Kleinunternehmen gründen: So gelingen dir die ersten Schritte zur Selbständigkeit
Ein Kleinunternehmen zu gründen kann für viele Menschen der erste Schritt in die finanzielle und berufliche Unabhängigkeit sein. Doch Viele wissen gar nicht, wie sie das Unterfangen am besten angehen können. Das hängt mit vielen verschiedenen Dingen zusammen. Eins davon, ist die Rechtsform an sich. Denn der Begriff des Kleinunternehmens ist mittlerweile ein weit verbreiteter Terminus in der Business Welt, doch was bedeutet er überhaupt? Wie kann ein Kleinunternehmen gegründet werden und was musst du beachten? Diese und weitere Fragen werden wir dir in diesem Artikel beantworten…
Kleinunternehmen gründen: Was ist eigentlich ein Kleinunternehmen?
Viele Menschen träumen davon, sich mit ihrer Geschäftsidee selbstständig zu machen, doch die wenigsten verfolgen dieses Ziel bis zum glücklichen Ende. Solltest du aber ernsthaft darüber nachdenken oder bereits konkrete Pläne zur Verwirklichung dieses Traums haben, dann kann sich die Gründung eines Kleinunternehmens anbieten.
Hierbei gelten verschiedene Regelungen, die es den Gründern einfacher machen, die ersten Schritte in die Selbstständigkeit zu gehen. Was aber ist ein Kleinunternehmen eigentlich?
Die offizielle Definition lautet wie folgt: Du giltst offiziell als Kleinunternehmer, wenn dein jährlicher Umsatz unter 50.000 Euro liegt und das Jahr davor die 22.000 Euro Grenze nicht überschritten hat.
Wie wirst du zum Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer hast du einige Vorteile, beispielsweise fällst du unter die Kleinunternehmerregelung, die besagt, dass du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlst und demnach diese auch nicht in deiner Rechnung vermerken musst.
Das heißt aber nicht, dass du nicht an andere Kosten denken müsstest. Denn trotz Kleinunternehmerregelung kommen andere Kosten auf dich zu, die mit der Selbstständigkeit zu tun haben. Wie zum Beispiel die Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass ein Kleinunternehmen im Gegensatz zum Einzelunternehmen keine eigene Rechtsform ist. Dies ist für viele Menschen sehr verwirrend, da oftmals Kleinunternehmen, Kleingewerbe und Einzelunternehmen in einen Topf geschmissen werden, dies ist jedoch falsch.
Im Gegensatz zu zum Beispiel Einzelunternehmen, kann ein Kleinunternehmen auch von Freiberuflern, Land- und Forstwirten und anderen Selbstständigen gegründet werden. Offiziell als Kleinunternehmen wirst du dann anerkannt, wenn du dich selbstständig machst, dein Umsatz im vorherigen Jahr die 22.000 Euro Grenze nicht überschritten hat und in diesem aktuellen Jahr vermutlich die 50.000 Euro Marke nicht überschreitet.
Wichtig zu wissen: Wer möchte, kann ein Kleinunternehmen gründen. Denn es gibt keine Regelung, die jemandem verbietet, ein Kleinunternehmen zu gründen. Demnach kann jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein Unternehmen gründen. Das gilt auch für Studenten oder Menschen, die ihr Unternehmen nur nebenberuflich nutzen wollen.
Wer kann Kleinunternehmer werden?
Kleinunternehmer kann man dann werden, indem man ein Kleinunternehmen beim Finanzamt anmeldet. Dafür benötigst du lediglich einen Gewerbeschein und die nötigen Papiere.
Voraussetzungen
Diesen Gewerbeschein kannst ganz einfach beim lokalen Bürgeramt in deiner Stadt beantragen. Die Kosten belaufen sich dabei je nach Stadt auf 20 bis 50 Euro.
In manchen Fällen kann es passieren, dass weitere Dokumente notwendig sind, beispielsweise der Nachweis, dass dein Hauptwohnsitz in Deutschland liegt. Das musst du dann nachweisen, falls du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hast.
Um das Kleinunternehmen dann offiziell zu machen, muss dies beim Finanzamt angemeldet werden, dafür benötigst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Falls du dich dazu entscheiden solltest, nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu wollen, musst du auch noch eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen.
