Selbstständigkeit anmelden – Infos & Tipps für einen erfolgreichen Start
Du wirst in deinem Leben bestimmt schon etwas über die sogenannte Selbstständigkeit gehört haben. Die Frage ist jedoch, was es genau ist und was man dafür tun muss, damit man sich zu den Selbstständigen zählen kann. Und genau um dieses Thema dreht sich dieser Artikel. Hier wirst du die notwendigsten Informationen finden, die dir dabei helfen, deine Selbstständigkeit anzumelden.
Was ist Selbstständigkeit?
Beruflich Selbstständig sind diejenigen, die keinem Direktionsrecht unterliegen, in keine externe Arbeitsorganisation eingegliedert sind sowie die eigene Arbeitszeit frei bestimmen können.
Selbstständig vs. Freiberuflich
Auch der Begriff „Freiberufler“ wird dir bestimmt schon des Öfteren begegnet sein. Bist du am überlegen, ob du dich selbstständig machst, dann wirst du feststellen, dass das selbstständige Arbeiten viele Vor- und Nachteile mit sich bringen kann. Gerade in der Anfangsphase kommt es auf gute Koordination und Planung an. Dazu gehört immer wieder die Frage „Bin ich selbstständiger Unternehmer oder Freiberufler?“.
Selbstständig oder Freiberuflich: Die Unterschiede
Der größte Unterschied besteht im Berufsfeld der beiden Arten. Normalerweise kann man sich nicht direkt aussuchen, ob man Selbstständiger oder Freiberufler ist. Als Freiberufler hat man mehrere Vorteile gegenüber Selbstständigen, denn du hast dann die Möglichkeit die anfallenden Kosten um einen großen Teil zu minimieren. Als Freiberufler bist du nicht dazu verpflichtet Gewerbesteuer zu zahlen und du musst auch kein Handelskammermitglied sein, was ebenfalls etwas kostet. Du musst kein Buch führen und du unterliegst auch nicht der Gewerbeaufsicht.
Allerdings sind nicht alle Berufe frei, denn es ist, im Normalfall, festgelegt welche Berufe als Freiberufler ausgeübt werden können und welche nicht. Berufe, die unter die freiberufliche Tätigkeit fallen sind zum Beispiel Schriftsteller, Schauspieler, Maler, Journalisten und auch Redakteure.
Die freien Berufe werden im Einkommensteuergesetz aufgezählt – die, die dort nicht gelistet sind und vor allem solche Berufe, in denen mit Waren gehandelt wird, sind gewerbliche Berufe.
Die Unterschiede sind die, dass Freiberufler
- kein Gewerbe anmelden
- keine Gewerbesteuer zahlen
- nicht der Gewerbeaufsicht unterliegen
- sich nicht im Handels- bzw. Unternehmensregister anmelden
- kein Mitglied der Handelskammer sind
- nicht dem Handelsgesetzbuch, sondern dem BGB unterliegen
- eine vereinfachte Buchführung haben
Im Zweifelsfall entscheidet das zuständige Finanzamt!
Es kommt vor allem darauf an, dass man regelmäßig für verschiedene Auftraggeber arbeitet. Dabei darf ein einzelner Arbeitgeber nicht mehr als vier Fünftel der Einnahmen ausmachen, ansonsten kann es sein, dass eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vorliegt. Bist du dir nicht sicher, ob du Freiberufler bist oder nicht, dann habe keine Angst und frage einfach bei dem zuständigen Finanzamt nach.
Wie melden Freiberufler ihre Selbstständigkeit an?
Das Leben als Freiberufler hört sich verlockend an. Du musst jedoch einiges beachten, wenn es darum geht eine Tätigkeit als Freiberufler anzumelden. Die Anmeldung läuft nicht über das Gewerbeamt, denn Freiberufler betreiben kein Kleingewerbe, sondern direkt beim zuständigen Finanzamt. Dort erhältst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welchen du ausfüllen musst.
Im Anschluss erhältst du vom Finanzamt deine Steuernummer. Abhängig vom Beruf musst du verschiedene Steuersätze zahlen – Normalerweise liegt der Satz bei 19%, arbeitest du als Journalist, dann liegt dieser bei 7%. Übersteigen deine Einnahmen den Betrag von 17.500€ im Jahr nicht, dann giltst du als Kleinunternehmer und bist von der Umsatzsteuer befreit.
Der Zeitpunkt für die Anmeldung
Jetzt fragst du dich bestimmt, wann du deine Tätigkeit anmelden musst. Achte unbedingt darauf, dass du deine Tätigkeiten erst ausführst, wenn du diese auch angemeldet hast. Hast du sie nicht angemeldet, legst aber schon los und führst Aufträge aus, dann machst du dich damit strafbar.
