Inhalte einer E-Quittung
Je nachdem, welche Art einer Quittung du wählst, hast du folgende Möglichkeiten:
Im Prinzip funktioniert das Ausstellen einer Quittung in Papierform so:
- Du nimmst eine Quittungsvorlage zur Hand oder einen Quittungsblock mit Vordrucken, und füllst alle erforderlichen Felder aus.
- Danach setzt du wenn vorhanden deinen Firmenstempel auf das Blatt und versiehst die Quittung mit deiner Unterschrift.
- Auf einem Quittungsblock sind bereits alle Mindestangaben aufgeführt, die im ABGB genannt werden. Du musst die entsprechenden Felder nur noch ausfüllen.
Dies ist wichtig, weil eine falsch ausgestellte Quittung vom Finanzamt unter Umständen nicht als Beleg akzeptiert wird und dann kein Vorsteuerabzug möglich ist.
Die E-Quittung in digitaler Form
Eine E-Quittung ist hingegen eine Datei auf deinem Computer, die z. B. das PDF-Format haben kann. Auch dort müssen natürlich alle Mindestangaben enthalten sein:
- Der Name des Schuldners oder der Schuldnerin, der bzw. die die Quittung erhält
- Das Ausstellungsdatum und der Ausstellungsort
- Die Art des Produkts bzw. der Produkte und die entsprechende Menge
- Die erhobene Umsatzsteuer (Steuersatz 10 %, 13 % oder 20 %) und der Steuerbetrag,
- Liegt eine Kleinunternehmerregelung vor, muss diese auf die Quittung geschrieben werden
- Der Bruttopreis in Zahlen und Worten
- Die Unterschrift des Zahlungsempfängers