Übrigens: Wenn du als Freiberufler ein Kleinunternehmen gründen möchtest, braucht du noch nicht einmal einen Gewerbeschein. In diesem Fall genügt eine Steuernummer, die du auf deinen Rechnungen angeben musst und schon kannst du mit deiner Geschäftsidee starten.
Die richtige Idee zur Gründung deines Kleinunternehmens finden
Jedes Unternehmen beginnt mit einer Idee, doch wie kannst du die für dich passende Geschäftsidee am besten finden? In den seltensten Fällen kommen die Ideen von alleine, vielmehr kann es sinnvoll sein, sich Inspirationen zu suchen.
Dazu kannst du dich zum Beispiel im Alltag umsehen und stelle dir die Frage stellen „Wo kann ich meinen Alltag durch einen Service oder ein Produkt vereinfachen?“ So findest du am einfachsten eine mögliche Produkt- oder Service Idee, die sich für eine Unternehmensgründung eignet.
Kosten, die du für die Gründung eines Kleinunternehmens einkalkulieren solltest
Obwohl die Kosten für die Gründung eines Unternehmens sehr übersichtlich sind, solltest du auch mit weiteren Kosten im Laufe des Jahres rechnen, vor allem wenn du dich dazu entschließt dein Unternehmen, als Vollzeitjob zu führen. Steuerlich gesehen kommt am Ende des Steuerjahres die Einkommenssteuer, in manchen Fällen, falls der Umsatz die 24.500 Euro überschreitet, auch noch die Lohnsteuer auf dich zu.
Falls du dich dazu entschließt die Kleinunternehmerregelung nicht zu nutzen, dann muss auch noch die Umsatzsteuer beachtet werden. Monatlich kommen ebenfalls weitere Kosten auf dich zu, zum einen musst du die Krankenkasse selber tragen, die sich momentan auf mindestens 423 Euro (wenn dein Umsatz pro Monat unter 2284 Euro liegt) und zum anderen gegebenenfalls deine Rentenversicherung. Falls du dich dann auch noch entschließt am Ende des Steuerjahres einen Steuerberater aufzusuchen, kommen weitere Steuerberater Kosten für die Beratung und Abwicklung auf dich zu.
So erstellst du deinen Businessplan
Um dein Unternehmen erfolgreich zu gründen, ist es immer sinnvoll einen Businessplan anzulegen. Dieser kann dir dabei helfen, deine Geschäftsidee möglichen Investoren oder Banken vorzustellen oder auch nur als Unterstützung für dich selber. Wenn du dich dazu entschließt, Investoren und Geschäftspartner zu suchen, dann ist es ratsam eine Vorlage zu nutzen, sodass du einen Rahmen für die wichtigsten Fragen und den Aufbau hast. Zum Beispiel findest du eine Vorlage für einen Businessplan.
Du möchtest einen Businessplan für deine persönliche Nutzung erstellen? Dann kannst du diesen nach deinen eigenen Wünschen aufbauen, er sollte nur für dich übersichtlich sein.
Du möchtest dein Kleinunternehmen nebenberuflich gründen?
Dann ist das ebenfalls möglich und vor allem am Anfang sehr sinnvoll. So hast du ein geringeres finanzielles Risiko, kannst von der Nutzung der Krankenkasse und Rentenversicherung deines Arbeitgebers profitieren und erstmal sehen, wie dein Unternehmen läuft, bevor du dich in die Welt der Vollzeit-Unternehmer stürzt.
Auch wenn du nicht planst, dich irgendwann in Vollzeit selbstständig zu machen, sondern dir lediglich ein wenig Geld dazuverdienen möchtest, dann kannst du das sehr gut, indem du dich als Kleinunternehmer anmeldest.
In diesem Video erfährst du mehr darüber, wie du nebenberuflich ins Unternehmertum startest und was dabei die Vorteile sind:
Du möchtest ein Kleinunternehmen als Student gründen?
Viele Studenten möchten sich neben der Universität etwas dazuverdienen, sei es beispielsweise als Nachhilfelehrer. In diesem Fall bist du ein Freiberufler, der unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Die Umsatzsteuer entfällt damit für dich. Das erleichtert dir den Start in die Selbstständigkeit, da du dich wenigstens darum nicht kümmern musst.
