Berechnung nach der prozentualen Methode
Die prozentuale Methode ist eine Pauschale. Ausgehend vom Bruttolistenpreis des Dienstwagens als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Der Bruttolistenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich der Kosten für die Sonderausstattung des Fahrzeuges.
Ob das Auto gebraucht gekauft wurde, spielt bei der Berechnung keine Rolle.
Die meist täglichen Fahrten zur Tätigkeitsstätte (Arbeitsstelle) kommen hinzu, ebenso Familienheimfahrten. Hierfür setzt das Finanzamt ebenfalls eine Pauschale an, und zwar 0,42 Euro pro Kilometer.
Die prozentuale Berechnung sieht so aus:
Es wird ein fester Betrag je nach CO 2 Ausstoß als geldwerter Vorteil für die private Nutzung des Dienstwagens angesetzt:
- Monatlicher Sachwertbezug 1,5 % der tatsächlichen KFZ-Anschaffungskosten - maximal € 750,00 pro Monat - für besonders schadstoffarme KFZ laut WLTP-Tabelle (WLTP-Grenzwert ist aus dem Typenschein ersichtlich):
- 4.2020 - WLTP-Wert 140 g / gefahrenen km
- 2021 - WLTP-Wert 138 g / gefahrenen km
- 2022 - WLTP-Wert 135 g / gefahrenen km
- 2023 - WLTP-Wert 132 g / gefahrenen km
- 2024 - WLTP-Wert 129 g / gefahrenen km
- ab 2025 - WLTP-Wert 126 g / gefahrenen km
- Monatlicher Sachwertbezug 2 % der tatsächlichen KFZ-Anschaffungskosten - maximal € 960,00 pro Monat - wenn die Schadstoffwerte obiger Tabelle überschritten werden.
Ein Beispiel:
Wenn der Bruttolistenpreis (neu) des Firmenwagens bei Anschaffung 30.000 Euro beträgt, beträgt der geldwerte Vorteil:
a) bei schadstoffarmen Autos € 450,00 / Monat (= 1,5 % der Anschaffungskosten)
b) bei Überschreitung der WLTP-Werte € 600,00 / Monat (= 2 % der Anschaffungskosten)
Im angewandten Beispiel wäre also die Fahrtenbuchmethode günstiger für dich.
Ausnahme halber Sachwertbezug:
Wird der Dienstwagen im Jahresdurchschnitt weniger als 500 km monatlich für Privatfahrten benützt, wird der geldwerte Sachbezug jeweils auf die Hälfte heruntergerechnet, das heißt, es ändern sich auch die monatlichen Maximalbeträge in Bezug auf den Schadwertausstoff. Die privat gefahrenen Kilometer werden aufgrund eines VwGH Urteiles auch aus der Differenz der tatsächlich gefahrenen abzüglich der dienstlich gefahrenen Kilometer anerkannt.
- Nicht schadstoffarme Fahrzeug von 2 auf 1 % und damit maximal 480 Euro monatlich
- Schadstoffarme Fahrzeuge von 1,5 % auf 0,75 % und damit maximal 360 Euro monatlich.
Eine weitere Ausnahme ist der sogenannte Mini-Sachbezug. Wird das Dienstauto so wenige Kilometer benutzt, dass sich aus der Multiplikation der angesetzten Cent-Beträge in Bezug auf die Emissionswerte ein geringerer Wert als der halbe Sachwertbezug ergibt, kann der geringere Wert angesetzt werden. Hierbei wird noch unterschieden, ob man gefahren wurde oder selbst fuhr:
Ansatz pro privat gefahrenen Kilometer
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CO2-Grenzwert überschritten
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CO2-Grenzwert nicht überschritten
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Ohne Chauffeur
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0,67 EUR
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0,50 EUR
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Mit Chauffeur
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0,96 EUR
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0,72 EUR
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(Tabelle lt. Wirtschaftskammer Österreich)