Nebengewerbe anmelden: Alles, was du 2025 wissen musst

Du willst dich mit deiner Geschäftsidee nebenberuflich selbstständig machen? Damit liegst du voll im Trend! Immer mehr Gründer starten ihr Unternehmen in einem Nebengewerbe.
Jetzt denkst du bestimmt, damit rollt eine Lawine an Gewerbeangelegenheiten in Form von Papierkram und Behördengängen auf dich zu. Wir können dich beruhigen – so kompliziert ist es nicht. Für die Anmeldung ist schon ein wenig Organisation erforderlich und hier und da gibt es Besonderheiten zu beachten. Aber dafür hast du ja uns!
In diesem Beitrag erklären wir dir ausführlich, wie du dein Nebengewerbe erfolgreich anmelden kannst und was du dafür benötigst.
Voraussetzungen & Rechtsformen: Das solltest du vor der Nebengewerbeanmeldung wissen
Von einem Nebengewerbe ist die Rede, wenn du neben deinem Hauptberuf zusätzlich eine gewerbliche Tätigkeit ausübst. Ausschlaggebend ist, dass du weniger als die Hälfte deiner wöchentlichen Arbeitszeit in dieses Nebengewerbe investierst und weniger als die Hälfte deines Einkommens daraus generierst.
In Österreich gilt: Sobald du mit einer Nebentätigkeit Einkünfte generierst, musst du gemäß der Gewerbeordnung (GewO) dafür ein Nebengewerbe anmelden. Eine Ausnahme sind die Freiberufler. Wenn du dir unsicher bist, ob du mit deiner Tätigkeit zu den Freiberuflern zählst, dann kannst du in unserem Artikel Freiberufler nachlesen.
Theoretisch kannst du in Österreich ein Nebengewerbe anmelden, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst (§ 8 GewO):
- Du verfügst über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Du bist älter als 18 Jahre.
- Bei Minderjährigen stimmen die gesetzlichen Vertreter zu.
- Es dürfen keine allgemeinen Finanzvergehen bekannt sein.
- Ausländer müssen einen Aufenthaltstitel vorweisen.
Bevor du deine nebenberufliche Gewerbetätigkeit anmeldest, kommt die erste wichtige Entscheidung auf dich zu: die Festlegung der Rechtsform! Mit ihr schaffst du den rechtlichen Rahmen für dein Handeln, definierst deine Haftung und die steuerlichen Pflichten.
Die meisten Gründer im Nebengewerbe entscheiden sich für die Rechtsform Einzelunternehmen und GesbR. Lass uns mal einen Blick auf diese Gründungsformen werfen.
Einzelunternehmen
Bist du alleiniger Inhaber in deinem Gewerbebetrieb, kannst du ein Einzelunternehmen gründen. Das ist die wohl unkomplizierteste Variante und passt gut, wenn du alle Fäden in der Hand halten willst.
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GesbR)
Möchtest du das Nebengewerbe nicht im Alleingang gründen, ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GesbR) eine gängige Variante. Bei einer GesbR teilen sich die Gründer nicht nur die Arbeit, sondern auch die Verantwortung.
Bei diesen beiden Unternehmensformen haftest du im Falle einer Insolvenz oder Streitigkeiten mit deinem Privatvermögen.
Falls du die Haftung auf das Unternehmenskapital begrenzen möchtest, kannst du eine Kapitalgesellschaft gründen. Dazu gehört zum Beispiel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Mini-GmbH, auch Ein-Mann GmbH genannt. Kosten und Aufwand sind allerdings höher und die Anforderung an die Buchführung komplizierter.
Besonderheit des Nebengewerbes: Die Kleinunternehmerregelung
Um von bestimmten steuerlichen Erleichterungen zu profitieren, kannst du für dein Nebengewerbe von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Du bist dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn dein Jahresumsatz einen bestimmten Schwellenwert nicht übersteigt. Auch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuererklärung entfallen für dich.