Wo und wie meldest du dich an?
Wenn du dich nun also dazu entschlossen hast, Freiberufler zu werden, dann musst du dich darum kümmern, dies auch anzumelden und eine Steuernummer zu beantragen. Das einzige Dokument, welches du benötigst, ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen bekommst du dann von deinem zuständigen Finanzamt. Den Bogen füllst du einfach aus und lässt ihn deinem Finanzamt zukommen. Dieses sendet dir im Nachhinein deine Steuernummer zu. Du kannst aber auch einen Brief an das Finanzamt schreiben, in dem du ganz normal erklärst, was du vor hast und zu wann deine Tätigkeit starten soll.
Solch ein Brief kann wie folgt aussehen:
Betreff: Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit und Antrag auf Erteilung einer Steuernummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich ab XX.XX.XXXX eine selbstständige Tätigkeit als XXX aufnehmen werde/ aufgenommen habe und bitte um Erteilung einer Steuernummer.
Mit freundlichen Grüßen
…
Im Zeitalter des Internets hast du natürlich auch die Möglichkeit, dir die verschiedenen Formulare herunterzuladen und sie dann auszufüllen. So kannst du Wartezeiten verkürzen, um deine Steuernummer schneller zu bekommen.
Wie Gewerbetreibende ihre Selbstständigkeit anmelden
Wie du weiter oben bereits gelesen hast, gelten bei Gewerbetreibenden andere Regeln. So unterliegen sie der Gewerbeaufsicht und müssen auch Gewerbesteuern entrichten. Außerdem ist deren erste Schritt nicht der zum zuständigen Finanzamt, sondern zum Gewerbeamt.
Wie meldest du dein Gewerbe an?
Oft ist es so, dass Personen ein Gewerbe anmelden, obwohl sie es gar nicht müssen. Das trägt dazu bei, dass unnötige Kosten anfallen, die von einem gar nicht getragen werden müssen. Wichtig ist es, dass du eine sogenannte Gewinnerzielungsabsicht hast – ansonsten, ist es eventuell gar nicht notwendig solch ein Gewerbe anzumelden. Übst du zum Beispiel eine Tätigkeit nur einmal im Jahr aus, kann es sein, dass das Finanzamt dies nicht als eine Gewinnerzielungsabsicht sieht, sondern als Liebhaberei. Dann ist es nicht notwendig ein Gewerbe anzumelden und du kannst diese Tätigkeit weiterhin ohne weiteres ausüben.
Möchtest du also ein Gewerbe anmelden geht das so:
- Am besten ist es immer, wenn du dein Gewerbe persönlich anmeldest, dich auf den Weg zum Gewerbeamt machst und dort das entsprechende Formular ausfüllst. Du benötigst für die Anmeldung unbedingt deinen Ausweis oder deinen Reisepass mit Meldebestätigung – beides ist möglich.
- Möchtest du eine Gesellschaft anmelden, dann solltest du den aktuellen Handelsregisterauszug und den beglaubigten Gesellschaftervertrag dabeihaben, damit alles seine Richtigkeit hat.
- Bei der UG und auch bei der GmbH ist daran zu denken, dass der Geschäftsführer die Anmeldung vornehmen muss. Natürlich ist es auch möglich sein Gewerbe Online anzumelden – allerdings ist es noch nicht bei allen Gewerbeämtern möglich.
- Neben der allgemeinen Anmeldung musst du dann noch in dem Formular auswählen, ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt. Den Zweck des Gewerbes musst du dann ebenfalls beschreiben.
Wichtig ist, dass du alle nötigen Unterlagen zu deinem Termin mitnimmst. Denn das Gewerbeamt wird dir den Gewerbeschein erst ausstellen, wenn alles vorliegt!
Der Vorteil eines Gewerbes ist es, dass Betriebskosten von den Steuern abgesetzt werden können. Das bedeutet, dass du dir die Mehrwertsteuer von verschiedenen Dingen und Materialien wieder holen kannst.
Kosten der Anmeldung
Bei der Anmeldung im Gewerbeamt musst du eine Bearbeitungsgebühr zahlen, unabhängig von der anzumeldenden Rechtsform. Diese kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch sein. In Deutschland liegen die Kosten zwischen 15 – 65 Euro, in Österreich können es auch bis zu 100 Euro werden. Diese Kosten sind für Gründer leider nicht zu umgehen, denn wenn du deine Selbstständigkeit verschweigst, riskierst du nicht nur ein Bußgeld sondern auch Steuerrückzahlungen.
Gewerbesteuerbefreiung – Ja oder Nein?
