Passiva in der Bilanz einfach erklärt
Als Unternehmerin oder Unternehmer mit Bilanzierungspflicht musst du zum Jahresende, sowie zu bestimmten Anlässen eine Bilanz aufstellen. Ein Teil davon ist die Passiva. Mit ihr erklärst du, welche Mittel du zur Finanzierung deiner Vermögenswerte verwendet hast. Dazu gehören das Eigenkapital, Fremdkapital und weitere Bilanzposten. In diesem Beitrag erfährst du, wie du die Passiva richtig aufstellst und welche Positionen die Passivseite enthält.
Bedeutung der Passiva als Kennzahl
Zunächst einmal musst du die Passiva aufstellen, damit das Finanzamt die Steuern errechnen kann, die du zahlen musst. Aber auch für dich selbst hat die Aufstellung deiner Kapitalstruktur einen Nutzen. Du kannst die Aufzeichnungen zu Anlagevermögen und Umlaufvermögen (Aktivseite) sowie Eigenkapital und Fremdkapital (Passivseite) für die Bilanzanalyse nutzen. So erhältst du Aussagen zum Erfolg deines Unternehmens.
Für die Ermittlung der Eigenkapitalquote in der Bilanzanalyse setzt du das Eigenkapital ins Verhältnis zum Gesamtvermögen. Je höher der ermittelte Wert ist, desto stabiler ist dein Unternehmen finanziert. Ein niedriger Wert bedeutet, dass große Teile von Umlaufvermögen und Anlagevermögen durch Fremdkapital finanziert sind. Damit besteht eine hohe Abhängigkeit von Dritten. Grundsätzlich kann ein Unternehmen mit einer Eigenkapitalquote von 30 Prozent als solide finanziert eingestuft werden.
Mehr zum Thema Bilanz - Passiva erfährst du in diesem Video:
Diese Bilanzposten gehören zu den Passiva
- 224 Abs. 2 UGB fordert eine klare Struktur in Bezug auf die Unterpunkte, die auf der Passivseite aufgeführt werden. Demnach erstreckt sich die Gliederung über die folgenden Bilanzposten:
- lit. D Rechnungsabgrenzungsposten
- lit. A Eigenkapital
- lit. B Rückstellungen
- lit. C Verbindlichkeiten (Fremdkapital)
- lit. D Rechnungsabgrenzungsposten
Eigenkapital in den Passiva
Das Eigenkapital besteht aus deinem ursprünglich eingebrachten Stammkapital, deinen Rücklagen und dem Gewinn oder Verlust aus der GuV. Es errechnet sich, indem du von der Bilanzsumme auf der Aktivseite die Summe der Verbindlichkeiten, Rückstellungen und passiven Rechnungsabgrenzungsposten abziehst. Das Eigenkapital informiert über die Mittelherkunft und gehört deshalb zur Passiva. Erfahre in unserem Beitrag mehr über das Eigenkapital.
Verbindlichkeiten (Fremdkapital) in den Passiva
Zum Fremdkapital gehören alle Schulden deines Unternehmens. Typische Beispiele dafür sind etwa Bankdarlehen, Lieferantenkredite und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (also Rechnungen, die du erst später zahlen musst). Auch das Fremdkapital informiert über die Mittelherkunft und gehört deshalb zur Passiva. Lies in unserem gesonderten Artikel mehr über das Fremdkapital.
Rückstellungen in den Passiva
Mit Rückstellungen bildest du Rücklagen für ungewisse Verbindlichkeiten oder möglicherweise anfallende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Höhe ist dabei meist noch nicht bekannt und muss geschätzt werden. Auch Rückstellungen dienen der Finanzierung der Aktiva.
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite
Hier weist du Einnahmen aus, die du im Vorjahr bereits eingenommen hast, für die du die Leistung aber erst im kommenden Jahr erbringst. Du musst sie unter den Passiva aufführen, um alle Erträge periodengerecht zuzuordnen. Erfahre hier mehr über die Rechnungsabgrenzungsposten.
So weist du die Passiva in der Bilanz richtig aus
Die Passiva findet sich in der Bilanz auf der rechten Seite des T-Kontos. Wie du sie genau ausweisen musst, gibt dir das Handelsgesetzbuch vor. § 266 Abs. 2 HGB schreibt dazu diese Gliederung vor:
- Eigenkapital (z. B. gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag, Gewinn/Verlust)
- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten (z. B. Bankkredit, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen)
- Rechnungsabgrenzungsposten
- Passive latente Steuern
Die Unterteilung der Passivseite in die einzelnen Kategorien musst du zwingend einhalten. Dennoch ist eine Aufteilung in weitere Unterkategorien möglich. Das Handelsgesetzbuch lässt dir einen gewissen Spielraum, damit du die tatsächlichen Gegebenheiten des Betriebes korrekt abbilden kannst.
So ist die Bilanz aufgebaut:
Mit Buchhaltungssoftware Passiva korrekt ausweisen
Wenn du während des Jahres gut vorarbeitest, ist der richtige Ausweis der Passiva kein Problem. Erfasse alle deine Belege fortlaufend in deiner Buchhaltung. Mit der sevdesk Buchhaltungssoftware werden diese schnell, einfach und richtig verbucht. Damit bereitest du die GuV und deinen Jahresabschluss perfekt vor. Teste die sevdesk Jahresabschluss-Software jetzt kostenlos und unverbindlich für 14 Tage.