Aktuell liegt die diese Umsatzgrenze bei 22.000 Euro im vorangegangenen Bemessungsjahr und 50.000 Euro im aktuellen Bemessungsjahr. Seit dem 01.01.2025 wurden diese Grenzen auf 35.000 Euro im Vorjahr und 55.000 Euro brutto im laufenden Jahr angehoben.
Willst du tiefer in das Thema eintauchen? Dann findest du hier alle wichtigen Informationen in unserem Ratgeber-Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.
Unser Tipp für dich: Mit dem professionellen Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer von sevdesk erleichterst du dir die Buchhaltung und sparst dir jede Menge Zeit.
So meldest du dein Nebengewerbe in fünf Schritten an
Nachdem die ersten Weichen gestellt sind, wird es jetzt spannend: Du kannst dein Nebengewerbe offiziell anmelden. Wichtig: Die Gewerbemeldung muss spätestens bis am Tag des Beginn der Geschäftstätigkeit erfolgen (§ 46 Abs. 2 GewO), denn für jedes Gewerbe besteht eine Anzeigepflicht.
1. Eintragung beim Gewerbeamt der Bezirkshauptmannschaft / Magistrat
Die Gewerbeanmeldung für dein Nebengewerbe erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat online über www.gisa.gv.at. Das ist die Website für die Gewerbeanzeige – ganz egal, ob es sich um ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe handelt. Du gibst an, dass es sich um ein Nebengewerbe handelt und wirst ganz einfach durch die Anmeldung geführt. Tauchen Fragen auf, so hilft dir ein verlinkter Erklärungsbogen weiter. Nach erfolgreicher Anmeldung beim Gewerbeamt bekommst du anschließend deinen Gewerbeschein.
Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos aufgrund des Existenzgründerförderungsgesetzes und kann über den Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich erfolgen.
2. Meldung beim Finanzamt nach Erhalt des Gewerbescheins
Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgt in der Regel eine automatische Benachrichtigung an dein zuständiges Finanzamt. Das fordert dich auf, den Betriebseröffnungsbogen online auszufülen, in dem du den voraussichtlichen Gewinn im ersten Jahr und dem Folgejahr schätzen musst. Das Finanzamt weist dir für dein Nebengewerbe eine Steuernummer zu, die du auf deinen Rechnungen ausweisen musst.
3. Gewerbeanmeldung bei der IG oder Innung
Nachdem du deine Gewerbeanmeldung vorgenommen hast, bist du als Gewerbetreibender automatisch Mitglied in der Industriegesellschaft (IG). Dabei handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft für alle gewerblichen Unternehmen – auch wenn es nur um ein Nebengewerbe geht. Die zuständige Handelskammer kümmert sich u.a. um die Förderung der gewerblichen Wirtschaft in deiner Region.
Wenn du ein Nebengewerbe im handwerklichen Bereich anmeldest, ist für dich die Innung zuständig.
Wichtig zu wissen: In den meisten handwerklichen Berufen benötigst du zwingend einen Eintrag in die Innung, um eine Gewerbeanzeige für deine Geschäftsidee vornehmen zu können. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber-Artikel Eintragung in die Innung.
4. Anmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen
Spätestens am gleichen Tag des Beginns deiner gewerblichen Tätigkeit ist eine Anmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) erforderlich. Die SVS ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und für jeden Unternehmer verpflichtend (§ 2 GSVG).
Die Auswahl einer passenden Innung bzw. Kammer der gewerblichen Wirtschaft ist abhängig von der Branche, in der du tätig bist.
Was du für die Anmeldung in der Innung tun musst, erfährst du in unserem Ratgeber zur Anmeldung zur Innung.
5. Beitragskontonummer bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt beantragen (falls du Mitarbeiter beschäftigst)
Spielst du schon mit dem Gedanken Mitarbeiter in deinem Nebengewerbe zu beschäftigen? Dann setze dich am besten mit dem Thema Beitragskontonummer auseinander.