So musst du dich als Kleinunternehmer versichern
In Deutschland ist es Pflicht, in einer Krankenkasse versichert zu sein. Als Kleinunternehmer hast du dann die Wahl zwischen der gesetzlichen oder der privaten Krankenkasse. Aus finanzieller Sicht spricht viel dafür, die gesetzliche Krankenkasse zu wählen, die sich auf 423 Euro im Monat – je nach Umsatz – beläuft. Wenn deine Tätigkeit allerdings künstlerischer Natur ist, darunter fallen zum Beispiel die Berufe des Musikers, Journalisten oder Publizisten, dann kannst du die Aufnahme in die Künstlersozialkasse beantragen.
Rechtliche Regelungen und mögliche Rechtsformen, die du beachten solltest
Viele Menschen, die sich selbstständig machen wollen, tun dies als Kleinunternehmer. Und das hat viele Vorteile. Neben einer einfachen und günstigen Anmeldung kannst du von weiteren Vorteilen der Kleinunternehmerregelung profitieren. Diese besagt, dass das Unternehmen nicht umsatzsteuerpflichtig ist und demnach vereinfacht sich auch die Buchführung. Es muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt werden und du musst ebenfalls deinen Kunden auch keine Umsatzsteuer berechnen.
Die Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG besagt, dass Unternehmen mit einem geringen Einkommen im Prinzip wie ein Nichtunternehmer behandelt werden. Demnach sparen diese Kosten, da sie unter normalen Umständen vielleicht nicht so einfach stemmen könnten.
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?
Besonders hinsichtlich der Umsatzsteuer hat dies einen klaren Vorteil. Mit der Kleinunternehmerregelung müssen die Unternehmer keine Vorauszahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt leisten.
Normalerweise müssen Unternehmer das Geld der Umsatzsteuer an das Finanzamt gewissermaßen vorstrecken und sich dann beim Kunden wieder holen. Dieser Punkt fällt durch die Kleinunternehmerregelung für Kleinunternehmer komplett weg. Das hat ebenfalls den Vorteil, dass sich die Rechnungserstellung vereinfacht und zugleich die Buchführung übersichtlicher ist.
Gewerbeanmeldung
Um offiziell als Kleinunternehmer anerkannt zu werden, ist es notwendig einen Gewerbeschein für die Anmeldung vorzulegen (außer du bist Freiberufler, dann entfällt dieser Punkt).
Die Gewerbeanmeldung erfolgt ganz einfach bei dem zuständigen Bürgerbüro in deiner Stadt. In manchen Städten, wie Berlin, wird diese Anmeldung nun sogar schon über das Internet möglich. Die Kosten für die Anmeldung können pauschal nicht benannt werden, da sich diese auf das jeweilige Büro beziehen. Generell kannst du mit Kosten von 20 bis 50 Euro rechnen.
Eintragung ins Handelsregister
Die Eintragung in das Handelsregister ist für Kleinunternehmer nicht Pflicht. Wenn du dich dennoch dazu entscheidest, weil du beispielsweise einen speziellen Namen nutzen möchtest, dann ist das natürlich möglich.
Vor allem im Hinblick auf die Außenwirkung ist das eine Überlegung wert. Denn dein Unternehmen wirkt professioneller und seriöser, wenn dieses im Handelsregister eingetragen ist und sich als „GesbR“, „KG“, „GmbH“, „OHG“ oder „AG“ betiteln darf. Die Kosten für diese Eintragung durch einen Notar belaufen sich auf rund 65 Euro.
Steuerliche Erfassung
Als Einzelunternehmer musst du selbstverständlich auch Steuern zahlen. Am Ende des Steuerjahres ist keine doppelte Buchführung nötig, es reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dabei subtrahierst du die Einnahmen von die Ausgaben in den jeweiligen Steuerjahr und ermittelst so den Gewinn.
Umsatzgrenzen
Wenn du weiterhin unter die Kleinunternehmerregelung fallen möchtest, dann dürfen deine Einnahmen die 30.000 Euro Grenze nicht überschreiten. Dies kann in manchen Fällen Grund genug sein, um den Gewinn einzuschränken.
Die Toleranzgrenze liegt bei 15% und einmal darf man diese Grenze überschreiten und man gilt dennoch noch als Kleinunternehmer. Hinsichtlich der Toleranzgrenze ist demnach ein Umsatz von 41.400 Euro das absolute Maximum.
Was passiert, wenn ein Kleinunternehmer die Umsatzgrenze überschreitet?