Ein Gewerbebetrieb ist eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, die darauf abzielt, Gewinne zu erwirtschaften!
Im Allgemeinen müssen Gewerbetreibende die Gewerbesteuer auch zahlen. Diese Steuer wird auf der Grundlage der Einnahmen des Betriebs erhoben und ermittelt. Die Gewerbesteuer wird dann fällig, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Spätestens aber wird sie fällig, sobald der Gewerbebetrieb das erste Mal am wirtschaftlichen Verkehr teilgenommen hat.
Wichtig: Es gilt also, dass der bloße Eintrag in das Handelsregister noch keine Gewerbesteuerpflicht darstellt.
Im Normalfall muss die Gewerbesteuer jedes Quartal entrichtet werden. Dabei wird sie an die zuständige Gemeinde überwiesen und sie erfolgt im Voraus. Immer zum 15. des jeweiligen Monats muss diese dann gezahlt werden. Folgende Monate sind ausschlaggebend: Februar, Mai, August und November. Dazu kommt dann noch, dass einmal pro Kalenderjahr eine Gewerbesteuererklärung eingereicht werden muss. Der Steuerbescheid wird oftmals dann von der Gemeinde zugestellt.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Wie das bei den Steuern meistens üblich ist, wird auch die Gewerbesteuer aufgrund des ermittelten Gewinns berechnet. Der errechnete Gewinn wird dann durch Aufrechnungen und Kürzungen angeglichen, sodass dann ein vernünftiger Wert dabei herauskommt. Ist der Gewerbeertrag ermittelt, wird dann erst einmal der Gewerbesteuerfreibetrag abgezogen.
Durch eine vorgegebene Steuermesszahl wird dann der sogenannte Gewerbesteuermessbetrag ermittelt. Dieser Steuermessbetrag wird dann mit einem, von der Gemeinde, festgelegten Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Dieser Betrag bildet dann die zu entrichtende Gewerbesteuer. Am Ende bleibt also zu sagen, dass Gewerbetreibende nicht von der Gewerbesteuer befreit sind und diese somit im Normalfall auch zu entrichten haben.
Anmeldung zur nebenberuflichen Selbstständigkeit
Wie genau du deine Nebenberufliche Selbstständigkeit anmeldest erklären wir dir in diesem Video Schritt für Schritt:
Auch wenn du hauptberuflich irgendwo angestellt bist, hast du die Möglichkeit, dich neben dem normalen Job auch selbstständig zu machen. Und das ist mit dem sogenannten Nebengewerbe möglich. Auch hier gibt es einige Punkte, auf die du achten musst. Denn auch wenn es nur ein Nebengewerbe ist, dann musst du die gleichen rechtlichen Auflagen, wie jemand der ein Hauptgewerbe betreibt, erfüllen.
Wann kann ein Nebengewerbe angemeldet werden?
Als Angestellter hast du immer die Möglichkeit, ein Nebengewerbe anzumelden. Dabei solltest du immer darauf achten, dass du keine Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber treibst, dass die geschuldete Arbeitsleistung voll erbracht werden muss (du darfst, aufgrund deiner Nebentätigkeit, nicht übermäßig übermüdet sein) und, dass du keine Arbeitsmittel von deinem Arbeitgeber, für dein Nebengewerbe, einsetzt. Zusätzlich solltest du deinem Arbeitgeber unbedingt mitteilen, dass du nun einer Nebentätigkeit nachgehen möchtest und dafür ein eigenes Nebengewerbe betreibst. Das hilft, unnötige Konflikte zu vermeiden.
Grenzen für ein Nebengewerbe sind:
Der Zeiteinsatz: Mit dem Nebengewerbe darf sich maximal 18 bis 20 Stunden pro Woche beschäftigt werden
Die Wirtschaftlichkeit:. Wirtschaftlich darf die nebenberufliche Tätigkeit nicht den Hauptberuf überschreiten.
Nebengewerbe und Steuern
Auch in Sachen Steuern unterscheidet sich das Nebengewerbe nicht von dem Hauptgewerbe, denn du hast genauso die anfallenden Steuern zu entrichten. Als Richtwert ist es ratsam, wenn man sich zirka 40% von den Einnahmen auf die Seite legt, für Steuerentrichtungen usw. Natürlich ist jeder Umsatz auch steuerpflichtig. Die Umsatzsteuer musst du auf jeder Rechnung ausweisen und monatlich an das Finanzamt zu zahlen. Anders sieht das ganze aus, wenn die Kleinunternehmerregelung greift. Denn Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit – dies muss ebenfalls auf der Rechnung zu erkennen sein. Die Rechnungserstellung vereinfachst du durch die Nutzung eines Rechnungsprogramms für Freiberufler oder Ähnliches.