Diese gilt als Identifikationsmerkmals deines Nebengewerbes. Sie ist der Ausweis deines Unternehmens, der für die Datenübertragung mit den Sozialversicherungen genutzt wird.
Sobald die Einstellung konkret wird, benötigst du diese Beitragskontonummer. Diese erhältst du automatisch bei Anmeldung eines Mitarbeiters deines Betriebes bei der AUVA.
Nebengewerbe vs. Nebentätigkeit
Achtung, Verwechslungsgefahr! Die Begriffe Nebengewerbe und Nebentätigkeit werden häufig in einen Topf geworfen. Da es feine Unterschiede gibt, lass uns die beiden Begriffe nochmal genau unter die Lupe nehmen.
Eine Nebentätigkeit umfasst sämtliche Beschäftigungen, die nicht als Haupterwerb ausgeübt werden. Diese Nebenbeschäftigung muss nicht immer einen gewerblichen Charakter haben. Auch eine freiberufliche Arbeit, die nicht den Vorschriften der Gewerbeordnung unterliegt, zählt zu einer Nebentätigkeit.
Ein Nebengewerbe beschreibt ein angemeldetes Gewerbe, das neben der Haupttätigkeit – also nicht in Vollzeit – betrieben wird. Es muss beim zuständigen Gewerbeamt der Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat angemeldet werden.
Wir halten fest: Ein Nebengewerbe ist eine selbständige unternehmerische Tätigkeit, während eine Nebentätigkeit eine zusätzliche Arbeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis darstellt.
Kleingewerbe oder Nebengewerbe anmelden: Das ist der Unterschied
Auch das Kleingewerbe und das Nebengewerbe werden häufig als Synonym genutzt. Allerdings kann ein Kleingewerbe im Gegensatz zum Nebengewerbe auch in Vollzeit ausgeübt werden. Es muss beim Gewerbeamt angemeldet werden und sich an spezielle Umsatzgrenzen halten.
Wenn du dein Gewerbe in Vollzeit ausüben möchtest, ist die Anmeldung eines Kleingewerbes notwendig. Alle notwendigen Schritte und Voraussetzungen haben wir dir in unserem Ratgeber-Artikel Kleingewerbe anmelden ausführlich zusammengestellt.
Nebengewerbe anmelden: Vor- und Nachteile im Überblick
Falls du noch unsicher bist, ob ein Nebengewerbe die passende Wahl für dich ist, haben wir dir die wichtigsten Vor- und Nachteile auf einen Blick zusammengefasst.
Vorteile eines Nebengewerbes
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Unkomplizierter Anmeldeprozess
- Finanzielle Absicherung durch den Hauptjob
- Sozialversicherung durch den Haupterwerb
- Zusätzliche Einkünfte
Nachteile eines Nebengewerbes
- Zeitliche Belastung neben dem Hauptjob
- Haftung bei Verlustgeschäften mit dem Privatvermögen
- Höhere Sozialversicherungsbeiträge und zusätzliche Steuern bei Überschreitung des Zuverdienstes
- Buchhaltungspflicht (mindestens Einahmen-Ausgaben-Rechnung)
Wer darf ein Nebengewerbe anmelden?
Grundsätzlich darf jeder eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Für einige Berufsgruppen gelten zusätzliche Anforderungen, um ein Nebengewerbe anzumelden. Wir haben fünf Berufsgruppen und deren Voraussetzungen für den Nebenerwerb unter die Lupe genommen.
Nebengewerbe anmelden als Angestellter
Als Angestellter musst du deinen Arbeitgeber vor Gründung deines Nebengewerbes grundsätzlich nicht um Erlaubnis fragen. Es gibt jedoch nicht selten einen Passus im Arbeitsvertrag, der sich auf einen Nebenerwerb bezieht.
Wenn der Arbeitgeber sich die Genehmigung vorbehält, solltest du ihn über das nebenberufliche Gewerbe informieren. Eine Verweigerung der Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn betriebliche Interessen durch den Nebenerwerb beeinträchtigt werden könnten.