Wenn du die Umsatzgrenze nur ein einziges Mal überschreitest oder nur geringfügig überschreitest, dann musst du dir keine Sorgen machen. Sollte dies jedoch vermehrt passieren, musst du handeln.
Denn im schlimmsten Fall kann es passieren, dass du die 19% Umsatzsteuer von deinem Nettoumsatz an das Finanzamt zahlen musst – im Zweifel aus deiner eigenen Tasche.
Andere Option: Du kannst alle deine Rechnungen neu schreiben und diese an deine Kunden schicken, sodass du die Umsatzsteuer nachträglich einholst, dies ist mit sehr viel Arbeit verbunden. Außerdem hast du keine Garantie, dass deine Kunden die Umsatzsteuer noch nachträglich zahlen. Denn auch für sie würde das eine ganze Menge Mehraufwand bedeuten.
Steuererklärung als Kleinunternehmer: Darauf musst du achten
Wie bei jedem Unternehmer und Arbeitnehmer, steht am Ende des Steuerjahres die Steuererklärung an. Hierbei haben die Kleinunternehmer bei ihrer Steuererklärung einen klaren Vorteil, da diese keine doppelte Buchführung vorlegen müssen. Kleinunternehmer, die das trotzdem möchten, dürfen das natürlich. Denn freiwillig als doppelte Sicherheit kann diese dennoch vorgelegt werden.
Die einfachste Möglichkeit am Ende den Gesamtumsatz auszurechnen ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Diese funktioniert nach einem ganz simplen Prinzip, denn deine Einnahmen werden von deinen Ausgaben subtrahiert und schon hast du deinen Gewinn von diesem Jahr.
Vor- und Nachteile der Buchführung als Kleinunternehmer
Obwohl die Buchführung für Kleinunternehmer einfacher ist als beispielsweise bei Großunternehmen, kann es dennoch hin und wieder zu Fragen und Problemen kommen. Hier findest du die Vorteile und Nachteile der Buchführung für Kleinunternehmer.
5 typische Fehler, die du als Kleinunternehmer vermeiden solltest
Wenn du gerade mit deinem Unternehmen durchstartest und dich als Kleinunternehmer etablieren möchtest, kann es schnell passieren, dass sich Fehler einschleichen.
Unser Tipp: Achte daher auf 5 typische Fehler, die du als Kleinunternehmer vermeiden solltest.
1. Umsatz falsch einschätzen
Vor allem wenn du Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen möchtest, solltest du deinen Umsatz immer im Auge behalten und versuchen realistisch einzuschätzen, wie viel Umsatz du pro Monat machen wirst. Natürlich ist das immer einfacher gesagt als getan, vor allem wenn du als Freiberufler arbeitest. Solltest du jedoch über lange Strecken über der Grenze für die Kleinunternehmerregelung liegen, solltest du mit einem Steuerberater sprechen. Im schlimmsten Fall kann es dir nämlich passieren, dass du die Umsatzsteuer aus eigener Tasche nachträglich an das Finanzamt zahlen musst.
2. 5-Jahres-Frist nicht beachten
Habe auch immer im Auge, wie lange du bereits Kleinunternehmer bist, sodass du weiterhin von der 5-Jahres-Frist Gebrauch machen kannst. Solltest du nämlich eine größere Anschaffung planen, wie einen Firmenwagen beispielsweise, kann es sinnvoll sein auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und sich die Umsatzsteuer, die man auf das Auto bezahlt hat, wieder einzuholen. Jedoch verpflichtest du dich, dann auch 5 Jahre die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen zu können.
3. Hinweis der Umsatzsteuerbefreiung vergessen
Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, dann musst du den Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung auf deinen Rechnungen vermerken. Das kann beispielsweise so aussehen: „Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.“
4. Den Wechsel zur Regelbesteuerung verpassen
Generell gilt, dass du unter der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer berechnen musst und demnach auch keine Vorsteuer zahlen brauchst. Solltest du jedoch nicht mehr unter diese Rubrik fallen, beispielsweise dann, wenn deine Einnahmen zu hoch sind, dann achte darauf, dass du nicht den Wechsel zur Regelbesteuerung verpasst.
5. Mehrere Unternehmen als Kleinunternehmen führen
Wenn du mehrere Unternehmen führst und bei diesen jeweils die Kleinunternehmerregelung anwendest, musst du immer den gesamten Umsatz aller Unternehmen im Auge haben. Sollte dieser den Höchstsatz überschreiten, verliest du den Status eines Kleinunternehmers.
