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Gründerstipendium: Förderung deiner Gründung durch die Wirtschaftsagentur Wien

Aktualisiert am
24
.
03
.
2025
Hände, die Geldscheine in der Hand halten

Das Gründerstipendium unterstützt angehende Jungunternehmer dabei, ihr innovatives und wissensbasiertes Hightech-Unternehmen mit guten Erfolgsaussichten unter Nutzung der Hochschulinfrastruktur zu verwirklichen. In diesem Beitrag erfährst du, was das Gründerstipendium ist, welche Förderung du bekommen kannst und welche Voraussetzungen du erfüllen musst.

Was ist das Gründerstipendium?

Das Gründerstipendium wird von der Wirtschaftsagentur Wien vergeben. Es soll Personen dabei unterstützen, die Unternehmensgründung vorzubereiten. Dafür vergibt die Wirtschaftsagentur Wien ein Stipendien mit einer Dauer von einem halben Jahr in Höhe von 8.000 Euro pro Person (drei Personen möglich), unterstützt mit Coachings und Vernetzungsmöglichkeiten. Die Stipendiaten können damit ihre innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Geschäftsidee weiterentwickeln und einen Businessplan ausarbeiten.

Wer wird mit dem Gründerstipendium gefördert?

Das Stipendium richtet sich an eine eng abgesteckte Zielgruppe:

  • Personen, die aktuell keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
  • Die nicht am Unternehmensgründungsprogramm des AMS teilnehmen und auch kein Arbeitslosengeld beziehen
  • Personen, die nachweislich seit mindestens 6 Monaten einen Hauptwohnsitz oder seit mindestens 1 Jahr einen Nebenwohnsitz in Wien angemeldet haben (Meldebestätigung nicht älter als 1 Monat)
  • Gründerteams mit höchstens drei Personen

Was genau wird durch das Gründungsstipendium gefördert?

Kernelement des Gründungsstipendiums ist die finanzielle Unterstützung der Existenzgründer. Die Förderung besteht aus:

Stipendien-Tranchen Höhe und Grundlage
1. Tranche 2.000 Euro pro Person, höchstens 3 Personen pro Neugründung
2. Tranche 3.000 Euro pro Person verbunden mit der verpflichtenden Teilnahme an Coaching- und Beratungsstunden sowie Netzwerkangeboten für Gründer:innen
3. Tranche 3.000 Euro pro Person verbunden mit der verpflichtenden Teilnahme an weiteren Coaching- und Beratungsstunden sowie Netzwerkangeboten für Gründer:innen

Voraussetzungen für das Gründerstipendium

Um für eine Unternehmensgründung das Gründungsstipendium beantragen zu können, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl die Geschäftsidee selbst als auch das Gründungsteam von höchtens drei Personen.

Anforderungen an die Gründungsidee bzw. Geschäftsidee

Damit ein Gründungsvorhaben mittels Gründerstipendium gefördert werden kann, sollte es diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Plausibilität der Gründungsideegute wirtschaftliche Erfolgsaussichten
  • gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten
  • wirtschaftlich tragfähiges Konzept
  • skalierbares Geschäftsmodell, das auf Wachstum ausgerichtet ist
  • Kompetenzen der Person / des Teams
  • vollständige Umsetzung im eigenen Unternehmen, von der Entwicklung und Fertigung bis hin zu Vermarktung und Vertrieb
Tipp:

Idealerweise kannst du die Erfolgsaussichten deines Gründungsvorhabens detailliert belegen. Nutze dazu unsere Finanzierungsplan-Vorlage – so demonstrierst du, dass deine Pläne auf einem sicheren finanziellen Fundament stehen.

Voraussetzungen für die Antragstellenden

Als Antragsteller kommen Personen infrage, die ihren Sitz in Wien haben. Sie müssen die Fördermittel verwalten und eine Einbindung in ein Gründungsnetzwerk nachweisen. Zudem sollen sie einen Arbeitsplatz bereitstellen und den Gründerteams ihre Forschungsinfrastruktur zur Verfügung stellen.