Nebengewerbe anmelden als Beamter
Für Beamte sieht die Sachlage anders aus: Eine Nebentätigkeit darf hier nur mit vorheriger Genehmigung des Dienstherrn ausgeübt werden. Dies geschieht in der Regel durch eine formelle Anzeige der Nebentätigkeit inklusive der Art und dem Umfang der Ausübung. So kann sichergestellt werden, dass die Nebentätigkeit nicht mit den dienstlichen Pflichten kollidiert.
Nebengewerbe anmelden als Student
Als Student kann das Nebengewerbe ein verlockender Zuverdienst sein. Wichtig dabei: Du musst eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen. Zeitliche Grenzen gibt es in Österreich keine, du kannst also auch 40 Stunden die Woche arbeiten und trotzdem Student sein.
Wenn du eine Studienbeihilfe oder andere Förderung als Student erhältst achte darauf, dass die jährliche Zuverdienstgrenze bei Euro 15.000 liegt. Verdienst du mehr, geht dies auf Kosten der Studienbeihilfe oder Förderung. Gefahrlos kannst du aber monatlich bis zur Geringfügigkeitsgrenze von Euro 551,10 dazu verdienen.
Wir haben dir weitere wertvolle Informationen in unserem Artikel Selbständig als Student zusammengefasst.
Nebengewerbe anmelden als Lehrling
Für Lehrlinge gelten die gleichen Vorschriften wie für Angestellte. Vor der Gewerbeanmeldung solltest du auch wissen, dass die Einnahmen aus dem Nebengewerbe deinem Azubi-Gehalt angerechnet werden. Das ist im Falle einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) enorm wichtig. Überschreitest du eine bestimmte Verdienstgrenze, kann die BAB gekürzt werden. Erkundige dich diesbezüglich am besten beim AMS (Arbeitsmarktservice).
Nebengewerbe anmelden als Arbeitssuchender
Für dich als Arbeitssuchenden bzw. Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) akzeptiert der AMS eine nebenberufliche Selbständigkeit von 15 Wochenstunden.
Die Grenze für deine zusätzlichen Einkünfte ist die Geringfügigkeitsgrenze (2025: Euro 551,10). Verdienst du mehr, bist du aus Sicht des AMS nicht mehr arbeitssuchend bzw. arbeitslos und damit sozialversicherungspflichtig.
Wichtig zu wissen: Aufgrund der Neugründerförderung stehen dir für deine Unternehmensgründung mehrere Steuer- und Gebührenbefreiung zur Verfügung z.B. Anmeldegebühren des Gewerbes, bestimmte lohnabhängige Abgaben bzw. Beiträge bis zu 12 Monate.
Das kommt nach der Anmeldung eines Nebengewerbes auf dich zu
Okay, der erste Check ist getan und du hast dein nebenberufliches Gewerbe angemeldet. Lass uns gemeinsam schauen was nach der Gewerbeanzeige auf dich zukommt.
Du hast bereits gelesen, dass jeder Umsatz in Österreich gemäß §1 des Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerpflichtig ist. Bei der Anmeldung von Nebengewerben solltest du deine Gewerbeangelegenheiten im Blick behalten, allen voran Steuern und Genehmigungen. Gerade Steuern sind ja immer eine recht komplizierte Sache.
Lass uns daher mal einen Blick auf die Steuern werfen, die für dich als Gewerbetreibender im Nebengewerbe relevant sind.
Relevante Steuern bei einem Nebengewerbe
Für deine Nebengewerbe fallen grundsätzlich drei Steuerarten an:
- Einkommenssteuer
- Umsatzsteuer
Insofern du dich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hast, fällt die Umsatzsteuer für deinen Nebenerwerb weg.