Abgrenzung zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbe
Die Bezeichnungen Kleinunternehmer und Kleingewerbe können verwirrend sein. Du kannst zum Beispiel mit einem Kleingewerbe unter die Kleinunternehmerregelung fallen – eben dann, wenn die Höhe deiner Einnahmen es zulassen. Trotzdem bist du nicht zwingend ein Kaufmann.Demnach musst du keine Buchführung vorweisen, sondern lediglich eine Gewinnermittlung.
Der Unterschied liegt in diesem Fall also im Detail. Denn die Bezeichnung des Kleinunternehmers bezieht sich vor allem auf das Umsatzrecht, wobei das Kleingewerbe auf den Betrieb an sich abstellt.
Checkliste: Schritt für Schritt zu deinem Kleinunternehmen
Du hast beschlossen dein eigenes Kleinunternehmen zu gründen, dann haben wir dir hier eine Checkliste zusammengestellt, die dir Schritt für Schritt unter die Arme greifen wird und dich bei der Umsetzung unterstützt.
Ist das Kleinunternehmen die richtige Wahl?
Frage dich, wie hoch dein Einkommen ungefähr in diesem Jahr sein wird. Natürlich ist das ziemlich schwer zu prognostizieren, dennoch sollte dir bewusst sein, dass du, um als Kleinunternehmer zu gelten, die 22.000 Euro Grenze nicht überschreiten solltest.
Die Anmeldung im Handelsregister
Es gibt einige Gründe sich freiwillig im Handelsregister eintragen zu lassen, sei es um professioneller zu wirken oder um einen fiktiven Namen zu verwenden. Es ist aber keine Pflicht. Überlege dir, ob in deinem Fall eine Anmeldung des Unternehmens notwendig ist oder spare dir diesen Schritt.
Die Anmeldung beim Gewerbeamt
Ein Gewerbeschein kannst du ganz einfach bei Bürgeramt beantragen, doch wenn du bereits weißt, dass dein Unternehmen gewerblicher Art ist, dann ist es notwendig dies beim Gewerbeamt zu melden. Dieser Schritt entfällt jedoch, wenn du ein Freiberufler bist.
Das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss von jedem Kleinunternehmer ausgefüllt werden. Diesen bekommst du von dem Finanzamt deiner Stadt geschickt und musst ihn ganz einfach nach dem Ausfüllen einreichen. Du hast auch die Option diesen Fragebogen online über ELSTER auszufüllen, dies ist die schnellste Methode.
Die Anmeldung bei der IHK oder Handelskammer
Es ist üblich, dass Kleinunternehmer bei der IHK gemeldet sind. Generell hat der Mitgliedsbeitrag etwas mit dem Einkommen zu tun und lässt sich demnach berechnen, doch durch die geringen Einnahmen fallen für Kleinunternehmer diese Gebühren weg.
Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Falls du planst Mitarbeiter einzustellen, dann bist du verpflichtet dich bei der Berufsgenossenschaft anzumelden und musst dir für jeden Mitarbeiter eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit besorgen.
Die Klärung der möglichen Fragen
Falls du weitere Fragen oder Probleme mit deinem Einzelunternehmen hast, dann raten wir dir einen Steuerberater oder Experten aufzusuchen, um eine individuelle Beratung zu bekommen und so keine unnötigen Fehler zu machen.
Fazit
Der Traum von der Selbstständigkeit ist zum Greifen nahe und die Anmeldung und Gründung eines Kleinunternehmens ist leichter als gedacht. Versuche möglichst realistisch einzuschätzen, ob das Kleinunternehmen die optimale Wahl für dich ist und folge dann unseren Schritten zur Umsetzung. Wichtig ist, alle möglichen Fragen und Probleme frühzeitig aus dem Weg zu räumen, um unnötige Extra-Ausgaben zu vermeiden.
Sei es sich etwas nebenbei zu verdienen oder sich Vollzeit selbstständig zu machen, mit dem Kleinunternehmen ist dies ganz einfach möglich. Alles, was du brauchst, ist eine Idee, ein Businessplan und die nötigen Anmeldungen und schon kannst du den ersten Schritt in die Selbstständigkeit gehen.