf stille Reserven bilden, da es nicht zwangsläufig zu einer Gewinnausschüttung kommen muss. Der Gesellschaftsvertrag kann auch flexibel gestaltet werden und soll die Gesellschaft einmal verkauft werden, muss es nur eine Abtretung der gehaltenen Geschäftsanteile der Gesellschafter geben.
Zu dem größten Nachteil einer GmbH Gründung gehört wohl, dass alles notariell beurkundet werden muss und das eine Eintragung ins Handelsregister erfolgt. Auch eventuelle Abtretungen der Gesellschafter müssen notariell beurkundet werden. Alle Vorschriften aus dem Handelsgesetzbuch müssen strikt eingehalten werden, das betrifft die Führung von Handelsbüchern, der Erstellung von Bilanzen, eine kaufmännische Rügepflicht und noch einiges mehr.
Um überhaupt eine GmbH gründen zu können, muss einen Betrag von 25.000 Euro vorhanden ein und mindestens die Hälfte muss mit dem Tag der Gründung auf einem Konto eingezahlt werden. Wird bei der Gesellschaft nicht streng nach Vorschrift gehandelt, kann es durchaus zu scharfen Sanktionen vom Gesetzgeber kommen.
Sollte eine Gesellschaft einmal in Insolvenz gehen müssen, ist jetzt nicht nur die Zahlungsunfähigkeit ein Grund, sondern auch eine direkte Überschuldung. Das heißt, sollte das Vermögen nicht mehr die Verbindlichkeiten decken können, ist sofort eine Insolvenz einzureichen.
Die gemeinnützige GmbH
Als gemeinnütziges Unternehmen kann eine GmbH gegründet werden. Hier können Steuervorteile genutzt werden und auch hier ist die Haftung allein auf das Firmenvermögen beschränkt. Allerdings wer glaubte, dass eine GmbH Gründung schon schwierig ist, wird hierbei eines Besseren belehrt, denn es kommt ein hoher bürokratischer Aufwand auf den oder diejenigen zu.
Wer sich nicht zu sehr mir der GmbH Gründung befasst hat, wird kaum die ganzen Rechtsformen auseinanderhalten können. Darum sind hier auch nur die wichtigsten Punkte aufgeführt.
- Für eine Gründung einer g GmbH ist nur eine Person notwendig, es dürfen natürlich auch mehrere sein.
- Auch hier ist ein Stammkapital von 25.000 Euro erforderlich.
- Die Haftung bezieht sich nur auf das Firmenvermögen.
- Es müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, die gemeinnütziger Natur sein müssen.
- Bei der Buchhaltung sind formale Anforderungen äußerst hoch.
Für eine gemeinnützige GmbH muss ebenfalls ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden, in dem alle benötigten Angaben aufgeführt wurden. Die Satzungen müssen auch notariell beglaubigt werden, davor sollte allerdings bei einem Finanzamt darum gebeten werden, dass eine verbindliche Auskunft gegeben wird.
Die Gemeinnützigkeit muss auf jeden Fall nachvollziehbar sein und es muss der Nachweis erbracht werden, dass die Hälfte der Stammeinlage auf ein Konto eingezahlt wurde. Sind alle Punkte erfüllt, kann der Notar ebenfalls die gGmbH ins Handelsregister eintragen lassen. Danach erfolgt dann nach wenigen Tagen die Bestätigung durch das zuständige Amtsgericht.
Ein Gesellschaftsvertrag entscheidet sich in einem wichtigen Punkt, von dem der klassischen GmbH, es muss nämlich eine konkrete Nennung des gemeinnützigen Zwecks erfolgen. Aus einer gGmbH dürfen keinerlei Ausschüttungen erfolgen und es dürfen auch keine hohen Vergütungen ausgezahlt werden. Bei einer eventuellen Auflösung der gGmbH darf kein Geld an die Gesellschafter ausbezahlt werden.
Wer eine gGmbH gründen möchte, sollte wissen, dass unterschiedliche Kosten auf ihn zukommen. Abhängig sind dabei verschiedene Faktoren, das betrifft nicht nur den Gegenstandswert, sondern auch schon die Erstellung von einem Gesellschaftsvertrag. Mit folgenden Kosten sollte gerechnet werden:
- Die Höhe der Kosten ergeben sich daraus, ob der Gesellschaftsvertrag selbst erstellt wird oder ein Anwalt ihn verfasst
- Die notarielle Beurkundung bringt Kosten mit sich und auch die Anmeldung ist nicht umsonst
- Sollen noch weitere Dokumente von einem Notar erstellt werden, muss mit Kosten in Höhe von rund 400 Euro gerechnet werden.
