UID Nummer beantragen: So funktioniert es in Österreich
Möchtest du mit deinem Unternehmen am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen, musst du eine Umsatzsteuer-ID beantragen. Die USt-IdNr. besteht aus einem Ländercode und einer eindeutigen Nummer und identifiziert dich gegenüber deinen Geschäftspartnern als Unternehmerin oder Unternehmer. Erfahre hier, wie die Antragstellung bei den Finanzbehörden abläuft.
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Umsatzsteuer-ID beantragen: Antragstellung beim BMF online durchführen
Die einfachste Möglichkeit, die UID nach § 11 Abs. 1 Ziff. 2a Umsatzsteuergesetz (UStG) zu beantragen, findest du online beim Bundesministerium für Finanzen (BMF).
So funktioniert die Antragstellung bei den Finanzbehörden:
- 1. Schritt: Öffne das Online-Portal des Bundesministerium für Finanzen „www.bmf.gv.at“
- 2. Schritt: Öffne den Tab „Formulare“ und gib unter die Suchzeile Formular U 15 ein
- 3. Schritt: Du kannst das Formular online ausfüllen und absenden: Adresse deines zuständigen Finanzamtes, deine Steuernummer, Name bzw. Bezeichnung deines Unternehmens und die Kontaktdaten deines Unternehmens ein.
- 4. Schritt: Kreuze die für dich zuständige Grundlage für die Beantragung der UID an
- 5. Schritt: Sende das Formular ab Du bekommst deine Identifikationsnummer für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr stets per Post. In der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr morgens ist das Portal teilweise nicht erreichbar. Natürlich hast du auch die Möglichkeit den Antrag alternativ in Schriftform per Post oder per Fax abzuschicken. Hier geht es zum Online-FormularU15 zur Antragstellung der UID.
In der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr morgens ist das Portal teilweise nicht erreichbar. Natürlich hast du auch die Möglichkeit den Antrag alternativ in Schriftform per Post oder per Fax abzuschicken.
So sieht da Online-Formular zur Antragstellung der USt-IdNr. aus:
Umsatzsteuer-ID beantragen: die Voraussetzungen
Es gibt keine gesonderten Voraussetzungen für die Beantragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer. Jedes Unternehmen nach § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) kann eine Umsatzsteuer-ID zur Vorlage bei Geschäftspartnern beantragen. Das gilt für Freiberuflerinnen und Freiberufler ebenso wie für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Betreibst du eine Organschaft, darfst du nur für den umsatzsteuerlichen Träger der Organschaft eine Umsatzsteuer-ID beantragen.
Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, benötigst du nicht zwingend eine Umsatzsteuer-ID. Falls der Leistungsempfänger auf der Angabe der Nummer auf der Rechnung besteht, kannst du sie aber beantragen.