Verpflichtungen des Gründerteams

Das Gründungsteam muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Inanspruchnahme von mindestens 4 Stunden Coachings der Wirtschaftsagentur Wien
  • zeitliche und inhaltliche Strukturierung der notwendigen Leistungen
  • Abschluss eines Vertrags über das Gründungsstipendium
  • Teilnahme an einem Seminar zur Gründerpersönlichkeit bzw. am Inkubator-Programm Founders Lab speziell für weibliche Gründerinnen
  • Nach 3 Monaten einen Meilensteinbericht zur Gründungsvorbereitung und zum erstellten Businessplan
  • Vorlage des fertigen Businessplans unmittelbar nach Fertigstellung beim Gründungsnetzwerk (Übermittlung mit weiteren Unterlagen an den Projektträger)
  • Teilnahme an Evaluierungen des Stipentiums
  • eigenverantwortliche Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Erteilung von Auskünften zur Unternehmensgründung bis zu fünf Jahre nach Ende des Gründerstipendiums
Tipp:

Brauchst du einen Fahrplan für die Erstellung deines Businessplans? Lade dir hier unsere kostenlose Businessplan-Vorlage herunter und verschaffe dir gleich einen Überblick über die benötigten Informationen.

Antrag für das Gründerstipendium stellen

Die Antragstellung für das Gründerstipendium erfolgt direkt über die Homepage der Wirtschaftsagentur. Als Gründer formulierst du deine Geschäftsidee zunächst als Ideen und reichst diese über die Homepage ein. Die Antragstellung erfolgt über ein elektronisches Formular-System. Dabei müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise, darunter die Idee, hochgeladen und an den Projektträger übermittelt werden. Es ist keine besondere Frist einzuhalten. Nach Begutachtung der Antragstellung kann das Stipendium beginnen.

Vor- und Nachteile des Stipendiums

Erfüllst du die Voraussetzungen für das Gründerstipendium, solltest du dennoch abwägen, ob die Antragstellung für dich eine sinnvolle Option ist. Das Stipendium hat mehrere Vor- und Nachteile:

Vorteile Nachteile
  • finanzielle Förderung über sechs Monate
  • Gründungszuschuss von 8.000 Euro pro Gründungsmitglied (höchstens 3 Personen)
  • finanzielle Absicherung der Gründer
  • Unterstützung durch das Coaching des Gründungsnetzwerks
  • strukturierte Vorgehensweise bei der Erstellung des Businessplans
  • Sozialversicherungspflicht und Verpflichtung zur Abführung von Steuern bleiben bestehen
  • Auskunftserteilung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Förderprogramm
  • keine Kombination mit anderen Stipendien oder Förderprogrammen möglich
  • keine weitere Beschäftigung bis zum Ausscheiden aus der Förderung zulässig
  • nur für Gründerteams bis drei Personen geeignet
  • vorab keine Gründung möglich
  • Aufwand für die Antragstellung

Gründerstipendium & Steuer

Als Stipendiat erhältst du während der Förderphase in drei Tranchen die Fördersumme. Diese ist steuerpflichtig. Du trägst die Zahlungen aus dem Gründerstipendium in der Steuererklärung in der Anlage E1a („sonstige Einkünfte“) ein. Es handelt sich um sogenannte wiederkehrende Bezüge. Du darfst allerdings deine Werbungskosten (z. B. für Reisekosten) abziehen und Vorsorgeaufwendungen (z. B. deine Beiträge zur Krankenversicherung) als Sonderausgaben angeben.

Zusammenfassung zum Gründerstipendium

Das Gründungsstipendium unterstützt dich bei der Umsetzung deines Gründungsvorhabens. Du erhältst 8.000 Euro Förderung in drei Tranchen, mit denen du während der Gründungsphase deinen Lebensunterhalt bestreiten und die Unternehmensgründung vorantreiben kannst. Allerdings kann das Gründungsstipendium Gründer auch einschränken, da es beispielsweise nur Gründerteams mit maximal drei Personen fördert und nur eine Beschäftigung bis zu 20 Stunden erlaubt. Wäge daher gut ab, ob das Stipendium zu deiner Unternehmensgründung passt oder nicht.

Häufig gestellte Fragen zum Gründerstipendium

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