Wurde eine GmbH gegründet, kann auch die Arbeit losgehen. Es bestehen jetzt erst recht Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen. Dazu gehört unter anderem die regelmäßige Buchhaltung, wobei es hier nicht mehr ausreicht eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu machen, sondern es ist erforderlich, dass es eine doppelte Buchführung gibt.
GmbH Gründungs-Gebühren
Nichts ist umsonst und erst recht nicht die Gründung einer GmbH, dazu ist natürlich ein Notar nötig, der bestimmte Kosten berechnet.
Bei der Höhe geht es in erster Linie um die Höhe des eingezahlten Stammkapitals, dass müssen 25.000 Euro sein, darf aber auch ein höherer Betrag sein. Bei 25.000 Euro fallen für eine 1 Mann- GmbH 375 Euro an, die ist dann aber schon mit einer Geschäftsführerbestellung.
Ist die Stammeinlage 500.000 Euro hoch, fallen schon Kosten in Höhe von 1.185 Euro an und dazu kommen dann auch noch Kosten für die Anmeldung im Handelsregister. Beim Notar sind folgende Beträge noch zu begleichen, hierbei handelt es sich um Vollzugsgebühren, sowie Betreuungsgebühren. Des Weiteren sind noch Schreibauslagen, sonstige Auslagen, wie zum Beispiel, Porto, Telefon- und Faxgebühren und natürlich auch die gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen.
Gründungsformalitäten
Jede GmbH braucht natürlich auch einen Namen, der kann entweder aus dem Namen des Gesellschafters bestehen oder aus einer sonstigen Form von Buchstaben. Es kann aber auch nur ein Fantasiebegriff sein, hierzu hat der Gesetzgeber keine Anforderungen gestellt. Einzige Voraussetzung, es muss der Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ inbegriffen sein.
Ein Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet wurde, ist unbedingt erforderlich, dabei ist es egal, ob er von einem Juristen ausgearbeitet wurde oder ob es ein normaler Mustervertrag ist. Ebenfalls ist ein Gründungsprotokoll nötig, der muss neben einem Mustervertrag auch eine Auflistung der Gesellschafter haben, sowie auch die Bestellung von einem Geschäftsführer.
Jeder der eine GmbH gründen möchte, muss Angaben über die Firma und deren Sitz machen. Des Weiteren muss natürlich das Stammkapital vorhanden sein. Erst nachdem das Stammkapital auf ein Geschäftskonto eingezahlt wurde, kann ein Eintrag in das Handelsregister erfolgen. Das muss auf jeden Fall von einem Notar durchgeführt werden.
Wer mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss wissen, dass ein Aufsichtsrat gegründet werden muss, das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Gleich zu Beginn kann allerdings ein Aufsichtsrat gegründet werden, dieses ist allerdings kein unbedingtes Muss.
Steuerrecht einer GmbH
Die Buchführung bei einer GmbH ist relativ umfangreich. Der Gewinn unterliegt der Körperschaftssteuer, die zusätzlich mit einem Solidaritätszuschlag belegt sein muss. Sollen Gewinne zur Ausschüttung kommen, müssen diese mit der Kapitalsteuer belastet werden. Eine GmbH ist auf jeden Fall Gewerbesteuerpflichtig.
Alternativen zu einer GmbH gibt es natürlich auch, die bestehen dann in einer Unternehmergesellschaft oder Mini- GmbH, einer gemeinnützigen GmbH, einer Limited oder einer Aktiengesellschaft.
Was ein angehender Gründer beachten sollte
Wer eine GmbH gründen möchte, muss sich in Klaren darüber sein, das die steuerliche Belastung höher ist und somit aber auch keine kalkulatorische Hürde aufweist. Die Gründungskosten, die sich zwischen 450 und 1.000 Euro belaufen können, müssen aufgebracht werden und natürlich muss auch das nötige Stammkapital vorhanden sein.
Wollen mehrere Personen eine GmbH gründen, muss vorher ermittelt werden, wer alles Gesellschafter werden und, unter welchem Namen die Firma laufen soll. Was genau soll der Zweck des Unternehmens sein? Wer wird Geschäftsführer? Soll es eine gemischte Gesamtvertretung geben, dafür müsste dann allerdings ein Prokurist eingestellt werden.
Im Vorfeld sollte außerdem eine Regelung getroffen werden, wofür der Gewinn verwendet wird. Welches Gehalt einem Geschäftsführer gezahlt werden soll und ob langfristige Investitionen zur Debatte stehen.
Stammkapital muss immer zur Hälfte eingezahlt werden, das muss nicht zwangsläufig ein Geldbetrag sein, es kann auch eine Sachanlage, wie beispielsweise ein mit einem Bürohaus bebautes Grundstück sein, dann allerdings muss ein Gutachter den genauen Wert davon feststellen.