Für Nebengewerbe besteht in der Regel keine Buchführungspflicht im Sinne der doppelten Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Aber du bist dazu verpflichtet, deine Einnahmen und Ausgaben einer Einnahmen-Ausaben-Rechnung (EAR) ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Sozialversicherungspflicht und das Nebengewerbe
Nicht ganz unwichtig ist die Sozialversicherungspflicht. Da du im Rahmen deiner Hauptbeschäftigung über deinen Arbeitgeber krankenversichert bist, benötigst du für dein Nebengewerbe keine zusätzliche Krankenversicherung.
Arbeitest du zu viel oder überschreitest mit deinem nebenberuflichen Gewerbe eine gewisse Umsatzgrenze, kann eine verpflichtende Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse anfallen. Um deinen Versicherungsschutz nicht zu riskieren, kläre vorab einzelne Details mit deinem Sozialversicherungsträger bzw. deiner Krankenkasse.
Zusätzlich solltest du prüfen, ob du für das Nebengewerbe Beiträge für die Pensionsversicherung zahlen musst. Eine Einschätzung dazu bekommst du bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Somit bist du auf der sicheren Seite.
Buchführungstipps für dein Nebengewerbe: So behältst du den Überblick
Eine lückenlose und fehlerfreie Buchführung ist für dein nebenberufliches Gewerbe enorm wichtig. Diese benötigst du als Gewerbetreibender für deine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) am Ende deines Geschäftsjahres.
Mit unseren Buchführungstipps für deine nebenberufliche Gewerbetätigkeit behältst du den Überblick:
- Bewahre alle Belege auf.
- Halte aktuelle Standards ein.
- Behalte Gewinne und Steuern im Auge.
- Halte Fristen ein (unsere Übersicht zu den aktuellen Steuerterminen für Selbständige hilft dir dabei).
- Trenne private und geschäftliche Transaktionen voneinander (in Österreich ist es Pflicht ein ein Geschäftskonto zu führen).
- Nutze eine professionelle Buchhaltungssoftware.
Unser Tipp: Mit der Buchhaltungssoftware von sevdesk kannst du nicht nur deine Finanzen einfach organisieren, sondern auch mögliche Steuerprobleme vermeiden.
Zusammenfassung
Als Nebengewerbe werden gewerblich ausgeübte Tätigkeiten bezeichnet, die neben dem bestehenden Haupterwerb und somit nicht als Haupttätigkeit ausgeübt werden. Die Arbeitszeit darf den Hauptberuf weder zeitlich noch wirtschaftlich übersteigen, maximal 20 Wochenstunden sind erlaubt. Wenn du eine Geschäftsidee neben deinem Hauptberuf umsetzen möchtest, ist ein Nebengewerbe ideal. Du kannst du zusätzliche Einkünfte generieren, ohne die Vorzüge deiner Festanstellung zu riskieren.
Jedes Gewerbe ist anzeigepflichtig – auch ein Nebengewerbe. Für manche Berufsgruppen ist zusätzlich notwendig, die Gewerbeanmeldung des Nebengewerbes mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Wichtige Schritte sind die Wahl der Rechtsform, die Anmeldung des Gewerbes und das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
Unabhängig davon, ob es sich um ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe handelt, bedarf jeder Gewerbebetrieb einer Gewerbeanzeige.
Bei der Anmeldung von Nebengewerben solltest du die Gewerbeangelegenheiten im Blick behalten, darunter vor allem Steuern und Genehmigungen. Für den Umsatz aus deinem Nebengewerbe gibt es keine generelle Einkommensgrenze. Das zusätzliche Einkommen kann jedoch die Beiträge in der Sozialversicherung und Steuerpflichten beeinflussen. Ein zu hohes Einkommen kann Auswirkungen auf deine Krankenversicherung haben.
Wenn du ein eigenes Gewerbe führst, ist eine lückenlose Buchführung absolut wichtig! Eine gute Buchhaltungssoftware kann dir einen Großteil dieser Arbeit abnehmen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Nebengewerbe anmelden
Wir haben für dich die wichtigsten Fragen zur Anmeldung eines Nebengewerbes nochmals kurz und prägnant zusammengefasst.